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Steuern & Buchhaltung
Zypern Steuerresidenz und Non-Dom: aktuelle 183-Tage- und kumulative Vier-Bedingungen-60-Tage-Regel, TIN/TFA, Bescheinigung, SDC und GHS.
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Was ist enthalten
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Der Steuerwohnsitz bestimmt grundsätzlich den Umfang der Besteuerung. Das Domizil ist ein anderes, tatsachenabhängiges Rechtskonzept und beruht auf Ursprungs- oder Wahldomizil. Ausländische Staatsangehörigkeit, Umzug oder eine Ansässigkeitsbescheinigung beweisen für sich allein keinen Non-Dom-Status.
Steuerwohnsitz kann über mehr als 183 Tage oder über die 60-Tage-Regel entstehen. Für Letztere müssen vier Bedingungen gemeinsam erfüllt sein: mindestens 60 Tage in Zypern, nicht mehr als 183 Tage in einem anderen Staat, Geschäftstätigkeit, Beschäftigung oder Organstellung bei einer zyprischen Gesellschaft sowie eine ständig verfügbare eigene oder gemietete Wohnung in Zypern. Wird die Geschäfts- oder Berufstätigkeit beziehungsweise Beschäftigung in Zypern während dieses Steuerjahres beendet oder endet die Organstellung, erfüllt die Person für dieses Jahr nicht mehr die Voraussetzungen für den zyprischen Steuerwohnsitz nach der 60-Tage-Regel. Bei doppeltem Wohnsitz sind die Tie-Breaker-Regeln des einschlägigen Doppelbesteuerungsabkommens gesondert anzuwenden.
Non-Dom betrifft vor allem die Special Defence Contribution (SDC) auf passive Einkünfte. Es ist keine allgemeine Steuerbefreiung. Einkommensteuer, Kapitalertragsteuer soweit anwendbar, Umsatzsteuer, Sozialversicherung, GHS, ausländische Quellensteuer und Pflichten in anderen Staaten sind nach Einkunftsart, Quelle, wirtschaftlichem Eigentümer, Gewinnjahr und Abkommen getrennt zu prüfen.
Seit 2026 beträgt die SDC auf Dividenden 5 Prozent, vorbehaltlich Übergangsregeln nach Gewinnjahr, und auf passive Zinsen 17 Prozent, wenn die Person steuerlich ansässig und domiciled ist. Die SDC auf Mieten wurde ab 2026 unabhängig vom Non-Dom abgeschafft. GHS bleibt getrennt: Für einschlägige Dividenden-, Zins- und Mieteinkünfte gilt grundsätzlich 2,65 Prozent bis zu einer jährlichen Bemessungsgrenze von 180.000 Euro, sofern die konkrete Zahlung dem GHS unterliegt.
Wer in mindestens 17 der vorherigen 20 Steuerjahre in Zypern ansässig war, kann für SDC-Zwecke als domiciled gelten. Das ist keine garantierte „17-Jahres-Bewilligung“ für jeden Zuziehenden. Ursprungs- und Wahldomizil, die vollständige Ansässigkeitshistorie und tatsachenabhängige gesetzliche Ausnahmen müssen dokumentiert werden.
Artikel 3D ändert das Domizil nicht und verlängert den Non-Dom-Status nicht. Eine berechtigte Person ohne zyprisches Ursprungsdomizil, die als domiciled gilt, kann eine alternative SDC-Methode von 50.000 Euro jährlich für fünf Jahre wählen. Nach Annahme werden 250.000 Euro je Fünfjahreszeitraum im Voraus gezahlt, höchstens für zwei Zeiträume. Die Wahl ist unwiderruflich; Beträge werden weder erstattet noch verrechnet und weder durch ausländische Steueranrechnung reduziert.
Erhält ein berechtigter Non-Dom-Steuerresident 100.000 Euro ausländische Dividende, fallen in Zypern typischerweise weder persönliche Einkommensteuer noch SDC auf die Dividende an. Wenn GHS mit 2,65 Prozent gilt und die Jahresgrenze noch nicht ausgeschöpft ist, wären beispielhaft 2.650 Euro fällig. Ausländische Quellensteuer, Einkunftsqualifikation, Abkommen und andere Einkünfte können das Ergebnis ändern; dies ist keine individuelle Berechnung.
Benötigt werden gewöhnlich Reisetagebuch und Ein-/Ausreisenachweise, Wohnungsunterlagen, Belege zu Tätigkeit, Beschäftigung oder Organstellung, Ansässigkeitshistorie und Domizilnachweise. Hinzu kommen Steuerregistrierung und TIN, Aktivierung von TFA, erforderliche Erklärungen und gegebenenfalls eine Ansässigkeitsbescheinigung. Diese Bescheinigung bestätigt nicht allein Domizil oder Non-Dom.
Die Regeln sind Alternativen. Erforderlich sind mindestens 60 Tage in Zypern, höchstens 183 Tage in einem anderen einzelnen Staat und eine eigene oder gemietete dauerhafte Wohnung in Zypern. Außerdem muss die Person in Zypern ein Geschäft betreiben, dort beschäftigt sein oder ein Amt bei einer in Zypern steueransässigen Person innehaben; dieses Geschäft, Beschäftigungsverhältnis oder Amt darf während des Steuerjahres nicht enden. Die frühere zusätzliche Bedingung, nirgendwo sonst steuerlich ansässig zu sein, wurde ab 2026 gestrichen. Doppelansässigkeit kann eine Abkommensprüfung erfordern.
Die TIN wird elektronisch über Tax For All beantragt; die Ansässigkeitsbescheinigung ist ein eigenes Verfahren. Da veröffentlichte Altformulare noch Vor-2026-Text enthalten können, werden aktuelles Formular, Nachweise, Gebühr und Abkommensanforderungen für das jeweilige Steuerjahr vor Einreichung bestätigt.
Residenz, Domicile und Einkunftsquelle sind getrennt. Non-Dom betrifft hauptsächlich SDC und beseitigt nicht automatisch Einkommensteuer, GHS, Quellenstaatsteuer oder Meldungen.
Inhaltsverantwortlich Sergios Charalambous, Partner
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Ab dem Steuerjahr 2026 müssen in Zypern Ansässige mit Bruttoeinkünften nach Artikel 5(1) sowie Ansässige zwischen 25 und 70 Jahren auch ohne solche Einkünfte nach der aktuellen Mitteilung der Steuerbehörde erklären.
Steuern
Zypern bleibt eine der attraktivsten Jurisdiktionen in Europa für Personen, die einen Steuerwohnsitz in einem EU-Mitgliedstaat begründen möchten. Sobald man steuerlich ansässig und nicht domiziliert ist, können Dividenden und passive Zinserträge in der Regel ohne zyprische Einkommenssteuer oder Sonderbeitrag zur Verteidigung (Special Defence Contribution) bezogen werden.
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