Überblick Ab dem 2. Mai 2023 hat Zypern bedeutende Änderungen an seinen Aufenthaltsregelungen vorgenommen und Überarbeitungen eingeführt, die einen strengeren Rahmen für Personen schaffen, die...
Ab dem 2. Mai 2023 hat Zypern bedeutende Änderungen an seinen Aufenthaltsregelungen vorgenommen und Überarbeitungen eingeführt, die einen strengeren Rahmen für Personen schaffen, die einen dauerhaften Aufenthalt in Zypern anstreben und sich direkt auf Drittstaatsangehörige auswirken.
Im Rahmen der Verordnung 6(2) der Ausländer- und Einwanderungsverordnungen bietet Zypern eine attraktive Option für Investoren aus Nicht-EU- und Nicht-EWR-Ländern, um eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung zu erwerben, einschließlich der Möglichkeit, dieses Privileg auf berechtigte Angehörige auszudehnen. Historisch gesehen wurde die zyprische Daueraufenthaltskarte mit einer Gültigkeit von zehn Jahren ausgestellt, die nach Ablauf um ein weiteres Jahrzehnt verlängert werden kann.
Ein Blick auf die bemerkenswerten Änderungen, die am 2. Mai 2023 eingeführt wurden, zeigt, was Investoren wissen müssen:
Investoren, die durch Immobilieninvestitionen einen dauerhaften Aufenthalt anstreben, müssen nun mindestens 300.000 EUR im Voraus investieren, ohne Mehrwertsteuer. Dies eliminiert die bisherige Praxis, Anträge mit Teilzahlungen einzureichen.
Antragsteller, die außerhalb ihres Heimatlandes wohnen, sind nun verpflichtet, polizeiliche Führungszeugnisse sowohl aus ihrem Heimatland als auch aus ihrem aktuellen Wohnsitzland vorzulegen.
Der Kreis der für Genehmigungen berechtigten Angehörigen hat sich erheblich verengt. Derzeit qualifizieren sich nur minderjährige Kinder unter 18 Jahren und Ehepartner von Investorantragstellern für abhängige Genehmigungen. Erwachsene Kinder, Eltern und Schwiegereltern fallen nicht mehr in den Bereich der Berechtigung.
Antragsteller müssen außerdem ein jährliches Einkommen von mindestens 50.000 EUR nachweisen, das aus Quellen außerhalb Zyperns stammt. Diejenigen, die Angehörige sponsern, müssen zusätzliche finanzielle Kriterien erfüllen, wobei 15.000 EUR für einen Ehepartner und 10.000 EUR für jedes abhängige Kind vorgesehen sind.
Zusätzlich zu diesen Änderungen tragen dauerhafte Bewohner unter Verordnung 6(2) nun die Verantwortung für die jährliche Einhaltung. Sie müssen den Einwanderungsbehörden jährlich nachweisen, dass sie weiterhin:
• Ihre ursprüngliche Investition aufrechterhalten oder durch eine andere qualifizierende Investition ersetzt haben.
• Die Mindestanforderung an das jährliche Einkommen erfüllen.
• Im nationalen Gesundheitssystem Zyperns registriert sind oder eine gültige private Krankenversicherung besitzen.
• Ein sauberes Führungszeugnis sowohl in ihrem Heimatland als auch in ihrem Wohnsitzland (falls zutreffend) aufrechterhalten.
Die Nichteinhaltung dieser jährlichen Einreichungspflicht führt zur Aufhebung des dauerhaften Aufenthaltsstatus, eine Entwicklung, die am 2. Mai 2023 in Kraft trat.
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KOSTENLOSE BERATUNG BUCHEN MEINE BERECHTIGUNG PRÜFENFür Personen, die den Weg zur Sicherung eines dauerhaften Aufenthalts durch Investitionen beschreiten, führen diese neuen Regelungen strengere Voraussetzungen für die Berechtigung ein. Für Arbeitgeber ist es jedoch wichtig zu beachten, dass diese Entwicklungen keinen direkten Einfluss auf ihren täglichen Betrieb haben.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass sich die Landschaft des dauerhaften Aufenthalts in Zypern verändert. Mit der richtigen Anleitung und Einhaltung können Einzelpersonen diese Änderungen navigieren und weiterhin ihr Ziel verfolgen, Zypern als ihren dauerhaften Wohnsitz zu etablieren.
Polycarpos Philippou & Associates hilft Ihnen, Ihren Weg zur Aufenthaltsgenehmigung oder Staatsbürgerschaft in Zypern zu vereinfachen. Unser engagiertes Team versteht die Feinheiten des Einwanderungsrechts und wir sind bestrebt, den Prozess für Sie so reibungslos wie möglich zu gestalten. Mit unserer Expertise und Anleitung können Sie Ihr Ziel, Einwohner oder Bürger von Zypern zu werden, selbstbewusst verfolgen.
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Managing Partner
Managing Partner with a distinguished career in corporate and commercial law, trust law, tax law, property law, litigation, and immigration law. First-Class LL.B. from the University of Leicester and LL.M. from the University of Cambridge.
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