Erhalten Sie den Daueraufenthalt in Zypern durch Investition gemäß Verordnung 6(2). Schnellverarbeitung in 2 Monaten mit einer Mindestinvestition von 300.000 EUR.
Die Republik Zypern bietet eine äußerst attraktive Schnellverfahren-Daueraufenthaltserlaubnis für Drittstaatsangehörige, die eine qualifizierende Investition in Zypern tätigen. Dieses Programm wird durch Verordnung 6(2) der Zivilstandsverordnung (Ausländer und Einwanderung) geregelt, die die Bedingungen, Anforderungen und Verfahren für die Gewährung einer Einwanderungserlaubnis auf der Grundlage von Investitionen festlegt. Das Programm hat sich bei Nicht-EU-Bürgern, die einen sicheren und effizienten Weg zur EU-Ansiedlung suchen, ohne dass eine längere Aufenthaltsdauer in Zypern vor der Erlangung der Genehmigung erforderlich ist, als beliebt erwiesen.
Die Verordnung 6(2) operiert im Rahmen des Gesetzes über Ausländer und Einwanderung, Kap. 105, sowie der Zivilstandsverordnungen von 2002–2024. Die Verordnung ermächtigt den Innenminister, Drittstaatsangehörigen, die bestimmte finanzielle und persönliche Kriterien erfüllen, eine Einwanderungserlaubnis zu erteilen. Das Programm wird vom Zivilstands- und Einwanderungsamt (CRMD) verwaltet, das Anträge prüft und Genehmigungen nach Genehmigung ausstellt.
Antragsteller müssen eine Investition von mindestens €300.000 (zuzüglich MwSt., sofern anwendbar) in eine der folgenden qualifizierenden Kategorien tätigen:
Antragsteller müssen dokumentierte Nachweise erbringen, dass die Investitionsmittel aus dem Ausland nach Zypern überwiesen wurden. Die Investition muss während der Dauer der Daueraufenthaltserlaubnis aufrechterhalten werden.
Zusätzlich zur Investition muss der Antragsteller ein gesichertes Jahreseinkommen aus dem Ausland von mindestens €50.000 nachweisen. Dieses Einkommen muss aus Quellen außerhalb Zyperns stammen, wie z.B. Beschäftigung, Geschäftstätigkeiten, Renten, Dividenden, Zinsen oder Mieteinnahmen aus ausländischen Immobilien. Für jedes abhängige Familienmitglied, das im Antrag enthalten ist, muss ein zusätzliches Jahreseinkommen von €15.000 pro Ehepartner und €10.000 pro Kind nachgewiesen werden.
Der Antragsteller muss außerdem Nachweise über Gelder vorlegen, die auf einem zypriotischen Bankkonto eingezahlt wurden, typischerweise eine Festgeldanlage von mindestens €30.000, die über einen Zeitraum von drei Jahren gehalten wird.
Antragsteller müssen die folgenden persönlichen Kriterien erfüllen:
Ein wesentlicher Vorteil des Programms ist die Möglichkeit, Familienmitglieder in einem einzigen Antrag einzuschließen. Die folgenden Familienmitglieder sind berechtigt:
Der Antrag wird beim CRMD zusammen mit allen unterstützenden Dokumenten und den vorgeschriebenen Gebühren eingereicht. Der Schnellverfahren-Prozess ist darauf ausgelegt, innerhalb von etwa zwei Monaten ab dem Datum der Einreichung eines vollständigen Antrags zu einer Entscheidung zu führen. Die wichtigsten Schritte sind wie folgt:
| Vorteil | Details |
|---|---|
| Schnelle Bearbeitung | Entscheidung innerhalb von etwa 2 Monaten |
| Keine Wohnsitzanforderung | Keine Verpflichtung, in Zypern zu wohnen; Besuch alle 2 Jahre |
| Familienmitglieder | Ehepartner, Kinder und Eltern beider Ehepartner berechtigt |
| Lebenslange Gültigkeit | Genehmigung ist lebenslang gültig, vorausgesetzt, die Investition wird aufrechterhalten |
| EU-Ansiedlung | Rechtmäßiger Daueraufenthalt in einem EU-Mitgliedstaat |
| Weg zur Staatsbürgerschaft | Mögliche Einbürgerung nach 5–7 Jahren tatsächlichem Aufenthalt |
Im Gegensatz zu vielen Programmen für Daueraufenthalt erfordert die auf Investitionen basierende Genehmigung in Zypern nicht, dass der Inhaber eine kontinuierliche physische Präsenz in Zypern aufrechterhält. Der Inhaber muss jedoch Zypern mindestens einmal alle zwei Jahre besuchen, um die Gültigkeit der Genehmigung aufrechtzuerhalten. Die Nichteinhaltung kann zur Aufhebung der Genehmigung führen.
Die Genehmigung selbst erfordert keine regelmäßige Erneuerung, da sie auf unbestimmte Zeit erteilt wird. Die biometrische Aufenthaltserlaubnis muss jedoch aus administrativen Gründen alle zehn Jahre erneuert werden, und die qualifizierende Investition muss während der gesamten Lebensdauer des Inhabers aufrechterhalten werden.
Antragsteller sollten beachten, dass die Daueraufenthaltserlaubnis nicht das Recht auf Arbeit in Zypern verleiht, noch gewährt sie das Recht auf Freizügigkeit in andere EU-Mitgliedstaaten. Es handelt sich um eine nationale Einwanderungserlaubnis, die spezifisch für die Republik Zypern ist. Inhaber, die innerhalb des Schengen-Raums reisen möchten, sollten sich bewusst sein, dass Zypern noch kein Mitglied des Schengen-Raums ist und separate Visabestimmungen je nach Nationalität gelten können. Daueraufenthaltsberechtigte, die anschließend die zypriotische Staatsbürgerschaft erwerben möchten, müssen die separaten Wohnsitz- und Einbürgerungsanforderungen gemäß Abschnitt 111A der Zivilstandsverordnungen erfüllen.
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