Erhalten Sie den Daueraufenthalt in Zypern durch Investition gemäß Verordnung 6(2). Schnellbearbeitung innerhalb von 1 Jahr, mit einer Mindestinvestition von 300.000 EUR.
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Die Republik Zypern bietet eine äußerst attraktive Schnellverfahren-Daueraufenthaltserlaubnis für Drittstaatsangehörige, die eine qualifizierte Investition in Zypern tätigen. Dieses Programm wird durch Verordnung 6(2) der Ausländer- und Einwanderungsverordnungen geregelt, die die Bedingungen, Anforderungen und Verfahren für die Erteilung einer Einwanderungserlaubnis auf der Grundlage von Investitionen festlegt. Das Programm hat sich bei Nicht-EU-Bürgern, die einen sicheren und effizienten Weg zur EU-Ansiedlung suchen, ohne dass eine längere Aufenthaltsdauer in Zypern vor der Erlangung der Erlaubnis erforderlich ist, als beliebt erwiesen.
Die Verordnung 6(2) operiert im Rahmen des Gesetzes über Ausländer und Einwanderung, Kap. 105, und der Gesetze über das Zivilstandsregister von 2002–2024. Die Verordnung ermächtigt den Innenminister, Drittstaatsangehörigen, die bestimmte finanzielle und persönliche Kriterien erfüllen, eine Einwanderungserlaubnis zu erteilen. Das Programm wird vom Zivilstands- und Migrationsamt (CRMD) verwaltet, das die Anträge prüft und nach Genehmigung Erlaubnisse erteilt.
Antragsteller müssen eine Investition von mindestens 300.000 € (zuzüglich MwSt., falls zutreffend) in eine der folgenden qualifizierten Kategorien tätigen:
Antragsteller müssen nachweisen, dass die Investitionsmittel aus dem Ausland nach Zypern überwiesen wurden. Die Investition muss während der Dauer der Daueraufenthaltserlaubnis aufrechterhalten werden.
Antragsteller müssen die folgenden persönlichen Kriterien erfüllen:
Ein wesentlicher Vorteil des Programms ist die Möglichkeit, Familienangehörige in einem einzigen Antrag einzuschließen. Die folgenden Familienangehörigen sind berechtigt:
Der Antrag wird beim CRMD zusammen mit allen unterstützenden Dokumenten und den relevanten staatlichen Gebühren eingereicht. Der Schnellverfahren-Prozess ist darauf ausgelegt, innerhalb von etwa sechs bis acht Monaten ab dem Datum der Einreichung eines vollständigen Antrags eine Entscheidung zu treffen. Nach Genehmigung erhält der Antragsteller ein Schreiben, das ihn und die abhängigen Personen einlädt, die Migrationsabteilung aufzusuchen und biometrische Daten einzureichen. Die Aufenthaltserlaubniskarten werden 2–4 Monate nach Einreichung der biometrischen Daten erhalten. Die wichtigsten Schritte sind wie folgt:
| Vorteil | Details |
|---|---|
| Schnelle Bearbeitung | Entscheidung innerhalb von ca. 6–8 Monaten |
| Keine Wohnsitzanforderung | Keine Verpflichtung, in Zypern zu wohnen; Besuch einmal alle 2 Jahre |
| Familieninklusion | Ehepartner und Kinder sind berechtigt |
| Lebenslange Gültigkeit | Erlaubnis ist lebenslang gültig, vorausgesetzt, die Investition wird aufrechterhalten |
| EU-Ansiedlung | Rechtmäßiger dauerhafter Wohnsitz in einem EU-Mitgliedstaat |
| Weg zur Staatsbürgerschaft | Mögliche Einbürgerung nach 8 Jahren tatsächlichem Aufenthalt |
Im Gegensatz zu vielen Programmen für Daueraufenthalt erfordert die auf Investitionen basierende Erlaubnis in Zypern nicht, dass der Inhaber eine kontinuierliche physische Präsenz in Zypern aufrechterhält. Der Inhaber muss jedoch Zypern mindestens einmal alle zwei Jahre besuchen, um die Gültigkeit der Erlaubnis aufrechtzuerhalten. Das Versäumnis, dies zu tun, kann zur Aufhebung der Erlaubnis führen.
Die Erlaubnis selbst erfordert keine regelmäßige Erneuerung, da sie auf unbefristete Basis erteilt wird. Die biometrische Aufenthaltserlaubniskarte muss jedoch alle zehn Jahre aus administrativen Gründen erneuert werden, und die qualifizierte Investition muss während der gesamten Lebensdauer des Inhabers aufrechterhalten werden.
Antragsteller sollten beachten, dass die Daueraufenthaltserlaubnis nicht das Recht verleiht, in Zypern zu arbeiten, noch gewährt sie das Recht auf Freizügigkeit in andere EU-Mitgliedstaaten. Es handelt sich um eine nationale Einwanderungserlaubnis, die spezifisch für die Republik Zypern ist. Inhaber, die innerhalb des Schengen-Raums reisen möchten, sollten sich bewusst sein, dass Zypern noch kein Mitglied des Schengen-Raums ist und separate Visabestimmungen je nach Nationalität gelten können. Daueraufenthaltsberechtigte, die anschließend die zypriotische Staatsbürgerschaft erwerben möchten, müssen die separaten Einbürgerungsanforderungen erfüllen.
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