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Zypern ist ein erstklassiges Ziel für Investoren, die eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung innerhalb der Europäischen Union anstreben. Durch das Zypern-Residency-by-Investment-Programm können qualifizierte Investoren und ihre Familien...

Überprüft von Gregoris Philippou, Managing Partner
Cyprus Bar Association (since 2013)
Zypern bietet eines der zugänglichsten und effizientesten Programme für eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung durch Investition in der Europäischen Union. Es erfordert eine Mindestinvestition von EUR 300,000 und führt im Schnellverfahren der Kategorie 6.2 innerhalb von etwa drei bis sechs Monaten zur Genehmigung (offizielles Ziel rund zwei Monate). Die zyprische dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung gewährt Drittstaatsangehörigen und ihren Familien unbefristete Aufenthaltsrechte, ohne dass eine Verlängerung erforderlich ist, und eröffnet einen klaren Weg zur vollen EU-Staatsbürgerschaft nach etwa acht Jahren Aufenthalt. Da Griechenland und Portugal ihre Golden-Visa-Programme verschärft haben, hat sich Zypern als führendes Ziel für Investoren herauskristallisiert, die eine EU-Aufenthaltsgenehmigung über Immobilien, Gesellschaftsanteile oder Organismen für gemeinsame Anlagen anstreben.
Zypern betreibt ein staatlich gestütztes Programm für eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung, das es Drittstaatsangehörigen ermöglicht, durch eine qualifizierende Investition eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten. Das Programm sieht zwei Hauptwege vor, Kategorie 6.2 (Schnellverfahren) und Kategorie F, jeweils mit unterschiedlichen finanziellen Schwellenwerten, Bearbeitungszeiten und Zulassungskriterien. Kategorie 6.2 ist der Investitionsweg über EUR 300,000, der nach Regelung 6(2) der Ausländer- und Einwanderungsvorschriften gewährt wird, und es ist der Weg, den viele Investoren erreichen, wenn sie online nach Kategorie F suchen. Die eigentliche Genehmigung der Kategorie F ist ein separater einkommensbasierter Weg, der nach Regelung 5 gewährt wird, der keinen festen Investitionsbetrag festlegt und sich stattdessen auf ein gesichertes ausländisches Einkommen stützt. Die zyprische dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung läuft nicht ab, erfordert keine Verlängerung und deckt den Ehepartner sowie die unterhaltsberechtigten Kinder des Antragstellers ab.
Zypern ist in der Landschaft der Investitionsmigration zum bevorzugten Golden-Visa-Ziel in der EU geworden. Mehrere Faktoren haben diese Entwicklung vorangetrieben, allen voran die Verschärfung konkurrierender Programme in Griechenland und Portugal.
Griechenland hat seine Golden-Visa-Investitionsschwellen auf EUR 800,000 für Großstädte und beliebte Inseln sowie EUR 400,000 für andere Gebiete angehoben. Griechenland steht zudem vor einem Rückstau von fast 30.000 Anträgen, was zu erheblichen Bearbeitungsverzögerungen führt.
Portugal hat die Option des Immobilienerwerbs vollständig aus seinem Golden-Visa-Programm entfernt, wodurch der Weg zur portugiesischen Aufenthaltsgenehmigung durch Investition eingeengt und Investoren auf alternative Programme umgelenkt wurden.
Zypern hält demgegenüber eine niedrige Investitionsschwelle von EUR 300,000 aufrecht, bietet mehrere Investitionskategorien einschließlich Immobilien und liefert Genehmigungen im Schnellverfahren mit einem offiziellen Ziel von etwa zwei Monaten, wobei die Bearbeitung in der Regel innerhalb von drei bis sechs Monaten abgeschlossen ist.
| Merkmal | Zypern | Griechenland | Portugal |
|---|---|---|---|
| Mindestinvestition | EUR 300,000 | EUR 400,000 bis 800,000 | EUR 500,000 (keine Immobilien) |
| Immobilienoption | Ja (neue Wohn- oder Gewerbeimmobilie) | Ja | Nein (entfernt) |
| Bearbeitungszeit | Etwa 3 bis 6 Monate; offizielles Ziel etwa 2 Monate (Kat. 6.2) | 12+ Monate (Rückstau) | 12 bis 18 Monate |
| Anforderung an die physische Präsenz | Besuch alle 2 Jahre einmal | 7 Tage/Jahr | 7 Tage/Jahr (erstes Jahr), 14 Tage/Folgejahre |
| Weg zur Staatsbürgerschaft | ~8 Jahre (2,555 Tage innerhalb eines Zeitfensters von 10 Jahren zuzüglich eines durchgehenden letzten Jahres) | 7 Jahre Aufenthalt | 5 Jahre Aufenthalt |
| Familieneinbeziehung | Ehepartner + Kinder unter 25 | Ehepartner + Kinder unter 21 | Ehepartner + Kinder + Eltern |
| Schengen-Reisen | Noch nicht (Mitgliedschaft ausstehend) | Ja | Ja |
Die zyprische dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung durch Investition bietet ein umfassendes Paket an Vorteilen für Investoren und ihre Familien:
Zypern bietet zwei investitionsbasierte Kategorien für eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung. Kategorie 6.2 ist das Schnellverfahren, das EUR 300,000 erfordert, während Kategorie F eine kostengünstigere Alternative mit anderen Anforderungen darstellt.
Kategorie 6.2, die nach Regelung 6(2) der Ausländer- und Einwanderungsvorschriften gewährt und online häufig als Kategorie F gesucht wird, erfordert eine Mindestinvestition von EUR 300,000 in einer von vier zugelassenen Kategorien:
Kategorie F, der einkommensbasierte Weg, der nach Regelung 5 der Ausländer- und Einwanderungsvorschriften gewährt wird, bietet einen leichter zugänglichen Weg zur dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung in Zypern ohne feste Investitionsanforderung und mit geringeren finanziellen Schwellenwerten:
Zusätzlich zur Investition müssen Antragsteller der Kategorie 6.2 ein gesichertes Jahreseinkommen nachweisen, um sich selbst und ihre unterhaltsberechtigten Personen zu versorgen:
Der Hauptantragsteller muss ein Jahreseinkommen von mindestens EUR 50,000 haben. Dieser Betrag erhöht sich um EUR 15,000 für einen Ehepartner und um EUR 10,000 für jedes unterhaltsberechtigte Kind.
Für Investoren in Wohnimmobilien: Das gesamte Einkommen muss aus Quellen außerhalb Zyperns erwirtschaftet werden, sodass sichergestellt ist, dass der Antragsteller finanziell unabhängig von einer lokalen Beschäftigung ist.
Für andere Investitionsoptionen: Das Einkommen kann aus Zypern selbst stammen, sofern es dort besteuert wird. Dies bietet Flexibilität für Personen mit geschäftlichen Interessen im Land.
Zulässige Einkommensquellen umfassen Gehälter, Dividenden, Mieteinkünfte, Renten und Zinsen aus Festgeldern. Das Einkommen muss klar belegt und durch Steuererklärungen oder eine Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers aus dem Land des steuerlichen Wohnsitzes des Antragstellers gestützt werden.
Antragsteller müssen umfassende Unterlagen vorlegen, die ihre Zulassungsvoraussetzungen belegen. Die Anforderungen variieren je nach gewählter Investitionskategorie geringfügig.
Überweisungsnachweis: Unterlagen, die belegen, dass die Investitionsmittel aus dem Ausland nach Zypern überwiesen wurden, wie etwa Belege für Banküberweisungen.
Vollmachtsdokument: Ein unterzeichnetes und beglaubigtes Vollmachtsformular, wenn ein Vertreter den Antrag im Namen des Antragstellers bearbeitet.
Zusätzliche Unterlagen für unterhaltsberechtigte Personen im Alter von 18 bis 25 Jahren:
Bestätigung der Universitätseinschreibung: Nachweis der Einschreibung an einer Universität sowie weitere erforderliche Unterlagen, wie auf der Website des Innenministeriums angegeben.
Zusätzlich für Kategorie F: Ein Schreiben einer zyprischen Bank oder ein Kontoauszug, der ein Guthaben von EUR 15,000 bis EUR 20,000 ausweist.
Je nach gewählter Investitionsoption müssen Antragsteller zudem spezifische Unterlagen vorlegen:
Das Antragsverfahren zur Erlangung einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung in Zypern folgt einem strukturierten Ablauf:
| Kategorie | Typische Bearbeitungszeit | Hinweise |
|---|---|---|
| Kategorie 6.2 (Schnellverfahren) | Etwa 3 bis 6 Monate (offizielles Ziel etwa 2 Monate) | Schnellster Weg; erfordert eine Investition von EUR 300,000 |
| Kategorie F | Variabel (erheblicher Rückstau) | Stand Anfang 2025 bearbeitet die Migrationsbehörde ältere Anträge ab 2019 und fordert aktualisierte Unterlagen an |
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Die Antragsgebühr für die zyprische dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung beträgt EUR 500, zuzüglich einer weiteren Gebühr von EUR 70 für jedes begleitende Familienmitglied.
Inhaber einer zyprischen dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung müssen folgende Beschränkungen beachten:
Die zyprische dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung eröffnet einen klaren Weg zur vollen EU-Staatsbürgerschaft:
Zypern bietet über den Investitionsweg hinaus mehrere alternative Wege zur dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung:
Nicht-EU-Bürger, die sich fünf aufeinanderfolgende Jahre rechtmäßig und ununterbrochen in Zypern aufgehalten und eine gültige befristete Aufenthaltsgenehmigung besessen haben, haben das Recht, eine langfristige Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen.
Nach fünf ununterbrochenen Jahren rechtmäßigen Aufenthalts in Zypern haben EU-Bürger und ihre Familienmitglieder, die EU-Bürger sind, das Recht, eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen.
Personen, die mit Bürgern der Republik Zypern verheiratet sind, haben das Recht, eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen. Minderjährige Kinder aus einer früheren Ehe sowie die Eltern oder Schwiegereltern des zyprischen Bürgers können ebenfalls einen Antrag auf dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung stellen.
Das zyprische Programm für Aufenthalt durch Investition bietet den wettbewerbsfähigsten und effizientesten Weg zu einer dauerhaften EU-Aufenthaltsgenehmigung, der 2026 verfügbar ist. Mit seiner niedrigen Investitionsschwelle von EUR 300,000, der Bearbeitung im Schnellverfahren von etwa drei bis sechs Monaten in Kategorie 6.2, der unbefristeten Gültigkeit der Genehmigung und dem klaren Weg zur EU-Staatsbürgerschaft nach etwa acht Jahren übertrifft Zypern die konkurrierenden Programme in Griechenland und Portugal in praktisch jeder für Investoren relevanten Hinsicht.
Zypern verbindet eine strategische Lage im Mittelmeerraum, ein günstiges Steuersystem, eine hohe Lebensqualität und ein stabiles politisches Umfeld, was es zur idealen Wahl für Investoren, Unternehmer, Ruheständler und Familien macht, die eine langfristige europäische Basis suchen.
Als Rechtsexperten mit umfangreicher Erfahrung in den Bereichen Einwanderung und Investition begleiten wir Sie durch jeden Schritt des Verfahrens. Von der Auswahl der richtigen Investitionskategorie über die Vorbereitung Ihres Antrags bis hin zur Sicherstellung der Einhaltung aller rechtlichen Anforderungen bieten wir umfassende, auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Unterstützung. Kontaktieren Sie uns noch heute, um Ihre Optionen zu prüfen und Ihren Weg zur Sicherung einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung in Zypern zu beginnen.
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Managing Partner with a distinguished career in corporate and commercial law, trust law, tax law, property law, litigation, and immigration law. First-Class LL.B. from the University of Leicester and LL.M. from the University of Cambridge.
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