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Familienrecht
Fachkundige Beratung zu Sorgerecht, Umgangsrechten und Unterhalt in Zypern. Gemeinsames Sorgerecht, alleiniges Sorgerecht, elterliche Verantwortung und wie das Familiengericht im Sinne des Kindeswohls entscheidet.
Kostenlose Beratung · Unverbindlich · Wir antworten innerhalb von 24 Stunden

Geprüft von Polycarpos Philippou, Founding Partner
Wir besprechen Ihre familiäre Situation, erklären die Sorgerechtsoptionen und beraten zum besten Vorgehen für das Wohl Ihrer Kinder.
Wir bereiten den Sorgerechtsantrag vor, versuchen eine Verhandlung mit dem anderen Elternteil und reichen den Antrag beim Familiengericht ein, falls keine Einigung erzielt werden kann.
Wir vertreten Sie in allen Verhandlungen, koordinieren mit den Sozialämtern und erwirken einen Sorgerechts- und Unterhaltsbeschluss, der Ihre Kinder schützt.
Detaillierter Leitfaden
Wenn Eltern sich trennen oder scheiden lassen, wird das Sorgerecht (auch als elterliche Verantwortung bezeichnet) zur wichtigsten Frage. Das oberste Anliegen des Familiengerichts ist das Kindeswohl.
Die elterliche Verantwortung umfasst alle Aspekte der Erziehung eines Kindes: wo es lebt, seine Bildung, Gesundheitsversorgung, religiöse Erziehung, Reisen und das tägliche Wohlergehen. Beide Elternteile behalten die elterliche Verantwortung, sofern ein Gerichtsbeschluss sie nicht ausdrücklich entzieht.
Beide Elternteile teilen sich die Entscheidungsverantwortung, auch nach Trennung oder Scheidung. Das Gericht bestimmt den Hauptwohnsitz des Kindes und legt Umgangs- und Besuchsregelungen für den anderen Elternteil fest. Das gemeinsame Sorgerecht ist das häufigste Ergebnis in Zypern und wird von den Gerichten bevorzugt, wenn beide Elternteile dazu in der Lage sind.
Ähnlich dem gemeinsamen Sorgerecht, jedoch verbringt das Kind ungefähr gleich viel Zeit bei jedem Elternteil. Diese Regelung erfordert ein hohes Maß an Zusammenarbeit zwischen den Eltern und wird in der Regel einvernehmlich vereinbart.
Das Gericht kann einem Elternteil das alleinige Sorgerecht zusprechen, wenn der andere als unfähig gilt, eine angemessene Betreuung zu leisten, zum Beispiel aufgrund von Suchtmittelmissbrauch, häuslicher Gewalt oder längerer Abwesenheit. Der nicht sorgeberechtigte Elternteil behält in der Regel Umgangs- und Besuchsrechte, einschließlich Übernachtungen, sofern das Gericht nicht feststellt, dass dies dem Kind schaden würde.
Wenn sich die Eltern nicht auf das Sorgerecht einigen können, berücksichtigt das Familiengericht:
In vielen Fällen erzielen die Eltern außergerichtlich eine einvernehmliche Regelung. Das Familiengericht kann diese Vereinbarung in einem einvernehmlichen Beschluss (consent order) formalisieren, der dieselbe Rechtskraft hat wie ein streitiges Urteil.
Der nicht sorgeberechtigte Elternteil hat das Recht auf regelmäßigen Umgang mit seinem Kind. Die Umgangsregelungen werden entweder zwischen den Eltern vereinbart oder vom Gericht festgelegt und umfassen in der Regel:
Wenn ein Elternteil den gerichtlich angeordneten Umgang behindert, kann der andere Elternteil bei Gericht die Durchsetzung beantragen.
Der Elternteil, der nicht das Hauptsorgerecht hat, ist in der Regel verpflichtet, regelmäßige finanzielle Beiträge zur Erziehung des Kindes zu leisten. Das Familiengericht bestimmt die Höhe des Unterhalts auf der Grundlage von:
Die Unterhaltspflicht besteht fort, bis das Kind 18 Jahre alt wird, oder länger, wenn es sich in einer Vollzeitausbildung befindet.
Zusätzlich zum Kindesunterhalt kann das Gericht einen Ehegatten verpflichten, dem anderen während oder nach dem Scheidungsverfahren Unterhalt zu zahlen. Der Ehegattenunterhalt richtet sich nach den finanziellen Bedürfnissen und Mitteln beider Parteien.
Wenn ein Elternteil einem Sorgerechts-, Umgangs- oder Unterhaltsbeschluss nicht nachkommt, kann der andere Elternteil beim Familiengericht die Durchsetzung beantragen. Die Nichtbefolgung eines Gerichtsbeschlusses ist eine ernste Angelegenheit und kann Sanktionen nach sich ziehen.
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