Zwei englische Partner entwickelten Software für Fachleute, die im Vereinigten Königreich, Australien und Neuseeland verkauft wird. Sie hatten zunächst eine Struktur in St. Kitts und Nevis eingerichtet, um die Besteuerung in England zu vermeiden. In...
Zwei englische Partner entwickelten Software für Fachleute, die im Vereinigten Königreich, Australien und Neuseeland verkauft wird. Sie hatten zunächst eine Struktur in St. Kitts und Nevis eingerichtet, um die Besteuerung in England zu vermeiden. In ihrer Struktur wurden die meisten Gewinne aus dem Verkauf der Software von der Gesellschaft in St. Kitts und Nevis erzielt, die die angebotenen Steuervorteile nutzte.
Allerdings standen die Partner bald vor Problemen mit dem Bankwesen und wollten die Vorteile des zyprischen Steuerregimes für geistiges Eigentum und der niedrigen Verwaltungskosten nutzen. Da Zypern ein Vollmitglied der EU ist, wäre das Bankwesen einfacher. Darüber hinaus beträgt die effektive Besteuerung für Unternehmen mit geistigem Eigentum 3 %, da 80 % der Verkäufe als Ausgaben für die Schaffung des betreffenden geistigen Eigentums abgezogen werden. Die verbleibenden 20 % werden mit 15 % besteuert, was zu einem effektiven Steuersatz von 3 % führt, von dem auch die verbleibenden Betriebs- und Verwaltungskosten abgezogen werden können, wodurch der gesamte Steuerbetrag weiter reduziert wird. Im Vergleich dazu war der englische Körperschaftsteuersatz etwa zehnmal höher.
Da die betreffende Software in der Gesellschaft in St. Kitts und Nevis erstellt wurde, haben wir sie nach Zypern umgesiedelt, ein Prozess, der etwa 2 Monate dauerte, da wir die notwendigen Gerichts- und Handelsregisteranträge vorbereiten und einreichen mussten. Bei der Planung des Prozesses legten wir großen Wert auf die Substanz der nach Zypern umgesiedelten Gesellschaft im Einklang mit den OECD-Richtlinien, um das Risiko von Anfechtungen der Struktur in der Zukunft zu vermeiden.
Nach der Umsiedlung der Gesellschaft überprüften und änderten wir, wo nötig, die bestehenden Vereinbarungen der Struktur.
Während die Einsparung der Körperschaftssteuer ein wesentlicher Vorteil war, übertrugen wir in diesem Fall auch die Anteile der neu gegründeten Gesellschaft in zwei zyprische Internationale Trusts und arbeiteten mit den Steuerberatern der Partner im Vereinigten Königreich zusammen, um eine steueroptimierte Struktur für Einkommen und (zukünftige) Erbschaftssteuer im Vereinigten Königreich zu schaffen. Infolgedessen reichte der Wirtschaftsprüfer der Gesellschaft die geprüften Jahresabschlüsse ein und leistete Steuerzahlungen von insgesamt weniger als 3 %, und die englischen Partner waren im Vereinigten Königreich keinen weiteren Steuern ausgesetzt. Der gesamte Steuergewinn für die Partner überstieg 60 % der Gesamteinnahmen, die sie in mehreren Steuern im Vereinigten Königreich (Körperschaftssteuer, Einkommens-/Dividendensteuer und Erbschaftssteuer) hätten zahlen müssen, während die Verwaltung der Struktur nur einen Bruchteil der Einsparungen kostete.

Managing Partner
Managing Partner with a distinguished career in corporate and commercial law, trust law, tax law, property law, litigation, and immigration law. First-Class LL.B. from the University of Leicester and LL.M. from the University of Cambridge.
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