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Zypern-Artikel 8(23A) kann 50% von der qualifizierenden zyprischen Beschäftigungsvergütung befreien, wenn die geltenden Anfangs-, Vergütungs- und vorherigen Nichtansässigkeitstests erfüllt sind. In diesem Leitfaden wird zwischen den derzeitigen und den Übergangsregelungen unterschieden.

Verfasst von Sergios Charalambous, Partner
Cyprus Bar Association
Die zyprische Steuerbefreiung 50% für Expats ist eine Erleichterung gemäß Artikel 8(23A) des zyprischen Einkommensteuergesetzes (N.118(I)/2002), die die Hälfte der qualifizierten Vergütung aus in Zypern ausgeübter Beschäftigung von der Belastung der persönlichen Einkommensteuer befreit. Aktuelle und Übergangstests unterscheiden sich je nach Beschäftigungsbeginndatum. Der Zweig nach 30 Juni 2023 verwendet eine Vergütung über 55,000, die 15-Jahresabwesenheitsdefinition und ein maximales 17-Steuerjahr Zeitraum; Frühere qualifizierende Beschäftigungen sind im Rahmen der jeweils geltenden Übergangsregelung zu prüfen.
Die Befreiung reduziert Ihre Einkommenssteuer, indem 50% Ihres Bruttoarbeitsentgelts in Zypern von der Steuer befreit werden, bevor die progressiven Steuerklassen angewendet werden. Bei einem Gehalt von €120,000 gehen nur €60,000 in die Einkommensteuerberechnung ein, und der verbleibende Betrag von €60,000 wird für Einkommensteuerzwecke vollständig außer Acht gelassen. Da Zypern Einkommen progressiv besteuert, werden durch die Steuerbefreiung der oberen Hälfte eines hohen Gehalts genau die Einkünfte herausgerechnet, die sonst mit dem höchsten Steuersatz von 35% besteuert würden, was zu einer unverhältnismäßig großen Ersparnis für Seniorverdiener führt.
Die Entlastung gilt nur für Arbeitseinkommen und deckt daher keine Dividenden, Zinsen, Mieteinnahmen oder Kapitalgewinne ab. Für diese gelten gesonderte Regeln, einschließlich des Sonderbeitrags zur Verteidigung (SDC) und der Regelung für nicht ansässige Personen, die weiter unten behandelt wird.
Die 50%-Befreiung gilt ausschließlich für Vergütungen aus einer in Zypern ausgeübten Beschäftigung. Sie kann im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen Gehalt, Prämien, steuerpflichtige Sachbezüge und sonstige Arbeitsbezüge abdecken. Die Kontrollrichtlinie ist der offizielle Artikel 8(23)/8(23A) der zyprischen Steuerbehörde, die FAQ und das Auslegungsrundschreiben 4/2024, keine private Zusammenfassung.
Artikel 8(23A) gilt nicht für Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit, Honorare, die außerhalb eines Arbeitsverhältnisses in Rechnung gestellt werden, Aktionärsdividenden oder Einkünfte aus passiven Kapitalanlagen. Inhaber-Manager müssen daher ein echtes Gehalt festlegen, wenn sie die Entlastung wünschen, ein Punkt, der im Abschnitt „Gründer“ weiter unten untersucht wird.
Für einen qualifizierten Gutverdiener kann die Entlastung die Einkommenssteuer auf zyprisches Arbeitsentgelt erheblich senken. Non-Dom ist eine separate Wohnsitzklassifizierung: Sie kann SDC aus Dividenden und passiven Zinsen entfernen, nicht jedoch GHS, Einkommenssteuer, bei der es sich bei einem Betrag um Einkommen und nicht um Dividende oder passive Zinsen handelt, oder ausländische Steuer. Beschäftigungsbefreiung, steuerlicher Wohnsitz und Wohnsitz müssen daher unabhängig geprüft werden.
Sie qualifizieren sich für die 50%-Befreiung in 2026, wenn Ihr jährliches Beschäftigungsentgelt in Zypern 55,000 übersteigt und Sie unmittelbar vor der Gründung Ihres ersten Zyperns für mindestens 15 aufeinanderfolgende Steuerjahre kein steuerlicher Wohnsitz in Zypern waren Beschäftigung, und diese erste Beschäftigung begann am oder nach 1 Januar 2022. Alle Bedingungen müssen gleichzeitig erfüllt sein und die Erleichterung ist ein einmaliger, lebenslanger Anspruch pro Person.
Die vier Kernbedingungen lassen sich wie folgt zusammenfassen. Jedes wird von der zyprischen Steuerbehörde anhand von Dokumenten überprüft.
| Zustand | Anforderung (2026) |
|---|---|
| Vergütungsschwelle | Die jährliche Vergütung übersteigt 55,000 (erreicht im ersten oder zweiten Jahr) |
| Vorheriger Nichtwohnsitz | Kein steuerlicher Wohnsitz in Zypern für 15 aufeinanderfolgende Steuerjahre vor der ersten Beschäftigung |
| Erster Anstellungstermin | Die erste Beschäftigung in Zypern begann am oder nach 1 Januar 2022 |
| Dauer | Die Befreiung ist für bis zu 17 aufeinanderfolgende Steuerjahre verfügbar |
Das Fazit: Wenn Sie eine einzelne Bedingung verpassen, ist die Befreiung von 50% nicht verfügbar, obwohl Ihnen die alternative Befreiung von 20% gemäß Artikel 8(21A) möglicherweise weiterhin offen steht.
Die Vergütungsgrenze liegt bei einem jährlichen Arbeitseinkommen von mehr als 55,000. Dabei handelt es sich um einen Bruttowert, der vor der Anwendung der Ausnahmeregelung ermittelt wurde, und es handelt sich um die am häufigsten falsch gemeldete Zahl im Wettbewerber-Content, wo immer noch die alte Zahl €100,000 im Umlauf ist. Der Schwellenwert von €55,000 spiegelt die geänderte Gesetzgebung wider, die für Erstanstellungen ab 1 Januar 2022 gilt und bleibt der korrekte Wert für 2026.
Wichtig ist, dass der Schwellenwert sowohl im ersten als auch im zweiten Beschäftigungsjahr erreicht werden kann. Ein Neuankömmling, dessen Gehalt zu Beginn unter 55,000 liegt, aber im zweiten Jahr darüber steigt, kann immer noch in die Regelung eintreten, sofern die anderen Bedingungen erfüllt sind.
Die 15-Regel für aufeinanderfolgende Jahre erfordert, dass Sie in den aufeinanderfolgenden Steuerjahren 15 unmittelbar vor dem Jahr, in dem Ihre erste Beschäftigung in Zypern begann, kein steuerlicher Wohnsitz in Zypern waren. Dies ersetzte die frühere 10-Jahresanforderung gemäß der geänderten Gesetzgebung und ist strenger als die Tests vor 2022, die einige Quellen immer noch zitieren. Jemand, der in den letzten 15 Jahren in Zypern gelebt und Steuern gezahlt hat, kann sich nicht auf Artikel 8(23A) verlassen.
Der vorangegangene Zeitraum muss anhand der gesetzlichen Definition der ersten Beschäftigung geprüft werden, bei der der relevante frühere steuerliche Wohnsitz in Zypern und die Beschäftigungshistorie in Zypern untersucht werden. Eine Person sollte nicht davon ausgehen, dass die Bedingung automatisch eintritt, nur weil keine Steuererklärung für Zypern eingereicht wurde.
Die erste Beschäftigung bezieht sich auf den Beginn Ihrer ersten echten Beschäftigung, die Sie in Zypern nach dem 15-jährigen Nichtansässigkeitszeitraum ausgeübt haben. Die Erleichterung ist an das erste Beschäftigungsverhältnis gebunden und gilt aufgrund einer unten erläuterten 2023-Änderung auch bei einem späteren Arbeitgeberwechsel. Entscheidend ist, dass die Beschäftigung tatsächlich in Zypern erfolgt, entlohnt und ausgeübt wird und durch einen Vertrag, eine Gehaltsabrechnung und eine Sozialversicherungsanmeldung nachgewiesen wird. Die Registrierung für die Zypern-Yellow-Slip-Registrierung als EU-Bürger oder die gleichwertige Aufenthaltsgenehmigung für Drittstaatsangehörige geht in der Regel mit dem Beginn dieser ersten Beschäftigung einher.
Für eine Erstbeschäftigung ab 30 Juni 2023 umfassen die aktuellen Artikel 8(23A) Konditionen eine Vergütung über €55,000, 15 aufeinanderfolgende vorherige Nichtansässigkeitsjahre und eine Dauer von 17 Jahren. Das €100,000/10-Jahresregime ist für Neueinsteiger geschlossen, bleibt aber für eine Person bestehen, die während des gesetzlichen Beginnfensters gültig daran teilgenommen hat. Die sich überschneidenden Übergangsregeln für Beschäftigungen, die zwischen 1 Januar 2022 und 29 Juni 2023 beginnen, müssen anhand der offiziellen Vergleichstabelle der Steuerbehörde überprüft werden und dürfen nicht in einer Regel zusammengefasst werden.
Der Schwellenwert von €100,000 und der Test „drei der letzten fünf Jahre“ bestimmen nicht die Eignung für eine neue erste Beschäftigung in 2026. Sie bleiben nur für einen Steuerzahler relevant, der im geltenden Beginnfenster ordnungsgemäß in die alte Regelung nach Artikel 8(23) eingetreten ist. Der bestehende Anspruch entfällt nicht allein dadurch, dass die Strecke für Neueinsteiger gesperrt wird.
Die folgende Tabelle ist eine Übersichtskarte. Offizieller Vergleich der Artikel 8(23) und 8(23A) der Steuerbehörde steuert den anwendbaren Übergang.
| Besonderheit | Legacy-Artikel 8(23) | Artikel 8(23A) nach der Änderung 2023 |
|---|---|---|
| Gehaltsschwelle | Über 100,000 pro Jahr | Über 55,000 pro Jahr |
| Dauer | 10 Jahre | Bis zu 17 Jahre |
| Erster Anstellungstermin | Gesetzliches Legacy-Fenster, einschließlich qualifizierender Antritte bis 25 Juli 2022 | Die 15-Jahresversion gilt ausschließlich für Studienanfänger ab 30 Juni 2023; Überlappende Regeln gelten für frühere 2022-2023-Anfänge |
| Vorheriger Nichtwohnsitz | Früherer, kürzerer Test | 15 aufeinanderfolgende Steuerjahre |
Fazit: Wenn Ihre erste Anstellung in Zypern im Jahr 2022 oder später begonnen hat, gilt nur die rechte Spalte für Sie.
Der €55,000-Test kann sowohl im ersten als auch im zweiten Beschäftigungsjahr absolviert werden. Diese Flexibilität ist für Berufstätige wichtig, die im zweiten Jahr durch eine Gehaltserhöhung, Beförderung oder einen Bonus ein niedrigeres Startpaket erhalten, das €55,000 überschreitet. Solange die Vergütung in einem dieser beiden Jahre 55,000 übersteigt und die anderen Bedingungen erfüllt sind, wird die Befreiung gewährt.
Das am 26 Juli 2022 veröffentlichte Änderungsgesetz enthielt eine Übergangsfrist für Personen, die zwischen 2016 und 2021 ihre erste Anstellung in Zypern mit einer Vergütung von nicht mehr als 3,5 % aufgenommen hatten €55,000. In den Strom umrechnen 50% Regelung musste ihre Vergütung mehr als € betragen 55,000 innerhalb von sechs Monaten nach dieser Veröffentlichung, d. h. bis 26 Januar 2023. Dieses Fenster wurde inzwischen geschlossen, sodass es für Neuankömmlinge in 2026 kein Zugang mehr zum Regime ist. Jeder, der im Zeitraum von 2016 bis 2021 zum ersten Mal eine Beschäftigung in Zypern aufgenommen hat und innerhalb dieses Sechsmonatszeitraums den Schwellenwert von €55,000 überschritten hat, kann bereits dem Regime angehören und sollte seinen historischen Anspruch bestätigen.
Die 50%-Befreiung gilt für maximal 17 aufeinanderfolgende Steuerjahre, gerechnet ab dem Steuerjahr, in dem Ihre erste Beschäftigung in Zypern beginnt. Es handelt sich um einen lebenslangen, einmaligen Anspruch pro Person, und die 17-Jahresuhr läuft unabhängig von Unterbrechungen, sofern die Anspruchsvoraussetzungen weiterhin durchgehend erfüllt sind.
Die 17-Jahresdauer ist der Hauptvorteil der Artikel-8(23A) gegenüber der alternativen Ausnahmeregelung 20%, die nur sieben Jahre dauert. Siebzehn Jahre Entlastung auf die Hälfte eines Senior-Gehalts führen zu einer erheblichen lebenslangen Ersparnis und geben wechselnden Führungskräften und Gründern eine langfristige Planungssicherheit, die kürzere Anreize nicht bieten können.
Die 17-Jahre beginnen mit dem Steuerjahr zu zählen, in dem Ihre erste Beschäftigung in Zypern beginnt, und nicht mit dem Jahr, in dem der Schwellenwert erstmals erreicht wird. Wenn das Arbeitsverhältnis im Jahr 2026 beginnt, erstreckt sich der Befreiungszeitraum über die folgenden Steuerjahre einschließlich 17. Wenn der Schwellenwert von €55,000 erst im zweiten Jahr erreicht wird, wird die Erleichterung ab dem Jahr in Anspruch genommen, in dem die Bedingung erfüllt ist, die äußere 17-Jahresgrenze ist jedoch auf das Anfangsjahr festgelegt.
Non-Dom ist eine rechtliche und tatsächliche Einordnung, die das Ursprungs- und Wahldomizil, gesetzliche Ausnahmen und den 17-von-20-Test erfordert; sie ist keine automatische feste 17-Jahres-Zusage. Artikel 3D verlängert den Non-Dom-Status nicht, sondern schafft für bestimmte berechtigte, als domiciled geltende Personen eine gesonderte entgeltliche alternative SDC-Methode. GHS und andere Steuern sind getrennt zu prüfen.
Ja, Sie können den Arbeitgeber wechseln und die 50%-Befreiung behalten. Eine 2023-Änderung, veröffentlicht am 30 Juni 2023 mit rückwirkender Wirkung ab 1 Januar 2022, erlaubt einer Person ausdrücklich, den Arbeitgeber danach zu wechseln Beginn der ersten Beschäftigung und profitieren Sie weiterhin von Artikel 8(23A), sofern die anderen Bedingungen weiterhin erfüllt sind. Dadurch wurde eine erhebliche frühe Starrheit des Regimes beseitigt.
Die Änderung 2023, die einen Arbeitgeberwechsel ermöglicht, bedeutet, dass die Entlastung nun an die Person gebunden ist und nicht mehr an einen einzelnen Arbeitsplatz gebunden ist. Vor der Änderung bestand bei einem Arbeitgeberwechsel das Risiko, die Ausnahmeregelung zu verlieren, was die Mobilität behinderte. Die rückwirkende Wirkung ab 1 Januar 2022 bedeutet, dass jeder, der dem Regime von Anfang an beigetreten ist, von der flexibleren Regelung profitiert.
Kurze Lücken zwischen Zypern-Rollen werden im Allgemeinen toleriert, solange die Person innerhalb des allgemeinen Qualifikationsrahmens bleibt und eine qualifizierte Beschäftigung wieder aufnimmt. Die Befreiung soll normale berufliche Übergänge überdauern und nicht die Zeit zwischen den Jobs benachteiligen. Längere Unterbrechungen, ein Verlassen des steuerlichen Wohnsitzes in Zypern oder das Versäumnis, eine qualifizierte Vergütung aufrechtzuerhalten, können sich dennoch auf den Anspruch auswirken, daher sollte die Situation vor einer längeren Unterbrechung überprüft werden.
Wenn Sie die Rolle wechseln, bewahren Sie klare Unterlagen auf, die die neue Beschäftigung mit Ihrem ursprünglichen qualifizierten Eintritt in das System verknüpfen. In unserer Beratungspraxis bei der Verlagerung von Führungskräften empfehlen wir die Beibehaltung von:
Die Steuerbefreiung 50% interagiert mit der Steuerreform 2026, indem sie auf einer großzügigeren Steuersatzstruktur aufbaut: Durch die Reform wurde die persönliche Steuerfreigrenze angehoben und die Steuerklassen erweitert, während die Kernbedingungen des Artikels 8(23A) weiterhin gelten. Die Befreiung wird zuerst berechnet und das reduzierte steuerpflichtige Einkommen wird dann unter den neuen 2026-Bändern berechnet, sodass sich die beiden Befreiungen addieren.
Ab 1 Januar 2026 stieg die Steuerfreigrenze für persönliche Einkommen von €19,500 auf €22,000, und die Steuerbeträge wurden im Rahmen der Steuerreform in Zypern erweitert. Die 2026-Bänder sind unten aufgeführt.
| Steuerpflichtiges Einkommen (2026) | Rate |
|---|---|
| Bis zu €22,000 | 0% |
| €22,001 zu €32,000 | 20% |
| €32,001 zu €42,000 | 25% |
| €42,001 zu €72,000 | 30% |
| Über €72,000 | 35% |
Zu den umfassenderen Änderungen der Körperschaftssteuer, der persönlichen Steuergrenzen und der Steuererleichterungen siehe die zyprische 2026 Steuerreform und unseren umfassenderen Leitfaden zu Steuern in Zypern: ein vollständiger Leitfaden.
In den aktuellen 2026-Materialien des zyprischen Steuerministeriums wird weiterhin der Post-30 Juni 2023-Artikel 8(23A)-Teil mit Vergütung angezeigt €55,000, die 15-Jahres-Ersteinstellungsdefinition und ein 17-Jahreszeitraum. Durch die 2026-Reform wurden die persönlichen Steuerklassen und die Steuerfreigrenze geändert. Bewerber sollten weiterhin die offizielle Tabelle „Artikel 8“ und die Übergangsregeln für ihr genaues Beginndatum verwenden.
Bei einem Gehalt von 120,000 entfällt durch die Befreiung von 50% 60,000, so dass €60,000 steuerpflichtig bleibt 2026-Bänder. Bei Anwendung der Bänder ist der erste €22,000 unversteuert und der verbleibende €38,000 wird über die Bänder 20% bis 30% besteuert, was zu einer Einkommensteuerbelastung führt, die weit unter dem liegt Ein unentgeltliches Gehalt von €120,000 würde zu Sätzen führen, die auf 35% steigen. Der effektive Einkommensteuersatz für den gesamten Betrag von 120,000 liegt im einstelligen Bereich, vor separaten GHS/GESY-Beiträgen. Diese Abbildung gilt nur für die Einkommensteuer und schließt Sozialabgaben aus.
Die 50%-Befreiung gemäß Artikel 8(23A) gilt für Besserverdiener, die die Jahrestests €55,000 und 15 erfüllen. Die separate 20%-Befreiung gemäß Artikel 8(21A) ist auf €8,550 pro Jahr begrenzt und hat eigene Bedingungen für die Beschäftigung im Ausland und das Eintrittsdatum. Eine neuere 25% Erleichterung bei der Rückführung von Talenten gemäß Artikel 8(21B) kann ebenfalls relevant sein. Diese Wege können nicht einfach allein nach Gehalt ausgewählt werden.
Artikel 8(21A) befreit den niedrigeren Betrag von 20% der Vergütung oder 8,550 pro Jahr für eine qualifizierte Erstbeschäftigung ab 26 Juli 2022 bis 31 Dezember 2027 gemäß der veröffentlichten Regel. Es gibt keine Mindestvergütung, der Bewerber muss jedoch die spezifischen Voraussetzungen einer vorherigen Beschäftigung im Ausland erfüllen. Siehe Offizielle Artikeltabelle der Steuerbehörde 8(21) und 8(21A).
Die im Artikel 8(21A) veröffentlichte Bedingung lautet, dass die Person in den drei aufeinanderfolgenden Jahren unmittelbar vor der ersten Beschäftigung in Zypern außerhalb Zyperns bei einem nicht in Zypern ansässigen Arbeitgeber beschäftigt war. Die Entlastung gilt für sieben Jahre ab dem Jahr nach Beginn oder bis zur Beendigung des ersten Arbeitsverhältnisses, je nachdem, was früher eintritt. Es wird nicht genau beschrieben, dass es sich lediglich um einen dreijährigen Test der steuerlichen Ansässigkeit handelt.
Für eine qualifizierte Beschäftigung oder Geschäftstätigkeit ab 1 Januar 2025 bis 31 Dezember 2030 kann Artikel 8(21B) ausgenommen werden 25% der qualifizierenden Vergütung oder des Geschäftsgewinns, begrenzt auf €25,000 pro Steuerjahr, für sieben aufeinanderfolgende Steuerjahre. Zu den aktuellen Bedingungen gehören die steuerliche Ansässigkeit in Zypern, ein anrechenbares Jahreseinkommen von mehr als 30,000, ein siebenjähriger vorheriger Nichtansässigkeitstest, ein vorheriger Aufenthalt in Zypern und ein bestimmter Abschluss/Auslandsbeschäftigungserfahrung. Es handelt sich um eine separate Alternative, die eine vollständige Prüfung der Berechtigung anhand des Der offizielle Steuererklärungsleitfaden der Steuerbehörde erfordert.
Die Erleichterungen können nicht auf die gleiche Vergütung dupliziert werden. Berechtigung, Beginndatum, Dauer und der Wert im tatsächlichen Jahr müssen verglichen werden, bevor eine Wahl- oder Gehaltsabrechnungsbehandlung gewählt wird; Die Entlastung 20% ist nicht automatisch verfügbar, nur weil die Bedingungen 50% fehlschlagen.
Sie beantragen die 50%-Befreiung über das aktuelle individuelle Einkommensteuer- und Arbeitgeber-Quellensteuerverfahren, gestützt durch Nachweise für die entsprechende Vorperiode und Beschäftigungstests. Ab dem Steuerjahr 2026 werden einzelne Steuererklärungen zu Tax For All verschoben. Ein Arbeitgeber kann eine Entlastung über die Lohn- und Gehaltsabrechnung nur dann beantragen, wenn die erforderliche Erklärung und die erforderlichen Nachweise diese Behandlung belegen. Die jährliche Einreichung gleicht die endgültige Position ab.
Registrieren Sie sich beim zyprischen Steueramt und erhalten Sie vor der erforderlichen Einreichung eine Steueridentifikationsnummer. Das aktuelle Verfahren zur Einzelregistrierung nutzt das Portal Tax For All. Die Einwanderungsregistrierung und die Steuerregistrierung sind getrennt; Ein Gelber Ausweis oder eine Arbeitserlaubnis allein begründet noch keinen steuerlichen Wohnsitz in Zypern.
Verwenden Sie die aktuellen Steuererklärungs- und Arbeitgeber-Quellensteuerformulare für das entsprechende Jahr. Ab 2026 wird die Einzelerklärung über Tax For All eingereicht. Unabhängig davon, ob sich die Entlastung in der Gehaltsabrechnung widerspiegelt oder in der Steuererklärung geltend gemacht wird, müssen die entsprechenden Voraussetzungen und Belege vorliegen und die jährliche Steuererklärung muss die tatsächliche Vergütung und die Entlastung in Einklang bringen.
Bereiten Sie vor der Antragstellung einen Nachweis über die 15-jährige Nichtansässigkeit und die qualifizierte Beschäftigung vor. Zu den nützlichen Beweisen gehören:
Zu den häufigsten Ablehnungsgründen gehören Vergütungen, die tatsächlich nie mehr als 55,000 betragen, die Unfähigkeit, 15 Jahre der vorherigen Nichtansässigkeit nachzuweisen, eine erste Anstellung, die vor 2022 erfolgte, und Vereinbarungen, die die Steuerbehörde als künstlich ansieht. Vermeiden Sie sie, indem Sie bestätigen, dass das Gehalt im ersten oder zweiten Jahr den Schwellenwert überschreitet, vor der Ankunft Beweise für die Nichtansässigkeit zusammentragen und sicherstellen, dass das Gehalt eines Eigentümers oder Geschäftsführers der tatsächlichen Substanz entspricht.
Ja, Gründer und alleinige Geschäftsführer können die 50%-Befreiung nutzen, wenn ein echtes Arbeitsverhältnis mit einem zyprischen Unternehmen besteht und die Vergütung €55,000 übersteigt. Das zyprische Steueramt achtet auf echte Substanz, daher muss ein Eigentümer-Geschäftsführer ein ordnungsgemäß vertraglich gebundener, tatsächlich bezahlter Mitarbeiter sein und nicht nur ein Aktionär, der Dividenden bezieht.
Gestalten Sie ein echtes Arbeitsverhältnis mit einem schriftlichen Vertrag, einem marktüblichen Gehalt über 55,000, PAYE und Sozialversicherung. Das Unternehmen sollte echte Niederlassungen in Zypern haben. Gründer, die eine lokale Präsenz aufbauen, kombinieren dies häufig mit So eröffnen Sie ein Unternehmen in Zypern und, für Unternehmen mit hohem IP-Gehalt, die Zypern IP Box für Tech-Gründer.
Inhaber-Manager gleichen das Gehalt, für das die Steuerbefreiung 50% gelten kann, gegen Dividenden aus, die ein Nicht-Dom ohne Steuerbefreiung SDC erhält. Ein gemischter Ansatz funktioniert oft am besten: Ein qualifizierendes Gehalt über 55,000 erfasst die 50%-Ermäßigung, während überschüssige Gewinne als Dividenden ausgeschüttet werden, die im Rahmen des Non-Dom-Regimes günstig besteuert werden. Die optimale Aufteilung hängt vom Gesamtgewinn, den sonstigen Einkünften und den Sozialbeitragsobergrenzen ab.
Die Substanz ist entscheidend: Bei künstlichen Vereinbarungen besteht die Gefahr einer Anfechtung und Neubewertung durch die Steuerbehörde. Ein Gehalt ohne entsprechende Rolle oder ein Unternehmen ohne echte Zypern-Aktivitäten laden zur genauen Prüfung ein. Original wirtschaftliche Substanz in Zypern, einschließlich lokaler Geschäftsführung, Büro und Personal, sofern angemessen, schützt sowohl die Ausnahme als auch die umfassendere Struktur.
Die 50%-Befreiung lässt sich hervorragend mit dem Non-Dom-Status und der 60-Tagesaufenthaltsregel kombinieren: Die Befreiung entlastet das Arbeitseinkommen, der Non-Dom-Status entfernt SDC auf Dividenden, Zinsen und Miete usw Mit der 60-Tage-Regel können Sie mit einer minimalen physischen Anwesenheit in Zypern steuerpflichtig werden. Zusammen bilden sie den Kern der Zypern-Umzugsplanung für Gutverdiener.
Nichtansässige zahlen keinen besonderen Verteidigungsbeitrag auf Dividenden, Zinsen und Mieteinnahmen, und ab 2026 SDC auf Mieteinnahmen wurde für alle abgeschafft. In Kombination mit der Beschäftigungsbefreiung 50% kann ein Nicht-Dom-Eigentümer-Manager ein entlastetes Gehalt und SDC-freie Dividenden erhalten. Ausführliche Informationen finden Sie in unserem Leitfaden zu Steueransässigkeit und Nichtansässigkeitsstatus in Zypern.
Gemäß der 60-Tage-Regel können Sie in Zypern steuerlich ansässig werden, indem Sie in einem Steuerjahr mindestens 60 Tage in Zypern verbringen, nicht mehr als 183 Tage in einem anderen Staat verbringen, einen qualifizierten Wohnsitz in Zypern unterhalten und das erforderliche Geschäft, die Beschäftigung oder das Büro in Zypern ausüben. Aus 2026 wurde die frühere Bedingung, dass die Person nicht anderswo steueransässig sein darf, entfernt; Bei Doppelwohnsitzen ist möglicherweise immer noch eine Analyse der Vertragsgleichheit erforderlich. Eine Beschäftigung im Rahmen eines qualifizierenden Vertrags gemäß Artikel 8(23A) kann die geschäftliche Bindung unterstützen. Die Mechanismen sind in die Steueransässigkeitsregel 60-Tage dargelegt.
Die Beiträge zum allgemeinen Gesundheitssystem (GHS/GESY) gelten weiterhin für Arbeitseinkommen, auch wenn die Befreiung 50% die Einkommensteuer reduziert. Für 2026 beträgt der Arbeitnehmersatz GHS 2.65% und der Arbeitgebersatz 2.90%, mit der gemeinsamen jährlichen Einkommensobergrenze von €180,000 gilt für alle abgedeckten Einkommenskategorien. Die Sozialversicherung ist getrennt: Der offizielle 2026 Höchstbetrag für wöchentlich bezahlte Arbeitnehmer beträgt 1,325 pro Woche, während die korrekte Obergrenze und Beitragsbehandlung von der Zahlungsperiode und den Regeln für das versicherbare Einkommen abhängt. Allein dadurch, dass die Hälfte des Entgelts von der Einkommensteuer befreit ist, wird kein Beitrag gekürzt.
Die unten aufgeführten Beispiele zeigen, wie Artikel 8(23A) in drei gängigen Umzugsszenarien Anwendung findet. Bei jedem wird davon ausgegangen, dass die 15-Jahres-Nichtansässigkeits- und nach 2022-Erstbeschäftigungsvoraussetzungen erfüllt sind, und jeder befasst sich nur mit der Einkommenssteuer.
Bei einem Gehalt von €60,000 knapp über dem Schwellenwert entfällt durch die Befreiung von 50% €30,000, sodass €30,000 steuerpflichtig bleibt 2026-Bänder. Da die ersten €22,000 steuerfrei sind und nur €8,000 mit 20% besteuert werden, ist die Einkommensteuerbelastung gering und der effektive Steuersatz sehr niedrig. Dies zeigt, dass ein Gehalt, das nur geringfügig über 55,000 liegt, immer noch die volle Entlastung von 50% freischaltet.
Für eine Führungskraft im Wert von €150,000, die aus der EU umzieht, entfällt durch die Befreiung der Betrag von €75,000, sodass €75,000 steuerpflichtig bleibt. Durch die Entlastung wird genau das Einkommen herausgerechnet, das sonst mit 30% und 35% besteuert würde, sodass die Ersparnis in absoluten Zahlen groß ist. Gepaart mit dem Non-Dom-Status bei etwaigen Dividendenerträgen liegt der gemischte effektive Steuersatz der Führungskraft deutlich unter den typischen EU-Werten, was den zentralen Verlagerungsfall für Artikel 8(23A) darstellt.
Ein Neuankömmling, der im ersten Jahr 50,000 verdient, verfehlt den Schwellenwert von 55,000, aber da der Test im zweiten Jahr erfüllt werden kann, bringt ihn ein Anstieg auf 58,000 im zweiten Jahr in die 50%-Regime aus diesem Jahr. Hätte das Gehalt nie die Grenze von 55,000 überschritten, wäre der Fallback die 20%-Befreiung gemäß Artikel 8(21A), die auf 8,550 begrenzt ist.
Für eine neue Beschäftigung, die nach 29 Juni 2023 beginnt, kann Artikel 8(23A) 50% von der qualifizierenden Beschäftigungsvergütung Zyperns für bis zu befreien 17 Jahre, in denen die Vergütung € 55,000 übersteigt und die 15-Ersteinstellungsdefinition erfüllt ist. Bei den Jahrestests €100,000 und 10 handelt es sich eher um Legacy- oder Übergangsregeln als um eine Abkürzung für den aktuellen Eintrag, und Non-Dom ist eine separate SDC-Klassifizierung. Der genaue Eintrittstermin und die Nachweise entscheiden darüber, welcher Zweig in Frage kommt.
Lassen Sie sich beraten, bevor Sie Ihren zyprischen Arbeitsvertrag unterzeichnen und bevor Sie die steuerliche Ansässigkeit in Zypern beantragen, da sowohl die Gehaltsstruktur als auch der Zeitpunkt Ihrer ersten Beschäftigung Auswirkungen auf den Anspruch haben. Durch eine frühzeitige Beratung können Sie die Befreiung auch mit der Non-Dom-Planung, Unternehmensgründung und -substanz koordinieren.
Die Anwaltskanzlei Philippou berät bei der Umsiedlung von Führungskräften, Gründern und international mobilen Fachkräften hinsichtlich der zyprischen Ausnahmeregelung 50% gemäß Artikel 8(23A) und dem umfassenderen Umzugspaket. Wir bestätigen Ihre Berechtigung für die Jahrestests €55,000 und 15, stellen die Nichtansässigkeitsnachweise zusammen, strukturieren ein konformes Arbeitsverhältnis dort, wo Sie Eigentümer des Unternehmens sind, koordinieren die Befreiung mit dem Non-Dom-Status, die Steueransässigkeitsregel 60-Tage und Schaffung wirtschaftlicher Substanz in Zypern und kümmern Sie sich um Ihre Registrierung bei der Steuerbehörde und die TD1-Einreichung. Kontaktieren Sie uns, um Ihren Umzug zu planen, bevor Sie Ihren Zypern-Vertrag unterzeichnen, damit der Zeitplan und die Gehaltsstruktur die vollen 17 Entlastungsjahre sichern.
Bei diesem Artikel handelt es sich um allgemeine Informationen, nicht um eine Rechtsberatung. Das zyprische Steuerrecht kann sich ändern und die individuellen Umstände variieren. Sprechen Sie mit einem qualifizierten Zypern-Anwalt, bevor Sie handeln.
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Festpreis, in Ihrer Mandatsvereinbarung festgehalten, bevor Sie zahlen. Ein in Zypern zugelassener Anwalt antwortet innerhalb von 24 Stunden.
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Schätzen Sie die zyprische Einkommensteuer 2026 auf das steuerpflichtige Einkommen nach Abzügen und Befreiungen. GHS und Sozialversicherung werden nicht berechnet.
Indikativer SDC-Vergleich zwischen einem domizilierten zyprischen Steueransässigen und einem qualifizierten Non-Dom; keine Status- oder Gesamtsteuerentscheidung.
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