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Schweden besteuert Unternehmensgewinne mit 20,6 % und besteuert die Dividende dann erneut. Zypern erhebt 15 % Körperschaftsteuer und für Non-Dom-Ansässige 0 % auf Dividenden. So schneiden die beiden für Gründer ab.

Überprüft von Sergios Charalambous, Partner
Cyprus Bar Association
Schweden besteuert Unternehmensgewinne mit 20,6 % und besteuert dasselbe Geld erneut, wenn Sie es als Dividende entnehmen. Zypern erhebt 15 % Körperschaftsteuer und für nicht ansässige (non-domiciled) Steuerpflichtige 0 % auf Dividenden. Für einen schwedischen Gründer ist der Unterschied zwischen den beiden Systemen nicht der nominale Körperschaftsteuersatz. Es ist das, was mit dem Gewinn geschieht, nachdem die Gesellschaft ihre Steuer gezahlt hat.
Dieser Leitfaden vergleicht, wie Schweden und Zypern im Jahr 2026 den Gewinn eines Gründers besteuern, anhand der Zahlen, die das Ergebnis tatsächlich bestimmen.
| Steuer | Schweden | Zypern |
|---|---|---|
| Körperschaftsteuer | 20,6% | 15% |
| Steuer auf Dividenden an den Eigentümer | Kapitaleinkommen, mit 3:12-Regeln für Familiengesellschaften | 0% für Non-Dom-Ansässige (2,65% GESY fällt an, begrenzt) |
| Quellensteuer auf Dividenden ins Ausland | 30%, durch Abkommen reduziert | 0% |
| Kapitalgewinne beim Anteilsverkauf | Grundsätzlich steuerpflichtig | Befreit (außer bei zypriotischen Immobilien) |
| Vermögensteuer | Nein | Nein |
Die Körperschaftsteuersätze liegen nah beieinander. Die Lücke öffnet sich auf der zweiten Ebene, wenn der Gewinn ausgeschüttet wird.
Eine schwedische Kapitalgesellschaft (aktiebolag) zahlt 20,6 % Körperschaftsteuer auf ihren Gewinn. Dieser Teil ist unkompliziert und wettbewerbsfähig.
Auf der zweiten Ebene wird es schwerer. Die meisten von Gründern gehaltenen Gesellschaften sind Familiengesellschaften (close companies), sodass die 3:12-Regeln auf Dividenden Anwendung finden. Ein Teil der Dividende, bis zu einer jährlichen Grenze, wird als Kapitaleinkommen mit 20 % besteuert. Alles oberhalb dieser Grenze wird als Erwerbseinkommen besteuert, das mehr als 50 % erreicht, sobald kommunale und staatliche Steuern zusammenkommen.
Dividenden an einen nicht ansässigen Aktionär unterliegen einer Quellensteuer von 30 % (kupongskatt), die reduziert wird, wenn ein Doppelbesteuerungsabkommen gilt.
Die 3:12-Regeln sollen verhindern, dass Gründer hoch besteuertes Gehalt in niedriger besteuerte Dividenden umwandeln. Sie bewirken, dass die effektive Steuer auf den Gewinn, den Sie tatsächlich aus einer schwedischen Gesellschaft entnehmen, oft weit höher ist, als der Satz von 20,6 % Körperschaftsteuer vermuten lässt.
Eine zypriotische Gesellschaft zahlt 15 % Körperschaftsteuer auf ihren Gewinn. Wenn dieser Gewinn ausgeschüttet wird:
Für einen Non-Dom-Ansässigen wird der Gewinn also einmal auf Ebene der Gesellschaft besteuert und erreicht den Aktionär dann nahezu unversehrt. Es fällt auch keine Kapitalgewinnsteuer an, wenn die Anteile einer Gesellschaft verkauft werden, es sei denn, die Gesellschaft besitzt unbewegliches Vermögen in Zypern.
Unser Unternehmens- und Steuerteam berät Gründer zu zypriotischen Gesellschaftsstrukturen, Steueransässigkeit und grenzüberschreitenden Umzügen. Buchen Sie eine Beratung, um Ihre konkrete Situation zu prüfen.
Der Vergleich wird niemals allein durch den Körperschaftsteuersatz entschieden. Drei Dinge entscheiden ihn:
Ein Gründer kann zu einer zypriotischen Struktur wechseln, doch dies muss geplant werden, bevor sich etwas ändert. Die schwedische Ausreisebesteuerung kann auf nicht realisierte Gewinne aus Beteiligungen anfallen, wenn eine Person Schweden verlässt, und die schwedischen CFC-Regeln können den Gewinn einer niedrig besteuerten ausländischen Gesellschaft dem Eigentümer zurechnen.
Richtig umgesetzt, mit echter Substanz und einem sauberen Bruch der persönlichen Steueransässigkeit, kann eine zypriotische Struktur die Steuer auf den ausgeschütteten Gewinn erheblich senken. Nur auf dem Papier umgesetzt, schafft sie in beiden Ländern Risiken.
Wenn Sie eine schwedische Gesellschaft führen und eine zypriotische Struktur abwägen, ist der Ausgangspunkt eine Überprüfung Ihrer Steueransässigkeit, Ihrer Beteiligungen und des Zeitpunkts eines etwaigen Umzugs. Kontaktieren Sie uns, um Ihre Situation zu besprechen, oder lesen Sie unseren Leitfaden dazu, warum Zypern als Holdinggesellschafts-Jurisdiktion funktioniert.
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Partner specializing in corporate and tax law. Member of both the Cyprus Bar Association and the Athens Bar Association, bringing expertise across both jurisdictions.
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