Ab dem 1. Januar 2021 ist das Vereinigte Königreich kein EU-Mitgliedsstaat mehr und britische Staatsangehörige, die weder Inhaber von Yellow slips (MEU1, MEU2, MEU3) noch Inhaber von Aufenthaltsdokumenten (MUKW1, MUKW2, MUKW3) sind,...
Ab dem 1. Januar 2021 hörte das Vereinigte Königreich auf, ein EU-Mitgliedsland zu sein, und britische Staatsbürger, die weder Inhaber von Gelben Zetteln (MEU1, MEU2, MEU3) noch Inhaber von Aufenthaltsdokumenten (MUKW1, MUKW2, MUKW3) sind, können Zypern weiterhin besuchen, jedoch unterliegen ihre Ankunft den Einwanderungsregeln. Konkret können britische Staatsbürger legal ohne Visum für bis zu 90 Tage in Zypern einreisen und bleiben, und ihre Pässe werden während der Einreise-/Ausreisegrenzkontrollen gestempelt.
Britische Staatsbürger können bis zu 90 Tage ohne Visum in Zypern bleiben, müssen jedoch einen Antrag auf Aufenthalt stellen, wenn sie länger bleiben möchten.
Falls britische Staatsbürger ihren Aufenthalt in Zypern um mehr als 90 Tage verlängern möchten, können sie entweder einen Antrag auf vorübergehenden Aufenthalt oder auf dauerhaften Aufenthalt stellen, der für Nicht-EU-Bürger angeboten wird.
Nicht-EU-Bürger, die aus langfristigen Gründen ohne Arbeitsrechte nach Zypern kommen, können einen Antrag auf eine vorübergehende Aufenthaltsgenehmigung stellen, die allgemein als „Pink Slip“ bezeichnet wird. Dies ermöglicht es Nicht-EU-Bürgern, ihren Aufenthalt in Zypern um mehr als 90 Tage zu verlängern. Die Antragsteller müssen ihren Antrag stellen, bevor ihre Visa ablaufen. Sie ist für ein Jahr gültig und kann jährlich mit einer Abwesenheitsgrenze von nicht mehr als 3 Monaten am Stück verlängert werden, da die Genehmigung sonst annulliert wird.
Bei der Antragstellung ist die physische Anwesenheit des Antragstellers sowie ihres abhängigen Ehepartners und minderjähriger Kinder erforderlich, damit die Migrationsbehörde ihre biometrischen Merkmale (Fingerabdrücke und Fotografien) sowie ihre Unterschriften vor der Einreichung der Anträge auf vorübergehenden Aufenthalt erhält.
Nicht-EU-Bürger und ihre Familienangehörigen, die dauerhaft nach Zypern umziehen möchten, können unter einer der für Nicht-EU-Bürger angebotenen Arten von Daueraufenthalt einen Antrag stellen, wobei das bekannteste das „Fast Track“-Daueraufenthaltsprogramm ist. Dieses Programm betrifft den Immobilienkauf in Zypern und wurde kürzlich von den Regierungsbehörden geändert, um neue Arten von Investitionen einzubeziehen.
Für weitere Details zu den Optionen für dauerhaften Aufenthalt verweisen wir auf unseren umfassenden Leitfaden zum Daueraufenthalt.
Nicht-EU-Bürger können auch auf der Grundlage einer der Kategorien, die in den Ausländer- und Einwanderungsverordnungen erwähnt werden, einen Antrag auf dauerhaften Aufenthalt stellen. Die folgenden Einwanderungsgenehmigungen werden für eine unbegrenzte Dauer an Nicht-EU-Bürger vergeben, die die Anforderungen für die Beantragung unter jeder Kategorie erfüllen:
Der Erwerb von Immobilien in Zypern kann sich positiv auf Ihren Antrag auf dauerhaften Aufenthalt auswirken.
Alle oben genannten Kategorien von Anträgen werden von der Einwanderungskontrollbehörde geprüft, und der Innenminister wird die endgültige Genehmigung erteilen. Die Prüfung und Bearbeitung der Anträge dauert etwa 12-18 Monate. Wenn die Antragsteller während der Prüfung ihres Antrags in Zypern bleiben möchten, müssen sie einen Antrag auf eine vorübergehende Aufenthaltsgenehmigung stellen.
Nicht-EU-Bürger, die in Zypern arbeiten möchten, können Anträge auf Aufenthaltsgenehmigungen stellen, die für Nicht-EU-Bürger verfügbar sind, die in Zypern wohnen und arbeiten möchten.
Vorbehaltlich bestimmter Anforderungen ist es möglich, einen Antrag auf eine vorübergehende Aufenthalts- und Beschäftigungserlaubnis als Mitarbeiter bestehender und neuer Unternehmen mit ausländischen Interessen, die in Zypern registriert sind (die Mehrheit der Unternehmensanteile muss im Besitz von Drittstaatsangehörigen sein), sowie von Unternehmen, die dem Fast-Track Business Activation Mechanism beigetreten sind, zu stellen.
Erfahren Sie mehr über Arbeitsgenehmigungen für ausländische Investoren in Zypern und wie Sie einen Antrag stellen können.
Darüber hinaus ist es, vorbehaltlich bestimmter Anforderungen, möglich, dass Nicht-EU-Bürger von einem zypriotischen Unternehmen beschäftigt werden und eine Arbeitsgenehmigung erhalten. Der Antrag würde bei den Bezirksarbeitsämtern eingereicht, die prüfen und bestätigen, dass die Kriterien für die Beschäftigung von Ausländern erfüllt sind und dass keine ausreichend qualifizierten zypriotischen oder europäischen Staatsbürger verfügbar sind.
Dieser Leitfaden enthält Informationen zur allgemeinen Orientierung und ersetzt nicht die professionelle Beratung, die vor der Durchführung von Maßnahmen eingeholt werden muss.
Für weitere Informationen oder Beratung kontaktieren Sie bitte Rafaela Dimitriadou, Associate unter Telefon: +357 26 822122 oder per E-Mail an: immigration@philippoulaw.com oder rafaela@philippoulaw.com.

Managing Partner
Managing Partner with a distinguished career in corporate and commercial law, trust law, tax law, property law, litigation, and immigration law. First-Class LL.B. from the University of Leicester and LL.M. from the University of Cambridge.
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