Zusammenfassung Zypern hat eines der attraktivsten Steuersysteme in Europa mit steuerlichen Highlights von 15% Körperschaftssteuer oder 3% für QUALIFIZIERTE geistige Eigentumsgewinne und für nicht steuerlich ansässige Personen 0% Steuer auf Dividenden, 0% Steuer auf den Verkauf von Aktien und Wertpapieren und 0% Kapitalertragssteuer (mit Ausnahme von Immobilien in Zypern)...
Zypern hat eines der attraktivsten Steuersysteme in Europa mit steuerlichen Highlights von 15% Körperschaftssteuer oder 3% für QUALIFIZIERTE geistige Eigentumsgewinne und für nicht steuerlich ansässige Personen 0% Steuer auf Dividenden, 0% Steuer auf den Verkauf von Aktien und Wertpapieren und 0% Kapitalertragssteuer (mit Ausnahme von Immobilien in Zypern). Dieser Leitfaden bietet allgemeine Informationen zur persönlichen und unternehmerischen Besteuerung in Zypern.
Es gibt erhebliche Steuervorteile für Personen, die sich entscheiden, Steuerresidenten in Zypern zu werden. Solche Personen werden für die nächsten 17 Jahre des Aufenthalts in Zypern als nicht domizilierte Steuerresidenten betrachtet. Nicht domizilierte Steuerresidenten sind von der Zahlung der „Sonderbeitrag zur Verteidigung“ Steuer befreit, was ihnen folgende Vorteile bietet:
2. Anforderungen für den Steuerwohnsitz
Damit eine Person Steuerresident in Zypern ist, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
Die Körperschaftssteuer in Zypern beträgt 15%. Darüber hinaus gelten folgende Regelungen:
Folgende Steuerabzüge gelten als Aufwand, der den Gewinn mindert:
Zum Beispiel: Wenn 100.000 € als neues Eigenkapital in das Unternehmen eingebracht werden, kann das Unternehmen seinen bestehenden Ausgaben mindestens 6.489 € für fiktive Zinsen hinzufügen.
4. Vorgetragene Verluste Verluste können 5 Jahre vorgetragen werden. Verluste können gegen Mitglieder derselben Gruppe verrechnet werden (wobei Teil derselben Gruppe bedeutet, dass entweder eines der beiden Unternehmen 75% der stimmberechtigten Anteile des anderen besitzt oder ein drittes Unternehmen 75% von beiden besitzt). (Wenn eines der oben genannten Gruppenunternehmen nicht in Zypern ist, kann die Gruppenentlastung dennoch anwendbar sein, vorausgesetzt, das Drittlandunternehmen befindet sich in einem EU-Mitgliedstaat oder einem Land, mit dem Zypern ein Doppelbesteuerungsabkommen hat.), Ein in Zypern steuerlich ansässiges Unternehmen kann auch die Steuerverluste eines Gruppenunternehmens geltend machen, das in einem anderen EU-Land steuerlich ansässig ist, vorausgesetzt, dass dieses EU-Unternehmen zunächst alle verfügbaren Möglichkeiten zur Verrechnung oder anderweitigen Nutzung seiner Verluste in seinem Wohnsitzland oder dem Wohnsitzland seines direkt haltenden Unternehmens ausschöpft.Die einzige Tätigkeit, bei der die Kapitalertragssteuer gilt, ist der Verkauf von unbeweglichem Vermögen in Zypern oder der Verkauf von Aktien in Unternehmen, die unbewegliches Vermögen besitzen (mit Ausnahme von Aktien, die an einer anerkannten Börse notiert sind). Der Steuersatz beträgt 20%. Gewinne aus dem Verkauf von unbeweglichem Vermögen außerhalb Zyperns sind steuerfrei. Der normale Mehrwertsteuersatz beträgt 19%, wird jedoch in einigen Fällen reduziert. Die Mehrwertsteuer für den Bau oder Kauf einer Immobilie, die als Hauptwohnsitz genutzt werden soll, beträgt 5%. Der Satz von 5% gilt für die ersten 200 Quadratmeter der Immobilie (ohne Keller) und der volle Satz von 19% gilt für die restlichen Quadratmeter der Immobilie. Ein Antrag auf reduzierte Mehrwertsteuer muss eingereicht werden, um von dem 5% Mehrwertsteuersatz auf die Wohnimmobilie zu profitieren. Die Grundsteuer wurde ab Januar 2017 abgeschafft. Die Erbschaftssteuer wurde ebenfalls seit Januar 2000 abgeschafft. Quellensteuern gelten nicht für Dividenden, Zinsen oder Lizenzgebühren, die an Nichtansässige von Zypern gezahlt werden.
Es gibt keine separate Besteuerung für zyprische internationale Trusts. Die Besteuerung erfolgt gemäß dem Steuerwohnsitz des Begünstigten, wie oben erwähnt.
Hinweis. Dieser Leitfaden enthält Informationen zur allgemeinen Orientierung und ersetzt nicht den professionellen Rat, der vor der Durchführung von Maßnahmen eingeholt werden muss.

Managing Partner
Managing Partner with a distinguished career in corporate and commercial law, trust law, tax law, property law, litigation, and immigration law. First-Class LL.B. from the University of Leicester and LL.M. from the University of Cambridge.
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