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Die Schweizer Körperschaftsteuer variiert je nach Kanton, und auf Dividenden lastet eine Verrechnungssteuer von 35 %. Zypern erhebt 15 % Körperschaftsteuer und 0 % Quellensteuer auf Dividenden an Nichtansässige. Hier ist der Vergleich für Gründer.

Überprüft von Sergios Charalambous, Partner
Cyprus Bar Association
Die Schweiz hat den Ruf eines Niedrigsteuerlandes, doch das Bild ist vielschichtiger, als es die Schlagzeile vermuten lässt. Die Körperschaftsteuer variiert je nach Kanton, Dividenden tragen eine Verrechnungssteuer von 35 %, und die Kantone erheben eine jährliche Vermögensteuer auf das Nettovermögen. Zypern erhebt eine pauschale Körperschaftsteuer von 15 %, keine Quellensteuer auf Dividenden an Nichtansässige und keine Vermögensteuer. So schneiden die beiden für einen Gründer ab.
| Steuer | Schweiz | Zypern |
|---|---|---|
| Körperschaftsteuer | ca. 12% bis 21% effektiv, je nach Kanton | 15% |
| Dividendenquellensteuer | 35% (rückerstattbar oder durch Abkommen reduziert) | 0% an Nichtansässige |
| Steuer auf Dividenden an einen ansässigen Eigentümer | Teilbesteuerung zu progressiven Sätzen | 0% für Non-Dom-Ansässige (2,65% GESY, begrenzt) |
| Vermögensteuer | Ja, auf kantonaler Ebene | Nein |
| Kapitalgewinne beim privaten Anteilsverkauf | Für private Anleger oft steuerfrei | Befreit (außer bei zypriotischen Immobilien) |
Eine Schweizer Gesellschaft zahlt eine direkte Bundessteuer von 8,5 % auf den Gewinn nach Steuern, zuzüglich einer kantonalen und kommunalen Steuer, die stark variiert. Der kombinierte effektive Satz reicht von rund 12 % in den niedrigsten Kantonen bis zu etwa 21 % in den höchsten.
Wenn der Gewinn ausgeschüttet wird, erhebt die Schweiz eine Verrechnungssteuer von 35 %. Schweizer Ansässige fordern sie über ihre Steuererklärung zurück; Nichtansässige erhalten einen Teil davon im Rahmen des maßgeblichen Doppelbesteuerungsabkommens zurück. Ein ansässiger Eigentümer wird auf die Dividende dann zu progressiven Einkommensteuersätzen besteuert, wobei qualifizierende Beteiligungen von der Teilbesteuerung profitieren.
Die Verrechnungssteuer von 35 % ist eine Liquiditätsbelastung, selbst wenn sie letztlich rückerstattbar ist. Für einen Nichtansässigen wird der Betrag, der nach dem Abkommen nicht zurückgefordert werden kann, zu einer realen, endgültigen Steuer auf die Dividende.
Eine zypriotische Gesellschaft zahlt 15 % Körperschaftsteuer. Danach:
Es fällt keine zypriotische Kapitalgewinnsteuer auf den Verkauf von Anteilen an, es sei denn, die Gesellschaft hält unbewegliches Vermögen in Zypern.
Dies ist der Unterschied, den Gründer oft übersehen. Die Schweizer Kantone besteuern das weltweite Nettovermögen jedes Jahr, einschließlich Gesellschaftsanteilen, Immobilien und Anlagen. Der Satz ist prozentual bescheiden, gilt aber jährlich für die gesamte Vermögensbasis, nicht nur für das Einkommen.
Zypern hat keine Vermögensteuer und keine Erbschaftsteuer. Für einen Gründer mit erheblichem Vermögen summiert sich dieser jährliche Unterschied.
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Die Schweiz bietet Stabilität, ein starkes Bankwesen und eine glaubwürdige Basis. Zypern bietet eine niedrigere effektive Besteuerung des ausgeschütteten Gewinns für Non-Dom-Ansässige, keine Vermögensteuer und die volle EU-Mitgliedschaft mit Zugang zu den EU-Richtlinien und dem SEPA-Netzwerk.
Die richtige Wahl hängt davon ab, wo Sie steuerlich ansässig sind, welche Substanz hinter der Gesellschaft steht und wie Ihre umfassendere Vermögensposition aussieht. Für einen Vergleich aus der anderen Richtung lesen Sie unseren Leitfaden zur zypriotischen Steueransässigkeit und zum Non-Dom-Status, oder kontaktieren Sie uns, um Ihre Struktur zu besprechen.
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Partner specializing in corporate and tax law. Member of both the Cyprus Bar Association and the Athens Bar Association, bringing expertise across both jurisdictions.
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