Was ist Re-Domizilierung?
Re-Domizilierung, auch als “Fortführung” oder “Sitzverlegung” bezeichnet, ist der Prozess, durch den ein in einer Jurisdiktion gegründetes Unternehmen seinen rechtlichen Wohnsitz in eine andere Jurisdiktion verlegt, ohne Liquidation oder Auflösung durchlaufen zu müssen. In Zypern findet sich die rechtliche Grundlage für die Re-Domizilierung in Abschnitt 354 des Unternehmensgesetzes, Cap. 113, der es ausländischen Unternehmen erlaubt, die Registrierung als Fortführung ihrer bestehenden Rechtspersönlichkeit zu beantragen.
Das re-domizilierte Unternehmen behält sein ursprüngliches Gründungsdatum, seine bestehende Rechtspersönlichkeit sowie alle seine vertraglichen Verpflichtungen, Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Rechte. Es wird effektiv zu einem zypriotischen Unternehmen, das dem zypriotischen Recht unterliegt, während seine Geschichte und Unternehmensidentität erhalten bleibt.
Warum nach Zypern re-domizilieren?
Unternehmen entscheiden sich aus verschiedenen strategischen, steuerlichen und betrieblichen Gründen für eine Re-Domizilierung nach Zypern:
- Favorable Steuerregime – Zypern bietet einen Körperschaftssteuersatz von 15%, ein umfangreiches Netzwerk von über 65 Doppelbesteuerungsabkommen, Teilnahmebefreiungen auf Dividenden und Kapitalgewinne sowie das IP Box-Regime mit einem effektiven Satz von 3% auf qualifizierte IP-Einkünfte.
- EU-Mitgliedschaft – Ein in Zypern registriertes Unternehmen hat vollen Zugang zum EU-Binnenmarkt und profitiert von EU-Richtlinien, einschließlich der Mutter-Tochter-Richtlinie und der Zins- und Lizenzrichtlinie.
- Common-Law-System – Das zypriotische Rechtssystem basiert auf dem englischen Common Law und bietet ein transparentes und vorhersehbares rechtliches Umfeld für internationale Geschäfte.
- Unternehmensfreundliches Umfeld – Effiziente regulatorische Prozesse, eine gut ausgebildete Arbeitskräfte und eine strategische geografische Lage machen Zypern zu einer attraktiven Betriebsbasis.
- Kontinuität – Die Re-Domizilierung bewahrt die rechtliche Identität, Verträge und die Betriebsgeschichte des Unternehmens und vermeidet die Störungen und Kosten, die mit Liquidation und Neugründung verbunden sind.
- Politische und wirtschaftliche Stabilität – Zypern profitiert von der Stabilität der EU-Mitgliedschaft und den Schutzmaßnahmen des europäischen Rechtsrahmens.
Rechtliche Anforderungen
Damit ein ausländisches Unternehmen nach Zypern re-domizilieren kann, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
Anforderungen im Herkunftsland
- Die Gesetze der aktuellen Jurisdiktion des Unternehmens müssen die Verlegung des Wohnsitzes (ausgehende Re-Domizilierung) erlauben.
- Das Unternehmen muss alle erforderlichen Genehmigungen oder Zustimmungen von seinen Aktionären, Aufsichtsbehörden und Gläubigern in der Herkunftsjurisdiktion einholen.
- Das Unternehmen muss in gutem Ansehen sein und darf nicht Gegenstand von laufenden Liquidations-, Löschungs- oder Insolvenzverfahren sein.
Anforderungen in Zypern
- Das Unternehmen muss beim zypriotischen Handelsregister die Registrierung gemäß Abschnitt 354 des Unternehmensgesetzes, Cap. 113, beantragen.
- Das Unternehmen muss ein Memorandum und die Satzung annehmen, die dem zypriotischen Recht entsprechen.
- Das Unternehmen muss ein registriertes Büro in Zypern und mindestens einen Direktor sowie einen Unternehmenssekretär ernennen.
- Der Registrar muss überzeugt sein, dass die Re-Domizilierung rechtmäßig ist und keine Gläubiger oder andere Interessengruppen benachteiligt.
Der Re-Domizilierungsprozess
- Machbarkeitsbewertung – Überprüfen Sie, ob die Gesetze der aktuellen Jurisdiktion des Unternehmens die ausgehende Re-Domizilierung erlauben und ob das zypriotische Recht die eingehende Re-Domizilierung von Unternehmen aus dieser Jurisdiktion gestattet.
- Aktionärsbeschluss – Erlangen Sie einen besonderen Beschluss der Aktionäre des Unternehmens, der die Verlegung des Wohnsitzes nach Zypern autorisiert.
- Vorbereitung der zypriotischen Gründungsdokumente – Entwerfen Sie ein Memorandum und die Satzung, die mit dem zypriotischen Unternehmensgesetz, Cap. 113, konform sind.
- Antrag beim zypriotischen Registrar – Reichen Sie den Antrag auf Fortführung zusammen mit:
- Beglaubigte Kopie des Gründungszertifikats aus dem Herkunftsland.
- Bescheinigung über die ordnungsgemäße Führung aus dem Herkunftsland.
- Beglaubigte Kopie der aktuellen Gründungsdokumente des Unternehmens.
- Aktionärsbeschluss, der die Re-Domizilierung autorisiert.
- Neues Memorandum und Satzung für die zypriotische Einheit.
- Formular HE1 (gesetzliche Erklärung der Einhaltung) und Formular HE2 (Details zu den Führungskräften und dem registrierten Büro).
- Details aller Direktoren, Aktionäre und letztlich begünstigten Eigentümer mit KYC-Dokumentation.
- Überprüfung durch den Registrar – Der Registrar prüft den Antrag und kann zusätzliche Dokumente oder Informationen anfordern.
- Bescheinigung über die Fortführung – Nach Genehmigung stellt der Registrar eine Bescheinigung über die Fortführung aus, die bestätigt, dass das Unternehmen nun als zypriotisches Unternehmen registriert ist.
- Abmeldung im Herkunftsland – Erlangen Sie eine Bestätigung über die Abmeldung oder Löschung aus dem Register in der ursprünglichen Jurisdiktion.
Auswirkungen der Re-Domizilierung
Nach der Registrierung in Zypern:
- Wird das re-domizilierte Unternehmen zu einem Unternehmen, das dem zypriotischen Unternehmensgesetz, Cap. 113, unterliegt.
- Behält es sein ursprüngliches Gründungsdatum und seine kontinuierliche rechtliche Existenz.
- Pflegt alle bestehenden Verträge, Vermögenswerte, Verbindlichkeiten, Rechte und Verpflichtungen.
- Unterliegt allen Rechten und Pflichten eines in Zypern gegründeten Unternehmens, einschließlich der Steuerregistrierung, jährlichen Einreichung und Prüfungsanforderungen.
- Kann eine zypriotische Steueridentifikationsnummer beantragen und eine zypriotische Steueransässigkeit begründen.
Zeitrahmen
Der Re-Domizilierungsprozess dauert in der Regel 2 bis 4 Monate von Beginn bis Abschluss, abhängig von:
- Der Geschwindigkeit, mit der die erforderlichen Genehmigungen und Dokumente aus der Herkunftsjurisdiktion eingeholt werden.
- Der Vollständigkeit des Antrags, der beim zypriotischen Registrar eingereicht wird.
- Der Komplexität der Unternehmensstruktur und dem Umfang der erforderlichen Due-Diligence-Prüfung.
Re-Domizilierung aus Zypern
Es ist erwähnenswert, dass Abschnitt 354C des Unternehmensgesetzes auch zypriotisch registrierten Unternehmen die Re-Domizilierung aus Zypern in eine andere Jurisdiktion erlaubt, die eine eingehende Fortführung zulässt. Diese bidirektionale Flexibilität erhöht die Attraktivität Zyperns als Jurisdiktion, die den sich entwickelnden Bedürfnissen internationaler Unternehmen Rechnung trägt.