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Was ist enthalten
Detaillierter Leitfaden
Zahlungsdienste in Zypern unterliegen den Zahlungsdienste- und Zahlungssystemgesetzen von 2018 (Gesetze 31(I)/2018 und 32(I)/2018), die die zweite Zahlungsdiensterichtlinie der EU (PSD2 – Richtlinie (EU) 2015/2366) in das zypriotische Recht umsetzen. Die Zentralbank von Zypern (CBC) ist die zuständige Behörde, die für die Genehmigung und Aufsicht von Zahlungsinstituten (PIs) in Zypern verantwortlich ist.
Eine Zahlungsinstitutslizenz ermöglicht es dem Inhaber, eine breite Palette von Zahlungsdiensten innerhalb Zyperns und über den EU-Passmechanismus in allen Mitgliedstaaten der EU und des EWR anzubieten. Dies macht Zypern zu einem attraktiven Standort für Fintech-Unternehmen und Zahlungsdienstleister, die Zugang zum europäischen Binnenmarkt suchen.
Gemäß PSD2 erfordern die folgenden Zahlungsdienste eine Genehmigung:
Eine vollständige PI-Lizenz berechtigt den Inhaber, jede Kombination der oben aufgeführten Zahlungsdienste anzubieten. Diese Lizenz ist erforderlich für Unternehmen, die erhebliche Volumina verarbeiten oder ein breites Spektrum an Zahlungsdiensten anbieten.
Eine SPI-Registrierung ist für kleinere Betreiber verfügbar, deren monatlicher Durchschnitt der Zahlungstransaktionen in den letzten 12 Monaten 3 Millionen EUR nicht überschreitet. Die SPI-Registrierung umfasst einen vereinfachten Prozess und reduzierte regulatorische Anforderungen, verleiht jedoch keine Passrechte. SPIs dürfen nur innerhalb Zyperns tätig sein.
Einrichtungen, die nur Kontoinformationsdienste anbieten, können sich unter einem vereinfachten Registrierungsverfahren als AISPs registrieren. AISPs sind nicht verpflichtet, Kundengelder zu halten und haben reduzierte Kapitalanforderungen.
Die minimalen Anfangskapitalanforderungen für ein Zahlungsinstitut hängen von der Art der angebotenen Dienstleistungen ab:
| Zahlungsdienstkategorie | Minimales Anfangskapital |
|---|---|
| Nur Geldüberweisung (Dienst 5) | 20.000 € |
| Nur Zahlungsauslösedienste (Dienst 6) | 50.000 € |
| Dienste 1–5 (alle Zahlungsdienste außer PIS/AIS) | 125.000 € |
Zusätzlich zum minimalen Anfangskapital müssen Zahlungsinstitute jederzeit über ausreichende Eigenmittel verfügen, die gemäß einer der drei von PSD2 vorgeschriebenen Methoden (Methoden A, B oder C) berechnet werden, um sicherzustellen, dass das Institut immer über ausreichendes Kapital im Verhältnis zu seinen Geschäftsvorfällen verfügt.
Eine kritische Anforderung für Zahlungsinstitute ist die Sicherung von Kundengeldern. PSD2 schreibt vor, dass Kundengelder, die für die Ausführung von Zahlungstransaktionen empfangen werden, durch eine der beiden Methoden geschützt werden müssen:
Ein wesentlicher Vorteil der Erlangung einer PI-Lizenz in Zypern ist die Möglichkeit, Dienstleistungen in der gesamten EU und im EWR zu passportieren. Ein in Zypern lizenziertes Zahlungsinstitut kann seine genehmigten Zahlungsdienste in jedem anderen Mitgliedstaat anbieten durch:
Der Passprozess umfasst die Benachrichtigung der CBC, die dann mit der zuständigen Behörde des Gastmitgliedstaates kommuniziert. Der Prozess dauert typischerweise 1 bis 3 Monate, abhängig vom Gaststaat.
Lizenzierte Zahlungsinstitute müssen umfangreiche fortlaufende Verpflichtungen einhalten, einschließlich:
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