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Eine Zypern-Gesellschaft für SaaS zahlt unter der IP-Box 2026 rund 3% auf qualifizierende IP-Erträge, plus 0% Dividenden für Non-Dom-Gründer.

Verfasst von Sergios Charalambous, Partner
Cyprus Bar Association
Diese Schlagzeile lässt sich leicht zitieren und schwer tatsächlich umsetzen. Dieser Leitfaden ist das durchgängige Betriebshandbuch für ein Software- oder SaaS-Unternehmen, keine abstrakte Zusammenfassung der Regelung: wie man eine Gesellschaft gründet, wie man die Forschungs- und Entwicklungspräsenz aufbaut, die Ihre Vergünstigung maximiert, wie man die Mehrwertsteuer auf Abonnements handhabt und wie man die IP-Box mit Non-Dom-Gründerdividenden kombiniert, alles neu kalibriert auf die zyprische Steuerreform 2026.
Softwareunternehmen wählen Zypern, weil es die vollständige EU-Mitgliedschaft mit einem der niedrigsten effektiven Steuersätze auf Erträge aus geistigem Eigentum in Europa, einem englischsprachigen Common-Law-Rechtssystem und der Fakturierung in Euro im gesamten Binnenmarkt verbindet. Für ein Unternehmen, dessen wichtigster Vermögenswert eine Codebasis ist, ist diese Kombination schwer zu übertreffen.
Zypern liegt innerhalb des EU-Binnenmarkts und der Eurozone, sodass Sie EU-Geschäftskunden in Euro fakturieren, sich auf EU-weite Mehrwertsteuervereinfachungen stützen und frei zwischen den Mitgliedstaaten agieren können. Das Rechtssystem beruht auf dem englischen Common Law, Verträge und Gesellschaftsdokumente werden routinemäßig in englischer Sprache erstellt, und Gerichte, Banken und professionelle Dienstleister arbeiten alle auf Englisch. Für Gründer, die aus dem Vereinigten Königreich, den USA, Israel oder anderswo kommen, beseitigt diese Vertrautheit einen großen Teil der Reibung.
Der reguläre Körperschaftsteuersatz stieg im Rahmen der Steuerreform 2026 zum 1. Januar 2026 von 12.5% auf 15%. Das ist noch immer einer der niedrigsten Nominalsätze in der EU, und für qualifizierende Softwareerträge kommt es nicht auf diesen Satz an. Die IP-Box stellt 80% des qualifizierenden IP-Gewinns frei, sodass nur 20% mit 15% besteuert werden, was einen effektiven Satz von etwa 3% ergibt. Auf Gründerebene zahlt eine in Zypern steuerlich ansässige Person ohne Domizil keinen Sonderverteidigungsbeitrag auf Dividenden, sodass Gewinne bei nahezu null persönlicher Steuer über einen bescheidenen Gesundheitsbeitrag hinaus entnommen werden können.
Entscheidend ist, dass urheberrechtlich geschützte Software (Computerprogramme) unter der zyprischen IP-Box ausdrücklich als qualifizierender immaterieller Vermögenswert genannt wird. Sie benötigen kein Patent. Eine SaaS-Plattform, eine mobile App, eine proprietäre Engine oder ein API-Produkt können eigenständig profitieren, sofern die Entwicklungs- und Nexus-Voraussetzungen erfüllt sind. Dies ist die mit Abstand wichtigste Tatsache für Softwaregründer, denn Patente sind langsam, teuer und für reine Software oft nicht verfügbar, während der Urheberrechtsschutz automatisch entsteht.
Nahezu jedes Softwareunternehmen gründet sich als private Gesellschaft mit beschränkter Haftung durch Anteile (private company limited by shares), das zyprische Pendant zu einer britischen Ltd oder einer als Kapitalgesellschaft besteuerten US-LLC. Sie ist eine eigenständige juristische Person, gewährt beschränkte Haftung und kann geistiges Eigentum besitzen, Kundenverträge unterzeichnen und Entwickler beschäftigen.
Eine zyprische Ltd benötigt mindestens einen Gesellschafter und einen Direktor, einen Gesellschaftssekretär (Company Secretary) und einen eingetragenen Sitz in Zypern. Es gibt kein nennenswertes Mindestkapitalerfordernis für eine private Gesellschaft. Die Anteile können von natürlichen Personen oder von einer anderen Gesellschaft gehalten werden, was von Bedeutung ist, wenn Sie einen Exit planen oder Investoren aufnehmen. Wenn Sie die Abläufe von Grund auf recherchieren, führt Sie unser Leitfaden zu wie man eine Gesellschaft in Zypern gründet ausführlich durch die praktischen Schritte.
Die Eintragung erfolgt beim Registrar of Companies and Intellectual Property (Handels- und Registeramt für geistiges Eigentum). Die Schritte sind die Namensgenehmigung, die Erstellung und Einreichung des Gesellschaftsvertrags und der Satzung (Memorandum and Articles of Association) sowie die Einreichung der Angaben zu Organen und Gesellschaftern zusammen mit den erforderlichen Sorgfaltsprüfungsunterlagen. Sobald die Namensgenehmigung und die Know-your-Client-Prüfungen abgeschlossen sind, dauert die Eintragung in der Regel ein bis drei Wochen. Die Steuer- und Mehrwertsteuerregistrierung folgen.
Viele Gründer betreiben eine einzige operative Gesellschaft, die die IP besitzt, entwickelt und den Kunden in Rechnung stellt. Eine zweistufige Struktur mit einer Holdinggesellschaft über einer operativen Gesellschaft wird nützlich, wenn Sie externe Investitionen erwarten, mehrere Produkte planen oder ein sauberes Vehikel wünschen, um Anteile für einen späteren Verkauf zu halten. Sie ist für den Zugang zur IP-Box nicht erforderlich, und das Hinzufügen einer nicht benötigten Struktur erhöht nur die Substanz- und Compliance-Kosten, beginnen Sie also einfach und fügen Sie Komplexität erst dann hinzu, wenn es einen konkreten Grund gibt.
Die zyprische IP-Box ist eine Vorzugsregelung, die 80% des Nettogewinns freistellt, den eine Gesellschaft aus qualifizierendem geistigem Eigentum erzielt, sodass nur die verbleibenden 20% der Körperschaftsteuer unterliegen. Auf Software angewandt, ist sie der Mechanismus, der aus einem Nominalsatz von 15% einen effektiven Satz von rund 3% auf Ihre Abonnement- und Lizenzerträge macht.
Die Vergünstigung erfolgt in Form eines fiktiven Abzugs nach Artikel 9(1)(l) des Einkommensteuergesetzes. Zunächst berechnen Sie den qualifizierenden Gewinn aus der IP (die der Software zuzurechnenden Erträge abzüglich der direkten Kosten ihrer Erzielung), und 80% dieses qualifizierenden Gewinns werden als fiktiver Aufwand behandelt. Nur die verbleibenden 20% fließen in die Steuerbemessungsgrundlage ein. Da es sich um einen fiktiven Abzug und nicht um eine tatsächliche Ausgabe handelt, verbessert er Ihren effektiven Satz, ohne Ihre tatsächlichen Ausgaben zu verändern. Für eine vertiefte Behandlung der Berechnung und ihrer Grenzfälle siehe die vollständige Funktionsweise der zyprischen IP-Box-Regelung.
Vor 2026 wurden 20% des qualifizierenden Gewinns mit 12.5% besteuert, was einen effektiven Satz von etwa 2.5% ergab. Da der Körperschaftsteuersatz nun 15% beträgt, werden dieselben 20% mit 15% besteuert, sodass der effektive Satz rund 3% ausmacht. Die Änderung ist absolut gesehen gering, und Zypern gehört weiterhin zu den wettbewerbsfähigsten IP-Regelungen in der EU. Jeder Berater, der noch 2.5% angibt, arbeitet mit dem Satz von vor 2026.
Nicht jeder immaterielle Vermögenswert qualifiziert sich. Urheberrechtlich geschützte Software und Patente sind qualifizierende Vermögenswerte. Marketingbezogene Immaterialgüter wie Marken, Markenzeichen und Bildrechte sind ausdrücklich ausgeschlossen. Für ein SaaS-Unternehmen ist dies in der Regel eine klare Grenze, weil der Wert in der Codebasis und nicht in der Marke liegt, doch es bedeutet, dass Sie Erträge sorgfältig zuordnen und nicht davon ausgehen sollten, dass alles, was die Gesellschaft erwirtschaftet, IP-Ertrag ist. Eine genaue rechtliche Einordnung Ihres konkreten Produkts sollte für Ihre Codebasis und Ihr Geschäftsmodell bestätigt werden.
Der qualifizierende Gewinn wird durch einen Nexus-Bruch verkleinert, der misst, wie viel der hinter der Software stehenden Forschung und Entwicklung Ihre Zypern-Gesellschaft tatsächlich selbst geleistet hat. Je mehr Sie im eigenen Haus entwickeln, desto näher liegt der Bruch bei 100% und desto mehr Gewinn läuft durch die IP-Box.
Der Nexus-Bruch folgt dem modifizierten Nexus-Ansatz gemäß OECD BEPS Action 5 und wird berechnet als:
(qualifizierende Ausgaben x 1.30) / Gesamtausgaben, gedeckelt bei 1.00.
Qualifizierende Ausgaben sind Ihre interne Forschung und Entwicklung zuzüglich jeglicher an unverbundene Dritte ausgelagerten Entwicklung. Die Gesamtausgaben fügen dieser Basis zwei weitere Posten hinzu: die Kosten des Erwerbs der IP und jegliche an verbundene Parteien ausgelagerte Entwicklung. Auf die qualifizierenden Ausgaben wird ein Aufschlag von 30% angewandt, um die Auswirkung bestimmter Erwerbskosten oder Kosten verbundener Parteien abzumildern, doch der Aufschlag kann den Zähler niemals über den Nenner hinaus anheben, sodass der Bruch bei 1.00 gedeckelt ist.
Die Rechnung belohnt echte interne Entwicklung. Wenn Ihre Zypern-Gesellschaft die Entwickler beschäftigt, die den Code schreiben, sind nahezu alle Ihre Ausgaben qualifizierende Ausgaben, und der Bruch liegt bei oder nahe 1.00. Kaufen Sie stattdessen die IP zu oder lagern die Entwicklung an eine verbundene Gesellschaft in einem anderen Land aus, landen diese Kosten nur im Nenner, der Bruch sinkt, und weniger Gewinn qualifiziert sich für die 80%-Freistellung. Deshalb sind die Struktur und das steuerliche Ergebnis untrennbar: Sie können die IP-Box nicht auf eine vollständig im Ausland von einer verbundenen Partei entwickelte Codebasis aufsetzen und den vollen Vorteil erwarten.
Angenommen, Ihre Zypern-Gesellschaft erzielt 1,000,000 Euro qualifizierenden Nettogewinn aus ihrer SaaS-Plattform, und die gesamte Entwicklung erfolgte im eigenen Haus, sodass der Nexus-Bruch 1.00 beträgt. Die IP-Box stellt 80% frei, sodass 200,000 Euro mit 15% zu versteuern bleiben, eine Steuerlast von 30,000 Euro, ein effektiver Satz von 3%. Nehmen Sie nun an, nur 70% der Entwicklung waren qualifizierend (ein Teil wurde an eine verbundene Gesellschaft ausgelagert). Selbst nach dem Aufschlag von 30% kann der Bruch unter 1.00 gedeckelt sein, ein Teil des Gewinns fällt aus der Freistellung heraus, und der effektive Satz steigt. Die genaue Zahl hängt von Ihrer tatsächlichen Ausgabenzusammensetzung ab und muss im Einzelfall berechnet werden.
Eine zyprische Softwaregesellschaft benötigt echte wirtschaftliche Substanz in Zypern: eine vor Ort ausgeübte Geschäftsleitung und Kontrolle und idealerweise die Entwickler, das Büro und die Tätigkeit, die die IP überhaupt erst hervorgebracht haben. Substanz ist keine Formalität, sie ist das, was die Gesellschaft in Zypern steuerlich ansässig macht und die IP-Box verteidigt, falls die Gestaltung geprüft wird.
Eine Gesellschaft ist in Zypern steuerlich ansässig, wenn ihre Geschäftsleitung und Kontrolle in Zypern ausgeübt werden. In der Praxis bedeutet dies, dass der Verwaltungsrat tatsächlich in Zypern zusammentritt und entscheidet, dass wesentliche Verträge und die Strategie dort festgelegt werden und dass die Direktoren die Kompetenz besitzen, das Geschäft zu führen, statt lediglich anderswo getroffene Entscheidungen abzunicken. Ohne Ansässigkeit gibt es von vornherein keinen Zugang zur IP-Box oder zum Abkommensnetz.
Da der Nexus-Bruch interne Entwicklung belohnt, ist es sowohl ein Substanzfaktor als auch ein direkter Steuervorteil, Ihre Ingenieure in Zypern zu beschäftigen. Zusätzlich zur IP-Box bietet Zypern einen Superabzug von 120% für qualifizierende Forschungs- und Entwicklungsausgaben, im Rahmen der Reform 2026 bis 2030 verlängert, sodass jeder Euro qualifizierender F&E als 1.20 Euro vom steuerpflichtigen Gewinn abgezogen werden kann. In Verbindung mit einem physischen Büro und lokalem Personal baut dies die Präsenz auf, die sowohl die Ansässigkeit als auch die Vergünstigung stützt. Unser Leitfaden zum Aufbau echter wirtschaftlicher Substanz in Ihrer Zypern-Gesellschaft behandelt, was Aufsichtsbehörden und Banken heute erwarten.
Substanz ist das Bindegewebe der gesamten Struktur. Dünne Substanz birgt das Risiko, dass die Gesellschaft als anderswo ansässig behandelt wird, lässt den Nexus-Bruch zusammenbrechen und macht die IP-Box angreifbar. Echte Substanz bewirkt das Gegenteil: Sie verankert die Ansässigkeit, hebt den Bruch in Richtung 1.00 und macht den Satz von rund 3% dauerhaft statt theoretisch.
Die Mehrwertsteuer auf Software-Abonnements hängt vollständig davon ab, wer Ihr Kunde ist und wo er sich befindet. Geschäftskunden, EU-Verbraucher und zyprische Kunden werden jeweils unterschiedlich behandelt, und die richtige Einordnung ist entscheidend, weil Software-Abonnements elektronisch erbrachte Dienstleistungen mit eigenen Regeln zum Leistungsort sind.
Für Geschäftskunden in anderen EU-Mitgliedstaaten gilt das Reverse-Charge-Verfahren. Sie fügen keine zyprische Mehrwertsteuer hinzu, stattdessen führt der Kunde die Mehrwertsteuer in seinem eigenen Land zu seinem eigenen Satz ab. Sie stellen eine Rechnung mit Hinweis auf das Reverse-Charge-Verfahren aus und validieren die Mehrwertsteuernummer des Kunden. Für Geschäftskunden außerhalb der EU liegt die Leistung im Allgemeinen außerhalb des Anwendungsbereichs der EU-Mehrwertsteuer. So bleibt die meiste reine B2B-SaaS-Fakturierung frei von zyprischer Ausgangsmehrwertsteuer.
Für Verbraucher in der EU sind Software-Abonnements elektronisch erbrachte Dienstleistungen, die in dem Land besteuert werden, in dem der Verbraucher wohnt, zum Satz dieses Landes. Statt sich in jedem Mitgliedstaat zur Mehrwertsteuer zu registrieren, registrieren Sie sich einmal für den One Stop Shop (OSS) in Zypern und reichen eine einzige vierteljährliche Erklärung ein, die alle Ihre EU-B2C-Verkäufe abdeckt. Unser praktischer Leitfaden zum Mehrwertsteuer-One-Stop-Shop-Verfahren für EU-B2C-Verkäufe erläutert Registrierung und Meldung im Detail.
Der zyprische Standard-Mehrwertsteuersatz beträgt 19% und gilt für Ihre zyprischen Kunden. Die zyprische Mehrwertsteuerregistrierung ist verpflichtend, sobald der steuerpflichtige Umsatz in einem beliebigen rollierenden Zeitraum von 12 Monaten 15,600 Euro übersteigt, wobei die Registrierung innerhalb von 30 Tagen zu erfolgen hat. Angesichts dessen, wie schnell ein Abonnementgeschäft diese Grenze überschreitet, registrieren sich die meisten SaaS-Unternehmen frühzeitig. Die genaue mehrwertsteuerliche Einordnung eines bestimmten Produkts (eine reine elektronisch erbrachte Dienstleistung im Vergleich zu einer Beratung oder einer gemischten Leistung) sollte für Ihr konkretes Angebot bestätigt werden. Siehe auch unseren Leitfaden zur 60-Tage-Regel für die steuerliche Ansässigkeit in Zypern.
Non-Dom ist eine rechtliche und tatsächliche Einordnung, die das Ursprungs- und Wahldomizil, gesetzliche Ausnahmen und den 17-von-20-Test erfordert; sie ist keine automatische feste 17-Jahres-Zusage. Artikel 3D verlängert den Non-Dom-Status nicht, sondern schafft für bestimmte berechtigte, als domiciled geltende Personen eine gesonderte entgeltliche alternative SDC-Methode. GHS und andere Steuern sind getrennt zu prüfen.
Ein bescheidenes Gehalt hält Sie im Sozialversicherungssystem und ist für die Gesellschaft abzugsfähig; der Großteil des Gewinns kann anschließend als Dividende ausgeschüttet werden. Für eine Person mit zypriotischem Domizil können Dividenden der Special Defence Contribution unterliegen; die Reform 2026 senkte den Satz für Dividenden aus ab dem 1. Januar 2026 erzielten Gewinnen vorbehaltlich der Übergangsregeln auf 5%. Eine qualifizierte Non-Dom-Person ist grundsätzlich von der Dividenden-SDC befreit, bis der gesetzliche Test des angenommenen Domizils erfüllt ist. Artikel 3D verlängert die 0%-Non-Dom-Befreiung nicht: Eine berechtigte Person ohne zypriotisches Ursprungsdomizil, die als domiziliert gilt, kann beantragen, für einen Fünfjahreszeitraum einen einzigen unwiderruflichen, nicht erstattungsfähigen Pauschalbetrag von 250.000 Euro zu entrichten, und zwar für höchstens zwei solcher Zeiträume. Einkommensteuer, GHS, Quellenstaatsteuer und Abkommensregeln bleiben getrennt zu prüfen. Unser Überblick über die steuerliche Ansässigkeit in Zypern und den Status ohne Domizil für Gründer legt dar, wie man sich qualifiziert und qualifiziert bleibt.
Non-Doms zahlen weiterhin den Beitrag von 2.65% zum allgemeinen Gesundheitssystem (GHS) auf Dividenden, doch er ist gedeckelt. Das GHS gilt für passive Einkünfte nur bis zu einer jährlichen Obergrenze von 180,000 Euro, sodass das maximale GHS auf Dividenden 4,770 Euro pro Jahr beträgt. Oberhalb dieser Einkommensgrenze tragen weitere Dividenden keinen zusätzlichen Gesundheitsbeitrag, was die effektive persönliche Steuer auf große Ausschüttungen verschwindend gering macht.
Seit dem 1. Januar 2026 verlangt die 60-Tage-Regel mindestens 60 Tage in Zypern, höchstens 183 Tage in einem anderen einzelnen Staat, eine ständige Wohnstätte in Zypern sowie eine zyprische Geschäfts-, Beschäftigungs- oder Organstellung, die im selben Steuerjahr nicht endet. Eine Steueransässigkeit in einem anderen Staat schließt die Person nicht mehr automatisch aus; eine Doppelansässigkeit ist nach dem anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommen zu lösen.
Eine Zypern-Gesellschaft kann Entwickler mit Beteiligungen belohnen, die pauschal mit 8% besteuert werden, mit wettbewerbsfähigen Sozialkosten und der unkomplizierten Einstellung von Talenten aus der EU und aus Drittländern. Für ein Softwareunternehmen, das um Ingenieure konkurriert, ist die mit der Reform 2026 eingeführte Aktienoptionsregelung ein echter Vorteil.
Gewinne aus genehmigten Mitarbeiteraktienoptionsplänen werden im Rahmen der Reform 2026 pauschal mit 8% besteuert, statt mit den regulären Einkommensteuersätzen, die deutlich höher ausfallen können. Die Vergünstigung ist an Bedingungen geknüpft: Der Plan muss gesetzliche Voraussetzungen wie eine Mindesthaltefrist (Vesting) und eine Vorabgenehmigung erfüllen. Da die Ausgestaltung und Genehmigung von Plänen technisch anspruchsvoll sind, ist unser Leitfaden zu der 8%-Mitarbeiteraktienoptionsregelung für die Einstellung von Entwicklern der richtige Ausgangspunkt, und die Plandokumente sollten vor der Gewährung geprüft werden.
Arbeitgeber leisten auf Gehälter Beiträge zur Sozialversicherung und zum GHS sowie zu einigen wenigen weiteren Fonds. Diese Arbeitgebernebenkosten sind nach westeuropäischen Maßstäben moderat und für die Körperschaftsteuer voll abzugsfähig, sodass die tatsächlichen Kosten eines zyprischen Entwicklungsteams wettbewerbsfähig sind, insbesondere in Verbindung mit dem F&E-Superabzug auf ihre Entwicklungsarbeit.
EU-Bürger dürfen in Zypern ohne Genehmigung arbeiten. Entwickler aus Drittländern können über Arbeitsgenehmigungswege und, für qualifizierende Gesellschaften, über gestrafftere Wege für Technologie- und Start-up-Unternehmen gewonnen werden. Der Aufbau des Teams in Zypern speist zudem den Nexus-Bruch, sodass die Einstellung vor Ort mit der Steuerstruktur im Einklang steht, statt mit ihr in Spannung zu geraten. Für den weiteren Ökosystemblick siehe die Strukturierung von Start-ups und Technologieunternehmen in Zypern.
Beim effektiven Steuersatz auf qualifizierende Softwareerträge liegt Zypern am oder nahe dem unteren Ende der europäischen Tabelle, und die Position auf Gründerebene nach Non-Dom-Dividenden vergrößert den Abstand weiter. Der Kompromiss besteht darin, dass der niedrige Satz von echter Substanz und einer realen F&E-Präsenz abhängt.
| Rechtsordnung | Nominaler Körperschaftsteuersatz | Effektiver Satz auf qualifizierende IP-Erträge | Position der Gründerdividende |
|---|---|---|---|
| Zypern | 15% | ~3% unter der IP-Box | 0% SDC für Non-Doms (statusabhängig (17-von-20-Test)), 2.65% GHS gedeckelt bei 4,770 Euro |
| Irland | 12.5% | 6.25% unter der Knowledge Development Box | Dividendenquellensteuer und Einkommensteuer fallen an |
| Niederlande | Bis zu 25.8% | 9% unter der Innovation Box | Dividenden- und Box-Besteuerung fallen an |
| Malta | 35% nominal | Effektiver Satz durch Rückerstattungen gesenkt | Rückerstattungsmechanismus, komplexer |
Der Vergleich weist eine Richtung, ist aber kein Ersatz für eine Beratung, weil jede Regelung ihre eigenen Bedingungen hat und sich die Zahlen für andere Rechtsordnungen ändern können. Der durchgängige Punkt ist, dass Zypern in derselben Struktur einen niedrigen effektiven Körperschaftsteuersatz und ein ungewöhnlich sauberes Ergebnis auf Gründerebene liefert.
Der zyprische Satz ist kein Papiervorteil. Er erfordert Geschäftsleitung und Kontrolle in Zypern und belohnt ein echtes Entwicklungsteam in Zypern. Das bedeutet Büro- und Lohnkosten. Für ein ernsthaftes Softwareunternehmen sind diese Kosten im Verhältnis zur eingesparten Steuer bescheiden, und die Substanz ist etwas, das Sie ohnehin wünschen würden, für eine Mantelgesellschaft ohne echte Tätigkeit ist die Regelung weder verfügbar noch ratsam.
Eine zyprische Softwaregesellschaft muss ordnungsgemäße Bücher führen, geprüfte Jahresabschlüsse und eine jährliche Körperschaftsteuererklärung einreichen, Mehrwertsteuer- und OSS-Erklärungen abgeben und Unterlagen zur Untermauerung ihrer IP-Box-Position vorhalten. Die Compliance ist anspruchsvoller als in einer Offshore-Rechtsordnung ohne Substanz, und genau das macht die Struktur robust.
Zyprische Gesellschaften erstellen ihre Jahresabschlüsse nach IFRS und lassen sie im Regelfall von einem zugelassenen zyprischen Wirtschaftsprüfer prüfen. Die geprüften Abschlüsse stützen die jährliche Körperschaftsteuererklärung, die beim zyprischen Finanzamt (Cyprus Tax Department) eingereicht wird. Bei einer IP-Box-Gesellschaft müssen die Abschlüsse und die Erklärung zeigen, wie der qualifizierende Gewinn und der Nexus-Bruch berechnet wurden.
Mehrwertsteuererklärungen werden vierteljährlich eingereicht, und OSS-Erklärungen für EU-B2C-Verkäufe werden vierteljährlich über den One Stop Shop abgegeben. Gesondert sollten Sie eine zeitnahe Dokumentation Ihrer Forschungs- und Entwicklungsausgaben, der Aufteilung zwischen qualifizierenden und Gesamtausgaben sowie der Zuordnung der Erträge zur qualifizierenden IP führen. Diese Dokumentation ist es, die hinter dem Satz von rund 3% steht, falls die Position jemals überprüft wird.
Zyprische Gesellschaften unterliegen jährlichen Einreichungspflichten beim Handelsregister, und für die Steuererklärung, die Mehrwertsteuererklärungen und die Jahresabschlüsse gelten Fristen. Die historische jährliche Gesellschaftsabgabe war selbst im Rahmen der jüngsten Reformen Änderungen unterworfen, sodass ihr aktueller Betrag und ihre Anwendbarkeit für das betreffende Einreichungsjahr bestätigt statt angenommen werden sollten. Das Versäumen von Fristen zieht Strafen nach sich, sodass ein Compliance-Kalender vom ersten Jahr an unverzichtbar ist.
Sie richten eine zyprische SaaS-Gesellschaft ein, indem Sie die Ltd gründen, sich zur Steuer und Mehrwertsteuer registrieren und, entscheidend, das IP-Eigentum und die Entwicklung von Anfang an innerhalb der Gesellschaft strukturieren, damit die IP-Box vom Start an auf den Gewinn Anwendung findet.
Die IP sollte von der Zypern-Gesellschaft selbst entwickelt und gehalten werden. Beschäftigen Sie Ihre Entwickler in der Gesellschaft, stellen Sie sicher, dass ihre Arbeit unter ordnungsgemäßen Arbeits- und IP-Übertragungsbedingungen der Gesellschaft zufällt, und halten Sie den Erwerb externer IP und die Auslagerung an verbundene Parteien auf ein Minimum. Dies von der ersten Codezeile an richtig zu machen, hält den Nexus-Bruch hoch, es später nachzurüsten, ist weitaus schwieriger.
Die wiederkehrenden Fehler sind vorhersehbar: die Codebasis im Ausland über eine verbundene Gesellschaft zu entwickeln und dann zu versuchen, Erträge über Zypern zu leiten, Marken- oder Marketingwert als qualifizierende IP zu behandeln, die Aufteilung der F&E nicht zu dokumentieren und die Gesellschaft ohne echte Geschäftsleitung oder Personal in Zypern zu führen. Jeder dieser Fehler untergräbt entweder den Nexus-Bruch, die Einstufung als qualifizierender Vermögenswert oder die Ansässigkeit selbst. Die Regelung ist großzügig, aber an Bedingungen geknüpft, und die Bedingungen müssen eingebaut, nicht angenommen werden.
Ein Software- oder SaaS-Unternehmen so zu strukturieren, dass es den IP-Box-Satz von rund 3% erfasst, ist keine Formularübung, es ist ein rechtliches und steuerliches Gestaltungsproblem, bei dem der Nexus-Bruch, die Substanz und die Gründerposition alle ineinandergreifen. Philippou Law Firm berät Technologiegründer durchgängig: die Gründung der Gesellschaft, die Einordnung der Software als qualifizierende IP, die Berechnung und Dokumentation des Nexus-Bruchs, die korrekte Einrichtung von Mehrwertsteuer und OSS für Ihr Abonnementmodell, die Ausarbeitung rechtskonformer Mitarbeiteraktienoptionspläne und die Sicherung Ihrer eigenen steuerlichen Ansässigkeit als Non-Dom. Da der qualifizierende Gewinnanteil und die erforderliche Substanz vom Einzelfall abhängen, prüfen wir Ihre Codebasis, Ihr Team und Ihre Ertragsmischung, bevor wir uns auf Zahlen festlegen. Kontaktieren Sie uns, um Ihre zyprische Softwaregesellschaft von Tag eins an korrekt zu strukturieren.
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Zwei englische Partner entwickelten Software für Fachleute, die im Vereinigten Königreich, Australien und Neuseeland verkauft wird. Sie hatten ursprünglich eine Struktur in St. Kitts und Nevis eingerichtet, um die Besteuerung in England zu vermeiden. In...

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