Überblick Ab dem 2. Mai 2023 hat Zypern bedeutende Änderungen an seinen Aufenthaltsregelungen vorgenommen und Überarbeitungen eingeführt, die einen strengeren Rahmen für Personen schaffen, die...
Seit dem 2. Mai 2023 hat Zypern bedeutende Änderungen an seinen Regelungen zur dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung vorgenommen, die ein strengeres Rahmenwerk für Personen schaffen, die eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung in Zypern anstreben, und die direkt Drittstaatsangehörige betreffen.
Im Rahmen von Verordnung 6(2) der Ausländer- und Einwanderungsverordnungen hat Zypern eine attraktive Option für Investoren aus Nicht-EU- und Nicht-EEA-Ländern angeboten, um eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung zu erwerben, einschließlich der Möglichkeit, dieses Privileg auf berechtigte Angehörige auszudehnen. Historisch wurde die zypriotische Daueraufenthaltskarte mit einer Gültigkeit von zehn Jahren ausgestellt, die nach Ablauf um ein weiteres Jahrzehnt verlängert werden kann.
Verordnung 6(2) ist eine wichtige Bestimmung für Nicht-EU-Investoren, die eine Aufenthaltsgenehmigung in Zypern anstreben, und bietet einen Weg über Investitionen.
Hier sind die wichtigen Änderungen, die am 2. Mai 2023 eingeführt wurden, die Investoren wissen sollten:
Investoren, die eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung durch Immobilieninvestitionen anstreben, müssen nun mindestens 300.000 EUR im Voraus investieren, ohne Mehrwertsteuer. Dies beseitigt die frühere Praxis, Anträge mit Teilzahlungen einzureichen.
Antragsteller, die außerhalb ihres Staatsbürgerschaftslandes wohnen, sind nun verpflichtet, polizeiliche Führungszeugnisse sowohl aus ihrem Staatsbürgerschaftsland als auch aus ihrem aktuellen Wohnsitzland vorzulegen.
Die neue Anforderung für polizeiliche Führungszeugnisse aus dem Staatsbürgerschaftsland und dem aktuellen Wohnsitzland ist entscheidend für die Einhaltung.
Der Kreis der Angehörigen, die für Genehmigungen berechtigt sind, hat sich erheblich eingeengt. Derzeit qualifizieren sich nur minderjährige Kinder unter 18 Jahren und Ehepartner von Investor-Antragstellern für Angehörigengenehmigungen. Volljährige Kinder, Eltern und Schwiegereltern fallen nicht mehr in den Geltungsbereich der Berechtigung.
Antragsteller müssen zudem ein jährliches Einkommen von mindestens 50.000 EUR nachweisen, das aus Quellen außerhalb Zyperns stammt. Diejenigen, die Angehörige unterstützen, müssen zusätzliche finanzielle Kriterien erfüllen, wobei 15.000 EUR für einen Ehepartner und 10.000 EUR für jedes abhängige Kind vorgesehen sind.
Zusätzlich zu diesen Änderungen tragen dauerhafte Bewohner unter Verordnung 6(2) nun die Verantwortung für die jährliche Einhaltung. Sie müssen den Einwanderungsbehörden jährlich nachweisen, dass sie weiterhin:
Die Nichteinhaltung der jährlichen Einreichungsanforderung führt zur Aberkennung des Status der dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung.
Für Personen, die den Weg zur Sicherung einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung durch Investitionen einschlagen, bringen diese neuen Vorschriften eine strengere Reihe von Berechtigungsanforderungen mit sich. Für Arbeitgeber ist jedoch wichtig zu beachten, dass diese Entwicklungen keinen direkten Einfluss auf ihre täglichen Abläufe haben.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass sich die Landschaft der dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung in Zypern weiterentwickelt. Mit der richtigen Anleitung und Einhaltung können Einzelpersonen diese Veränderungen navigieren und weiterhin ihr Ziel verfolgen, Zypern als ihren dauerhaften Wohnsitz zu etablieren.
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Managing Partner with a distinguished career in corporate and commercial law, trust law, tax law, property law, litigation, and immigration law. First-Class LL.B. from the University of Leicester and LL.M. from the University of Cambridge.
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