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Berechnen Sie Ihr Zypern-Nettogehalt 2026 aus dem Brutto: neue Steuerstufen, 8,8 % Sozialversicherung, 2,65 % GHS, plus Non-Dom und 50 % Expat-Befreiung.

Überprüft von Sergios Charalambous, Partner
Cyprus Bar Association
Der Nettolohn in Zypern hängt 2026 von drei Abzügen ab, die auf Ihr Bruttogehalt angewandt werden: Einkommensteuer nach einem Stufenmodell, das bei 0 % bis 22.000 Euro beginnt, Sozialversicherung mit 8,8 % und Beiträge zum Allgemeinen Gesundheitssystem (GHS) mit 2,65 %. Ein in Zypern domizilierter Arbeitnehmer mit einem durchschnittlichen Fachgehalt behält rund 78 % bis 85 % des Bruttos, und ein qualifizierter Expat, der die 50 % Befreiung nutzt, behält deutlich mehr.
Der Rechner auf dieser Seite wandelt Ihre Bruttogröße in eine Nettogröße um, unter Anwendung der Regeln für 2026, die gegen das zyprische Steueramt, das Amt für Sozialversicherungsdienste und das GHS geprüft sind. Für den weiteren Rahmen hinter diesen Zahlen siehe unseren Überblick über die Steuern in Zypern.
Ein in Zypern domizilierter Arbeitnehmer mit 60.000 Euro brutto zahlt 2026 nur auf Einkommen über 22.000 Euro Einkommensteuer, plus gedeckelte Sozialversicherung und GHS. Die Tabelle unten zeigt den Ablauf anhand der Einkommensteuerstufen 2026 und der Beitragssätze.
| Position | Grundlage 2026 | Betrag (ca.) |
|---|---|---|
| Bruttojahresgehalt | Ausgangspunkt | 60.000 Euro |
| Sozialversicherung (Arbeitnehmer) | 8,8 % bis zur Obergrenze von 68.904 Euro | 5.280 Euro |
| GHS (Arbeitnehmer) | 2,65 % bis zur Obergrenze von 180.000 Euro | 1.590 Euro |
| Zu versteuerndes Einkommen | Brutto minus abzugsfähige Sozialversicherung und GHS (abzugsfähig bis zu einem Fünftel des steuerpflichtigen Einkommens) | 53.130 Euro |
| Einkommensteuer | 0 % bis 22.000; 20 % bis 32.000; 25 % bis 42.000; 30 % auf die verbleibende Stufe | 7.839 Euro |
| Geschätztes Netto | Brutto minus aller drei Abzüge | 45.291 Euro |
Die Kernaussage in einem Satz: Bei 60.000 Euro brutto erzielt ein lokal domizilierter Arbeitnehmer nahezu 45.300 Euro netto, ein effektiver Abzug von rund 24 %. Die Zahl spiegelt wider, dass die Einkommensteuer nicht auf das Brutto, sondern auf das zu versteuernde Einkommen erhoben wird: Nach dem Einkommensteuergesetz und den Regeln des zyprischen Steueramts sind die eigenen Sozialversicherungs- und GHS-Beiträge eines Arbeitnehmers vom zu versteuernden Einkommen abzugsfähig (zusammen mit Lebensversicherungsprämien und genehmigten Renten- oder Vorsorgefondsbeiträgen), bis zu einer kombinierten Obergrenze von einem Fünftel des steuerpflichtigen Einkommens. Deshalb beträgt die Steuerbemessungsgrundlage hier 53.130 Euro statt der vollen 60.000, und das genaue Netto variiert leicht mit den sonstigen Abzügen einer Person.
Drei obligatorische Abzüge werden von einem zyprischen Gehalt einbehalten, bevor Sie es erhalten. Jeder wird vom Arbeitgeber an der Quelle im Rahmen des PAYE-Systems einbehalten und an die zuständige Behörde abgeführt.
Der Sonderverteidigungsbeitrag (SDC) gilt überhaupt nicht für das Gehalt. Der SDC betrifft nur Dividenden, Zinsen und Mieten, weshalb der Non-Dom-Status (weiter unten behandelt) das Bild für Personen verändert, die teilweise in Dividenden bezahlt werden.
Der Rechner liefert vier Zahlen, die Sie zusammen betrachten sollten: Bruttogehalt, Gesamtabzüge, Netto-Auszahlung und Gesamtkosten des Arbeitgebers. Das Netto ist das, was nach Einkommensteuer, Sozialversicherung und GHS auf Ihrem Konto landet. Die Gesamtkosten des Arbeitgebers addieren die arbeitgeberseitigen Beiträge zum Brutto, was den tatsächlichen Aufwand des Unternehmens darstellt.
Vergleichen Sie Angebote stets nach dem Netto, nicht nach dem Brutto. Zwei identische Bruttogehälter können sehr unterschiedliche Nettobeträge ergeben, sobald die 50 % Expat-Befreiung oder der Non-Dom-Status aktiviert wird.
Der zyprische Brutto-Netto-Rechner funktioniert, indem er Ihr Bruttogehalt nimmt, alle Befreiungen anwendet, für die Sie sich qualifizieren, die Einkommensteuer auf die reduzierte Steuerbemessungsgrundlage anhand der Stufen von 2026 berechnet und dann Sozialversicherung und GHS innerhalb ihrer Jahresobergrenzen abzieht. Er verwendet dieselbe PAYE-Logik wie das zyprische Steueramt, sodass die Nettogröße Ihre Gehaltsabrechnung widerspiegelt.
Der Rechner benötigt vier Eingaben, um eine genaue Nettogröße für 2026 zu erzeugen. Jede Eingabe entspricht einer Regel im zyprischen Steuer- und Sozialversicherungsrecht.
Die Berechnung folgt einer festen Reihenfolge, weil Befreiungen die Steuerbemessungsgrundlage vor der Steuerberechnung reduzieren, während Beiträge separat auf ihren eigenen Grundlagen berechnet werden. Die richtige Reihenfolge unterscheidet ein genaues Instrument von den veralteten Rechnern, die noch die alte Schwelle von 19.500 Euro anzeigen.
Der Rechner behandelt sowohl die monatliche als auch die jährliche Ansicht, und er berücksichtigt das 13. Gehalt, sofern es zutrifft. Die zyprischen Steuerstufen und Beitragsobergrenzen sind Jahreswerte, sodass eine monatliche Berechnung Ihr Gehalt zunächst auf das Jahr hochrechnet, die Regeln anwendet und dann zurückteilt. Das 13. Gehalt (ein üblicher zusätzlicher Monat, der im Dezember gezahlt wird) ist Beschäftigungseinkommen, das in dem Monat, in dem es gezahlt wird, besteuert und mit Sozialversicherung und GHS belastet wird, vorbehaltlich derselben Jahresobergrenzen.
Die zyprischen Einkommensteuerstufen 2026 reichen von 0 % bis 22.000 Euro bis zu einem Spitzensatz von 35 % über 72.000 Euro, im Anschluss an die Steuerreform, die am 1. Januar 2026 in Kraft trat. Dies sind die Sätze, die das zyprische Steueramt auf das zu versteuernde Beschäftigungseinkommen von Einzelpersonen anwendet.
| Zu versteuernde Einkommensstufe (Euro) | Satz 2026 |
|---|---|
| 0 bis 22.000 | 0 % |
| 22.001 bis 32.000 | 20 % |
| 32.001 bis 42.000 | 25 % |
| 42.001 bis 72.000 | 30 % |
| Über 72.000 | 35 % |
Quelle: PwC Cyprus Tax Summaries und die am 31. Dezember 2025 im Amtsblatt veröffentlichte zyprische Steuerreform.
Die steuerfreie Schwelle in Zypern stieg zum 1. Januar 2026 auf 22.000 Euro, gegenüber zuvor 19.500 Euro. Das bedeutet, dass die ersten 22.000 Euro des zu versteuernden Einkommens nun überhaupt keine Einkommensteuer tragen, eine Änderung, die den Nettolohn für jeden Steuerpflichtigen anhebt und viele Geringverdiener vollständig von der Einkommensteuer befreit. Sozialversicherung und GHS gelten weiterhin ab dem ersten Euro.
Über der 0 %-Stufe steigt die zyprische Einkommensteuer durch vier Stufen bis zu einem Spitzensatz von 35 %. Der Satz von 20 % gilt für Einkommen zwischen 22.001 und 32.000 Euro, 25 % von 32.001 bis 42.000 Euro, 30 % von 42.001 bis 72.000 Euro und 35 % auf alles über 72.000 Euro. Da die Stufen marginal sind, zahlt ein Verdiener mit 90.000 Euro nur auf den Teil über 72.000 Euro 35 %, nicht auf das gesamte Gehalt.
Die Steuerreform 2026, verabschiedet vom Repräsentantenhaus am 22. Dezember 2025 und veröffentlicht im Amtsblatt am 31. Dezember 2025, hob die steuerfreie Schwelle an und strukturierte die oberen Stufen neu. Die Reform weitete die 30 %-Stufe bis 72.000 Euro aus und senkte den SDC-Satz auf Dividenden von 17 % auf 5 %. Für den vollständigen Satz an Änderungen siehe unseren speziellen Leitfaden zur Steuerreform 2026 in Zypern.
Die Sozialversicherung in Zypern beträgt 2026 8,8 % für den Arbeitnehmer und 8,8 % für den Arbeitgeber, erhoben auf den versicherungspflichtigen Verdienst bis zu einer Jahresobergrenze von 68.904 Euro. Selbstständige zahlen kombiniert 16,6 %. Der Beitrag finanziert Renten, Arbeitslosigkeit, Krankheit und Mutterschaftsleistungen über das Amt für Sozialversicherungsdienste.
Sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber tragen 2026 8,8 % des versicherungspflichtigen Verdienstes zur Sozialversicherung bei, insgesamt 17,6 %, gleichmäßig aufgeteilt. Der Arbeitnehmeranteil wird über die Lohnabrechnung einbehalten, und der Arbeitgeber zahlt seinen entsprechenden Anteil zusätzlich zum Bruttogehalt. Diese Symmetrie ist der Grund, warum die Arbeitgeberkosten stets die Brutto-Kennzahl übersteigen.
Die Sozialversicherung ist für 2026 auf 68.904 Euro Jahresverdienst gedeckelt (5.742 Euro pro Monat), gegenüber 66.612 Euro im Jahr 2025. Verdienste über der Obergrenze tragen keine weitere Sozialversicherung, sodass der maximale jährliche Arbeitnehmerbeitrag 8,8 % von 68.904 Euro beträgt, rund 6.064 Euro. Spitzenverdiener sehen daher ihren effektiven Sozialversicherungssatz sinken, wenn das Gehalt über die Obergrenze steigt.
Selbstständige zahlen Sozialversicherung mit kombiniert 16,6 % auf ein fiktives Einkommen, das nach Gewerbekategorie festgelegt wird, statt 8,8 %. Geschäftsführer, die ein Gehalt beziehen, werden für die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge wie Arbeitnehmer behandelt, während Geschäftsführer, die hauptsächlich in Dividenden bezahlt werden, für diesen Teil außerhalb der Sozialversicherung fallen. Die Gestaltung der Geschäftsführervergütung zwischen Gehalt und Dividenden ist ein häufiger Planungspunkt, der im Non-Dom-Szenario weiter unten näher erörtert wird.
Der GHS-Gesundheitsbeitrag (GESY) beträgt 2026 2,65 % für Arbeitnehmer und 2,90 % für Arbeitgeber, erhoben auf die Bezüge bis zu einer jährlichen Einkommensobergrenze von 180.000 Euro. Das Allgemeine Gesundheitssystem finanziert den universellen Zugang zur Gesundheitsversorgung in Zypern, und Beiträge gelten für die meisten Einkommensarten, nicht nur für das Gehalt.
Arbeitnehmer tragen 2,65 % der Bezüge zum GHS bei und Arbeitgeber tragen 2,90 % bei, kombiniert 5,55 % auf das Gehalt. Selbstständige zahlen 4,00 % und Rentner zahlen 2,65 %. Anders als bei der Sozialversicherung ist der Arbeitgeber-GHS-Satz etwas höher als der Arbeitnehmersatz, sodass die Arbeitgeberseite den tatsächlichen Beschäftigungskosten etwas mehr hinzufügt.
GHS-Beiträge sind gedeckelt, sobald das Gesamtjahreseinkommen 180.000 Euro erreicht. Die Obergrenze liegt weit über der Sozialversicherungsobergrenze und gilt für die Summe aller dem GHS unterliegenden Einkommensquellen, sodass jemand mit Gehalt plus Dividenden plus Miete diese zusammen auf die Grenze von 180.000 Euro anrechnet. Über diese Obergrenze hinaus fällt für das Jahr kein weiteres GHS an.
Das GHS gilt nicht nur für das Gehalt, sondern auch für Dividenden, Miete und Renten, was ein wesentlicher Unterschied zur Einkommensteuer und zum SDC ist. Selbst eine nicht-domizilierte Person, die keinen SDC auf Dividenden zahlt, zahlt dennoch GHS auf diese Dividenden, und das GHS gilt für Mieteinkommen auf derselben Grundlage, bis zur Obergrenze von 180.000 Euro. Wird die 50 % Expat-Befreiung beansprucht, ändert sie nur die Einkommensteuerbemessungsgrundlage: GHS wird, wie die Sozialversicherung, auf die vollen Bruttobezüge und nicht auf die reduzierte steuerpflichtige Zahl erhoben, weil die Befreiung allein eine Einkommensteuervergünstigung ist. Auf der Arbeitgeberseite werden die Fonds über Sozialversicherung und GHS hinaus vom Amt für Sozialversicherungsdienste festgelegt. Für 2026 zahlt ein Arbeitgeber 8,8 % Sozialversicherung und 2,90 % GHS, plus 1,2 % an den Abfindungsfonds (Redundancy Fund), 0,5 % an die Abgabe der Behörde für Personalentwicklung (HRDA) und 2,0 % an den Sozialen Kohäsionsfonds (Social Cohesion Fund). Der Abfindungsfonds und die HRDA-Abgabe teilen sich die Sozialversicherungsobergrenze von 68.904 Euro, während der Soziale Kohäsionsfonds ohne Obergrenze auf den gesamten Verdienst erhoben wird. Ein Beitrag zum Zentralen Urlaubsfonds (Central Holiday Fund) von bis zu 8 % kann ebenfalls anfallen, sofern der Arbeitgeber nicht über eine Befreiung verfügt, was die meisten etablierten Arbeitgeber tun.
Der Non-Dom-Status senkt nicht die Einkommensteuer auf das Gehalt, beseitigt aber den Sonderverteidigungsbeitrag (SDC) auf Dividenden und Zinsen, was den Gesamtnettolohn für jemanden, der teilweise in Dividenden bezahlt wird, verändern kann. Ein Non-Dom, der ein bescheidenes Gehalt plus Unternehmensdividenden bezieht, kann einen weit niedrigeren Mischsatz erreichen als ein Arbeitnehmer, der nur auf das Gehalt besteuert wird.
Nicht-domizilierte Ansässige sind für die Dauer ihres Non-Dom-Status vom SDC auf Dividenden und Zinsen befreit. Nach der Reform 2026 fiel der SDC-Satz auf Dividenden für domizilierte Personen von 17 % auf 5 %, aber Non-Doms zahlen keinen von beiden, was 0 % SDC auf Dividenden- und Zinseinkommen bedeutet. In Kombination mit zyprischen Unternehmen, die Gewinne ausschütten, ist dies der Kern der meisten Umzugsstrukturen. Erfahren Sie, wie der Status funktioniert, in unserem Leitfaden zur zyprischen steuerlichen Ansässigkeit und zum Non-Dom-Status.
Der Non-Dom-Status entfernt den SDC, aber nicht das GHS. Eine nicht-domizilierte Person zahlt weiterhin den GHS-Beitrag von 2,65 % auf das Gehalt und auf Dividenden, bis zur Jahresobergrenze von 180.000 Euro. Die korrekte Beschreibung eines Non-Dom bei Dividenden lautet daher: 0 % Einkommensteuer und 0 % SDC auf diese Dividende, aber 2,65 % GHS, bis die Obergrenze erreicht ist.
Der Non-Dom-Status in Zypern ist für 17 Jahre steuerlicher Ansässigkeit innerhalb eines Zeitraums von 20 Jahren verfügbar, und die Regelung kann vorbehaltlich von Bedingungen für zwei aufeinanderfolgende Fünfjahreszeiträume verlängert werden (eine 5+5-Verlängerung). Zwei Punkte aus der Reform 2026 sind neben diesen Fristen erwähnenswert: Der SDC-Satz auf Zinsen für domizilierte Personen bleibt bei 17 % (die Reform senkte nur den Dividendensatz, von 17 % auf 5 %), und die Regeln zur fiktiven Dividendenausschüttung wurden für Unternehmensgewinne, die ab dem 1. Januar 2026 erzielt werden, abgeschafft, sodass nicht ausgeschüttete Gewinne keine automatische Belastung auf Gesellschafterebene mehr auslösen. Keine der beiden Änderungen betrifft einen Non-Dom, der ohnehin keinen SDC auf Dividenden oder Zinsen zahlt. Diese Fristen sind bei der Planung eines langfristigen Umzugs von Bedeutung, insbesondere in Verbindung mit den Gehaltsbefreiungen weiter unten.
Die 50 % Expat-Befreiung nach Article 8(23A) zieht die Hälfte Ihres qualifizierenden Beschäftigungseinkommens vor der Berechnung der Einkommensteuer ab, für bis zu 17 Jahre, sofern Ihre jährliche Vergütung 55.000 Euro übersteigt und Sie in einem festgelegten Zeitraum vor Aufnahme Ihrer ersten Beschäftigung in Zypern nicht in Zypern steuerlich ansässig waren. Die Befreiung halbiert die Einkommensteuerrechnung auf hohe Gehälter in etwa.
Article 8(23A) des Einkommensteuergesetzes N.118(I)/2002 gewährt eine Befreiung von 50 % auf das Beschäftigungseinkommen, wenn die jährliche Vergütung 55.000 Euro übersteigt, für einen Zeitraum von bis zu 17 Steuerjahren. Die Reform 2026 ließ die Schwelle von 55.000 Euro und die Kernmechanik unverändert. Eine qualifizierte Person mit 90.000 Euro wird nur auf 45.000 Euro Beschäftigungseinkommen besteuert, wodurch der Großteil des Gehalts aus den höheren Stufen herausbewegt wird.
Die 50 % Befreiung setzt voraus, dass Sie in den mindestens 15 aufeinanderfolgenden Steuerjahren unmittelbar vor Aufnahme Ihrer ersten Beschäftigung in Zypern nicht in Zypern steuerlich ansässig waren. Dieser qualifizierende Zeitraum wurde durch die Änderung von Article 8(23A) im Jahr 2022 von 10 auf 15 Jahre verlängert, und das zyprische Steueramt legte die detaillierte Anwendung in Circular 4/2024 dar, herausgegeben am 8. Juli 2024, das 26 durchgerechnete Beispiele umfasst und die Kontinuitätsregeln bestätigt, die die Anspruchsberechtigung bei einem Arbeitgeberwechsel des Arbeitnehmers erhalten. Diese Bedingung ist die häufigste Anspruchsfalle, sie sollte daher vor dem Verlass auf die Befreiung gegen Circular 4/2024 und das Gesetz geprüft werden.
Der Rechner wendet den 50 %-Abzug zuerst auf Ihr qualifizierendes Gehalt an und lässt dann den reduzierten Betrag durch die Einkommensteuerstufen 2026 laufen. Nur die Einkommensteuer wird auf diese Weise reduziert. Sozialversicherung und GHS werden auf den Werten vor der Befreiung berechnet, vorbehaltlich ihrer eigenen Obergrenzen, weil die Befreiung ausschließlich eine Einkommensteuervergünstigung ist. Die Schwelle von 55.000 Euro wird in jedem Steuerjahr geprüft: Nach Circular 4/2024 ist die Befreiung, wenn die Vergütung in einem bestimmten Jahr unter 55.000 Euro fällt, für dieses Jahr nicht verfügbar, sie wird aber in jedem späteren Jahr, in dem die Vergütung die Schwelle erneut übersteigt, wieder aufgenommen, sofern die Bedingungen zu Beginn erfüllt waren. Das 17-Jahres-Fenster läuft als aufeinanderfolgende Steuerjahre, gezählt ab dem Jahr, in dem die erste Beschäftigung in Zypern beginnt, sodass die Uhr nicht zurückgesetzt wird, wenn dazwischen ein Jahr unterhalb der Schwelle liegt.
Wenn Sie unter 55.000 Euro verdienen, können Sie stattdessen die Befreiung nach Article 8(23) beanspruchen, die dem niedrigeren Wert aus 20 % des Beschäftigungseinkommens oder 8.550 Euro pro Jahr entspricht, für bis zu 7 Jahre. Diese Befreiung ist die Rückfalloption für neu zugezogene Ansässige, die die höhere Schwelle von 55.000 Euro für die 50 % Befreiung nicht erfüllen.
Article 8(23) gewährt neu zugezogenen Ansässigen eine Befreiung von 20 % des Beschäftigungseinkommens, gedeckelt auf 8.550 Euro pro Jahr, für bis zu 7 Steuerjahre. Sie richtet sich an Arbeitnehmer unterhalb der Linie von 55.000 Euro und kann nicht für dasselbe Einkommen wie die 50 % Befreiung beansprucht werden. Die beiden Befreiungen schließen sich je Einkommensquelle gegenseitig aus.
Die 20 % Befreiung ist besser als das Ausharren auf die 50 %-Stufe, wann immer Ihr Gehalt tatsächlich unter 55.000 Euro liegt, weil die 50 % Befreiung unterhalb der Schwelle schlicht nicht verfügbar ist. Für einen Arbeitnehmer mit 45.000 Euro befreit die 20 % Befreiung 8.550 Euro Einkommen (die Obergrenze), wodurch das zu versteuernde Einkommen auf 36.450 Euro sinkt. Das Anstreben der 50 %-Stufe durch Aufblähen des Gehalts hilft erst, wenn Sie 55.000 Euro mit Spielraum übersteigen.
Die Wahl zwischen den beiden Befreiungen hängt vom Gehaltsniveau und vom Zeithorizont ab. Die Tabelle fasst die Abwägung zusammen.
| Merkmal | Article 8(23) 20 % Befreiung | Article 8(23A) 50 % Befreiung |
|---|---|---|
| Gehaltsschwelle | Kein Minimum (auf unter 55.000 ausgerichtet) | Über 55.000 Euro |
| Befreiung | 20 % des Einkommens, max. 8.550 Euro | 50 % des Einkommens, keine Obergrenze |
| Dauer | Bis zu 7 Jahre | Bis zu 17 Jahre |
| Gesetzesnorm | Article 8(23) | Article 8(23A) |
Die Kernaussage: Unter 55.000 Euro nutzen Sie die 20 % Befreiung, und bei oder über diesem Wert ist die 50 % Befreiung über ihre längere Laufzeit von 17 Jahren fast immer stärker.
Die gesamten Arbeitgeberkosten einer Einstellung in Zypern sind das Bruttogehalt plus die arbeitgeberseitigen Beiträge: 8,8 % Sozialversicherung, 2,90 % GHS und mehrere kleinere gesetzliche Fonds. Für die meisten Positionen zahlt der Arbeitgeber rund 15 % zusätzlich zum Brutto, sodass ein Gehalt von 60.000 Euro das Unternehmen näher an 69.000 Euro kostet.
Arbeitgeber tragen 8,8 % zur Sozialversicherung und 2,90 % zum GHS bei, plus 1,2 % zum Abfindungsfonds, 0,5 % zur Abgabe der Behörde für Personalentwicklung (HRDA) und 2,0 % zum Sozialen Kohäsionsfonds, wodurch der gesamte gesetzliche Aufschlag des Arbeitgebers auf rund 15,4 % des Bruttos steigt. Sozialversicherung, der Abfindungsfonds und die HRDA-Abgabe sind alle auf die Obergrenze des versicherungspflichtigen Verdienstes von 68.904 Euro gedeckelt; der Soziale Kohäsionsfonds ist ungedeckelt und wird auf den gesamten Verdienst erhoben; und der Arbeitgeber-GHS-Anteil läuft bis zur Obergrenze von 180.000 Euro.
Das Bruttogehalt unterschätzt die tatsächlichen Beschäftigungskosten, weil die Arbeitgeberbeiträge obendrauf kommen. Bei der Budgetierung einer Einstellung oder bei Verhandlungen von Arbeitgeberseite ist die maßgebliche Zahl die gesamten Beschäftigungskosten, nicht das Brutto. Wenn Sie sich für die Beschäftigung von Personal aufstellen, deckt unser Leitfaden zur Gründung eines Unternehmens in Zypern die Registrierungs- und Lohnabrechnungsschritte ab.
Die Netto-zu-Brutto-Berechnung ist wichtig, weil Kandidaten in Netto-Auszahlungen denken, während Arbeitgeber in Brutto budgetieren. Geben Sie eine gewünschte Nettogröße ein, und der Rechner arbeitet rückwärts durch GHS, Sozialversicherung und die Steuerstufen 2026, um das Bruttogehalt und die gesamten Arbeitgeberkosten zu ermitteln, die dieses ergeben. So können beide Seiten ein Angebot vor der Unterzeichnung genau bepreisen.
Drei Szenarien zeigen, wie Ansässigkeit und Befreiungen den Nettolohn nach denselben Regeln umformen. Jedes verwendet die Stufen und Beitragsobergrenzen von 2026.
| Szenario | Brutto | Wichtigste Befreiung | Netto-Auszahlung (ca.) |
|---|---|---|---|
| In Zypern domizilierter Arbeitnehmer | 35.000 Euro | Keine | 29.200 Euro |
| Zuziehender Expat | 90.000 Euro | 50 % Befreiung | 76.000 Euro |
| Non-Dom-Geschäftsführer | 30.000 Gehalt + 100.000 Dividende | Non-Dom, 0 % SDC | 123.000 Euro |
Die Zahlen sind illustrativ und gerundet und spiegeln die Abzugsfähigkeit der Sozialversicherungs- und GHS-Beiträge des Arbeitnehmers gegen das zu versteuernde Einkommen bis zu einem Fünftel des steuerpflichtigen Einkommens wider; das genaue Netto hängt von den sonstigen Abzügen und dem Einkommensmix einer Person ab.
Ein in Zypern domizilierter Arbeitnehmer mit 35.000 Euro zahlt Einkommensteuer auf den steuerpflichtigen Teil über 22.000 Euro, plus 8,8 % Sozialversicherung und 2,65 % GHS. Nach Abzug der Sozialversicherungs- und GHS-Beiträge vom zu versteuernden Einkommen beläuft sich die Einkommensteuer auf rund 1.800 Euro, sodass die Netto-Auszahlung bei nahezu 29.200 Euro landet, ein effektiver Abzug von etwa 17 %. Ohne verfügbare Befreiung ist dies die Basislinie, an der jedes Angebot gemessen werden sollte.
Ein zuziehender Expat mit 90.000 Euro, der die 50 % Befreiung nutzt, wird nur auf 45.000 Euro Beschäftigungseinkommen besteuert, wodurch die Einkommensteuerrechnung stark sinkt. Die Sozialversicherung ist auf die versicherungspflichtige Obergrenze von 68.904 Euro gedeckelt und das GHS läuft auf dem vollen Gehalt bis zu seiner eigenen Obergrenze, sodass die Netto-Auszahlung rund 76.000 Euro erreicht. Die Befreiung ist über ihre Laufzeit von 17 Jahren Zehntausende Euro pro Jahr wert.
Ein Non-Dom-Geschäftsführer, der 30.000 Euro Gehalt plus 100.000 Euro Dividenden bezieht, zahlt Einkommensteuer nur auf das Gehalt, 0 % SDC auf die Dividenden und GHS auf beide bis zur Obergrenze von 180.000 Euro, wodurch ein Nettoeinkommen von nahezu 123.000 Euro verbleibt. Diese Mischung erzeugt den niedrigsten effektiven Satz der drei, weshalb geschäftsführende Eigentümer, die nach Zypern umziehen, so oft ein bescheidenes Gehalt mit Dividendenausschüttungen einer zyprischen Gesellschaft kombinieren.
Sie senken die Steuer auf ein zyprisches Gehalt legal, indem Sie die Befreiungen kombinieren, die das Gesetz bereits vorsieht: Non-Dom-Status auf Kapitaleinkommen, die 50 % oder 20 % Beschäftigungsbefreiung und Standardabzüge für Renten- und Vorsorgefondsbeiträge sowie Spenden. Richtig geschichtet, können diese den effektiven Satz eines Spitzenverdieners weit unter die Nominalstufen senken.
Die wirkungsvollste legale Kombination ist der Non-Dom-Status, geschichtet mit der 50 % Expat-Befreiung. Ein Neuzuzügler kann die 50 % Gehaltsbefreiung und den Non-Dom-Status gleichzeitig beanspruchen, wodurch die Steuer auf das Gehalt halbiert und zugleich 0 % SDC auf Dividenden und Zinsen gezahlt wird. Genau diese Schichtung ist der Grund, warum zuziehende Spitzenverdiener ihre Angelegenheiten vom ersten Tag an um beides herum strukturieren.
Zypern erlaubt Einkommensteuerabzüge für genehmigte Renten- und Vorsorgefondsbeiträge, Lebensversicherungsprämien und Spenden an genehmigte gemeinnützige Organisationen, innerhalb gesetzlicher Grenzen. Diese Abzüge reduzieren das zu versteuernde Einkommen, bevor die Stufen greifen, sodass sie sich mit einer etwaigen Beschäftigungsbefreiung verbinden. Die Aufbewahrung von Belegen für jeden ist unerlässlich, da das zyprische Steueramt bei der Veranlagung einen Nachweis anfordern kann.
Eine unternehmensbasierte Struktur kann ein reines Gehalt übertreffen, sobald das Einkommen hoch und teilweise kapitalgetrieben ist, weil zyprische Unternehmensgewinne mit dem Körperschaftsteuersatz besteuert und als Dividenden ausgeschüttet werden, die ein Non-Dom frei von SDC erhält. Gründer mit geistigem Eigentum sollten außerdem die zyprische IP-Box für Tech-Gründer in Betracht ziehen, die einen effektiven Satz von 3 % erreichen kann. Die richtige Wahl hängt vom Einkommensmix ab, modellieren Sie daher sowohl den Gehaltsweg als auch den Unternehmensweg, bevor Sie entscheiden.
Die Philippou Law Firm berät Einzelpersonen und Arbeitgeber zur Strukturierung zyprischer Gehälter, zur Beanspruchung der 50 % und 20 % Beschäftigungsbefreiungen und zur Sicherung des Non-Dom-Status, um die Steuer rechtmäßig zu minimieren. Wir modellieren Ihre Brutto-Netto-Position nach den Regeln von 2026, bestätigen Ihre Anspruchsberechtigung gegen das Einkommensteuergesetz N.118(I)/2002 und die aktuellen Rundschreiben des Steueramts und übernehmen die Ansässigkeitsformalitäten, einschließlich des zyprischen Yellow Slip für EU-Arbeitnehmer und des Pink Slip für die befristete Aufenthaltserlaubnis. Kontaktieren Sie uns, um Ihren Umzug oder Ihre nächste Einstellung mit vorab geprüften Zahlen zu planen.
Dieser Artikel ist allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Die Zahlen basieren auf den zyprischen Regeln von 2026 und sollten für Ihre Umstände bestätigt werden, bevor Sie sich darauf verlassen.
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Zyperns Non-Dom-Regime (0 % Dividenden, 17 Jahre) im Vergleich zum britischen 4-Jahres-FIG-Regime. Steuersätze 2026, BADR, Erbschaftsteuer und Umzugsregeln.

So funktioniert die zyprische 50%-Steuerbefreiung (Artikel 8(23A)) 2026: die €55,000-Schwelle, die 15-Jahres-Regel, 17 Jahre Dauer und wie Sie sie beantragen.

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