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Zypern hat sich zu einem attraktiven Ziel für Investitionen in Kryptowährungen entwickelt und bietet ein günstiges Steuerumfeld sowie niedrige Steuersätze, insbesondere für Unternehmen. Mit zunehmender Nutzung von Kryptowährungen...

Überprüft von Sergios Charalambous, Partner
Cyprus Bar Association
Zypern bietet eines der wettbewerbsfähigsten Steuerumfelder in der Europäischen Union für Aktivitäten mit Kryptowährungen. Seit dem 1. Januar 2026 ist die steuerliche Behandlung von Krypto-Vermögenswerten keine Auslegungsfrage mehr: Zypern hat ein eigenständiges gesetzliches Regime eingeführt, das Gewinne aus der Veräußerung von Krypto-Vermögenswerten mit einem einheitlichen Satz von 8 % besteuert.
Dieser Artikel erläutert, wie das 8-%-Regime für Privatpersonen und für Unternehmen funktioniert, was als steuerpflichtige Veräußerung gilt, wie Mining und Staking behandelt werden und wie Verluste gehandhabt werden. Die neuen Regeln ersetzen den bisherigen Rahmen, unter dem Kryptowährungen über keine eigene Gesetzgebung verfügten und das steuerliche Ergebnis davon abhing, ob eine Tätigkeit kapitaler oder gewerblicher Natur war.
Für Privatpersonen, die in Zypern steuerlich ansässig sind, werden Gewinne aus der Veräußerung von Krypto-Vermögenswerten gemäß Artikel 20E mit einem einheitlichen Satz von 8 % besteuert. Die Bestimmung gilt für „jede Person", sodass die bisherige Unterscheidung zwischen langfristigen Investoren und häufigen Händlern das steuerliche Ergebnis nicht mehr bestimmt.
Was als Veräußerung gilt:
Eine steuerpflichtige Veräußerung umfasst den Verkauf von Krypto-Vermögenswerten gegen Fiat-Währung, den Tausch eines Krypto-Vermögenswerts gegen einen anderen, die Verwendung von Krypto-Vermögenswerten zur Bezahlung von Waren oder Dienstleistungen sowie das Verschenken oder Spenden von Krypto-Vermögenswerten. Jedes dieser Ereignisse kann die 8-%-Steuer auf den erzielten Gewinn auslösen.
Wie der Gewinn besteuert wird:
Die 8 % gelten für den Nettogewinn, das heißt den Veräußerungserlös abzüglich der zulässigen Anschaffungskosten und der unmittelbar damit verbundenen Aufwendungen. Der besteuerte Gewinn ist abgeschottet und wird nicht zum übrigen Einkommen der Privatperson hinzugerechnet, sodass er Gehalt oder andere Einkünfte nicht in höhere Steuerklassen treibt. Einzelheiten wie die anerkannte Methode zur Kostenermittlung dürften durch Leitlinien der Steuerbehörde geklärt werden.
Mining und Staking:
Krypto-Vermögenswerte, die durch Mining erlangt werden, sind von Artikel 20E ausgenommen und werden nach den allgemeinen Einkommensteuerregeln besteuert, mit Sätzen von bis zu 35 % für Privatpersonen. Erträge aus Staking und ähnliche Belohnungen werden bei Zufluss in der Regel als gewöhnliches Einkommen behandelt und nicht als Veräußerung, wobei eine spätere Veräußerung dieser Vermögenswerte dann unter das 8-%-Regime fällt.
Zypriotische Unternehmen fallen unter dasselbe Regime. Da Artikel 20E für jede Person gilt, zahlt ein Unternehmen, das in Zypern steuerlich ansässig ist, einen einheitlichen Satz von 8 % auf den Nettogewinn aus Veräußerungen von Krypto-Vermögenswerten, unabhängig davon, ob es sie als Investitionen hält oder aktiv damit handelt.
Einkommen außerhalb der Veräußerungsregel:
Unternehmenseinkommen, das nicht aus einer Veräußerung von Krypto-Vermögenswerten stammt, unterliegt weiterhin den üblichen Regeln der Körperschaftsteuer. Einkünfte aus Mining und Erträge aus Staking werden beispielsweise mit dem Standard-Körperschaftsteuersatz von 15 % besteuert.
Auch mit einem eigenständigen Regime können weiterhin Fragen der Einordnung auftreten, zum Beispiel ob eine bestimmte Tätigkeit eine Veräußerung im Sinne von Artikel 20E, eine Mining-Tätigkeit oder die Erbringung einer Dienstleistung darstellt. Steuerpflichtige (Privatpersonen oder Unternehmen) können beim Finanzamt eine steuerliche Entscheidung (tax ruling) beantragen, um die Behandlung bestimmter Transaktionen vor der Abgabe ihrer Steuererklärung zu bestätigen.
Steuerliche Entscheidungen können über ein beschleunigtes Verfahren innerhalb eines Monats erlassen werden, was 2.000 € kostet, oder über ein Standardverfahren, das zwei bis drei Monate dauert und 1.000 € kostet.
Für alle, die im Bereich Krypto-Vermögenswerte aktiv sind, kombiniert Zypern einen niedrigen Nominalsatz mit einem klaren und vorhersehbaren Rahmen:
Wettbewerbsfähige 8-%-Veräußerungssteuer:
Gewinne aus Veräußerungen von Krypto-Vermögenswerten werden sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen mit einem einheitlichen Satz von 8 % besteuert, einem der niedrigsten eigenständigen Kryptosätze in der Europäischen Union, ohne Voraussetzung einer Haltedauer und ohne Aufschlag auf das übrige Einkommen.
Standard-Körperschaftsteuer auf sonstige Tätigkeit:
Der Körperschaftsteuersatz in Zypern beträgt 15 % und gilt für Unternehmenseinkommen, das nicht unter die Veräußerungsregel fällt, wie Mining und Staking.
Dividendenvorteile:
Dividenden, die an Aktionäre gezahlt werden, die in Zypern steuerlich ansässig sind und den Non-Dom-Status haben, unterliegen nur einem Beitrag zum allgemeinen Gesundheitssystem von 2,65 %, der auf 4.770 € pro Jahr begrenzt ist.
Dividenden, die von nicht in Zypern steuerlich ansässigen Aktionären bezogen werden, werden in deren Land der steuerlichen Ansässigkeit besteuert, ohne dass in Zypern eine Quellensteuer erhoben wird.
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Zypern ist von einem auslegungsbasierten Rahmen zu einem eigenständigen gesetzlichen Regime für Krypto-Vermögenswerte übergegangen. Seit dem 1. Januar 2026 besteuert Artikel 20E Gewinne aus Veräußerungen von Krypto-Vermögenswerten sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen mit einem einheitlichen Satz von 8 %, während Mining und Staking nach den üblichen Regeln besteuert werden und Verluste auf Kryptogewinne desselben Jahres abgeschottet sind. Das Ergebnis ist ein niedriger und vorhersehbarer Satz in Verbindung mit der Sicherheit einer klaren Gesetzgebung, die Zypern zu einer der attraktivsten Jurisdiktionen in der Europäischen Union für kryptobezogene Aktivitäten macht.
Bei Philippou Law Firm bieten wir maßgeschneiderte Beratung für Privatpersonen und Unternehmen im gesamten Sektor der Krypto-Vermögenswerte, von der Bestätigung der korrekten Behandlung nach Artikel 20E bis hin zu Strukturierung und Compliance. Kontaktieren Sie uns noch heute, um sicherzustellen, dass Ihre kryptobezogenen Aktivitäten in Zypern sowohl konform als auch steuereffizient sind.
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Partner specializing in corporate and tax law. Member of both the Cyprus Bar Association and the Athens Bar Association, bringing expertise across both jurisdictions.
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