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Das Zypern-Investitionsprogramm nimmt am 1 November 2020 keine neuen Anträge mehr an. Dieser historische Führer dokumentiert die früheren Regeln und grenzt sie gleichzeitig von den aktuellen Aufenthalts- und Einbürgerungswegen ab.

Verfasst von Gregoris Philippou, Managing Partner
Cyprus Bar Association (since 2013)
Historisches Archiv – geschlossenes Programm. Das Zypern-Investitionsprogramm nahm am 1 November 2020 keine neuen Anträge mehr an. Für einen neuen Antragsteller stehen keine der früheren Investitionsschwellenwerte, Spenden, Fristen oder Passzeitvorgaben zur Verfügung. Die derzeitige Verordnung 6(2) Daueraufenthalt und Formular M127 Einbürgerung sind getrennte Wege; Weder macht die Staatsbürgerschaft automatisch.
Das Zypern-Investitionsprogramm (CIP) war eines der weltweit führenden Staatsbürgerschafts-durch-Investitions-Programme, das es ausländischen Staatsangehörigen ermöglichte, durch qualifizierte Investitionen ab 2,000,000 die zypriotische und damit EU-Staatsbürgerschaft zu erlangen. Am 15 Mai 2019 führte die zypriotische Regierung bedeutende Änderungen ein, um die Sorgfaltspflicht zu stärken, staatliche Spenden zu erhöhen und die Haltedauer von Investitionen zu verlängern. Das Programm wurde im November 2020 endgültig eingestellt.
In diesem Artikel werden die vollständigen Programmanforderungen, die 2019 Änderungen und die aktuellen Alternativen untersucht, die Anlegern zur Verfügung stehen, die einen Wohnsitz und die Staatsbürgerschaft Zyperns anstreben.
Das Zypern-Investitionsprogramm bot einen unkomplizierten Weg zur EU-Staatsbürgerschaft. Bewerber mussten eine qualifizierte Investition tätigen, eine staatliche Spende leisten und die Kriterien zur Bekämpfung der Geldwäsche erfüllen. Zypern stellte für Antragsteller keine Wohnsitz- oder Sprachanforderungen auf, der Antrag wurde in der Regel innerhalb von etwa 6 Monaten genehmigt und die gesamte Familie konnte einen zyprischen Pass erhalten.
Zyperns Bürger genießen die Möglichkeit, überall in der Europäischen Union ohne Einschränkungen zu reisen, zu leben und zu arbeiten. Zypern selbst ist eines der sichersten Länder weltweit mit hervorragender Bildung und Gesundheitsversorgung und fungiert als internationales Wirtschaftszentrum.
Im Rahmen des Programms war die doppelte Staatsbürgerschaft zulässig, und der Erwerb der zypriotischen Staatsbürgerschaft bedeutete nicht automatisch eine steuerliche Ansässigkeit in Zypern.
Der Antragsteller könnte in Immobilien, ein Unternehmen in Zypern oder einen alternativen Investmentfonds investieren. Die zulässigen Anlagekategorien und Mindestschwellenwerte waren:
| Anlagetyp | Gesamtinvestition | Details |
|---|---|---|
| Wohnimmobilien | €2,000,000 | Muss mindestens eine Immobilie im Wert von mindestens 500,000 enthalten |
| Gewerbeimmobilien | €2,500,000 | €2,000,000 in Gewerbe-/Tourismusimmobilien + €500,000 Wohnimmobilien |
| Zyprische Unternehmen | €2,500,000 | €2,000,000 im Geschäftsleben + €500,000 im Wohngebiet; Das Unternehmen muss mindestens 5 EU-/zypriotische Staatsbürger mit mindestens 5 legalem Wohnsitz beschäftigen |
| Alternative Investmentfonds | €2,500,000 | €2,000,000 in AIFs + €500,000 Wohnimmobilien |
Der Antragsteller war verpflichtet, Investitionen für 5 Jahre nach Erhalt der Staatsbürgerschaft beizubehalten, musste jedoch dauerhaft Eigentümer eines Wohnsitzes im Wert von mindestens 500,000 bleiben oder ihn durch einen Wohnsitz mit gleichem oder höherem Wert ersetzen.
Die zyprische Staatsbürgerschaft konnte beantragt werden, sofern der Antragsteller die Investitionen in den drei Jahren vor dem Antragsdatum getätigt hat (der Kauf eines Privathauses war von dieser Anforderung ausgenommen).
Bei den nichtfinanziellen Kriterien handelte es sich im Wesentlichen um Anforderungen zur Bekämpfung der Geldwäsche:
Gleichzeitig mit dem Einbürgerungsantrag musste ein Daueraufenthaltsantrag gestellt werden. Die Abwicklung erfolgte durch die Fachberater der Antragsteller.
Zypern hat die Berechtigung zur Staatsbürgerschaft auf Familienangehörige des Hauptantragstellers ausgeweitet:
Durch die 2019-Änderungen wurde die Kernstruktur des Programms beibehalten. Die Hauptinvestitionsbereiche blieben Immobilien und zypriotische Unternehmen bzw. Alternative Investmentfonds (AIFs). Zypern stellte weiterhin keine Wohnsitz- oder Sprachanforderungen auf und erlaubte weiterhin die doppelte Staatsbürgerschaft. Der Ehepartner, die Eltern und Kinder bis zu 28 könnten auf der Grundlage der Erstinvestition einen zypriotischen Pass erhalten.
Das aktualisierte Zypern-Investitionsprogramm erforderte eine obligatorische Spende, die aus zwei Komponenten bestand:
Die Spende in Höhe von 75,000 an die Forschungs- und Innovationsstiftung könnte vermieden werden, wenn die Investition eine Investition in Höhe von 400,000 in Folgendes umfassen würde:
Die Möglichkeit, die Forschungs- und Innovationsspende unter bestimmten Umständen zu vermeiden, spiegelte die Absicht der zyprischen Regierung wider, Investitionen in Bildung, Gesundheit und erneuerbare Energiequellen zu fördern.
Durch die Regierungsrichtlinien wurde die Anlagehaltedauer um 2 Jahre verlängert. Erfolgreiche Antragsteller könnten ihre Investition nach 5 Jahren statt nach 3 Jahren verkaufen. Diese Änderung hatte keinen Einfluss auf die Anforderungen an Wohneigentum. Anleger mussten immer einen Wohnsitz im Wert von 500,000 oder mehr auf Zypern behalten oder ihn durch einen gleichwertigen oder höheren Wert ersetzen.
Die Regierung hat ein erweitertes Due-Diligence-Verfahren für Antragsteller eingeführt. Die zyprischen Behörden würden vor der Genehmigung eines Staatsbürgerschaftsantrags einen Bericht über die erweiterte Sorgfaltspflicht von einem unabhängigen internationalen Unternehmen einholen. Dies schien die Reaktion der Regierung auf den Druck der EU und der USA in Bezug auf Transparenzstandards zu sein.
Einige zypriotische Banken verlangten bereits erweiterte Due-Diligence-Berichte von unabhängigen ausländischen Unternehmen, bevor sie Gelder für Staatsbürgerschaftsanträge annahmen. In der Praxis hat die neue Anforderung den Geldtransferprozess nach Zypern rationalisiert.
Ab 15 Mai 2019 mussten Antragsteller für die zyprische Staatsbürgerschaft im Rahmen des CIP im Besitz eines gültigen Schengen-Visums sein. Diese Maßnahme reagierte auf die Bedenken der EU hinsichtlich des Systems zur Staatsbürgerschaft durch Investition.
Die Anforderung eines Schengen-Visums wurde ausgeschlossen, wenn der Antragsteller für Reisen in der Europäischen Union kein Visum benötigte.
Die zyprische Regierung würde einen Staatsbürgerschaftsantrag nicht genehmigen, wenn der Antragsteller in einem anderen europäischen Land abgelehnt worden wäre. Der Antragsteller musste eine entsprechende Erklärung abgeben.
Gemäß den geänderten Regeln überwachte die Regierung erfolgreiche Antragsteller um 10 Jahre nach der Genehmigung der Staatsbürgerschaft und behielt sich das Recht vor, die Staatsbürgerschaft von Personen zu entziehen, die wegen einer schweren Straftat mit einer Freiheitsstrafe von 10 Jahren verurteilt wurden oder von Interpol wegen einer solchen Straftat gesucht wurden.
Die Regierung forderte außerdem eine jährliche Bestätigung, dass die Antragsteller ihre Investitionen für die erforderlichen 5 Jahre (oder von den Behörden genehmigte Ersatzinvestitionen) aufrechterhalten konnten.
Das Verfahren zur Erlangung der Staatsbürgerschaft im Rahmen des Zypern-Investitionsprogramms lief wie folgt ab:
Das zyprische Staatsbürgerschaftsprogramm durch Investition wurde im November 2020 offiziell eingestellt, nachdem eine Untersuchung Bedenken hinsichtlich der Integrität des Programms aufgeworfen hatte. Investoren, die einen Wohnsitz in Zypern und einen Weg zur Staatsbürgerschaft anstreben, müssen nun dem Residenz nach Investitionsroute folgen, das eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung gewährt und nach der erforderlichen Dauer des rechtmäßigen Aufenthalts durch Einbürgerung zur Staatsbürgerschaft führen kann.
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Managing Partner with a distinguished career in corporate and commercial law, trust law, tax law, property law, litigation, and immigration law. First-Class LL.B. from the University of Leicester and LL.M. from the University of Cambridge.
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