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IP Box Berechtigungsprüfer für Zypern

Beantworten Sie 4 Fragen, um herauszufinden, ob Ihr geistiges Eigentum für das IP Box-Regime in Zypern mit einem effektiven Steuersatz von 3 % qualifiziert.

Schritt 1 von 425%

Ihre Unternehmensform

Welche Art von Einheit hält das geistige Eigentum?

Haftungsausschluss

Dieser Prüfer bietet eine vorläufige Bewertung basierend auf allgemeinen Kriterien zur IP Box-Berechtigung gemäß dem Einkommensteuergesetz (Abschnitt 9(1)(e)) und dem modifizierten Nexus-Ansatz der OECD. Die tatsächliche Berechtigung hängt von einer detaillierten Analyse Ihrer IP-Vermögenswerte, F&E-Ausgaben, Verrechnungspreisdokumentation und wirtschaftlicher Substanz ab. Dies stellt keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar.

Ihr geistiges Eigentum qualifiziert sich für die zyprische IP-Box, wenn es sich um einen rechtlich geschützten, aus F&E abgeleiteten Vermögenswert handelt, etwa ein Patent, urheberrechtlich geschützte Software oder ein Gebrauchsmuster, der einer in Zypern steuerlich ansässigen Gesellschaft oder einer zyprischen Betriebsstätte gehört. Marken und anderes marketingbezogenes IP sind ausgeschlossen.

So funktioniert es

Häufig gestellte Fragen

Nein. Marken, Markennamen und anderes marketingbezogenes geistiges Eigentum sind ausdrücklich von der zyprischen IP-Box ausgeschlossen. Qualifizierte Vermögenswerte sind Patente, urheberrechtlich geschützte Software, Gebrauchsmuster und ähnliches, aus F&E abgeleitetes, rechtlich geschütztes IP.
Ja. Urheberrechtlich geschützte Computersoftware ist ein qualifizierter Vermögenswert für die zyprische IP-Box, unabhängig davon, ob das Urheberrecht förmlich eingetragen ist, sofern zugrunde liegende F&E vorliegt und das IP einer zyprischen Gesellschaft oder Betriebsstätte gehört.
Eine in Zypern steuerlich ansässige Gesellschaft oder eine zyprische Betriebsstätte einer nicht ansässigen Gesellschaft, die qualifiziertes IP besitzt und die zugehörige Forschung und Entwicklung durchgeführt hat.

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