Beantragen Sie die zypriotische Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung gemäß Abschnitt 111A. Voraussetzungen sind 7 Jahre Aufenthalt. Doppelte Staatsbürgerschaft erlaubt. Vollständiger Leitfaden.
Die Erlangung der Staatsbürgerschaft der Republik Zypern ist einer der bedeutendsten rechtlichen Meilensteine für ausländische Staatsangehörige, die im Land leben. Die zypriotische Staatsbürgerschaft verleiht volle politische, zivile und soziale Rechte, einschließlich des Rechts zu wählen, für öffentliche Ämter zu kandidieren und die Vorteile der Staatsbürgerschaft der Europäischen Union zu genießen. Der Hauptweg für ausländische Staatsangehörige, die Staatsbürgerschaft zu erwerben, ist die Einbürgerung, die durch Abschnitt 111A der Zivilstands- und Einwanderungsgesetze (in der geänderten Fassung) geregelt ist. Weitere Wege sind die Staatsbürgerschaft durch Abstammung und die Staatsbürgerschaft durch Ehe.
Der Erwerb der zypriotischen Staatsbürgerschaft wird hauptsächlich durch die Zivilstands- und Einwanderungsgesetze von 2002–2024 geregelt, insbesondere durch die Abschnitte 109–113. Abschnitt 111A legt die Kriterien und das Verfahren für die Einbürgerung ausländischer Staatsangehöriger fest, die eine echte Verbindung zu Zypern durch längeren rechtmäßigen Aufenthalt hergestellt haben. Der Rat der Minister hat das Ermessen, die Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung auf Empfehlung des Innenministers zu gewähren.
Um für die Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung gemäß Abschnitt 111A in Frage zu kommen, muss der Antragsteller die folgenden Bedingungen erfüllen:
Eine Person, die von einem zypriotischen Staatsbürger (Vater oder Mutter) geboren wurde, hat Anspruch auf zypriotische Staatsbürgerschaft durch Abstammung, unabhängig vom Geburtsort. Dieses Recht gilt für Kinder, die sowohl innerhalb als auch außerhalb Zyperns geboren wurden. Anträge auf Registrierung der Staatsbürgerschaft durch Abstammung können beim Zivilstands- und Einwanderungsamt eingereicht werden. Für Personen, die vor bestimmten gesetzlichen Änderungen geboren wurden, können spezifische Übergangsbestimmungen gelten. Kinder, die im Ausland von einem zypriotischen Elternteil geboren wurden, können von Geburt an als Staatsbürger registriert werden, und es gibt keine Aufenthaltsanforderung für diese Kategorie.
Ausländische Staatsangehörige, die mit einem zypriotischen Staatsbürger verheiratet sind, können unter günstigen Bedingungen einen Antrag auf Staatsbürgerschaft stellen. Die Anforderungen sind:
Der Rat der Minister behält sich das Ermessen vor, Anträge abzulehnen, wenn es Beweise dafür gibt, dass die Ehe eine Scheinehe ist.
Der Antrag auf Einbürgerung wird beim Zivilstands- und Einwanderungsamt (CRMD) eingereicht, das den Antrag bearbeitet und bewertet, bevor er mit einer Empfehlung an den Rat der Minister zur endgültigen Entscheidung weitergeleitet wird. Das Verfahren umfasst die folgenden Schritte:
Antragsteller für die Einbürgerung müssen in der Regel Folgendes einreichen:
Die Republik Zypern erlaubt doppelte Staatsbürgerschaft. Antragsteller, die die zypriotische Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung erwerben, sind nicht verpflichtet, ihre bestehende Staatsbürgerschaft aufzugeben. Ebenso verlieren zypriotische Staatsbürger, die eine andere Staatsangehörigkeit erwerben, nicht ihre zypriotische Staatsbürgerschaft. Diese Politik macht Zypern zu einem attraktiven Ziel für internationale Fachkräfte, Geschäftsinhaber und Familien, die eine zweite Staatsbürgerschaft erwerben möchten, während sie ihre ursprüngliche Staatsangehörigkeit behalten.
Als Mitgliedstaat der Europäischen Union verleiht die zypriotische Staatsbürgerschaft automatisch EU-Staatsbürgerschaft gemäß Artikel 20 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Die EU-Staatsbürgerschaft gewährt dem Inhaber:
Nach Genehmigung durch den Rat der Minister muss der Antragsteller an einer Zeremonie teilnehmen, um einen Treueeid auf die Republik Zypern abzulegen. Der Eid ist gesetzlich vorgeschrieben und beinhaltet eine Erklärung der Loyalität und des Respekts für die Verfassung und die Gesetze der Republik. Die Staatsbürgerschaftsurkunde wird nach der Eidzeremonie ausgestellt.
Die gesamte Bearbeitungszeit von der Einreichung des Antrags bis zur endgültigen Entscheidung beträgt in der Regel 12 bis 18 Monate, kann jedoch je nach Komplexität des Falls und der Anzahl der Anträge variieren. Antragstellern wird geraten, sicherzustellen, dass ihre Anträge vollständig und gut dokumentiert sind, um Verzögerungen zu minimieren.
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