Das Verständnis der Feinheiten der Kapitalertragssteuer (CGT) in Zypern, insbesondere in Bezug auf die Einkommensteuer, ist entscheidend für Einzelpersonen und Unternehmen, die an Immobilientransaktionen beteiligt sind oder Anteile an Unternehmen mit unbeweglichem Vermögen in Zypern halten...
Das Verständnis der Feinheiten der Kapitalertragssteuer (CGT) in Zypern, insbesondere in Bezug auf die Einkommensteuer, ist entscheidend für Einzelpersonen und Unternehmen, die an Immobilientransaktionen beteiligt sind oder Anteile an Unternehmen mit unbeweglichem Vermögen in Zypern halten. Dieser Leitfaden zielt darauf ab, die CGT-Vorschriften in Zypern zu klären, einschließlich Berechnungen, Abzügen, lebenslangen Freibeträgen, Ausnahmen und der Expertise, die unsere Kanzlei in diesem Bereich bietet.
Beim Verkauf einer unbeweglichen Immobilie in Zypern oder beim Verkauf von Anteilen an Unternehmen, die solche Immobilien halten, wird Kapitalertragssteuer in Zypern mit einem Satz von 20 % auf den Gewinn (vorbehaltlich der Bestimmungen zur Doppelbesteuerung) erhoben, unabhängig vom Steuerwohnsitz eines Unternehmens oder einer Einzelperson. Die Steuer gilt für Gewinne aus der Veräußerung von unbeweglichem Vermögen in Zypern.
Der steuerpflichtige Gewinn wird berechnet, indem der ursprüngliche Kaufpreis, angepasst an die Inflation, vom aktuellen Verkaufspreis abgezogen wird. Diese Berechnung umfasst auch nachträgliche Renovierungskosten sowie zusätzliche Ausgaben, wie unten erläutert.
Der Marktwert der Immobilie wird zur Berechnung des steuerpflichtigen Gewinns herangezogen, um genaue finanzielle Bewertungen und die Einhaltung der regulatorischen Anforderungen sicherzustellen.
Die Gesamtkosten der unbeweglichen Immobilie sollten angepasst werden, um die Wertsteigerung seit dem Kaufdatum, das am oder nach dem 01.01.1980 liegen muss, unter Verwendung des zypriotischen Verbraucherpreisindex zu berücksichtigen.
Beispiel:
Verkaufspreis der Immobilie (am 01.04.2024): €400.000
Kaufpreis der Immobilie (am 01.01.2000): €250.000
Weniger Inflation (01.01.2000 – 01.04.2024): €250.000 x (251,17/167,89) = €374.009,75
Steuerpflichtiger Gewinn: €400.000 – €374.009,75 = €25.990,25
Es gibt verschiedene Abzüge, die die Steuerlast für solche unbeweglichen Immobilien reduzieren oder eliminieren können:
a) Der Betrag, den eine Person an das Grundbuchamt für die Übertragungsgebühren gezahlt hat (um die Urkunde auf ihren Namen übertragen zu lassen);
b) Extras oder zusätzliche Arbeiten an der Immobilie können von der Steuerbehörde berücksichtigt werden, sofern ordnungsgemäße Rechnungen und Belege vorgelegt werden. Akzeptable Extras umfassen strukturelle oder dauerhafte Änderungen, wie ein Schwimmbad, eine Garage/Carport oder eine Zentralheizung, vorausgesetzt, dass diese die richtigen Genehmigungen haben. Dekorative Arbeiten (wie Malerarbeiten) oder Kosten für die Möblierung der Immobilie werden jedoch von der Steuerbehörde nicht akzeptiert.
c) An einen registrierten Immobilienmakler in Zypern gezahlte Provisionen. Beträge, die an einen nicht registrierten Immobilienmakler für Marketinggebühren oder Ähnliches gezahlt werden, sind nicht CGT-abzugsfähig; und
d) An den Rechtsvertreter gezahlte Anwaltskosten.
Derzeit gibt es drei lebenslange Ausnahmen, die einem Gesamthöchstbetrag unterliegen und von den steuerpflichtigen Kapitalgewinnen abgezogen werden können. Es ist wichtig zu beachten, dass eine Person den Freibetrag nur für ihren ersten Immobilienverkauf in Anspruch nehmen kann, aber wenn sie zuvor Immobilien in Zypern verkauft hat, aber nicht ihren gesamten Freibetrag ausgeschöpft hat, wird der Restbetrag des Freibetrags auf den nächsten Verkauf übertragen. Hier ist eine Aufschlüsselung der drei Hauptfreibeträge:
1. Erster Freibetrag: Jede Person hat Anspruch auf einen persönlichen steuerfreien Freibetrag von €30.000 für den Verkauf einer Immobilie. Bei Miteigentum gilt dieser Freibetrag für jeden Eigentümer individuell.
Beispiel:
Steuerpflichtiger Gewinn (1 Eigentümer): €25.990,25 – €30.000 x 20% = €0
Steuerpflichtiger Gewinn (2 Eigentümer): €25.990,25 – €60.000 x 20% = 0
2. Zweiter Freibetrag: Der Freibetrag von €30.000 kann auf €150.000 erhöht werden, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Immobilie mindestens in den letzten 5 Jahren der private Hauptwohnsitz der Person war. Es müssen umfangreiche Nachweise bei der Steuerbehörde eingereicht werden, um diesen Anspruch zu untermauern.
Beispiel:
Steuerpflichtiger Gewinn: €25.990,25 – €150.000 x 20% = Kein Gewinn
Hinweis: In Fällen, in denen eine Person für den maximalen Freibetrag von €150.000 qualifiziert ist, die Immobilie jedoch mit anderen besitzt, ist es wichtig, diesen Freibetrag nach den jeweiligen Anteilen der einzelnen Parteien aufzuteilen. Wenn eine Person beispielsweise ½ Anteil an der Immobilie hält, wäre jeder Miteigentümer für €75.000 des Freibetrags berechtigt.
3. Dritter Freibetrag: Landwirte, die ihr landwirtschaftliches Land verkaufen, haben Anspruch auf einen persönlichen steuerfreien Freibetrag von €50.000. Dieser Freibetrag kann von dem steuerpflichtigen Kapitalgewinn im Zusammenhang mit dem Verkauf abgezogen werden.
Die folgenden Verfügungen von unbeweglichem Vermögen sind in Zypern von der Kapitalertragssteuer befreit:
Übertragung aufgrund von Tod (Erbschaft);
Schenkung und/oder Spende zwischen Verwandten bis zum dritten Grad;
Schenkung und/oder Spende an ein Unternehmen, bei dem die Anteilseigner Mitglieder der Familie des Schenkers sind, und die Anteilseigner weiterhin Mitglieder der Familie für fünf Jahre nach dem Tag der Übertragung bleiben;
Schenkung und/oder Spende von einem Familienunternehmen an seine Anteilseigner, wenn das Unternehmen den Gegenstand der Schenkung ebenfalls durch Schenkung erworben hat, unter bestimmten Bedingungen;
Schenkung und/oder Spende an wohltätige Einrichtungen oder an die Republik oder an eine politische Partei;
Übertragung von unbeweglichem Vermögen zwischen Personen, die ihre Ehe aufgelöst haben;
Übertragung aufgrund von Kreditrestrukturierung (unter bestimmten Bedingungen);
Übertragung im Falle einer Unternehmensreorganisation; und
Enteignungen.
Darüber hinaus sind an einer anerkannten Börse notierte Aktien von der Kapitalertragssteuer befreit.
Abschließend bietet unsere Kanzlei umfassende Expertise bei der Navigation der Kapitalertragssteuer in Zypern und bietet maßgeschneiderte Beratung, um Kunden zu helfen, ihre finanziellen Ergebnisse zu maximieren. Von der Berechnung steuerpflichtiger Gewinne bis hin zur Nutzung verfügbarer Ausnahmen und Freibeträge ist unser Team bestrebt, sicherzustellen, dass Kunden ihre CGT-Verpflichtungen minimieren und gleichzeitig vollständig den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
• STEUERLICHER WOHNSITZ IN ZYPERN FÜR EINZELPERSONEN UND NICHT DOMIZILIERTE PERSONEN
• EIN EINFACHER LEITFADEN ZUR UNTERNEHMENSGRÜNDUNG IN ZYPERN
• WERTVOLLE EINBLICKE IN DAS ZYPRIOTISCHE STEUERSYSTEM

Managing Partner
Managing Partner with a distinguished career in corporate and commercial law, trust law, tax law, property law, litigation, and immigration law. First-Class LL.B. from the University of Leicester and LL.M. from the University of Cambridge.
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