PR 6.2 - 3. Änderung (In Kraft seit 24. März 2021) Um ausländische Investitionen auf der Insel zu fördern und das Wirtschaftswachstum anzukurbeln, haben die Regierungsbehörden kürzlich bestimmte...
PR 6.2 - 3. Änderung (In Kraft seit 24. März 2021)
Um ausländische Investitionen auf der Insel zu fördern und das Wirtschaftswachstum anzukurbeln, haben die Regierungsbehörden kürzlich bestimmte Änderungen an den Bestimmungen des Daueraufenthaltsprogramms, auch bekannt als „Fast Track“ Daueraufenthalt, angekündigt, die am 24ten März 2021 in Kraft getreten sind. Infolge der neuen Änderungen haben Nicht-EU-Investoren nun eine Vielzahl von Investitionsmöglichkeiten zur Verfügung und können mehr Geschäftsmöglichkeiten erkunden, während sie gleichzeitig diese Geschäftsmöglichkeiten mit ihren Einwanderungsoptionen kombinieren können.
Die wichtigsten Änderungen sind die folgenden:
Obwohl der erforderliche Investitionsbetrag gleich bleibt und aus rechtmäßigen Quellen aus dem Ausland stammen muss, haben die Regierungsbehörden die ausländischen Investitionen in anderen Bereichen als nur Immobilien durch die Hinzufügung weiterer Kategorien erhöht.
Um sich zu qualifizieren, muss der Antragsteller eine Investition von mindestens 300.000 € in eine der folgenden Investitionskategorien tätigen:
(A) Investition in ein Haus/Wohnung:
Kauf eines neuen Erstverkaufshauses oder einer Wohnung von einem Entwicklungsunternehmen, von mindestens 300.000 € plus MwSt. (kann entweder 19% oder 5% betragen).
(B) Investition in Immobilien (ohne Häuser/Wohnungen):
Kauf anderer Immobilienformen, wie Büros, Geschäfte, Hotels oder ähnlicher Entwicklungen, oder eine Kombination davon mit einem Gesamtwert von 300.000 €. Unter dieser Kategorie können Wiederverkäufe akzeptiert werden.
(C) Investition in das Aktienkapital eines zypriotischen Unternehmens mit Aktivitäten und Personal in Zypern:
Eine Investition im Wert von 300.000 € in das Aktienkapital eines in Zypern registrierten Unternehmens, das in der Republik ansässig ist und dort tätig ist, mit Geschäftssubstanz und physischer Präsenz und mindestens 5 Personen beschäftigt.
(D) Investition in Anteile einer zypriotischen kollektiven Investmentorganisation (Typ AIF, AIFLNP, RAIF):
Eine Investition im Wert von 300.000 € in Anteile einer zypriotischen kollektiven Investmentorganisation.
Der Antragsteller ist nicht mehr verpflichtet, ein dreijähriges Festgeldkonto bei einer zypriotischen Bank von mindestens 30.000 € zu unterhalten. Diese Anforderung wurde nun entfernt.
Zusätzlich zur Investition sollte der Antragsteller in der Lage sein, ein gesichertes Jahreseinkommen von mindestens 50.000 € nachzuweisen, und dieses Jahreseinkommen erhöht sich um 15.000 € für den abhängigen Ehepartner (falls zutreffend) und 10.000 € für jedes abhängige Kind. Das Jahreseinkommen kann aus Gehalt, Rente, Dividenden, Ersparnissen, Zinsen, Mieten usw. stammen.
Im Falle, dass der Antragsteller in ein Haus oder eine Wohnung gemäß Kriterium A oben investiert, muss das gesicherte Jahreseinkommen aus Quellen im Ausland stammen.
Im Falle, dass der Antragsteller in die Kriterien B, C, D oben investiert, kann das Jahreseinkommen aus rechtmäßigen Quellen aus Aktivitäten innerhalb der Republik Zypern stammen.
Wie zuvor dürfen PR-Inhaber keiner Art von Arbeit oder Geschäft in Zypern nachgehen, und dafür unterschreiben sie eine Erklärung „Keine Absicht, in der Republik Zypern zu arbeiten“.
Dies bleibt unter den geänderten Vorschriften der Fall, mit der Ausnahme der Beschäftigung als Direktoren in dem Unternehmen, in das sie investieren, vorausgesetzt, sie erhalten kein Gehalt.
In Fällen, in denen die Investition nicht das Aktienkapital eines Unternehmens betrifft, können der Antragsteller und/oder der Ehepartner des Antragstellers Aktionäre in in Zypern registrierten Unternehmen sein, und der Erhalt von Dividenden wird nicht als Hindernis für den Erhalt des Daueraufenthalts angesehen.
Die Daueraufenthaltserlaubnis wird dem Antragsteller erteilt und kann seinen Ehepartner und abhängige Kinder bis zum Alter von 18 Jahren umfassen.
Wie zuvor kann der Daueraufenthalt unverheirateten Kindern des Antragstellers gewährt werden, die zwischen 18 und 25 Jahre alt sind, nur wenn sie zum Zeitpunkt der Antragstellung glaubwürdige Nachweise erbringen, dass sie an höheren Bildungseinrichtungen im Ausland studieren und daher finanziell vom Antragsteller abhängig sind. In diesem Fall können sie ihren eigenen separaten Antrag auf Daueraufenthalt stellen und die entsprechende Antragsgebühr zahlen.
Im Falle, dass die Kinder des Antragstellers, die zwischen 18 und 25 Jahre alt sind, an höheren Bildungseinrichtungen in Zypern studieren, sollten sie einen Antrag auf eine befristete Aufenthaltserlaubnis in Zypern (Pink Slip-Studentenvisum) stellen, und nach Abschluss ihres Studiums sind sie berechtigt, einen Antrag auf Daueraufenthalt zu stellen, unabhängig von ihrem Alter, unter der Bedingung, dass der Hauptantragsteller ein zusätzliches gesichertes Jahreseinkommen von 10.000 € nachweisen kann. Die Erlaubnis bleibt auch nach dem 25. Lebensjahr gültig, jedoch werden, wenn die Kinder heiraten, ihr Ehepartner oder minderjährige Kinder nicht in die Daueraufenthaltserlaubnis aufgenommen.
Daueraufenthalt kann auch den Kindern des Antragstellers über 18 Jahren gewährt werden, die nicht finanziell vom Antragsteller abhängig sind, vorausgesetzt, dass der Marktwert der Investition, die jedem solchen Kind zugeschrieben wird, mindestens 300.000 € beträgt.
Im Falle, dass die Investition Immobilien gemäß Kriterium A und B betrifft, sollte eine Zahlungsbestätigung für 66% des Marktwerts der Immobilie mit dem Antrag eingereicht werden. In einem solchen Fall muss jedes erwachsene Kind in der Lage sein, ein gesichertes Jahreseinkommen von mindestens 30.000 € nachzuweisen, das um 5.000 € für jeden abhängigen Ehepartner und jedes Kind und um 8.000 € für jeden Schwiegerelternteil erhöht wird.
Eine solche Investition kann ausschließlich im Namen des Antragstellers oder gemeinsam im Namen des Antragstellers und des erwachsenen Kindes getätigt werden.
Es bleibt eine zwingende Voraussetzung, dass jeder Antragsteller ein sauberes Führungszeugnis aus seinem Herkunftsland und Wohnsitzland – falls abweichend – vorlegt.
Der Antrag wird von der Zivilstands- und Migrationsabteilung bearbeitet, und vorausgesetzt, die Kriterien dieser Richtlinie sind erfüllt und es gibt keine Gründe in Bezug auf das Führungszeugnis des Antragstellers oder auf Fragen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit, wird der Antrag vom Innenminister positiv geprüft und eine Einwanderungserlaubnis sollte erteilt werden.
Es wird geschätzt, dass die Prüfungsdauer 8-12 Monate ab dem Datum der Einreichung eines vollständigen Antrags betragen wird.
Wichtige Informationen
1. Zur Immobilieninvestition
2. MwSt.
3. Bildung und Gesundheitswesen.
4. Bedingungen und Einschränkungen

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Managing Partner with a distinguished career in corporate and commercial law, trust law, tax law, property law, litigation, and immigration law. First-Class LL.B. from the University of Leicester and LL.M. from the University of Cambridge.
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