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Britische Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen, die vor dem 31. Dezember 2020 gemäß dem Austrittsabkommen legal in Zypern lebten, erhielten das MEU1-Papierzertifikat (den „gelben Schein“). Während dieses...

Überprüft von Gregoris Philippou, Managing Partner
Cyprus Bar Association (since 2013)
Britische Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen, die vor dem 31. Dezember 2020 rechtmäßig in Zypern im Rahmen des Rückzugabkommens lebten, erhielten das MEU1-Papierzertifikat (der „gelbe Zettel“). Während dieses Dokument die Aufenthaltsrechte des Inhabers bestätigt, müssen britische Staatsangehörige, die ein MEU1- oder MEU3-Papierzertifikat besitzen, es bis zum 3. August 2026 in eine biometrische Karte umwandeln, gemäß einer aktuellen Ankündigung der Regierung.
Im Folgenden finden Sie alles, was britische Staatsangehörige über das verpflichtende Update zur neuen biometrischen Aufenthaltskarte (MUKW1 oder MUKW3) wissen müssen-und warum frühzeitiges Handeln entscheidend ist.
Alle britischen Staatsangehörigen und ihre Familienangehörigen, die:
sind verpflichtet, ihr Zertifikat in die biometrische Aufenthaltskarte umzuwandeln.
Hinweis: Dies gilt auch, wenn Ihr MEU1 oder MEU3 vor Jahren ausgestellt wurde und „kein Ablaufdatum“ zeigt.
Obwohl die Rechte gemäß dem Rückzugabkommen nicht ablaufen, tut es die Karte selbst. Die MEU1 (gelber Zettel) und MEU3 Papierformate werden ungültig. Inhaber müssen sie durch die neue biometrische Aufenthaltskarte ersetzen, um den rechtmäßigen Aufenthalt in Zypern aufrechtzuerhalten.
Die biometrische Karte ist 5 Jahre gültig und enthält aktuelle persönliche und biometrische Daten. Ohne die Umwandlung in die biometrische Karte werden die alten Papierdokumente nicht mehr akzeptiert, was Sie daran hindern könnte, Ihren rechtlichen Status nachzuweisen oder Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen zu erhalten.
Ohne die biometrische Karte werden die alten Papierdokumente nicht mehr akzeptiert, was möglicherweise Ihren rechtlichen Status und den Zugang zu Dienstleistungen beeinträchtigt.
Die Umwandlung muss vor dem 3. August 2026 erfolgen.
Wenn die MEU1 oder MEU3 bis zu diesem Datum nicht ersetzt werden:
Frühzeitiges Beantragen wird dringend empfohlen, um Komplikationen zu vermeiden.
Wenn ETIAS für Nicht-EU-Reisende eingeführt wird, müssen britische Reisepassinhaber in der Regel eine Reisegenehmigung beantragen.
Allerdings:
Dies liegt daran, dass nur die biometrische Karte in der gesamten EU als offizieller Nachweis anerkannt wird, dass Sie ein EU-Bewohner gemäß dem Rückzugabkommen sind.
Wenn Sie beim Reisen auf das Papier-MEU1 angewiesen sind, werden die Grenzsysteme Ihre Aufenthaltsrechte nicht erkennen-und Sie könnten unnötigerweise ETIAS ausfüllen müssen.
Stellen Sie sicher, dass Sie die biometrische Karte haben, um unnötige ETIAS-Anträge beim Reisen zu vermeiden.
Sobald Sie die biometrische Aufenthaltskarte besitzen, wird das Reisen unkompliziert:
Diese Kombination dient als vollständiger Nachweis Ihres Rechts, in Zypern zu leben und innerhalb der EU als Bewohner zu reisen.
Kontaktieren Sie uns, um einen reibungslosen Übergang zur neuen biometrischen Karte sicherzustellen. Unser Team bietet umfassende Unterstützung für britische Staatsangehörige in Zypern.
Der Austausch der MEU1- und MEU3-Papierzertifikate gegen die biometrische Karte ist verpflichtend, nicht optional. Die Frist vom 3. August 2026 mag weit entfernt erscheinen, aber aufgrund laufender administrativer Verzögerungen wird frühzeitiges Handeln dringend empfohlen.
Die Umstellung auf die biometrische Karte stellt sicher:
Wie wir helfen können
In unserer Kanzlei unterstützen wir britische Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen in Zypern bei jedem Schritt des Umwandlungsprozesses von MEU1 oder MEU3:
Durch frühzeitiges Handeln können Sie Last-Minute-Komplikationen vermeiden und sicherstellen, dass Ihre Aufenthaltsrechte vollständig geschützt bleiben.
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Managing Partner
Managing Partner with a distinguished career in corporate and commercial law, trust law, tax law, property law, litigation, and immigration law. First-Class LL.B. from the University of Leicester and LL.M. from the University of Cambridge.
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