Experten für persönliche Steuerberatung in Zypern. Wir kümmern uns um Einkommensteuererklärungen, Steuerplanung, Wohnsitzstrukturierung und Compliance für Privatpersonen nach dem zypriotischen Steuerrecht.
Zypern betreibt ein progressives Einkommensteuersystem, das auf das weltweite Einkommen von Personen angewendet wird, die steuerliche Ansässige der Republik sind. Nichtansässige unterliegen nur der Besteuerung auf Einkommen, das aus Quellen innerhalb Zyperns stammt. Das System wird durch das Einkommensteuergesetz (Gesetz 118(I)/2002, in der geänderten Fassung) geregelt und von der Steuerabteilung des Finanzministeriums verwaltet.
Für Personen, die in Betracht ziehen, nach Zypern umzuziehen, oder für diejenigen, die bereits auf der Insel wohnen, ist es wichtig, das persönliche Steuerrahmenwerk zu verstehen, um eine effektive Finanzplanung zu gewährleisten. Zypern bietet im Vergleich zu vielen anderen europäischen Jurisdiktionen ein wettbewerbsfähiges Steuerumfeld, mit einer großzügigen steuerfreien Schwelle und einer Reihe von wertvollen Ausnahmen, die die gesamte Steuerlast eines Individuums erheblich reduzieren können.
Die persönliche Einkommensteuer in Zypern wird auf progressiven Sätzen auf das gesamte zu versteuernde Einkommen einer Person erhoben. Die aktuellen Steuerklassen, die ab dem Steuerjahr 2024 gelten, sind wie folgt:
| Zu versteuerndes Einkommen (EUR) | Steuersatz | Kumulative Steuer (EUR) |
|---|---|---|
| 0 – 19.500 | 0% | 0 |
| 19.501 – 28.000 | 20% | 1.700 |
| 28.001 – 36.300 | 25% | 3.775 |
| 36.301 – 60.000 | 30% | 10.885 |
| Über 60.000 | 35% | — |
Die ersten €19.500 des jährlichen Einkommens sind vollständig von der Einkommensteuer befreit. Dies ist eine der großzügigsten persönlichen Freibeträge in der Europäischen Union und bedeutet, dass viele Personen mit bescheidenen Einkommensniveaus möglicherweise wenig oder gar keine Einkommensteuer schulden. Der höchste Grenzsteuersatz von 35% gilt nur für Einkommen über €60.000, was im Vergleich zu Jurisdiktionen wie Frankreich, Deutschland oder den skandinavischen Ländern, in denen die Höchstsätze häufig über 45% liegen, moderat ist.
Das zypriotische Recht sieht zwei besonders attraktive Befreiungen vor, die darauf abzielen, Personen zu ermutigen, auf die Insel umzuziehen und eine Beschäftigung aufzunehmen:
Nach Artikel 8(23A) des Einkommensteuergesetzes haben Personen, die zum ersten Mal in Zypern eine Beschäftigung aufnehmen und deren jährliche Vergütung aus dieser Beschäftigung über €55.000 liegt, Anspruch auf eine 50%ige Befreiung von ihrem Beschäftigungseinkommen. Für Beschäftigungen, die ab dem 1. Januar 2022 beginnen, gilt diese Befreiung für einen Zeitraum von 17 aufeinanderfolgenden Jahren ab dem Jahr, in dem die Beschäftigung beginnt. Dies halbiert effektiv das zu versteuernde Beschäftigungseinkommen und führt zu erheblichen Steuerersparnissen für hochverdienende Expatriates und Fachkräfte, die nach Zypern umziehen.
Um sich zu qualifizieren, darf die Person in den drei Jahren vor dem Jahr, in dem die Beschäftigung beginnt, kein steuerlicher Einwohner Zyperns gewesen sein. Die Befreiung gilt unabhängig von der Staatsangehörigkeit der Person und steht sowohl EU- als auch Nicht-EU-Bürgern zur Verfügung.
Nach Artikel 8(23) des Einkommensteuergesetzes haben Personen, die vor der Aufnahme einer Beschäftigung auf der Insel nicht steuerlich ansässig in Zypern waren, Anspruch auf eine 20%ige Befreiung von ihrem Beschäftigungseinkommen, die auf maximal €8.550 pro Jahr begrenzt ist. Diese Befreiung war ursprünglich für einen Zeitraum von fünf Jahren verfügbar, wurde jedoch verlängert. Sie steht Personen zur Verfügung, die nicht für die oben beschriebene 50%ige Befreiung qualifizieren (d.h. diejenigen, die weniger als €55.000 pro Jahr verdienen). Die beiden Befreiungen können nicht gleichzeitig in Anspruch genommen werden.
Zusätzlich zur persönlichen Einkommensteuer sind Personen, die sowohl steuerlich ansässig als auch domiciliert in Zypern sind, verpflichtet, auf bestimmte Arten von passivem Einkommen einen besonderen Verteidigungskostenbeitrag (SDC) zu zahlen. Die SDC-Sätze sind:
Personen, die steuerlich ansässig, aber nicht domiciliert in Zypern sind (non-doms), sind von SDC auf alle oben genannten Einkommenskategorien vollständig befreit. Dies ist einer der Hauptvorteile des zypriotischen Non-Domicile-Regimes für Personen mit signifikanten Investitions- oder passiven Einkommen.
Der Beitrag zum allgemeinen Gesundheitssystem (GHS/GESY) wird ebenfalls auf bestimmte Einkommensarten erhoben. Arbeitnehmer zahlen 2,65% ihres Bruttogehalts, während Arbeitgeber 2,90% zahlen. Selbständige zahlen 4,00% ihres Einkommens. GHS-Beiträge werden auch auf Dividenden-, Zins- und Mieteinkommen für domicilierte Personen zu einem Satz von 2,65% angewendet, wobei ein jährliches Limit von €180.000 auf das gesamte beitragspflichtige Einkommen gilt.
Personen in Zypern müssen die folgenden Anforderungen an die Steuererklärung einhalten:
Personen können die folgenden Abzüge von ihrem zu versteuernden Einkommen geltend machen:
Ob eine Person als steuerlicher Einwohner Zyperns eingestuft wird, bestimmt den Umfang ihrer Steuerpflichten. Steueransässige sind verpflichtet, Einkommensteuer auf ihr weltweites Einkommen zu zahlen, unabhängig davon, wo es erzielt wird, während Nichtansässige nur auf Einkommen aus zypriotischen Quellen besteuert werden. Die Steueransässigkeit kann entweder nach der traditionellen 183-Tage-Regel (körperliche Anwesenheit in Zypern für 183 oder mehr Tage in einem Kalenderjahr) oder der 60-Tage-Regel festgestellt werden, die nur 60 Tage Anwesenheit erfordert, vorbehaltlich zusätzlicher Qualifikationsbedingungen.
Eine ordnungsgemäße Strukturierung der Steueransässigkeit kann erhebliche Auswirkungen auf die gesamte Steuerposition eines Individuums haben, insbesondere für international mobile Personen, Unternehmer und Investoren mit Einkommensquellen in mehreren Jurisdiktionen. Unser Team berät Mandanten über die optimale Wohnsitzstrategie, um ihre globale Steuerlast zu minimieren und gleichzeitig die vollständige Einhaltung aller geltenden Gesetze zu gewährleisten.
Die Philippou Anwaltskanzlei bietet eine umfassende Palette von persönlichen Steuerdienstleistungen für Privatpersonen in Zypern an, einschließlich:
Ob Sie ein neu angekommenes Expatriate, ein langfristiger Bewohner oder ein Nichtansässiger mit zypriotischem Einkommen sind, unser erfahrenes Steuerteam kann Ihnen helfen, das zypriotische persönliche Steuersystem mit Vertrauen zu navigieren. Kontaktieren Sie uns noch heute für eine vertrauliche Beratung.
Kostenlose Beratung
Vereinbaren Sie eine kostenlose, unverbindliche Beratung mit einem unserer erfahrenen Anwälte. Wir helfen Ihnen, das rechtliche Umfeld in Zypern mit Zuversicht zu navigieren.
Keine Gebühren. Keine Verpflichtungen. Sprechen Sie noch heute mit einem qualifizierten Anwalt.