IP Box Berechtigungsprüfer für Zypern
Beantworten Sie 4 Fragen, um herauszufinden, ob Ihr geistiges Eigentum für das IP Box-Regime in Zypern mit einem effektiven Steuersatz von 3 % qualifiziert.
Ihre Unternehmensform
Welche Art von Einheit hält das geistige Eigentum?
Haftungsausschluss
Dieser Prüfer bietet eine vorläufige Bewertung basierend auf allgemeinen Kriterien zur IP Box-Berechtigung gemäß dem Einkommensteuergesetz (Abschnitt 9(1)(e)) und dem modifizierten Nexus-Ansatz der OECD. Die tatsächliche Berechtigung hängt von einer detaillierten Analyse Ihrer IP-Vermögenswerte, F&E-Ausgaben, Verrechnungspreisdokumentation und wirtschaftlicher Substanz ab. Dies stellt keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar.
Ihr geistiges Eigentum qualifiziert sich für die zyprische IP-Box, wenn es sich um einen rechtlich geschützten, aus F&E abgeleiteten Vermögenswert handelt, etwa ein Patent, urheberrechtlich geschützte Software oder ein Gebrauchsmuster, der einer in Zypern steuerlich ansässigen Gesellschaft oder einer zyprischen Betriebsstätte gehört. Marken und anderes marketingbezogenes IP sind ausgeschlossen.
So funktioniert es
- Das IP muss ein qualifizierter Vermögenswert sein: Patente, urheberrechtlich geschützte Software, Gebrauchsmuster, Sortenschutzrechte oder Orphan-Drug-Ausweisungen.
- Es muss einer in Zypern steuerlich ansässigen Gesellschaft oder einer zyprischen Betriebsstätte einer ausländischen Gesellschaft gehören.
- Hinter dem Vermögenswert muss echte F&E-Tätigkeit stehen, der Vorteil wird durch den geänderten Nexus-Bruch der OECD skaliert.
- Marken, Markennamen und anderes Marketing-IP qualifizieren sich nicht.
Häufig gestellte Fragen
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