Ab dem 1. Januar 2021 ist das Vereinigte Königreich kein EU-Mitgliedsstaat mehr und britische Staatsangehörige, die weder Inhaber von Yellow slips (MEU1, MEU2, MEU3) noch Inhaber von Aufenthaltsdokumenten (MUKW1, MUKW2, MUKW3) sind,...
Ab dem 1. Januar 2021 ist das Vereinigte Königreich kein EU-Mitgliedsstaat mehr und britische Staatsangehörige, die weder Inhaber von Yellow slips (MEU1, MEU2, MEU3) noch Inhaber von Aufenthaltsdokumenten (MUKW1, MUKW2, MUKW3) sind, können weiterhin Zypern besuchen, jedoch unterliegen ihre Ankünfte den Einwanderungsregeln. Insbesondere können britische Staatsangehörige legal und visumfrei mit einer 90-tägigen Begrenzung nach Zypern einreisen und bleiben, wobei ihre Pässe bei den Ein-/Ausreisekontrollen gestempelt werden.
Falls britische Staatsangehörige ihren Aufenthalt in Zypern über 90 Tage hinaus verlängern möchten, können sie entweder eine temporäre oder eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis beantragen, die Nicht-EU-Staatsangehörigen angeboten wird.
Nicht-EU-Staatsangehörige, die aus langfristigen Gründen ohne Arbeitsrechte nach Zypern kommen, können eine temporäre Aufenthaltserlaubnis beantragen, die allgemein als „Pink Slip“ bezeichnet wird, die es Nicht-EU-Staatsangehörigen ermöglicht, ihren Aufenthalt in Zypern über 90 Tage hinaus zu verlängern. Antragsteller müssen sich bewerben, bevor ihre Visa ablaufen. Sie ist ein Jahr gültig und kann jährlich verlängert werden, wobei eine Abwesenheitsfrist von nicht mehr als 3 Monaten am Stück eingehalten werden muss, da die Erlaubnis sonst storniert wird.
Bei der Antragstellung ist die physische Anwesenheit des Antragstellers sowie seines abhängigen Ehepartners und minderjähriger Kinder erforderlich, damit das Migrationsamt ihre biometrischen Merkmale (Fingerabdrücke und Fotos) sowie ihre Unterschriften vor der Einreichung der Anträge auf temporären Aufenthalt erfassen kann.
Nicht-EU-Staatsangehörige und ihre Familienmitglieder, die dauerhaft nach Zypern umziehen möchten, können unter einer der dauerhaften Aufenthaltsarten beantragen, die Nicht-EU-Staatsangehörigen angeboten werden, wobei das bekannteste das „Fast Track“-Daueraufenthaltsschema ist, das den Immobilienerwerb in Zypern betrifft und kürzlich von den Regierungsbehörden geändert wurde, um neue Investitionsarten einzuschließen. Bitte sehen Sie unseren Leitfaden für Daueraufenthalt
Nicht-EU-Staatsangehörige können auch auf der Grundlage einer der Kategorien, die in den Ausländer- und Einwanderungsbestimmungen genannt sind, einen dauerhaften Aufenthalt beantragen. Die unten aufgeführten Einwanderungserlaubnisse werden Nicht-EU-Staatsangehörigen, die die Anforderungen für die Beantragung unter jeder Kategorie erfüllen, für eine unbegrenzte Dauer gewährt:
Kategorie A: Personen, die beabsichtigen, als Selbstständige in der Landwirtschaft, Viehzucht, Vogelzucht oder Fischzucht in der Republik zu arbeiten: vorausgesetzt, sie besitzen ausreichend Land oder eine Genehmigung zum Erwerb desselben, sie haben das notwendige Kapital vollständig und frei zur Verfügung, wie in den Bestimmungen vorgesehen, und eine solche Beschäftigung sollte die allgemeine Wirtschaft der Republik nicht negativ beeinflussen.
Kategorie B: Personen, die beabsichtigen, als Selbstständige in Bergbauunternehmen in der Republik zu arbeiten: vorausgesetzt, sie besitzen eine entsprechende Genehmigung, sie haben das notwendige Kapital vollständig und frei zur Verfügung, und eine solche Beschäftigung sollte die allgemeine Wirtschaft der Republik nicht negativ beeinflussen.
Kategorie C: Personen, die beabsichtigen, als Selbstständige in einem Handel oder Beruf in der Republik zu arbeiten: vorausgesetzt, sie besitzen eine entsprechende Genehmigung, sie haben das erforderliche Kapital vollständig und frei zur Verfügung, und eine solche Beschäftigung sollte die allgemeine Wirtschaft der Republik nicht negativ beeinflussen.
Kategorie D: Personen, die beabsichtigen, als Selbstständige in einem Beruf oder einer Wissenschaft in der Republik zu arbeiten: vorausgesetzt, sie haben akademische oder berufliche Qualifikationen, für die in Zypern Bedarf besteht. Der Besitz ausreichender Mittel ist ebenfalls notwendig.
Kategorie E: Personen, denen eine dauerhafte Beschäftigung im Land angeboten wurde, die keinen übermäßigen lokalen Wettbewerb schafft.
Kategorie F – Auch bekannt als der „Slow Track“ Daueraufenthalt: Personen, die über ein sicheres und regelmäßiges jährliches Einkommen verfügen, das hoch genug ist, um ein anständiges Leben in Zypern zu führen, ohne in irgendein Geschäft, Handel oder Beruf in Zypern einsteigen zu müssen. Das erforderliche Jahreseinkommen sollte mindestens 10.000 € für einen einzelnen Antragsteller und darüber hinaus mindestens 5.000 € für jede abhängige Person betragen, aber das Einwanderungskontrollgremium kann bei Bedarf zusätzliche Beträge verlangen. Diese Kategorie eignet sich für Nicht-EU-Staatsangehörige, die Ersparnisse aus rechtmäßigen Quellen aus dem Ausland haben (Gehalt, Mieten, Dividenden, Renten usw.) und gilt als die bevorzugte Wahl für Rentner oder Pensionäre. Der Erwerb einer Immobilie in Zypern unter dieser Kategorie wirkt sich positiv auf die Prüfung des Antrags aus, aber es ist auch möglich, sich lediglich mit einem Mietvertrag zu qualifizieren. Jeder Antrag wird nach seinen eigenen Vorzügen geprüft.
Alle oben genannten Antragskategorien werden vom Einwanderungskontrollgremium geprüft, und der Innenminister wird die endgültige Genehmigung erteilen. Die Prüfung und Bearbeitung der Anträge dauert etwa 12-18 Monate. Wenn die Antragsteller während der Prüfung ihres Antrags in Zypern bleiben möchten, müssen sie eine temporäre Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Nicht-EU-Staatsangehörige, die in Zypern arbeiten möchten, können Aufenthaltsgenehmigungen beantragen, die Nicht-EU-Staatsangehörigen zur Verfügung stehen, die in Zypern leben und arbeiten möchten.
Vorbehaltlich bestimmter Anforderungen ist es möglich, eine temporäre Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis als Angestellter eines bestehenden oder neuen Unternehmens mit ausländischen Interessen zu beantragen, das in Zypern registriert ist (die Mehrheit der Unternehmensanteile muss sich im Besitz von Drittstaatsangehörigen befinden) sowie Unternehmen, die dem Fast-Track Business Activation Mechanism beigetreten sind.
Bitte sehen Sie unseren Leitfaden Business in Zypern: Arbeitserlaubnisse für ausländische Investoren
Darüber hinaus ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, dass Nicht-EU-Staatsangehörige von einem zypriotischen Unternehmen beschäftigt werden und eine Arbeitserlaubnis erhalten. Der Antrag würde bei den Bezirksarbeitsämtern eingereicht, die prüfen und bestätigen, dass die Kriterien für die Beschäftigung von Ausländern erfüllt sind und dass keine Verfügbarkeit von ausreichend qualifizierten zypriotischen oder europäischen Bürgern besteht.
Dieser Leitfaden enthält Informationen zur allgemeinen Orientierung und ersetzt nicht den professionellen Rat, der vor der Durchführung von Maßnahmen eingeholt werden muss. Für weitere Informationen oder Beratung kontaktieren Sie bitte Rafaela Dimitriadou, Associate, unter Telefon: +357 26 822122 oder per E-Mail an: immigration@philippoulaw.com oder rafaela@philippoulaw.com.

Managing Partner
Managing Partner with a distinguished career in corporate and commercial law, trust law, tax law, property law, litigation, and immigration law. First-Class LL.B. from the University of Leicester and LL.M. from the University of Cambridge.
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