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Was ist enthalten
Detaillierter Leitfaden
Zypern hat sich als eine der attraktivsten EU-Jurisdiktionen für die Unternehmensgründung etabliert. Die Kombination aus einem niedrigen Körperschaftsteuersatz, einer strategischen geografischen Lage an der Schnittstelle von Europa, Asien und Afrika sowie einem ausgeklügelten Rechtssystem, das auf dem englischen Common Law basiert, macht es ideal für internationale Geschäftstätigkeiten.
Die volle Mitgliedschaft der Insel in der Europäischen Union seit 2004 gewährt in Zypern registrierten Unternehmen uneingeschränkten Zugang zum EU-Binnenmarkt, während das umfangreiche Netzwerk von über 65 Doppelbesteuerungsabkommen erhebliche Planungschancen für multinationale Strukturen bietet.
Das Gesetz über Gesellschaften, Cap. 113, regelt die Unternehmensgründung in Zypern. Die häufigsten Strukturen sind:
Dies ist das beliebteste Vehikel für internationales Geschäft. Eine private Gesellschaft kann zwischen 1 und 50 Aktionären haben und darf ihre Aktien nicht öffentlich anbieten. Es gibt keine Mindestkapitalanforderung, obwohl ein typisches genehmigtes Kapital €1.000 beträgt.
Eine öffentliche Gesellschaft benötigt mindestens 7 Aktionäre und darf ihre Aktien öffentlich anbieten. Sie unterliegt strengeren Berichtspflichten und Governance-Anforderungen und muss ein Mindestgenehmigtes Kapital von €25.629 haben.
Ein ausländisches Unternehmen kann eine Filiale in Zypern gemäß Abschnitt 347 des Gesetzes über Gesellschaften, Cap. 113, registrieren. Eine Filiale ist keine separate juristische Person, sondern agiert als Erweiterung der ausländischen Muttergesellschaft.
Eine SE kann von Unternehmen aus mindestens zwei EU-Mitgliedstaaten gegründet werden und unterliegt der EU-Verordnung 2157/2001. Diese Struktur erleichtert grenzüberschreitende Fusionen und Gruppenreorganisationen.
Die Standardgründung dauert 5 bis 7 Arbeitstage ab dem Datum, an dem alle Dokumente eingereicht und die Genehmigung des Namens erhalten wurde. Ein Expressdienst ist gegen eine zusätzliche Gebühr beim Handelsregister erhältlich, der den Zeitrahmen auf 1–2 Arbeitstage verkürzt.
Die staatlichen Gebühren für die Schnellregistrierung eines Unternehmens betragen etwa €700 für eine Standardgesellschaft. Die Stempelsteuer auf das genehmigte Kapital wurde ab dem 1. Januar 2026 abgeschafft. Die jährliche staatliche Abgabe (derzeit €350) ist jedes Jahr bis zum 30. Juni fällig.
Nach der Gründung muss eine zypriotische Gesellschaft die folgenden laufenden Verpflichtungen erfüllen:
Ein Unternehmen gilt als steuerlich ansässig in Zypern, wenn die Geschäftsführung und Kontrolle in Zypern ausgeübt wird. Dies erfordert in der Regel, dass die Mehrheit der Direktoren steuerlich in Zypern ansässig ist und dass wichtige strategische Entscheidungen in Zypern getroffen werden. Alternativ gilt gemäß den ab 2023 geltenden Änderungen, dass ein in Zypern gegründetes Unternehmen automatisch steuerlich ansässig ist, es sei denn, es ist in einer anderen Jurisdiktion steuerlich ansässig.
Für Unternehmen, die von dem Netzwerk der Doppelbesteuerungsabkommen Zyperns profitieren möchten, ist es entscheidend, eine echte Substanz zu schaffen — einschließlich lokaler Mitarbeiter, Büroflächen und Vorstandssitzungen, die in Zypern stattfinden — um die Ansprüche auf steuerliche Ansässigkeit zu unterstützen.
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