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Qualifikation für die Steueransässigkeit in Zypern

Beantworten Sie einige Fragen, um festzustellen, ob Sie gemäß der 183-Tage-Regel oder der 60-Tage-Regel als Steuerresident von Zypern qualifiziert sind.

Schritt 1 von 425% abgeschlossen

Tage in Zypern verbracht

Wie viele Tage haben Sie im Steuerjahr in Zypern verbracht (oder planen, zu verbringen)?

Der Tag der Abreise aus Zypern zählt als ein Tag außerhalb Zyperns; der Tag der Ankunft zählt als ein Tag in Zypern.

Haftungsausschluss

Dieses Tool bietet eine vorläufige Bewertung basierend auf den allgemeinen Regeln für die Steueransässigkeit in Zypern. Es stellt keine rechtliche oder steuerliche Beratung dar. Die 60-Tage-Regel hat zusätzliche Bedingungen, die möglicherweise überprüft werden müssen. Die individuellen Umstände können variieren. Bitte konsultieren Sie einen qualifizierten Steuerfachmann für eine endgültige Bestimmung Ihres Steueransässigkeitsstatus.

Sie sind in Zypern steuerlich ansässig, wenn Sie sich in einem Kalenderjahr mehr als 183 Tage in Zypern aufhalten, oder nach der 60-Tage-Regel, wenn Sie sich mindestens 60 Tage in Zypern aufhalten, sich in keinem anderen einzelnen Land länger als 183 Tage aufhalten und einen ständigen Wohnsitz sowie ein Geschäft, eine Beschäftigung oder ein Geschäftsführeramt in Zypern unterhalten. Seit der Reform 2026 verhindert eine steuerliche Ansässigkeit in einem anderen Land die Qualifikation nach der 60-Tage-Regel nicht mehr.

So funktioniert es

Häufig gestellte Fragen

Sie gelten nach der 60-Tage-Regel als in Zypern steuerlich ansässig, wenn Sie sich mindestens 60 Tage in Zypern aufhalten, sich in keinem einzelnen anderen Land länger als 183 Tage aufhalten und im Laufe des Jahres einen ständigen Wohnsitz zusammen mit einem Geschäft, einer Beschäftigung oder einem Geschäftsführeramt in Zypern unterhalten. Nach der Reform 2026 schließt eine steuerliche Ansässigkeit in einem anderen Land Sie nicht mehr aus; eine doppelte Ansässigkeit wird durch das einschlägige Doppelbesteuerungsabkommen geregelt.
Entweder mehr als 183 Tage in Zypern im Kalenderjahr (die traditionelle Regel), oder bereits ab 60 Tagen, sofern Sie zusätzlich die weiteren Voraussetzungen der 60-Tage-Regel erfüllen.
Zugang zu den mehr als 65 Doppelbesteuerungsabkommen Zyperns, günstige persönliche Steuerstufen mit einem Steuerfreibetrag von €22,000 und (für nicht domizilierte Ansässige) kein Sonderverteidigungsbeitrag auf weltweite Dividenden und Zinsen für bis zu 17 Jahre (ein GHS-Beitrag von 2.65% fällt weiterhin an).

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