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Beim Investieren in Immobilien in Zypern ist es entscheidend, die verschiedenen Steuern und Gebühren im Zusammenhang mit dem Kauf zu berücksichtigen. Dieser Artikel bietet Informationen zu den relevanten Mehrwertsteuergebühren für Immobilien...

Überprüft von Gregoris Philippou, Managing Partner
Cyprus Bar Association (since 2013)
Zypern erhebt beim Kauf neuer Immobilien 19% Mehrwertsteuer, doch berechtigte Käufer können diese beim Erwerb eines Hauptwohnsitzes auf 5% reduzieren und so potenziell Zehntausende von Euro sparen. Die Mehrwertsteuerregeln wurden im Juni 2023 erheblich geändert, wobei strengere Flächen- und Wertgrenzen eingeführt wurden. Dieser Leitfaden erklärt genau, wann Mehrwertsteuer anfällt, wer für den reduzierten Satz in Frage kommt und wie die Änderungen von 2023 die Berechtigungskriterien verändert haben.
Beachten Sie, dass diese Informationen als Orientierung dienen und Sie alle Sätze und Gebühren mit einem zugelassenen professionellen Berater bestätigen sollten, bevor Sie mit einem Kauf fortfahren.
Zypern führte die Mehrwertsteuer auf den Erwerb neuer Immobilien ein, als es im Mai 2004 der Europäischen Union beitrat, und dehnte sie ab Januar 2018 auf Grundstückskäufe aus. Der Standardsatz der Mehrwertsteuer beträgt 19% und wird zusätzlich zum Kaufpreis berechnet. Mehrwertsteuer fällt in den folgenden Situationen an:
Zypern erhebt keine Mehrwertsteuer auf Wiederverkaufstransaktionen, bei denen die Immobilie bereits genutzt wurde. Wiederverkaufsimmobilien unterliegen stattdessen den Übertragungsgebühren des Grundbuchamts.
Der Verkäufer (in der Regel der Bauträger) ist verpflichtet, die Mehrwertsteuer bei jeder auf den Kaufpreis geleisteten Zahlung vom Käufer einzuziehen. Der Verkäufer führt diese Mehrwertsteuer dann an die Mehrwertsteuerabteilung der zypriotischen Steuerbehörde ab. Käufer sollten darauf achten, dass alle Zahlungsbelege den gezahlten Mehrwertsteuerbetrag deutlich ausweisen, da diese Unterlagen bei der Registrierung der Eigentumsurkunde erforderlich sind.
Die zypriotische Gesetzgebung erlaubt es berechtigten Personen, einen reduzierten Mehrwertsteuersatz von 5% anstelle des Standardsatzes von 19% zu beantragen. Diese Reduzierung fungiert als staatlicher Anreiz zur Förderung des Wohneigentums und gilt nur für Immobilien, die als Haupt- und ständiger Wohnsitz genutzt werden.
Um für den reduzierten Mehrwertsteuersatz von 5% in Frage zu kommen, müssen alle folgenden Bedingungen erfüllt sein:
Zypern verlangt von Käufern, die den Mehrwertsteuersatz von 5% erhalten, die Immobilie 10 Jahre ab dem Datum der Erteilung der Genehmigung zur Mehrwertsteuerreduzierung als Hauptwohnsitz zu behalten. Die Immobilie kann auch vor Ablauf der Zehnjahresfrist verkauft werden, aber der Käufer muss:
Beispiel: Eine für 300.000 € mit 5% Mehrwertsteuer erworbene Immobilie (Ersparnis von 42.000 € gegenüber 19%) wird nach 6 Jahren verkauft. Der Käufer muss 4/10 (40%) der Ersparnis von 42.000 € zurückzahlen = 16.800 €.
Am 6. Juni 2023 verabschiedete das zypriotische Repräsentantenhaus einen Änderungsentwurf, der die Berechtigungskriterien für den reduzierten Mehrwertsteuersatz von 5% verschärfte. Die neuen Regeln traten am 16. Juni 2023 in Kraft und führten die folgenden Schwellenwerte ein:
| Kriterium | Neue Regel (ab 16. Juni 2023) |
|---|---|
| Berechtigte Fläche | Erste 130 m² der bebaubaren Wohnfläche |
| Maximale bebaubare Fläche | 190 m² insgesamt |
| Maximaler Immobilienwert bei 5% | 350.000 € |
| Maximaler Gesamttransaktionswert | 475.000 € |
Die berechtigte Fläche wird auf der Grundlage des Baufaktors und der für die Baugenehmigung eingereichten Architekturpläne berechnet. Jede Fläche, die 130 m² übersteigt (bis zum Maximum von 190 m²), wird mit dem Standardsatz von 19% berechnet.
Zypern gewährt eine Übergangsregelung für Immobilien mit Baugenehmigungen, die vor dem 31. Oktober 2023 erteilt wurden. Für diese Immobilien gelten weiterhin die älteren, großzügigeren Regeln:
Diese Übergangsbestimmung stellt sicher, dass Käufer, die sich unter den bisherigen Regeln zu Käufen verpflichtet haben, durch die Gesetzesänderung nicht benachteiligt werden.
Menschen mit Behinderungen (im Sinne des zypriotischen Mehrwertsteuergesetzes) profitieren von erweiterten Bestimmungen. Sie können den reduzierten Satz von 5% für die ersten 190 m² der bebaubaren Wohnfläche beantragen, unabhängig von der gesamten bebaubaren Fläche des Wohnsitzes.
| Kriterium | Alte Regeln (vor dem 16. Juni 2023) | Neue Regeln (ab 16. Juni 2023) |
|---|---|---|
| Berechtigte Fläche bei 5% | Erste 200 m² | Erste 130 m² |
| Maximale gesamte bebaubare Fläche | Keine Grenze | 190 m² |
| Maximaler Immobilienwert bei 5% | Keine Grenze | 350.000 € |
| Maximaler Transaktionswert | Keine Grenze | 475.000 € |
| Haltefrist | 10 Jahre | 10 Jahre |
| Erfordernis des Hauptwohnsitzes | Ja | Ja |
| Bestimmung für Menschen mit Behinderungen | 200 m² (wie Standard) | 190 m² (unabhängig von der Gesamtfläche) |
Käufer in Zypern, die beim Immobilienkauf Mehrwertsteuer zahlen, erhalten einen erheblichen Vorteil: Bei der Registrierung der Eigentumsurkunde werden keine Übertragungsgebühren erhoben. Das Grundbuchamt erhebt lediglich eine geringe Gebühr, sofern der Käufer nachweisen kann, dass auf den Kaufpreis Mehrwertsteuer gezahlt wurde. Als Nachweis sind Zahlungsbelege an den Verkäufer erforderlich, die den Mehrwertsteuerbetrag deutlich ausweisen.
Ist die Bewertung der Immobilie durch das Grundbuchamt höher als der vertragliche Kaufpreis, können Übertragungsgebühren nur auf die Differenz zwischen den beiden Beträgen fällig werden.
Kontaktieren Sie uns, um mehr darüber zu erfahren, wie unsere Rechtsdienstleistungen Ihnen helfen können, die Komplexität der Mehrwertsteuervorschriften in Zypern zu navigieren. Wir bieten eine kostenlose Beratung an, um Sie durch das Antragsverfahren zu führen.
Dieser Artikel wurde ausschließlich zu Informationszwecken verfasst und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Sätze und Schwellenwerte können sich ändern, und Sie sollten immer professionellen Rat einholen, bevor Sie Maßnahmen in Bezug auf Immobilienkäufe oder Steuerangelegenheiten in Zypern ergreifen.
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Managing Partner
Managing Partner with a distinguished career in corporate and commercial law, trust law, tax law, property law, litigation, and immigration law. First-Class LL.B. from the University of Leicester and LL.M. from the University of Cambridge.
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Tausende von Nicht-EU-Bürgern kaufen jedes Jahr Immobilien in Zypern, um sich für eine beschleunigte dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung zu qualifizieren. Dieser Leitfaden behandelt beide Prozesse zusammen: Immobilienkauf und PR-Antrag, mit Kosten, Zeitplänen und häufigen Fehlern, die vermieden werden sollten.

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