Seit dem 1. Januar 2021 ist das Vereinigte Königreich offiziell kein Mitglied der Europäischen Union mehr. Das Austrittsabkommen (WA) wird jene britischen Staatsangehörigen und ihre Familienangehörigen schützen, die...
Seit dem 1. Januar 2021 ist das Vereinigte Königreich offiziell kein Mitglied der Europäischen Union mehr.
Das Austrittsabkommen (WA) wird jene britischen Staatsangehörigen und ihre Familienangehörigen schützen, die bereits ihre Freizügigkeitsrechte in der Republik Zypern vor dem 1. Januar 2021 ausgeübt haben oder ausüben werden (vor dem Ende der Übergangszeit, das heißt bis zum 31. Dezember 2020).
Familienangehörige von Personen, die außerhalb Zyperns gelebt haben, können sich jederzeit in der Zukunft in Zypern wiedervereinen und sind berechtigt, nach fünf Jahren Aufenthalt wie oben beschrieben einen Daueraufenthalt zu beantragen.
Kinder, die nach dem 1. Januar 2021 von britischen Staatsangehörigen oder deren Ehe-/Lebenspartner geboren oder adoptiert werden, die sich vor dem 31. Dezember 2020 in Zypern registriert haben, genießen die gleichen Rechte wie ihre Eltern.
Britische Staatsangehörige, die sich vor dem 31. Dezember 2020 als Einwohner in Zypern registriert haben, müssen keine weiteren Maßnahmen ergreifen. Ihre derzeitigen Aufenthaltsdokumente, die gemäß der Richtlinie 2004/38/EG (MEU1, MEU2-bis zum Ablauf, MEU3) ausgestellt wurden, können als Nachweis der Aufenthaltsrechte in Zypern verwendet werden. Anträge, die bis zum Ende der Übergangszeit eingegangen sind, werden auf der Grundlage der aktuellen Freizügigkeitsregeln geprüft und, wenn genehmigt, zur Ausstellung der aktuellen Aufenthaltsdokumente führen.
Britische Staatsangehörige, die Zypern besuchen möchten, müssen nun die zypriotischen Einwanderungsregeln erfüllen. Die Regierung hat drei spezifische Arten von Aufenthaltserlaubnissen für die Antragsteller und ihre Familienangehörigen ausgestellt:
Ab dem 1. Januar 2021 haben britische Staatsangehörige, die vor dem 31. Dezember 2020 in Zypern gelebt haben, aber bis zum 31. Dezember 2020 keine Aufenthaltsdokumente (MEU1, MEU2 und MEU3) beantragt haben, weiterhin das Recht, die genannten Aufenthaltsdokumente (unter dem vorherigen Status) zu beantragen, vorausgesetzt, sie können dokumentarische Nachweise ihres Aufenthalts vor dem Ende der Übergangszeit vorlegen.
Es gibt keine zeitliche Begrenzung beim Besuch Zyperns, wenn der Reisende eine Aufenthaltserlaubnis (MEU1, MEU3) besitzt, die vor dem 31. Dezember 2020 erhalten wurde, oder wenn er/sie glaubhaft nachweisen kann, dass er/sie zuvor in Zypern gelebt hat und weiterhin dort lebt. Die genannten Nachweise sind dieselben wie die MEU3-Antragsdokumente, die ein Datum bis zum 31. Dezember 2020 tragen.
In allen anderen Situationen darf ein britischer Staatsangehöriger, der Zypern besucht, maximal 90 Tage bleiben, es sei denn, er oder sie hat in der Zwischenzeit eine andere Aufenthaltserlaubnis erworben.
*Dieser Leitfaden enthält Informationen zur allgemeinen Orientierung und ersetzt nicht die professionelle Beratung, die vor jeglichen Maßnahmen eingeholt werden muss.

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Managing Partner with a distinguished career in corporate and commercial law, trust law, tax law, property law, litigation, and immigration law. First-Class LL.B. from the University of Leicester and LL.M. from the University of Cambridge.
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