Leitfaden zu Mietverträgen in Zypern. Behandelt das Mietkontrollgesetz Cap. 23, Marktpreise, Mieterrechte, Stempelsteuer, steuerliche Auswirkungen und gewerbliche Mietverträge.
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Der Mietmarkt in Zypern wird von einem dualen rechtlichen Rahmen geregelt. Ältere Immobilien in ausgewiesenen städtischen Gebieten fallen unter die schützenden Bestimmungen des Mietkontrollgesetzes, Cap. 23, während neuere Immobilien und solche außerhalb der kontrollierten Gebiete dem allgemeinen Vertragsrecht und den Grundsätzen der Vertragsfreiheit unterliegen. Zu verstehen, welches Regime für eine bestimmte Immobilie gilt, ist für Vermieter und Mieter von wesentlicher Bedeutung, da sich die Rechte, Pflichten und Rechtsmittel zwischen den beiden Systemen erheblich unterscheiden.
Die Philippou Rechtsanwaltskanzlei berät Vermieter und Mieter in allen Arten von Mietverhältnissen, von Wohnvermietungen und kurzfristigen Ferienvermietungen bis hin zu großflächigen gewerblichen und industriellen Mietverträgen. Unsere Anwälte entwerfen, überprüfen und verhandeln Mietverträge, die die Interessen unserer Mandanten schützen und gleichzeitig die Einhaltung aller geltenden rechtlichen Anforderungen sicherstellen.
Das Mietkontrollgesetz wurde ursprünglich erlassen, um Mieter vor übermäßigen Mieterhöhungen und willkürlichen Räumungen während Zeiten des Wohnraummangels zu schützen. Es gilt für Immobilien, die beide der folgenden Bedingungen erfüllen:
Für Immobilien, die unter das Mietkontrollgesetz fallen, genießen Mieter die folgenden Schutzmaßnahmen:
Das Mietkontrollgericht kann eine Räumung nur aus spezifischen, im Gesetz festgelegten Gründen anordnen, einschließlich:
Immobilien, die nach dem 31. Dezember 1999 gebaut wurden oder sich außerhalb der ausgewiesenen kontrollierten Gebiete befinden, unterliegen nicht dem Mietkontrollgesetz. Mietverträge für solche Immobilien unterliegen den allgemeinen Grundsätzen des Vertragsrechts, die beiden Parteien erhebliche Freiheit zur Verhandlung und Vereinbarung der Bedingungen gewähren. In der Praxis fallen die überwiegende Mehrheit der modernen Miettransaktionen in Zypern in diese Kategorie.
Ein gut ausgearbeiteter Mietvertrag sollte die folgenden Bestimmungen enthalten:
Mietverträge in Zypern unterliegen der Stempelsteuer, die innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss zu zahlen ist. Die Stempelsteuer auf Mietverträge wird zu denselben Sätzen berechnet, die für Verträge allgemein gelten:
| Gesamtmiete über die Mietdauer (EUR) | Stempelsteuersatz |
|---|---|
| Bis 5.000 | 0% (befreit) |
| 5.001 -- 170.000 | 0,15% |
| Über 170.000 | 0,20% |
Die Stempelsteuer wird auf die gesamte über die gesamte Mietdauer zu zahlende Miete berechnet. Bei einem periodischen Mietverhältnis ohne feste Laufzeit wird in der Regel die Jahresmiete als Grundlage verwendet. Das Versäumnis, den Vertrag zu stempeln, macht ihn in einem Gerichtsverfahren unzulässig, was im Falle eines Streits schwerwiegende Folgen haben kann.
Vermieter in Zypern unterliegen der Steuer auf Mieteinkünfte. Die steuerliche Behandlung hängt vom steuerlichen Wohnsitz und dem Domizilstatus des Vermieters ab:
Mieteinkünfte unterliegen der persönlichen Einkommensteuer zu den standardmäßigen progressiven Sätzen (0% bis 35%). Vermieter haben das Recht, entweder 20% der Bruttomieteinkünfte als Pauschalausgaben abzuziehen oder tatsächliche dokumentierte Ausgaben (einschließlich Reparaturen, Wartung, Versicherungen, Verwaltungsgebühren und Zinsen auf Darlehen zur Erwerbung der Immobilie) abzuziehen, je nachdem, was vorteilhafter ist. Die Mieteinkünfte werden mit den anderen Einkünften des Vermieters aggregiert, um die geltende Steuerklasse zu bestimmen.
Die SDC auf Mieteinkünfte wurde ab dem 1. Januar 2026 abgeschafft. Zuvor unterlagen Vermieter, die sowohl steuerlich ansässig als auch in Zypern domiziliert waren, der SDC von 3% auf 75% der Bruttomieteinkünfte. Mieteinkünfte unterliegen jetzt nur noch der Einkommensteuer und den GHS-Beiträgen.
Ein GHS-Beitrag von 2,65% wird auf die Bruttomieteinkünfte für alle Vermieter erhoben, die in Zypern steuerlich ansässig sind, unterliegt jedoch einer jährlichen Obergrenze von 180.000 EUR über alle Einkommensarten. Nichtansässige unterliegen nicht dem GHS.
Die Vermietung von Wohnimmobilien ist in Zypern im Allgemeinen von der Umsatzsteuer befreit. Die Vermietung von Gewerbeimmobilien kann jedoch der Umsatzsteuer zum regulären Satz von 19% unterliegen, wenn der Vermieter sich entscheidet, sich für die Umsatzsteuer zu registrieren. Kurzfristige Ferienvermietungen (möblierte Unterkünfte für Zeiträume von weniger als einem festgelegten Schwellenwert) können ebenfalls Umsatzsteuer anziehen, und Vermieter in dieser Kategorie sollten spezifische Beratung einholen.
Über die spezifischen Schutzmaßnahmen des Mietkontrollgesetzes für berechtigte Immobilien hinaus profitieren Mieter in Zypern von allgemeinen vertraglichen Schutzmaßnahmen. Wesentliche Rechte umfassen:
Gewerbliche Mietverträge in Zypern erfordern besondere Aufmerksamkeit für mehrere zusätzliche Aspekte:
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