Qualifikation für die Steueransässigkeit in Zypern
Beantworten Sie einige Fragen, um festzustellen, ob Sie gemäß der 183-Tage-Regel oder der 60-Tage-Regel als Steuerresident von Zypern qualifiziert sind.
Tage in Zypern verbracht
Wie viele Tage haben Sie im Steuerjahr in Zypern verbracht (oder planen, zu verbringen)?
Der Tag der Abreise aus Zypern zählt als ein Tag außerhalb Zyperns; der Tag der Ankunft zählt als ein Tag in Zypern.
Haftungsausschluss
Dieses Tool bietet eine vorläufige Bewertung basierend auf den allgemeinen Regeln für die Steueransässigkeit in Zypern. Es stellt keine rechtliche oder steuerliche Beratung dar. Die 60-Tage-Regel hat zusätzliche Bedingungen, die möglicherweise überprüft werden müssen. Die individuellen Umstände können variieren. Bitte konsultieren Sie einen qualifizierten Steuerfachmann für eine endgültige Bestimmung Ihres Steueransässigkeitsstatus.
Sie sind in Zypern steuerlich ansässig, wenn Sie sich in einem Kalenderjahr mehr als 183 Tage in Zypern aufhalten, oder nach der 60-Tage-Regel, wenn Sie sich mindestens 60 Tage in Zypern aufhalten, sich in keinem anderen einzelnen Land länger als 183 Tage aufhalten und einen ständigen Wohnsitz sowie ein Geschäft, eine Beschäftigung oder ein Geschäftsführeramt in Zypern unterhalten. Seit der Reform 2026 verhindert eine steuerliche Ansässigkeit in einem anderen Land die Qualifikation nach der 60-Tage-Regel nicht mehr.
So funktioniert es
- 183-Tage-Regel: Mehr als 183 Tage körperlicher Anwesenheit in Zypern im Steuerjahr machen Sie automatisch in Zypern steuerlich ansässig.
- 60-Tage-Regel: Mindestens 60 Tage in Zypern, nicht mehr als 183 Tage in einem anderen einzelnen Land, dazu ein ständiger Wohnsitz in Zypern und geschäftliche Bindungen in Zypern durch Geschäft, Beschäftigung oder Amt.
- Die Reform 2026 hat die frühere Voraussetzung aufgehoben, dass Sie nirgendwo sonst steuerlich ansässig sein dürfen; eine etwaige doppelte Ansässigkeit wird nun nach dem einschlägigen Doppelbesteuerungsabkommen aufgelöst.
- Der Ankunftstag zählt als Tag in Zypern; der Abreisetag nicht.
- In Zypern steuerlich Ansässige, die nicht domiziliert sind, zahlen für bis zu 17 Jahre keinen SDC auf Dividenden und Zinsen (ein GHS-Beitrag von 2.65% fällt weiterhin an).
Häufig gestellte Fragen
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