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Was ist enthalten
Detaillierter Leitfaden
Zypern betreibt ein progressives Einkommensteuersystem, das auf das weltweite Einkommen von Personen angewendet wird, die steuerliche Ansässige der Republik sind. Nichtansässige unterliegen nur der Besteuerung auf Einkommen, das aus Quellen innerhalb Zyperns stammt. Das System wird durch das Einkommensteuergesetz (Gesetz 118(I)/2002, in der geänderten Fassung) geregelt und von der Steuerbehörde des Finanzministeriums verwaltet.
Für Personen, die einen Umzug nach Zypern in Betracht ziehen oder bereits auf der Insel ansässig sind, ist das Verständnis des persönlichen Steuerrahmens entscheidend für eine effektive Finanzplanung. Zypern bietet im Vergleich zu vielen anderen europäischen Jurisdiktionen ein wettbewerbsfähiges Steuerumfeld mit einer großzügigen steuerfreien Schwelle und einer Reihe wertvoller Ausnahmen, die die gesamte Steuerlast eines Individuums erheblich reduzieren können.
Die persönliche Einkommensteuer in Zypern wird auf die gesamte steuerpflichtige Einkünfte einer Person mit progressiven Sätzen erhoben. Die aktuellen Steuerbänder, die ab dem Steuerjahr 2026 gelten, sind wie folgt:
| Steuerpflichtiges Einkommen (EUR) | Steuersatz | Kumulative Steuer (EUR) |
|---|---|---|
| 0 – 22.000 | 0% | 0 |
| 22.001 – 32.000 | 20% | 2.000 |
| 32.001 – 42.000 | 25% | 4.500 |
| 42.001 – 72.000 | 30% | 13.500 |
| Über 72.000 | 35% | — |
Die ersten €22.000 des Jahreseinkommens sind vollständig von der Einkommensteuer befreit. Dies ist eine der großzügigsten persönlichen Freibeträge in der Europäischen Union und bedeutet, dass viele Personen mit bescheidenen Einkommensniveaus möglicherweise wenig oder gar keine Einkommensteuer schulden. Der höchste Grenzsteuersatz von 35% gilt nur für Einkommen über €72.000, was im Vergleich zu Jurisdiktionen wie Frankreich, Deutschland oder den skandinavischen Ländern, in denen die Spitzensteuersätze häufig über 45% liegen, moderat ist.
Das zypriotische Recht sieht zwei besonders attraktive Befreiungen vor, die darauf abzielen, Personen zu ermutigen, auf die Insel zu ziehen und eine Beschäftigung aufzunehmen:
Nach Artikel 8(23A) des Einkommensteuergesetzes haben Personen, die zum ersten Mal in Zypern eine Beschäftigung aufnehmen und deren jährliche Vergütung aus dieser Beschäftigung über €55.000 liegt, Anspruch auf eine 50%ige Befreiung von ihrem Einkommen aus der Beschäftigung. Für Beschäftigungen, die ab dem 1. Januar 2022 beginnen, gilt diese Befreiung für einen Zeitraum von 17 aufeinanderfolgenden Jahren ab dem Jahr, in dem die Beschäftigung beginnt. Dies halbiert effektiv das steuerpflichtige Einkommen aus der Beschäftigung und führt zu erheblichen Steuerersparnissen für hochverdienende Expatriates und Fachkräfte, die nach Zypern ziehen.
Um sich zu qualifizieren, darf die Person in den drei Jahren vor Beginn der Beschäftigung nicht steuerlich ansässig in Zypern gewesen sein. Die Befreiung gilt unabhängig von der Staatsangehörigkeit der Person und steht sowohl EU- als auch Nicht-EU-Bürgern zur Verfügung.
Nach Artikel 8(23) des Einkommensteuergesetzes haben Personen, die vor der Aufnahme einer Beschäftigung auf der Insel nicht steuerlich ansässig in Zypern waren, Anspruch auf eine 20%ige Befreiung von ihrem Einkommen aus der Beschäftigung, die auf maximal €8.550 pro Jahr begrenzt ist. Diese Befreiung war ursprünglich für einen Zeitraum von fünf Jahren vorgesehen, wurde jedoch verlängert. Sie steht Personen zur Verfügung, die nicht für die oben beschriebene 50%ige Befreiung qualifizieren (d.h. diejenigen, die weniger als €55.000 pro Jahr verdienen). Die beiden Befreiungen können nicht gleichzeitig in Anspruch genommen werden.
Zusätzlich zur persönlichen Einkommensteuer sind Personen, die sowohl steuerlich ansässig als auch domiciliert in Zypern sind, verpflichtet, auf bestimmte Arten von passivem Einkommen einen besonderen Verteidigungsbeitrag (SDC) zu zahlen. Die SDC-Sätze sind:
Personen, die steuerlich ansässig, aber nicht domiciliert in Zypern sind (non-doms), sind von SDC auf alle oben genannten Einkommensarten vollständig befreit. Dies ist einer der Hauptvorteile des zypriotischen Non-Domicile-Regimes für Personen mit erheblichen Investitionen oder passivem Einkommen.
Der Beitrag zum allgemeinen Gesundheitssystem (GHS/GESY) wird ebenfalls auf bestimmte Einkommensarten erhoben. Arbeitnehmer zahlen 2,65% ihres Bruttogehalts, während Arbeitgeber 2,90% beitragen. Selbstständige zahlen 4,00% ihres Einkommens. GHS-Beiträge werden auch auf Dividenden-, Zins- und Mieteinkünfte für domicilierte Personen mit einem Satz von 2,65% angewendet, wobei ein jährliches Limit von €180.000 auf das gesamte beitragspflichtige Einkommen gilt.
Personen in Zypern müssen die folgenden Anforderungen an die Steuererklärung erfüllen:
Personen können die folgenden Abzüge von ihrem steuerpflichtigen Einkommen geltend machen:
Ob eine Person als steuerlich ansässig in Zypern eingestuft wird, bestimmt den Umfang ihrer Steuerpflichten. Steueransässige sind verpflichtet, Einkommensteuer auf ihr weltweites Einkommen zu zahlen, unabhängig davon, wo es erzielt wird, während Nichtansässige nur auf Einkommen aus zypriotischen Quellen besteuert werden. Die Steueransässigkeit kann entweder nach der traditionellen 183-Tage-Regel (physische Anwesenheit in Zypern für 183 oder mehr Tage in einem Kalenderjahr) oder der 60-Tage-Regel festgestellt werden, die nur 60 Tage Anwesenheit erfordert, vorbehaltlich zusätzlicher Qualifikationsbedingungen.
Eine ordnungsgemäße Strukturierung der Steueransässigkeit kann erhebliche Auswirkungen auf die gesamte steuerliche Situation einer Person haben, insbesondere für international mobile Personen, Unternehmer und Investoren mit Einkommensquellen in mehreren Jurisdiktionen. Unser Team berät Kunden zur optimalen Wohnsitzstrategie, um ihre globale Steuerlast zu minimieren und gleichzeitig die vollständige Einhaltung aller geltenden Gesetze sicherzustellen.
Die Philippou Law Firm bietet eine umfassende Palette von persönlichen Steuerdienstleistungen für Personen in Zypern an, einschließlich:
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