Was ist der Nicht-Domizil-Status in Zypern? Der Nicht-Domizil-Status (non-dom) in Zypern ist eine steuerliche Wohnsitzklassifikation, die bedeutende Steuervorteile für Personen bietet, die steuerliche Einwohner in Zypern sind, aber...
Der Nicht-Domizil-Status (non-dom) in Zypern ist eine steuerliche Wohnsitzklassifikation, die bedeutende Steuervorteile für Personen bietet, die steuerliche Einwohner in Zypern sind, aber dort nicht domiziliert sind. Dieser Status ist besonders attraktiv für vermögende Privatpersonen, Unternehmer und internationale Geschäftsleiter, die ihre Steuerverpflichtungen optimieren möchten.
Ein steuerlicher Einwohner Zyperns wird auf Einkommen besteuert, das aus Quellen innerhalb und außerhalb der Republik Zypern stammt. Steuerliche Einwohner Zyperns unterliegen Einkommenssteuersätzen, die auf verschiedenen Einkommensklassen basieren, mit Ausnahmen für bestimmte Einkommensarten wie Dividenden und Zinsen. Im Gegensatz dazu wird ein nicht steuerlicher Einwohner Zyperns nur auf Einkommen besteuert, das aus Quellen innerhalb der Republik stammt.
Das Steuersystem Zyperns basiert auf dem Prinzip des Wohnsitzes, und es gibt zwei Hauptregeln, um steuerlicher Einwohner Zyperns zu werden.
Eine Person gilt als steuerlicher Einwohner Zyperns, wenn sie sich mehr als 183 Tage im Steuerjahr (1. Januar bis 31. Dezember) in der Republik aufhält. Folglich wird die Person, wenn sie physisch weniger als 183 Tage in Zypern anwesend ist, in diesem Steuerjahr als nicht steuerlicher Einwohner Zyperns betrachtet.
Seit dem 1. Januar 2017 kann eine Person als steuerlicher Einwohner der Republik gelten, auch wenn sie weniger als 183 Tage verbringt, sofern sie alle folgenden Bedingungen im selben Steuerjahr (1. Januar bis 31. Dezember) erfüllt:
Bleibt in keinem anderen Land für einen oder mehrere Zeiträume, die insgesamt 183 Tage überschreiten;
Ist in keinem anderen Land steuerlich ansässig;
Verbringt mindestens 60 Tage in Zypern;
Unterhält einen ständigen Wohnsitz in Zypern, entweder im Eigentum oder gemietet;
Führt Geschäftstätigkeiten in Zypern aus und/oder ist in Zypern beschäftigt und/oder ist Direktor in einem Unternehmen, das steuerlicher Einwohner Zyperns ist;
Wenn das Geschäft, die Beschäftigung oder die Ausübung eines Amtes während des Jahres beendet wird, wird die Person nicht als steuerlicher Einwohner Zyperns für dieses Steuerjahr behandelt.
Zur Berechnung der Anwesenheitstage in Zypern
Der Ankunftstag in Zypern gilt als Tag in der Republik
Der Abreisetag aus Zypern gilt als Tag außerhalb der Republik
Die Ankunft in der Republik und die Abreise aus der Republik am selben Tag gilt als Tag in der Republik
Die Abreise aus der Republik und die Ankunft in der Republik am selben Tag gilt als Tag außerhalb der Republik
Gemäß den Bestimmungen des Testaments und Erbrechts gibt es zwei Arten von Domizil:
Herkunftdomizil: d.h. das Domizil, das eine Person bei der Geburt erhält
Wahldomizil: d.h. das Domizil, das eine Person durch die Errichtung eines physischen Aufenthalts an einem bestimmten Ort erwirbt, mit der Absicht, diesen Ort zum ständigen Wohnsitz zu machen
Der Nicht-Domizil-Status in Zypern bietet attraktive Steuervorteile für vermögende Privatpersonen und Unternehmer, einschließlich Ausnahmen bei Dividenden und ausländischem Einkommen.
Unabhängig vom Herkunfts- oder Wahldomizil gelten Personen, die in den letzten 20 Jahren vor dem betreffenden Steuerjahr mindestens 17 Jahre steuerliche Einwohner Zyperns waren, als in Zypern domiziliert für das SDC-Gesetz.
Im Falle von Personen, die ihr Herkunftsdomizil in Zypern haben, werden sie dennoch als nicht-domiziliert betrachtet in folgenden Fällen:
Wenn sie ein Wahldomizil außerhalb Zyperns erworben und beibehalten haben, vorausgesetzt, sie waren für keinen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens 20 aufeinanderfolgenden Jahren vor dem betreffenden Steuerjahr steuerlich in Zypern ansässig
Wenn sie für einen Zeitraum von mindestens 20 aufeinanderfolgenden Jahren unmittelbar vor Inkrafttreten der Nicht-Domizil-Bestimmungen (d.h. vor dem 16.07.2015) nicht steuerlich in Zypern ansässig waren.
Gemäß den Bestimmungen des zypriotischen SDC-Gesetzes unterliegen Dividenden und Bankeinlagenzinsen, die von Personen erzielt werden, die steuerliche Einwohner Zyperns sind, dem SDC-Steuersatz von 17% bzw. 30%, unabhängig von der Einkommensquelle (d.h. aus Zypern oder aus dem Ausland). Die SDC-Steuer gilt nur für Personen, die sowohl zypriotische Steuerbürger als auch in Zypern domiziliert sind.
Daher sind nicht-domizilierte Steuerbürger vollständig von der Steuer auf alle in Zypern erhaltenen Dividenden und Zinsen befreit (außer für minimale GeSY-Beiträge). Seit dem 1. März 2019 unterliegt Dividendeneinkommen GeSY-Beiträgen (mit einem Satz von 1,7% vom 1. März 2019 bis zum 29. Februar 2020, dann erhöht auf 2,65% ab dem 1. März 2020), begrenzt auf ein maximales Einkommen von 180.000 € jährlich.
Darüber hinaus genießen Ausländer, die zu zypriotischen Steuerbürgern werden, unabhängig von ihrem Domizil eine Reihe weiterer bedeutender Einkommenssteuervorteile, wobei die wichtigsten die folgenden sind:
Der Nicht-Domizil-Steuerstatus Zyperns gewährt bedeutende Steuervorteile, einschließlich Steuerbefreiungen von Dividenden- und Zinserträgen, was ihn für vermögende Privatpersonen und digitale Unternehmer äußerst attraktiv macht.
Zinsen und Dividenden unterliegen der SDC anstelle der Einkommensteuer, aber Nicht-Zypern-Domizile sind befreit (außer für minimale GeSY-Beiträge).
Gewinn aus dem Verkauf von Aktien und anderen qualifizierten Titeln ist speziell von der zypriotischen Besteuerung ausgenommen, vorausgesetzt, die zugrunde liegenden Vermögenswerte umfassen keine unbeweglichen Vermögenswerte in Zypern.
Die ersten 19.500 € des zu versteuernden Einkommens sind steuerfrei. Jedes zu versteuernde persönliche Einkommen, das diesen Betrag übersteigt, wird mit progressiven Sätzen von 20% bis 35% (für Einkommen über 60.000 €) besteuert.
50% Befreiung für Vergütungen aus in Zypern ausgeübter Beschäftigung durch Personen, die vor Beginn ihrer Beschäftigung außerhalb Zyperns ansässig waren. Die Befreiung gilt für einen Zeitraum von 10 Jahren ab dem Jahr der Beschäftigung, wenn dieses Einkommen 100.000 € pro Jahr übersteigt.
Bei zypriotischen Vergütungen unter 100.000 € wird eine 20% Befreiung oder 8.550 € gewährt—je nachdem, welcher Betrag niedriger ist. Für Beschäftigungen, die zwischen 2012 und 2025 beginnen, gilt die Befreiung für einen Zeitraum von 5 Jahren ab dem Steuerjahr, das auf das Jahr der Beschäftigung folgt.
100% Befreiung auf Vergütungen aus der Erbringung von Dienstleistungen außerhalb Zyperns an einen nicht ansässigen Arbeitgeber oder eine Betriebsstätte außerhalb der Republik eines ansässigen Arbeitgebers, für einen Gesamtzeitraum im Veranlagungsjahr von mehr als 90 Tagen.
Für bis zum 31. Dezember 2016 erworbene zypriotische unbewegliche Vermögenswerte wird der Gewinn aus dem späteren zukünftigen Verkauf solcher Vermögenswerte von der 20% Kapitalertragssteuer befreit.
Renten, die für frühere Beschäftigung im Ausland bezogen werden, werden in Zypern mit einem Pauschalsatz von 5% für Beträge über 3.420 € pro Jahr besteuert.
Keine Erbschaftssteuer, keine Vermögenssteuer, keine Schenkungssteuer.
Im Falle von Personen, die Begünstigte eines Trusts sind, wären solche Personen in Zypern von der Steuer befreit, soweit das Einkommen aus dem Trust in Form von Zinsen oder Dividenden vorliegt.
*Dieser Leitfaden enthält Informationen zur allgemeinen Orientierung und ersetzt nicht die professionelle Beratung, die vor jeglichen Maßnahmen eingeholt werden muss.

Managing Partner
Managing Partner with a distinguished career in corporate and commercial law, trust law, tax law, property law, litigation, and immigration law. First-Class LL.B. from the University of Leicester and LL.M. from the University of Cambridge.
View profileWeiterlesen
In der sich schnell entwickelnden Online-Wirtschaft suchen Digital-Marketing-Experten, Social-Media-Berater und SEO-Profis zunehmend nach effizienten Wegen, um ihr Einkommen zu verwalten, die Steuerbelastung zu reduzieren und global zu expandieren...
Einführung Zypern hat sich als bevorzugte Gerichtsbarkeit für die Gründung von Investmentfirmen innerhalb der Europäischen Union etabliert. Mit einem modernen Regulierungsrahmen, der vollständig mit MiFID II übereinstimmt, einem wettbewerbsfähigen...
In der heutigen digitalen Welt suchen OnlyFans-Profis stets nach Möglichkeiten, ihre Einnahmen zu maximieren und ihr Geschäft zu optimieren. Für OnlyFans-Modelle und Account-Manager kann die Gründung eines zypriotischen Unternehmens...
Kostenlose Beratung
Vereinbaren Sie eine kostenlose, unverbindliche Beratung mit einem unserer erfahrenen Anwälte. Wir helfen Ihnen, das rechtliche Umfeld in Zypern mit Zuversicht zu navigieren.
Keine Gebühren. Keine Verpflichtungen. Sprechen Sie noch heute mit einem qualifizierten Anwalt.