Experten für persönliche Steuerberatung in Zypern. Wir übernehmen die Einkommensteuererklärungen, Steuerplanung, Wohnsitzstrukturierung und Compliance für Privatpersonen gemäß dem zypriotischen Steuerrecht.
Kostenlose Beratung · Unverbindlich · Wir antworten innerhalb von 24 Stunden
Zypern hat ein progressives Einkommensteuersystem, das auf das weltweite Einkommen von Personen angewendet wird, die Steueransässige der Republik sind. Nichtansässige unterliegen nur der Besteuerung auf Einkommen, das aus Quellen innerhalb Zyperns stammt. Das System wird durch das Einkommensteuergesetz (Gesetz 118(I)/2002, in der geänderten Fassung) geregelt und von der Steuerabteilung des Finanzministeriums verwaltet.
Für Personen, die einen Umzug nach Zypern in Betracht ziehen oder bereits auf der Insel ansässig sind, ist das Verständnis des persönlichen Steuerrahmens entscheidend für eine effektive Finanzplanung. Zypern bietet ein wettbewerbsfähiges Steuerumfeld im Vergleich zu vielen anderen europäischen Jurisdiktionen, mit einer großzügigen steuerfreien Schwelle und einer Reihe wertvoller Ausnahmen, die die gesamte Steuerlast einer Person erheblich reduzieren können.
Die persönliche Einkommensteuer in Zypern wird auf progressive Sätze auf das gesamte zu versteuernde Einkommen einer Person erhoben. Die aktuellen Steuerbänder, die ab dem Steuerjahr 2026 gelten, sind wie folgt:
| Zu versteuerndes Einkommen (EUR) | Steuersatz | Kumulative Steuer (EUR) |
|---|---|---|
| 0 – 22.000 | 0% | 0 |
| 22.001 – 32.000 | 20% | 2.000 |
| 32.001 – 42.000 | 25% | 4.500 |
| 42.001 – 72.000 | 30% | 13.500 |
| Über 72.000 | 35% | — |
Die ersten €22.000 des jährlichen Einkommens sind vollständig von der Einkommensteuer befreit. Dies ist eine der großzügigsten persönlichen Freibeträge in der Europäischen Union und bedeutet, dass viele Personen mit bescheidenen Einkommensniveaus möglicherweise wenig oder gar keine Einkommensteuer schulden. Der höchste Grenzsteuersatz von 35% gilt nur für Einkommen über €72.000, was im Vergleich zu Jurisdiktionen wie Frankreich, Deutschland oder den skandinavischen Ländern, in denen die Spitzensteuersätze häufig 45% überschreiten, moderat ist.
Das zypriotische Recht sieht zwei besonders attraktive Befreiungen vor, die darauf abzielen, Personen zu ermutigen, auf die Insel zu ziehen und eine Beschäftigung aufzunehmen:
Gemäß Artikel 8(23A) des Einkommensteuergesetzes haben Personen, die zum ersten Mal eine Beschäftigung in Zypern aufnehmen und deren jährliche Vergütung aus dieser Beschäftigung über €55.000 liegt, Anspruch auf eine 50%ige Befreiung von ihrem Einkommen aus der Beschäftigung. Für Beschäftigungen, die ab dem 1. Januar 2022 beginnen, gilt diese Befreiung für einen Zeitraum von 17 aufeinanderfolgenden Jahren ab dem Jahr, in dem die Beschäftigung beginnt. Dies halbiert effektiv das zu versteuernde Einkommen aus der Beschäftigung und führt zu erheblichen Steuereinsparungen für hochverdienende Expatriates und Fachkräfte, die nach Zypern ziehen.
Um sich zu qualifizieren, darf die Person in den drei Jahren vor dem Jahr, in dem die Beschäftigung beginnt, kein Steueransässiger Zyperns gewesen sein. Die Befreiung gilt unabhängig von der Staatsangehörigkeit der Person und steht sowohl EU- als auch Nicht-EU-Bürgern zur Verfügung.
Gemäß Artikel 8(23) des Einkommensteuergesetzes haben Personen, die vor der Aufnahme einer Beschäftigung auf der Insel nicht steuerlich ansässig in Zypern waren, Anspruch auf eine 20%ige Befreiung von ihrem Einkommen aus der Beschäftigung, die auf maximal €8.550 pro Jahr begrenzt ist. Diese Befreiung war ursprünglich für einen Zeitraum von fünf Jahren verfügbar, wurde jedoch verlängert. Sie steht Personen zur Verfügung, die nicht für die oben beschriebene 50%ige Befreiung qualifizieren (d.h. diejenigen, die weniger als €55.000 pro Jahr verdienen). Die beiden Befreiungen können nicht gleichzeitig in Anspruch genommen werden.
Zusätzlich zur persönlichen Einkommensteuer sind Personen, die sowohl steuerlich ansässig als auch domiciliert in Zypern sind, auf bestimmte Arten von passivem Einkommen zur Zahlung eines besonderen Verteidigungskostenbeitrags (SDC) verpflichtet. Die SDC-Sätze sind:
Personen, die steuerlich ansässig, aber nicht domiciliert in Zypern sind (non-doms), sind von der SDC auf alle oben genannten Einkommenskategorien vollständig befreit. Dies ist einer der Hauptvorteile des zypriotischen Non-Domicile-Regimes für Personen mit erheblichen Investitions- oder passiven Einkommen.
Der Beitrag zum allgemeinen Gesundheitssystem (GHS/GESY) wird ebenfalls auf bestimmte Einkommenskategorien erhoben. Arbeitnehmer zahlen 2,65% ihres Bruttogehalts, während Arbeitgeber 2,90% beitragen. Selbständige zahlen 4,00% ihres Einkommens. GHS-Beiträge werden auch auf Dividenden-, Zins- und Mieteinnahmen für domicilierte Personen zu einem Satz von 2,65% angewendet, wobei ein jährliches Limit von €180.000 auf das gesamte beitragspflichtige Einkommen gilt.
Personen in Zypern müssen die folgenden Anforderungen an die Steuererklärung einhalten:
Personen können die folgenden Abzüge von ihrem zu versteuernden Einkommen geltend machen:
Ob eine Person als steuerlich ansässig in Zypern eingestuft wird, bestimmt den Umfang ihrer Steuerpflichten. Steueransässige sind auf ihr weltweites Einkommen unabhängig davon, wo es erzielt wird, einkommensteuerpflichtig, während Nichtansässige nur auf Einkommen, das aus zypriotischen Quellen stammt, besteuert werden. Die Steueransässigkeit kann entweder nach der traditionellen 183-Tage-Regel (physische Anwesenheit in Zypern für 183 oder mehr Tage in einem Kalenderjahr) oder der 60-Tage-Regel festgestellt werden, die nur 60 Tage Anwesenheit erfordert, vorbehaltlich zusätzlicher Qualifikationsbedingungen.
Die ordnungsgemäße Strukturierung der Steueransässigkeit kann erhebliche Auswirkungen auf die gesamte Steuerposition einer Person haben, insbesondere für international mobile Personen, Unternehmer und Investoren mit Einkommensquellen in mehreren Jurisdiktionen. Unser Team berät Kunden über die optimale Wohnsitzstrategie, um ihre globale Steuerlast zu minimieren und gleichzeitig die vollständige Einhaltung aller geltenden Gesetze sicherzustellen.
Die Philippou Rechtsanwaltskanzlei bietet eine umfassende Palette von persönlichen Steuerdienstleistungen für Privatpersonen in Zypern an, darunter:
Ob Sie ein neu angekommenes Expatriate, ein langfristiger Einwohner oder ein Nichtansässiger mit zypriotischem Einkommen sind, unser erfahrenes Steuerteam kann Ihnen helfen, das zypriotische persönliche Steuersystem mit Vertrauen zu navigieren. Kontaktieren Sie uns noch heute für eine vertrauliche Beratung.