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Detaillierter Leitfaden
Eine vollständige Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Gründung und Führung einer Gesellschaft in Zypern.
Zypern hat sich als eine der attraktivsten EU-Jurisdiktionen für die Gesellschaftsgründung etabliert. Die Kombination aus einem niedrigen Körperschaftsteuersatz, der strategischen geografischen Lage an der Schnittstelle von Europa, Asien und Afrika sowie einem ausgeklügelten Rechtssystem, das auf dem englischen Common Law basiert, macht es ideal für internationale Geschäftsaktivitäten.
Die volle Mitgliedschaft der Insel in der Europäischen Union seit 2004 gewährt in Zypern registrierten Unternehmen uneingeschränkten Zugang zum EU-Binnenmarkt, während das umfangreiche Netzwerk von über 65 Doppelbesteuerungsabkommen erhebliche Planungsmöglichkeiten für multinationale Strukturen bietet.
Das Gesetz über Gesellschaften, Cap. 113, regelt die Gesellschaftsgründung in Zypern. Die häufigsten Strukturen sind:
Dies ist das beliebteste Vehikel für internationales Geschäft. Eine private Gesellschaft kann zwischen 1 und 50 Aktionären haben und darf ihre Aktien nicht der Öffentlichkeit anbieten. Es gibt keine Mindestanforderung an das Stammkapital, obwohl ein typisches genehmigtes Kapital €1.000 beträgt.
Eine öffentliche Gesellschaft benötigt mindestens 7 Aktionäre und kann ihre Aktien der Öffentlichkeit anbieten. Sie unterliegt strengeren Berichtspflichten und Governance-Anforderungen und muss über ein Mindeststammkapital von €25.629 verfügen.
Ein ausländisches Unternehmen kann eine Filiale in Zypern gemäß Abschnitt 347 des Gesetzes über Gesellschaften, Cap. 113, registrieren. Eine Filiale ist keine separate juristische Person, sondern agiert als Erweiterung des ausländischen Mutterunternehmens.
Eine SE kann von Unternehmen aus mindestens zwei EU-Mitgliedstaaten gegründet werden und unterliegt der EU-Verordnung 2157/2001. Diese Struktur erleichtert grenzüberschreitende Fusionen und Gruppenreorganisationen.
Die Standardgründung dauert 5 bis 7 Arbeitstage ab dem Datum, an dem alle Dokumente eingereicht und die Genehmigung des Namens erhalten wurde. Ein Expressdienst ist gegen eine zusätzliche Gebühr beim Handelsregister verfügbar, wodurch sich der Zeitrahmen auf 1-2 Arbeitstage verkürzt.
Die staatlichen Gebühren für die beschleunigte Unternehmensregistrierung betragen etwa €700 für eine Standardgesellschaft. Die Stempelsteuer auf das genehmigte Stammkapital wurde ab dem 1. Januar 2026 abgeschafft. Die jährliche staatliche Abgabe von €350 wurde ab 2024 abgeschafft, sodass für 2024 oder ein späteres Jahr keine jährliche Abgabe mehr zu zahlen ist (etwaige nicht gezahlte Abgaben für die Jahre 2011-2023 bleiben fällig).
Nach der Gründung muss eine zypriotische Gesellschaft die folgenden laufenden Verpflichtungen erfüllen:
Eine Gesellschaft gilt als steuerlich ansässig in Zypern, wenn ihre Geschäftsführung und Kontrolle in Zypern ausgeübt wird. Dies erfordert in der Regel, dass die Mehrheit der Direktoren steuerlich ansässig in Zypern ist und dass wichtige strategische Entscheidungen in Zypern getroffen werden. Alternativ gilt gemäß den ab 2023 geltenden Änderungen eine in Zypern gegründete Gesellschaft automatisch als steuerlich ansässig, es sei denn, sie ist in einer anderen Jurisdiktion steuerlich ansässig.
Für Unternehmen, die von dem Netzwerk der Doppelbesteuerungsabkommen Zyperns profitieren möchten, ist es entscheidend, eine echte Substanz zu schaffen, einschließlich lokaler Mitarbeiter, Büroräume und Vorstandssitzungen, die in Zypern stattfinden, um die Ansprüche auf steuerliche Ansässigkeit zu unterstützen.
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