PR 6.2 - 3. Änderung (In Kraft seit 24. März 2021) Um ausländische Investitionen auf der Insel zu fördern und das Wirtschaftswachstum anzukurbeln, haben die Regierungsbehörden kürzlich bestimmte...
PR 6.2 - 3. Änderung (Gültig ab 24. März 2021)
In einem Versuch, ausländische Investitionen auf die Insel zu fördern und das Wirtschaftswachstum anzukurbeln, haben die Regierungsbehörden kürzlich bestimmte Änderungen an den Bestimmungen des Programms für ständigen Aufenthalt, auch bekannt als 'Fast Track' ständiger Aufenthalt, bekannt gegeben, das am 24. März 2021 in Kraft trat. Infolge der neuen Änderungen stehen Nicht-EU-Investoren nun eine Vielzahl von Investitionsmöglichkeiten zur Verfügung und sie können mehr Geschäftsmöglichkeiten erkunden, während sie gleichzeitig diese Geschäftsmöglichkeiten mit ihren Einwanderungsoptionen kombinieren können.
Obwohl der erforderliche Betrag der Investition gleich bleibt und aus legalen Quellen aus dem Ausland stammen muss, haben die Regierungsbehörden ausländische Investitionen in Bereichen jenseits von Immobilien mit der Hinzufügung anderer Kategorien erhöht.
Um sich zu qualifizieren, muss der Antragsteller eine Investition von mindestens 300.000 € in eine der folgenden Investitionskategorien tätigen:
(A) Investition in ein Haus/Wohnung:
Kauf eines neuen Erstverkaufs-Hauses oder einer Wohnung von einem Entwicklungsunternehmen, von mindestens 300.000 € zuzüglich Mehrwertsteuer (kann entweder 19 % oder 5 % betragen).
(B) Investition in Immobilien (ausgenommen Häuser/Wohnungen):
Kauf anderer Formen von Immobilien, wie Büros, Geschäfte, Hotels oder ähnliche Entwicklungen, oder eine Kombination davon mit einem Gesamtwert von 300.000 €. Unter dieser Kategorie können Wiederverkäufe akzeptiert werden.
(C) Investition in das Eigenkapital eines zyprischen Unternehmens mit Aktivitäten und Personal in Zypern:
Eine Investition von 300.000 € in das Eigenkapital eines in Zypern registrierten Unternehmens, das in der Republik mit Geschäftssubstanz und physischer Präsenz ansässig ist und mindestens 5 Personen beschäftigt.
(D) Investition in Anteile einer zyprischen kollektiven Investmentorganisation (Typ AIF, AIFLNP, RAIF):
Eine Investition von 300.000 € in Anteile einer zyprischen kollektiven Investmentorganisation.
Der Antragsteller ist nicht mehr verpflichtet, ein dreijähriges Festgeldkonto bei einer zyprischen Bank von mindestens 30.000 € zu führen. Diese Anforderung wurde nun aufgehoben.
Zusätzlich zur Investition sollte der Antragsteller in der Lage sein, ein sicheres Jahreseinkommen von mindestens 50.000 € nachzuweisen, und dieses Jahreseinkommen erhöht sich um 15.000 € für den abhängigen Ehepartner (sofern zutreffend) und um 10.000 € für jedes abhängige Kind. Das Jahreseinkommen kann aus Gehalt, Rente, Dividenden, Ersparnissen, Zinsen, Mieten usw. stammen.
Im Falle, dass der Antragsteller in ein Haus oder eine Wohnung gemäß Kriterium A oben investiert, muss das sichere Jahreseinkommen aus ausländischen Quellen stammen.
Im Falle, dass der Antragsteller in die Kriterien B, C, D oben investiert, kann das Jahreseinkommen aus legalen Quellen aus Aktivitäten innerhalb der Republik Zypern stammen.
Wie zuvor dürfen PR-Inhaber nicht in irgendeiner Art von Arbeit oder Geschäft in Zypern tätig sein, und dafür unterzeichnen sie eine Erklärung über 'Keine Absicht, in der Republik Zypern zu arbeiten'.
Dies bleibt unter den geänderten Vorschriften der Fall, mit der Ausnahme von Anstellungen als Direktoren in dem Unternehmen, in das sie investieren möchten, vorausgesetzt, sie erhalten kein Gehalt.
In Fällen, in denen die Investition nicht das Eigenkapital eines Unternehmens betrifft, können der Antragsteller und/oder der Ehepartner des Antragstellers Aktionäre in in Zypern registrierten Unternehmen sein, und der Erhalt von Dividenden wird nicht als Hindernis für den Erhalt des ständigen Wohnsitzes angesehen.
Die Aufenthaltsgenehmigung wird dem Antragsteller ausgestellt und kann seinen Ehepartner und abhängige Kinder bis zum Alter von 18 Jahren umfassen.
Wie zuvor kann die ständige Aufenthaltsgenehmigung auch unverheirateten Kindern des Antragstellers gewährt werden, die zwischen 18 und 25 Jahre alt sind, jedoch nur, wenn sie zum Zeitpunkt der Einreichung des Antrags glaubwürdige Nachweise erbringen, dass sie Studenten an höheren Bildungseinrichtungen im Ausland sind und daher finanziell vom Antragsteller abhängig sind. In diesem Fall können sie ihren eigenen separaten Antrag auf ständigen Aufenthalt stellen und die entsprechende Antragsgebühr zahlen.
Im Falle, dass die Kinder des Antragstellers, die zwischen 18 und 25 Jahre alt sind, Studenten an höheren Bildungseinrichtungen in Zypern sind, sollten sie einen Antrag auf eine vorübergehende Aufenthaltsgenehmigung in Zypern (rosa Zettel-Studentenvisum) stellen, und nach Abschluss ihres Studiums haben sie das Recht, einen Antrag auf eine ständige Aufenthaltsgenehmigung zu stellen, unabhängig von ihrem Alter, mit der Bedingung, dass der Hauptantragsteller ein zusätzliches sicheres Jahreseinkommen von 10.000 € nachweisen kann. Die Genehmigung bleibt auch nach dem 25. Lebensjahr gültig, jedoch, wenn die Kinder heiraten, wird ihr Ehepartner oder minderjährige Kinder nicht in die ständige Aufenthaltsgenehmigung einbezogen.
Der ständige Aufenthalt kann auch Kindern des Antragstellers über 18 Jahren gewährt werden, die nicht finanziell vom Antragsteller abhängig sind, vorausgesetzt, dass der Marktwert der Investition, die jedem solchen Kind zugeordnet ist, mindestens 300.000 € beträgt.
Im Falle, dass die Investition sich auf Immobilien gemäß Kriterium A und B bezieht, sollte eine Zahlungsbestätigung über 66 % des Marktwerts der Immobilie mit dem Antrag eingereicht werden. In einem solchen Fall muss jedes erwachsene Kind ein sicheres Jahreseinkommen von mindestens 30.000 € nachweisen, das sich um 5.000 € für jeden abhängigen Ehepartner und jedes abhängige Kind sowie um 8.000 € für jeden Schwiegerelternteil erhöht.
Eine solche Investition kann ausschließlich im Namen des Antragstellers oder gemeinsam im Namen des Antragstellers und des erwachsenen Kindes getätigt werden.
Es bleibt eine zwingende Anforderung, dass jeder Antragsteller ein sauberes Strafregister aus seinem Herkunfts- und Wohnsitzland – falls abweichend – vorlegt.
Der Antrag wird vom Zivilstands- und Migrationsamt bearbeitet, und sofern die Kriterien dieser Richtlinie erfüllt sind und es keine Gründe in Bezug auf das Strafregister des Antragstellers oder auf Fragen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit gibt, wird der Antrag vom Innenminister positiv geprüft und eine Einwanderungsgenehmigung sollte ausgestellt werden.
Es wird geschätzt, dass die Prüfungsdauer 8-12 Monate ab dem Datum der Einreichung eines vollständigen Antrags betragen wird.
Erfahren Sie mehr darüber, wie wir Ihnen beim Programm für ständigen Aufenthalt in Zypern und anderen Einwanderungsdiensten helfen können. Besuchen Sie unsere Seite über Einwanderungsdienste, um mehr zu erfahren.
Wichtige Informationen
Zur Immobilieninvestition
Investitionen in Immobilien können über ein in Zypern oder einem anderen EU-Mitgliedstaat registriertes Unternehmen getätigt werden, in dem der Antragsteller und/oder sein Ehepartner die einzigen Gesellschafter (UBOs) sind.
Bei Investitionen gemäß den Kriterien A und B gilt weiterhin, dass der Antrag auf ständigen Aufenthalt nur eingereicht werden kann, nachdem der Verkäufer (Entwickler-Eigentümer) mindestens 200.000 € (zuzüglich Mehrwertsteuer) erhalten hat, mit glaubwürdigen Nachweisen über die Zahlung auf das Bankkonto des Verkäufers und dem Nachweis, dass die Zahlung aus im Ausland stammenden Mitteln erfolgt ist.
Bei Investitionen gemäß Kriterium A:
Es ist möglich, 2 Immobilien für den Betrag von 300.000 € zuzüglich Mehrwertsteuer zu erwerben, vorausgesetzt, sie sind neu und Erstverkauf. Es ist nicht mehr zwingend erforderlich, Immobilien von derselben Entwicklungsfirma zu kaufen.
Verkaufsverträge, die sich auf den Wiederverkauf von Wohnungen beziehen, die vor dem 07.05.2013 im Grundbuch eingetragen wurden, werden für die Umsetzung dieser Richtlinie akzeptiert.
Die gekaufte Immobilie kann im Voraus gekauft werden, was bedeutet, dass sie möglicherweise noch nicht gebaut ist. Typischerweise wird in einem solchen Fall der Kaufpreis in Raten gemäß den Bauphasen gezahlt, und wenn mindestens 200.000 € (zuzüglich Mehrwertsteuer) an den Entwickler gezahlt werden, kann der Antragsteller seinen Antrag einreichen.
Bei Investitionen gemäß den Kriterien B, C oder D sollte der Antragsteller Informationen zu seinem Wohnsitz in Zypern vorlegen. (Eigentumsurkunde, Verkaufsvertrag, Mietvertrag usw.)
Mehrwertsteuer.
Bildung und Gesundheitsversorgung.
Kinder unter 18 Jahren, die einen ständigen Aufenthalt haben, können kostenlos öffentliche Schulen besuchen.
Inhaber eines ständigen Aufenthalts in Zypern können sich im allgemeinen Gesundheitssystem, bekannt als GESY, registrieren.
Bedingungen und Einschränkungen
PR-Antragsteller sind verpflichtet, innerhalb von 1 Jahr nach Genehmigung des PR-Antrags eine Unterkunft in Zypern zu erwerben.
Inhaber der ständigen Aufenthaltsgenehmigung müssen Zypern mindestens einmal alle 2 Jahre besuchen. Wenn der Inhaber länger als 2 Jahre außerhalb von Zypern bleibt, wird die Genehmigung annulliert.

Managing Partner
Managing Partner with a distinguished career in corporate and commercial law, trust law, tax law, property law, litigation, and immigration law. First-Class LL.B. from the University of Leicester and LL.M. from the University of Cambridge.
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