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Dienstleistungen

Familienrecht in Zypern

Scheidungsverfahren, elterliche Verantwortung und Kontakt, Unterhalt, Vermögensansprüche zwischen Ehegatten und Konfliktlösung. Jede Angelegenheit wird nach dem anwendbaren zyprischen Recht geprüft.

4.9(366+ Google Bewertungen)42+ Jahre Erfahrung

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Familienrechtsdienste in Zypern, Scheidung und Sorgerecht
Polycarpos Philippou

Inhaltsverantwortlich Polycarpos Philippou, Founding Partner

42+

Jahre Erfahrung

1,200+

Betreute Mandanten

900+

Gegründete Unternehmen

40+

Nationalitäten der Mandanten

Familienverfahren hängen vom jeweiligen Rechtsweg ab

Zuständigkeit, Verfahren und Unterlagen sind für die konkrete Ehe und Familie zu prüfen. Für den innerstaatlichen Zuständigkeitsweg nach Gesetz 23/1990 gilt ein ununterbrochener Aufenthalt in der Republik von mehr als 3 Monaten. Eine im Ausland geschlossene Ehe schließt ein Verfahren in Zypern nicht aus; grenzüberschreitende Zuständigkeit und Dokumente bedürfen jedoch einer Einzelfallprüfung.

Zivile und religiöse Ehen

Zivile Ehen unterliegen nicht dem religiösen Mitteilungsverfahren. Bei religiösen Ehen im gesetzlichen Mitteilungsregime wird der zuständige Religionsführer benachrichtigt; die Einreichung ist grundsätzlich nach 6 Wochen möglich, sofern die erforderliche Bescheinigung nicht früher erteilt wird oder eine gesetzliche Ausnahme gilt. Eingetragene Partnerschaften haben einen eigenen gesetzlichen Auflösungsweg.

Keine feste Scheidungsdauer

Es gibt keine verlässliche feste oder garantierte Dauer. Sie hängt von wirksamer Zustellung, Gerichtsbelegung, Beweisen, Verfahrensanträgen und einer Bestreitung ab. Vermögens-, Unterhalts- und Elternverfahren sind getrennt und haben eigene Zeitabläufe.

Vermögensansprüche beruhen auf Beiträgen

Nach Gesetz 232/1991 betrifft ein Anspruch grundsätzlich den Beitrag eines Ehegatten zum Vermögenszuwachs des anderen. Es erfolgt keine automatische hälftige Teilung aller ehelichen Vermögenswerte. Gesetzliche Regeln, Vermutungen, Ausnahmen, Beweise und Fristen sind auf den Sachverhalt anzuwenden.

Kindeswohl, Bedarf und Mittel der Eltern

Nach Gesetz 216/1990 regelt das Familiengericht elterliche Verantwortung, Aufenthalt und Kontakt nach Kindeswohl und Beweisen. Gemeinsame Ausübung ist in den gesetzlich zulässigen Fällen möglich; eine Scheidung erzeugt nicht automatisch ein bestimmtes Modell. Beide Eltern tragen nach ihren Mitteln und dem Bedarf des Kindes zum Unterhalt eines Minderjährigen bei.

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Häufig gestellte Fragen

Es gibt keine verlässliche feste Dauer. Sie hängt von wirksamer Zustellung, aktueller Gerichtsbelegung, Beweisen, Verfahrensanträgen und einer Bestreitung ab. Gesonderte Vermögens-, Unterhalts- oder Elternverfahren haben eigene Zeitabläufe.
Nach Gesetz 216/1990 entscheidet das Familiengericht über elterliche Verantwortung, Aufenthalt und Kontakt anhand des Kindeswohls und der Beweise im Einzelfall. Aus der Scheidung folgt nicht automatisch ein bestimmtes Sorgerechtsmodell.
Eine im Ausland geschlossene Ehe schließt eine Scheidung in Zypern nicht aus, doch muss das Familiengericht zuständig sein. Für den innerstaatlichen gesetzlichen Weg nennt das Familiengerichtsgesetz einen ununterbrochenen Aufenthalt in der Republik von mehr als drei Monaten; bei grenzüberschreitenden Fällen können andere Zuständigkeitsregeln gelten.
Nach Gesetz 232/1991 betrifft der Anspruch grundsätzlich den Beitrag eines Ehegatten zum Vermögenszuwachs des anderen. Es handelt sich nicht um eine automatische hälftige Teilung aller ehelichen Vermögenswerte; gesetzliche Regeln, Vermutungen und Beweise sind anzuwenden.
Eine voreheliche Vereinbarung kann für Abreden und Beweise der Parteien relevant sein, darf aber nicht als automatisch bindend für das Familiengericht oder als Ausschluss gesetzlicher Rechte dargestellt werden. Form, anwendbares Recht, Fairness, öffentliche Ordnung und Umstände sind im Einzelfall zu prüfen.

Was unsere Mandanten sagen

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