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So funktioniert die zyprische 50%-Steuerbefreiung (Artikel 8(23A)) 2026: die €55,000-Schwelle, die 15-Jahres-Regel, 17 Jahre Dauer und wie Sie sie beantragen.

Überprüft von Sergios Charalambous, Partner
Cyprus Bar Association
Die zyprische 50%-Steuerbefreiung für Expats ist eine Entlastung nach Artikel 8(23A) des zyprischen Einkommensteuergesetzes (N.118(I)/2002), die die Hälfte Ihres qualifizierenden zyprischen Beschäftigungseinkommens von der persönlichen Einkommensteuer ausnimmt. Sie soll Spitzenverdiener, Führungskräfte und Gründer zur Verlagerung nach Zypern bewegen und zählt zu den großzügigsten Beschäftigungsanreizen in der Europäischen Union. Die Befreiung gilt für erste Beschäftigungen, die am oder nach dem 1 January 2022 beginnen, und läuft über höchstens 17 Steuerjahre.
Die Befreiung senkt Ihre Einkommensteuer, indem sie 50% Ihres zyprischen Bruttoarbeitsentgelts ausnimmt, bevor die progressiven Steuerstufen angewandt werden. Bei einem Gehalt von €120,000 fließen nur €60,000 in die persönliche Einkommensteuerberechnung ein, und die verbleibenden €60,000 bleiben für Zwecke der Einkommensteuer vollständig unberücksichtigt. Da Zypern Einkommen progressiv besteuert, entzieht die Befreiung der oberen Hälfte eines hohen Gehalts genau jenes Einkommen, das andernfalls zum höchsten Satz von 35% besteuert würde, was für Spitzenverdiener eine überproportional hohe Ersparnis erzeugt.
Die Entlastung wird ausschließlich auf Beschäftigungseinkommen angewandt und schützt daher weder Dividenden noch Zinsen, Mieteinkünfte oder Kapitalgewinne. Diese unterliegen gesonderten Regeln, darunter dem Sonderverteidigungsbeitrag (SDC) und der Regelung für Nichtdomizilierte, die weiter unten behandelt wird.
Die 50%-Befreiung gilt ausschließlich für Entgelte aus einer in Zypern ausgeübten Beschäftigung. Sie umfasst Gehalt, Boni, Sachbezüge und sonstige Bezüge, die aufgrund eines echten Arbeitsvertrags mit einem zyprischen Arbeitgeber gewährt werden. KPMG Cyprus hat mit dem Rundschreiben Circular 4/2024 klargestellt, dass die Befreiung an eine in Zypern ausgeübte Beschäftigung anknüpft, was der praktische Prüfmaßstab der zyprischen Steuerbehörde ist.
Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit, außerhalb eines Beschäftigungsverhältnisses in Rechnung gestellte Honorare, von einem Gesellschafter bezogene Dividenden sowie passive Kapitalerträge fallen sämtlich nicht unter Artikel 8(23A). Eigentümer-Geschäftsführer müssen daher ein echtes Gehalt strukturieren, wenn sie die Entlastung nutzen wollen, ein Punkt, der im Abschnitt zu Gründern näher betrachtet wird.
Für Spitzenverdiener, die 2026 umziehen, kann die 50%-Befreiung die effektive Einkommensteuerlast auf ein hohes zyprisches Gehalt in etwa halbieren, und sie lässt sich mit der Non-Dom-Regelung kombinieren, die auf Dividenden und Zinsen bereits 0% Steuer bietet. Zusammen machen diese beiden Merkmale Zypern zu einer der effizientesten Onshore-Jurisdiktionen der EU für international mobile leitende Fachkräfte und Unternehmer. In Verbindung mit der zyprischen Steueransässigkeit und dem Non-Dom-Status ist dieses Paket anderswo in Europa nur schwer zu erreichen.
Sie qualifizieren sich 2026 für die 50%-Befreiung, wenn Ihr jährliches zyprisches Arbeitsentgelt €55,000 übersteigt, Sie in den mindestens 15 aufeinanderfolgenden Steuerjahren unmittelbar vor Aufnahme Ihrer ersten zyprischen Beschäftigung nicht in Zypern steueransässig waren und diese erste Beschäftigung am oder nach dem 1 January 2022 begonnen hat. Alle Voraussetzungen müssen gemeinsam erfüllt sein, und die Entlastung ist ein einmaliger, lebenslanger Anspruch pro Person.
Die vier Kernvoraussetzungen lassen sich wie folgt zusammenfassen. Jede wird von der zyprischen Steuerbehörde anhand von Nachweisen überprüft.
| Voraussetzung | Anforderung (2026) |
|---|---|
| Entgeltschwelle | Jährliches Entgelt übersteigt €55,000 (erfüllt im ersten oder zweiten Jahr) |
| Vorangegangene Nichtansässigkeit | Keine zyprische Steueransässigkeit in 15 aufeinanderfolgenden Steuerjahren vor der ersten Beschäftigung |
| Datum der ersten Beschäftigung | Erste zyprische Beschäftigung am oder nach dem 1 January 2022 begonnen |
| Dauer | Entlastung für bis zu 17 aufeinanderfolgende Steuerjahre verfügbar |
Das Fazit: Wird auch nur eine Voraussetzung verfehlt, ist die 50%-Entlastung nicht verfügbar, wobei Ihnen die alternative 20%-Befreiung nach Artikel 8(21A) weiterhin offenstehen kann.
Die Entgeltschwelle liegt bei einem jährlichen Beschäftigungseinkommen von über €55,000. Dies ist ein Bruttobetrag, gemessen vor Anwendung der Befreiung selbst, und es ist die am häufigsten falsch wiedergegebene Zahl in konkurrierenden Inhalten, in denen der alte Wert von €100,000 noch immer kursiert. Die Schwelle von €55,000 spiegelt die geänderte Gesetzgebung wider, die für erste Beschäftigungen ab dem 1 January 2022 gilt, und bleibt für 2026 der zutreffende Wert.
Wichtig ist, dass die Schwelle entweder im ersten oder im zweiten Beschäftigungsjahr erreicht werden kann. Eine neu zugezogene Person, deren Gehalt zunächst unter €55,000 beginnt, im zweiten Jahr jedoch darüber steigt, kann dennoch in die Regelung eintreten, sofern die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Regel der 15 aufeinanderfolgenden Jahre verlangt, dass Sie in den 15 aufeinanderfolgenden Steuerjahren unmittelbar vor dem Jahr, in dem Ihre erste zyprische Beschäftigung begann, nicht in Zypern steueransässig waren. Dies ersetzte die frühere Anforderung von 10 Jahren im Rahmen der geänderten Gesetzgebung und ist strenger als die Tests vor 2022, die manche Quellen noch immer anführen. Wer innerhalb der vorangegangenen 15 Jahre in Zypern gelebt und Steuern gezahlt hat, kann sich nicht auf Artikel 8(23A) berufen.
Die Ansässigkeit in früheren Jahren wird nach zyprischen Regeln beurteilt, vorrangig nach dem 183-Tage- und dem 60-Tage-Test. Wenn Sie nie in Zypern steueransässig waren, ist die Voraussetzung automatisch erfüllt.
Die erste Beschäftigung bezeichnet die Aufnahme Ihrer ersten echten, in Zypern ausgeübten Beschäftigung nach der 15-jährigen Phase der Nichtansässigkeit. Die Entlastung ist an diese erste Beschäftigung geknüpft und übersteht, nach einer nachstehend erörterten Änderung von 2023, einen späteren Arbeitgeberwechsel. Entscheidend ist, dass die Beschäftigung echt, vergütet und in Zypern ausgeübt ist, belegt durch einen Vertrag, die Lohnabrechnung und die Anmeldung zur Sozialversicherung. Die Anmeldung für die zyprische Yellow-Slip-Registrierung als EU-Bürger oder die entsprechende Genehmigung für Drittstaatsangehörige geht typischerweise mit dem Beginn dieser ersten Beschäftigung einher.
Die korrekten Schwellenwerte für 2026 sind ein Entgelt von über €55,000, eine vorangegangene Nichtansässigkeit von 15 aufeinanderfolgenden Jahren und eine Dauer von 17 Jahren. Das häufig wiederholte Gehalt von €100,000, der Ansässigkeitstest "drei der letzten fünf Jahre" und die Dauer von 10 Jahren sind allesamt Merkmale der abgeschafften Regelung vor 2022 und dürfen nicht auf erste Beschäftigungen angewandt werden, die am oder nach dem 1 January 2022 beginnen.
Die Schwelle von €100,000 und der Ansässigkeitstest "drei der letzten fünf Jahre" sind für die aktuelle Regelung falsch, weil sie eine Gesetzgebung beschreiben, die für Neueintritte geschlossen ist. Die Regelung vor 2022 befreite 50% des Entgelts für Beschäftigte mit einem Einkommen von über €100,000 pro Jahr über 10 Jahre und verwendete einen anderen Ansässigkeitstest. Da diese Darstellung ein Jahrzehnt lang vorherrschend war, hält sie sich in älteren Leitfäden und sogar auf manchen aktuellen Seiten, doch ihre Anwendung im Jahr 2026 führt zu einem falschen Qualifikationsergebnis.
Die nachstehende Tabelle trennt die abgeschaffte Regelung von der geltenden, damit die Unterscheidung eindeutig ist.
| Merkmal | Abgeschaffte Regelung vor 2022 | Geltender Artikel 8(23A) (ab 2022) |
|---|---|---|
| Gehaltsschwelle | Über €100,000 pro Jahr | Über €55,000 pro Jahr |
| Dauer | 10 Jahre | Bis zu 17 Jahre |
| Datum der ersten Beschäftigung | Vor 2022 | Am oder nach dem 1 January 2022 |
| Vorangegangene Nichtansässigkeit | Früherer, kürzerer Test | 15 aufeinanderfolgende Steuerjahre |
Das Fazit: Wenn Ihre erste zyprische Beschäftigung 2022 oder später begonnen hat, gilt für Sie ausschließlich die rechte Spalte.
Der €55,000-Test kann entweder im ersten oder im zweiten Beschäftigungsjahr erfüllt werden. Diese Flexibilität ist wichtig für Fachkräfte, die mit einem niedrigeren Einstiegspaket beginnen, das durch eine Gehaltserhöhung, Beförderung oder einen Bonus im zweiten Jahr die Marke von €55,000 überschreitet. Solange das Entgelt in einem dieser beiden Jahre €55,000 übersteigt und die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind, wird die Befreiung verfügbar.
Das am 26 July 2022 veröffentlichte Änderungsgesetz enthielt tatsächlich ein Übergangsfenster für Personen, die ihre erste zyprische Beschäftigung zwischen 2016 und 2021 mit einem Entgelt von höchstens €55,000 aufgenommen hatten. Um in die aktuelle 50%-Regelung überzuwechseln, musste ihr Entgelt innerhalb von sechs Monaten nach dieser Veröffentlichung €55,000 übersteigen, das heißt bis zum 26 January 2023. Dieses Fenster ist inzwischen geschlossen und stellt daher für Neuzugänge im Jahr 2026 keinen Zugang zur Regelung mehr dar. Wer erstmals im Zeitraum 2016 bis 2021 eine zyprische Beschäftigung aufgenommen und innerhalb dieser sechs Monate die Schwelle von €55,000 überschritten hat, befindet sich möglicherweise bereits innerhalb der Regelung und sollte seinen historischen Anspruch bestätigen lassen.
Die 50%-Befreiung gilt für höchstens 17 aufeinanderfolgende Steuerjahre, gerechnet ab dem Steuerjahr, in dem Ihre erste zyprische Beschäftigung beginnt. Es handelt sich um einen lebenslangen, einmaligen Anspruch pro Person, und die 17-Jahres-Frist läuft ungeachtet von Unterbrechungen, sofern die Qualifikationsvoraussetzungen durchgehend erfüllt bleiben.
Die Dauer von 17 Jahren ist der zentrale Vorteil von Artikel 8(23A) gegenüber der alternativen 20%-Befreiung, die nur sieben Jahre dauert. Siebzehn Jahre Entlastung auf die Hälfte eines hohen Gehalts summieren sich zu einer sehr erheblichen lebenslangen Ersparnis und geben umziehenden Führungskräften und Gründern eine langfristige Planungssicherheit, die kürzere Anreize nicht bieten können.
Die 17 Jahre beginnen ab dem Steuerjahr zu laufen, in dem Ihre erste zyprische Beschäftigung beginnt, nicht ab dem Jahr, in dem die Schwelle erstmals erreicht wird. Beginnt die Beschäftigung 2026, so erstreckt sich der Befreiungszeitraum über die folgenden 17 Steuerjahre einschließlich. Wird die Schwelle von €55,000 erst im zweiten Jahr erreicht, so wird die Entlastung ab dem Jahr geltend gemacht, in dem die Voraussetzung erfüllt ist, doch die äußere 17-Jahres-Grenze ist an das Jahr des Beschäftigungsbeginns gebunden.
Nach Ablauf des 17-Jahres-Zeitraums wird Ihr gesamtes zyprisches Beschäftigungseinkommen nach den regulären progressiven Steuerstufen steuerpflichtig, ohne weitere 50%-Entlastung. Dann gewinnen andere Planungsinstrumente an Bedeutung, darunter die Non-Dom-Regelung für Kapitalerträge, eine zyprische Holdingstruktur für Unternehmensgewinne und die Vergütungsplanung zwischen Gehalt und Dividenden. Eine Überprüfung Ihrer Struktur vor Ablauf der Befreiung vermeidet einen abrupten Sprung der effektiven Steuerlast.
Ja, Sie können den Arbeitgeber wechseln und die 50%-Befreiung behalten. Eine Änderung von 2023, veröffentlicht am 30 June 2023 mit rückwirkender Geltung ab dem 1 January 2022, gestattet einer Person ausdrücklich, nach Aufnahme der ersten Beschäftigung den Arbeitgeber zu wechseln und weiterhin von Artikel 8(23A) zu profitieren, sofern die übrigen Voraussetzungen erfüllt bleiben. Dies beseitigte eine erhebliche anfängliche Starrheit der Regelung.
Die Änderung von 2023, die einen Arbeitgeberwechsel gestattet, bedeutet, dass die Entlastung nun an die Person geknüpft ist und nicht an einen einzelnen Arbeitsplatz gebunden bleibt. Vor der Änderung barg ein Arbeitgeberwechsel das Risiko, die Befreiung zu verlieren, was die Mobilität hemmte. Die rückwirkende Geltung ab dem 1 January 2022 bedeutet, dass jede Person, die von Anfang an in die Regelung eingetreten ist, von der flexibleren Regel profitiert.
Kurze Lücken zwischen zyprischen Anstellungen werden im Allgemeinen toleriert, solange die Person innerhalb des gesamten Qualifikationsrahmens verbleibt und eine qualifizierende Beschäftigung wieder aufnimmt. Die Befreiung ist darauf ausgelegt, gewöhnliche berufliche Übergänge zu überstehen, und nicht darauf, eine Phase zwischen zwei Stellen zu bestrafen. Längere Unterbrechungen, ein Wegfall der zyprischen Steueransässigkeit oder das Ausbleiben eines qualifizierenden Entgelts können den Anspruch gleichwohl beeinträchtigen, weshalb die Lage vor jeder längeren Unterbrechung geprüft werden sollte.
Bewahren Sie bei einem Stellenwechsel eine klare Dokumentation auf, die die neue Beschäftigung mit Ihrem ursprünglichen qualifizierenden Eintritt in die Regelung verknüpft. In unserer Beratungspraxis für umziehende Führungskräfte empfehlen wir, Folgendes aufzubewahren:
Die 50%-Befreiung wirkt mit der Steuerreform 2026 zusammen, indem sie auf einer großzügigeren Tarifstruktur aufsetzt: Die Reform hob den persönlichen Steuerfreibetrag an und verbreiterte die Steuerstufen, während die Kernvoraussetzungen von Artikel 8(23A) weiterhin gelten. Die Befreiung wird zuerst berechnet, und das verringerte steuerpflichtige Einkommen wird anschließend nach den neuen Stufen 2026 besteuert, sodass sich die beiden Entlastungen aufaddieren.
Ab dem 1 January 2026 stieg der persönliche Einkommensteuerfreibetrag von €19,500 auf €22,000, und die Steuerstufen wurden im Rahmen der zyprischen Steuerreform verbreitert. Die Stufen für 2026 sind nachstehend aufgeführt.
| Steuerpflichtiges Einkommen (2026) | Satz |
|---|---|
| Bis €22,000 | 0% |
| €22,001 bis €32,000 | 20% |
| €32,001 bis €42,000 | 25% |
| €42,001 bis €72,000 | 30% |
| Über €72,000 | 35% |
Zu den weiteren Änderungen bei Körperschaftsteuer, persönlichen Steuerstufen und Entlastungen siehe die zyprische Steuerreform 2026 und unseren umfassenderen Leitfaden zu Steuern in Zypern: ein vollständiger Leitfaden.
Die verabschiedete Steuerreform 2026 änderte die Kernvoraussetzungen von Artikel 8(23A) nicht, die weiterhin €55,000, 15 aufeinanderfolgende vorangegangene Jahre der Nichtansässigkeit und eine Dauer von 17 Jahren betragen. Die Reform gestaltete die persönlichen Einkommensteuerstufen um und hob den Steuerfreibetrag an, ließ jedoch die Qualifikationstests und die Funktionsweise der 50%-Befreiung unangetastet, wie die von Kanzleien wie Kendris und Sovereign veröffentlichten Analysen der Reform 2026 bestätigen. Die Befreiung gilt daher weiterhin zu ihren bestehenden Bedingungen.
Bei einem Gehalt von €120,000 entfernt die 50%-Befreiung €60,000 und lässt €60,000 nach den Stufen 2026 steuerpflichtig. Wendet man die Stufen an, so bleiben die ersten €22,000 unbesteuert, und die verbleibenden €38,000 werden über die Stufen von 20% bis 30% besteuert, was eine Einkommensteuerlast erzeugt, die weit unter dem liegt, was ein nicht entlastetes Gehalt von €120,000 bei bis auf 35% steigenden Sätzen auslösen würde. Der effektive Einkommensteuersatz auf die vollen €120,000 fällt in den einstelligen Bereich, vor gesonderten Beiträgen zu GHS/GESY. Diese Darstellung betrifft ausschließlich die Einkommensteuer und schließt Sozialbeiträge aus.
Die 50%-Befreiung nach Artikel 8(23A) gilt für Höherverdiener, die den €55,000- und den 15-Jahres-Test erfüllen, während die 20%-Befreiung nach Artikel 8(21A) eine leichtere Alternative für diejenigen ist, die dies nicht können. Die 20%-Entlastung ist auf €8,550 pro Jahr begrenzt, erfordert nur drei vorangegangene Jahre der Nichtansässigkeit und dauert sieben Jahre. Sie können nicht beide auf dasselbe Einkommen geltend machen.
Artikel 8(21A) befreit den niedrigeren Betrag aus 20% des Entgelts oder €8,550 pro Jahr für erste Beschäftigungen, die nach dem 26 July 2022 beginnen. Er hat keine €55,000-Schwelle, was ihn zum naheliegenden Weg für Fachkräfte macht, die darunter verdienen oder eine kürzere Historie der Nichtansässigkeit aufweisen. Der Preis dafür ist ein deutlich kleinerer und gedeckelter Vorteil.
Die 20%-Befreiung setzt voraus, dass Sie in mindestens drei aufeinanderfolgenden Steuerjahren vor Beginn Ihrer Beschäftigung nicht in Zypern steueransässig waren, und sie läuft über sieben Jahre. Dies ist deutlich leichter zu erfüllen als der 15-Jahres-Test der 50%-Befreiung, doch die kürzere Dauer und die Deckelung bei €8,550 bedeuten, dass der lebenslange Wert weit geringer ist.
Sie können nicht beide Befreiungen auf dasselbe Beschäftigungseinkommen geltend machen, sodass die Wahl auf Qualifikation und Wert hinausläuft. Die Gesetzgebung ist ausdrücklich darauf angelegt, eine Doppelung zu verhindern: Wer die 50%-Befreiung nach Artikel 8(23A) erhält, ist nicht für die 20%-Befreiung nach Artikel 8(21A) berechtigt, und die beiden Entlastungen schließen sich gegenseitig aus, wie PwC in seinen zyprischen Steuerübersichten bestätigt. In der Praxis ist die 50%-Befreiung, wenn Sie ihre Voraussetzungen erfüllen, fast immer die stärkere Entlastung; die 20%-Befreiung ist der Rückgriff, wenn der €55,000- oder der 15-Jahres-Test nicht erfüllt ist.
Sie machen die 50%-Befreiung in Ihrer jährlichen persönlichen Einkommensteuererklärung (TD1) geltend, die über TAXISnet eingereicht wird, gestützt auf Nachweise Ihrer 15-jährigen vorangegangenen Nichtansässigkeit und einen qualifizierenden Arbeitsvertrag. Arbeitgeber können die Entlastung auch direkt über die Lohnabrechnung anwenden. Die Registrierung bei der zyprischen Steuerbehörde und ein Steueridentifikationscode (TIC) sind Voraussetzungen.
Registrieren Sie sich bei der zyprischen Steuerbehörde und erhalten Sie einen Steueridentifikationscode vor Ihrer ersten Einreichung. Die Registrierung erfolgt über die Steuerbehörde und verschafft Ihnen Zugang zu TAXISnet, dem Onlinesystem, über das Erklärungen eingereicht und steuerliche Angelegenheiten verwaltet werden. EU-Bürger registrieren sich typischerweise zusammen mit der zyprischen Yellow-Slip-Registrierung, während die Bestätigung der zyprischen Steueransässigkeit die 60-Tage-Regel zur Steueransässigkeit betreffen kann.
Machen Sie die Befreiung in der über TAXISnet für das betreffende Jahr eingereichten persönlichen Einkommensteuererklärung TD1 geltend. In der Praxis wenden Arbeitgeber die Entlastung häufig direkt über die Lohnabrechnung an, sodass nur die steuerpflichtige Hälfte des Entgelts der monatlichen PAYE-Quellensteuer unterliegt und die jährliche TD1 anschließend die endgültige Lage abgleicht. Ob die Entlastung an der Quelle oder in der Erklärung in Anspruch genommen wird, die Qualifikationsvoraussetzungen und die Belege müssen vorliegen, und der befreite Anteil wird in der monatlichen PAYE abgebildet, wenn der Arbeitgeber sie anwendet.
Bereiten Sie vor der Einreichung Belege sowohl der 15-jährigen Nichtansässigkeit als auch der qualifizierenden Beschäftigung vor. Nützliche Nachweise sind:
Häufige Ablehnungsgründe sind ein Entgelt, das €55,000 tatsächlich nie übersteigt, die Unfähigkeit, 15 Jahre vorangegangener Nichtansässigkeit nachzuweisen, eine erste Beschäftigung, die vor 2022 liegt, und Gestaltungen, die die Steuerbehörde als künstlich einstuft. Vermeiden Sie sie, indem Sie sicherstellen, dass das Gehalt im ersten oder zweiten Jahr die Schwelle überschreitet, die Nachweise der Nichtansässigkeit vor der Ankunft zusammenstellen und dafür sorgen, dass jedes Gehalt eines Eigentümer-Geschäftsführers echte Substanz widerspiegelt.
Ja, Gründer und alleinige Geschäftsführer können die 50%-Befreiung nutzen, sofern ein echtes Beschäftigungsverhältnis mit einer zyprischen Gesellschaft besteht und das Entgelt €55,000 übersteigt. Die zyprische Steuerbehörde achtet auf echte Substanz, sodass ein Eigentümer-Geschäftsführer ein ordnungsgemäß vertraglich gebundener, tatsächlich vergüteter Arbeitnehmer sein muss und nicht bloß ein Gesellschafter, der Dividenden bezieht.
Gestalten Sie ein echtes Beschäftigungsverhältnis mit schriftlichem Vertrag, marktüblichem Gehalt über €55,000, PAYE und Sozialversicherung. Die Gesellschaft sollte in Zypern über einen echten Geschäftsbetrieb verfügen. Gründer, die eine lokale Präsenz aufbauen, verbinden dies häufig mit wie man eine Gesellschaft in Zypern gründet und, bei IP-reichen Unternehmen, mit der zyprischen IP-Box für Tech-Gründer.
Eigentümer-Geschäftsführer wägen zwischen Gehalt ab, das die 50%-Befreiung auslösen kann, und Dividenden, die ein Nichtdomizilierter frei von SDC erhält. Ein Mischansatz funktioniert oft am besten: Ein qualifizierendes Gehalt über €55,000 erfasst die 50%-Entlastung, während überschüssige Gewinne als Dividenden ausgeschüttet werden, die unter der Non-Dom-Regelung günstig besteuert werden. Die optimale Aufteilung hängt vom Gesamtgewinn, sonstigen Einkünften und den Höchstgrenzen der Sozialbeiträge ab.
Substanz ist entscheidend: Künstliche Gestaltungen bergen das Risiko einer Beanstandung und Neubewertung durch die Steuerbehörde. Ein Gehalt ohne entsprechende Rolle oder eine Gesellschaft ohne echte zyprische Tätigkeit lädt zur Prüfung ein. Echte wirtschaftliche Substanz in Zypern, einschließlich lokaler Geschäftsführung, Büro und Personal, wo angebracht, schützt sowohl die Befreiung als auch die weitergehende Struktur.
Die 50%-Befreiung lässt sich wirkungsvoll mit dem Non-Dom-Status und der 60-Tage-Regel zur Ansässigkeit kombinieren: Die Befreiung entlastet das Beschäftigungseinkommen, der Non-Dom-Status beseitigt den SDC auf Dividenden, Zinsen und Mieten, und die 60-Tage-Regel ermöglicht es Ihnen, mit minimaler physischer Anwesenheit in Zypern steueransässig zu werden. Gemeinsam bilden sie den Kern der zyprischen Umzugsplanung für Spitzenverdiener.
Nichtdomizilierte Ansässige zahlen keinen Sonderverteidigungsbeitrag auf Dividenden, Zinsen und Mieteinkünfte, und ab 2026 wurde der SDC auf Mieteinkünfte für alle abgeschafft. In Verbindung mit der 50%-Beschäftigungsbefreiung kann ein nichtdomizilierter Eigentümer-Geschäftsführer ein entlastetes Gehalt und SDC-freie Dividenden beziehen. Alle Einzelheiten finden sich in unserem Leitfaden zu der zyprischen Steueransässigkeit und dem Non-Dom-Status.
Nach der 60-Tage-Regel können Sie in Zypern steueransässig werden, indem Sie in einem Steuerjahr 60 Tage in Zypern verbringen, sofern Sie nirgendwo sonst steueransässig sind, eine zyprische Wohnung unterhalten und in Zypern ein Gewerbe oder eine Beschäftigung ausüben. Eine Beschäftigung im Rahmen eines qualifizierenden Vertrags nach Artikel 8(23A) erfüllt die Voraussetzung der Geschäftsbindung ganz natürlich. Die Funktionsweise ist in der 60-Tage-Regel zur Steueransässigkeit dargelegt.
Beiträge zum Allgemeinen Gesundheitssystem (GHS/GESY) gelten weiterhin für Beschäftigungseinkommen, auch wenn die 50%-Befreiung die Einkommensteuer senkt. Für 2026 beträgt der GHS-Arbeitnehmerbeitrag 2.65% des Bruttoentgelts, während der Arbeitgeber 2.90% beisteuert, und die Abgabe ist bei einem Gesamteinkommen von €180,000 gedeckelt (eine jährliche Arbeitnehmerobergrenze von etwa €4,770). Die Sozialversicherung wird gesondert mit 8.8% beim Arbeitnehmer und 8.8% beim Arbeitgeber auf versicherbare Bezüge erhoben, die für 2026 bei €68,904 gedeckelt sind. GHS und Sozialversicherung werden unabhängig von der Einkommensteuer auf das Bruttoentgelt erhoben, sodass eine Nettolohnberechnung sie auf die Einkommensteuer nach Befreiung aufsetzen muss.
Die nachstehenden durchgerechneten Beispiele zeigen, wie Artikel 8(23A) in drei gängigen Umzugsszenarien angewandt wird. Jedes setzt voraus, dass die Voraussetzungen der 15-jährigen Nichtansässigkeit und der ersten Beschäftigung nach 2022 erfüllt sind, und jedes behandelt ausschließlich die Einkommensteuer.
Bei einem Gehalt von €60,000 knapp über der Schwelle entfernt die 50%-Befreiung €30,000 und lässt €30,000 nach den Stufen 2026 steuerpflichtig. Mit den ersten €22,000 steuerfrei und nur €8,000 zu 20% besteuert ist die Einkommensteuerlast gering und der effektive Satz sehr niedrig. Dies zeigt, wie ein Gehalt, das nur geringfügig über €55,000 liegt, dennoch die volle 50%-Entlastung freischaltet.
Für eine Führungskraft mit €150,000, die aus der EU umzieht, entfernt die Befreiung €75,000 und lässt €75,000 steuerpflichtig. Die Entlastung entzieht genau jenes Einkommen, das andernfalls zu 30% und 35% besteuert würde, sodass die Ersparnis in absoluten Zahlen groß ist. Kombiniert mit dem Non-Dom-Status auf etwaige Dividendeneinkünfte fällt der gemischte effektive Steuersatz der Führungskraft deutlich unter das übliche EU-Niveau, was den zentralen Umzugsfall für Artikel 8(23A) darstellt.
Ein Zuzug, der im ersten Jahr €50,000 verdient, verfehlt die Schwelle von €55,000, doch da der Test im zweiten Jahr erfüllt werden kann, führt ein Anstieg auf €58,000 im zweiten Jahr diese Person ab jenem Jahr in die 50%-Regelung. Hätte das Gehalt €55,000 nie überschritten, so wäre der Rückgriff die 20%-Befreiung nach Artikel 8(21A), gedeckelt bei €8,550.
Die wichtigsten Erkenntnisse sind, dass Artikel 8(23A) 50% des zyprischen Beschäftigungseinkommens für bis zu 17 Jahre befreit, sofern das Entgelt €55,000 übersteigt und Sie 15 aufeinanderfolgende vorangegangene Jahre der Nichtansässigkeit hatten, dass die Werte von €100,000 und 10 Jahren überholt sind und dass sich die Entlastung mit dem Non-Dom-Status kombinieren lässt. Ein zyprischer Steueranwalt bestätigt die Qualifikation, stellt die Nachweise zusammen und strukturiert den weiteren Umzug.
Lassen Sie sich beraten, bevor Sie Ihren zyprischen Arbeitsvertrag unterzeichnen und bevor Sie die zyprische Steueransässigkeit auslösen, denn sowohl die Gehaltsstruktur als auch der Zeitpunkt Ihrer ersten Beschäftigung wirken sich auf den Anspruch aus. Eine frühzeitige Beratung ermöglicht es zudem, die Befreiung mit der Non-Dom-Planung, der Gesellschaftsgründung und der Substanz abzustimmen.
Philippou Law Firm berät umziehende Führungskräfte, Gründer und international mobile Fachkräfte zur zyprischen 50%-Befreiung nach Artikel 8(23A) und zum weiteren Umzugspaket. Wir bestätigen Ihre Qualifikation anhand des €55,000- und des 15-Jahres-Tests, stellen die Nachweise der Nichtansässigkeit zusammen, gestalten ein regelkonformes Beschäftigungsverhältnis, wenn Ihnen die Gesellschaft gehört, stimmen die Befreiung mit dem Non-Dom-Status, der 60-Tage-Regel zur Steueransässigkeit und dem Aufbau wirtschaftlicher Substanz in Zypern ab und übernehmen Ihre Registrierung bei der Steuerbehörde sowie die Einreichung der TD1. Kontaktieren Sie uns, um Ihren Umzug zu planen, bevor Sie Ihren zyprischen Vertrag unterzeichnen, damit der Zeitpunkt und die Gehaltsstruktur die vollen 17 Jahre der Entlastung sichern.
Dieser Artikel enthält allgemeine Informationen und keine Rechtsberatung. Das zyprische Steuerrecht kann sich ändern, und die individuellen Umstände sind unterschiedlich. Sprechen Sie mit einem qualifizierten zyprischen Anwalt, bevor Sie handeln.
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