Verlegen Sie Ihr Unternehmen nach Zypern gemäß Abschnitt 354 des Unternehmensgesetzes Cap.113. Behalten Sie die rechtliche Identität bei und erhalten Sie Zugang zur EU sowie eine Körperschaftssteuer von 15%.
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Was ist enthalten
Detaillierter Leitfaden
Re-Domizilierung, auch als “Fortführung” oder “Sitzverlegung” bezeichnet, ist der Prozess, durch den ein in einer Jurisdiktion gegründetes Unternehmen seinen rechtlichen Wohnsitz in eine andere Jurisdiktion verlegt, ohne Liquidation oder Auflösung durchzuführen. In Zypern basiert die rechtliche Grundlage für die Re-Domizilierung auf Abschnitt 354 des Unternehmensgesetzes, Cap. 113, der es ausländischen Unternehmen erlaubt, sich als Fortführung ihrer bestehenden rechtlichen Einheit registrieren zu lassen.
Das re-domizilierte Unternehmen behält sein ursprüngliches Gründungsdatum, seine bestehende rechtliche Persönlichkeit sowie alle seine vertraglichen Verpflichtungen, Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Rechte. Es wird effektiv zu einem zypriotischen Unternehmen, das dem zypriotischen Recht unterliegt, während seine Geschichte und Unternehmensidentität bewahrt bleiben.
Unternehmen entscheiden sich aus verschiedenen strategischen, steuerlichen und operativen Gründen für eine Re-Domizilierung nach Zypern:
Damit ein ausländisches Unternehmen nach Zypern re-domizilieren kann, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
Nach der Registrierung in Zypern:
Der Re-Domizilierungsprozess dauert in der Regel 2 bis 4 Monate von Beginn bis Abschluss, abhängig von:
Es ist erwähnenswert, dass Abschnitt 354C des Unternehmensgesetzes auch zypriotisch registrierten Unternehmen die Re-Domizilierung aus Zypern in eine andere Jurisdiktion erlaubt, die eine eingehende Fortführung zulässt. Diese bidirektionale Flexibilität erhöht die Attraktivität Zyperns als Jurisdiktion, die den sich entwickelnden Bedürfnissen internationaler Unternehmen Rechnung trägt.
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