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Umzug aus Frankreich nach Zypern 2026: Wegzugsteuer (article 167 bis), IFI, PFU, Abkommen Frankreich-Zypern und die Non-Dom-60-Tage-Regel Zyperns.

Verfasst von Sergios Charalambous, Partner
Cyprus Bar Association
Für einen französischen Unternehmer, Ruheständler oder Investor verbirgt diese Überschrift ein wahrhaft zweiseitiges Problem. Sie müssen Frankreich sauber verlassen, denn Frankreich lässt einen vermögenden wegziehenden Ansässigen nicht leise gehen, und Sie müssen in Zypern so ankommen, dass in den Augen des Cyprus Tax Department tatsächlich eine Ansässigkeit begründet wird. Dieser Leitfaden ordnet beide Seiten der Grenze für 2026, einerseits die genauen französischen Wegzugsmechanismen und andererseits das nach der Reform geltende zypriotische Non-Dom-Regime unter Law 245(I)/2025.
Ein Umzug aus Frankreich nach Zypern im Jahr 2026 umfasst drei miteinander verbundene Schritte: die Beendigung der französischen Steueransässigkeit nach article 4B CGI, die Klärung einer etwaigen französischen Wegzug- und Vermögensteuerlage sowie die Begründung der zypriotischen Steueransässigkeit mit Non-Dom-Status. Jeder Schritt hat sein eigenes Timing, und die falsche Reihenfolge ist die mit Abstand häufigste Art, wie Menschen für ein Jahr, mit dem sie nicht gerechnet haben, in beiden Ländern besteuert werden.
Die beiden Länder stimmen sich nicht für Sie ab. Frankreich wendet seine eigenen Ansässigkeitstests und seine eigenen Wegzugsteuern an, berechnet von der Direction générale des Finances publiques (DGFiP). Zypern wendet über das Cyprus Tax Department seine eigenen Ansässigkeitsregeln an. Darüber liegt ein Doppelbesteuerungsabkommen, doch wie wir unten erläutern, ist das 2026 maßgebliche Abkommen weiterhin der Text von 1981 und nicht die Neufassung von 2023, die zwar unterzeichnet, aber noch nicht in Kraft gesetzt wurde.
Dieser Leitfaden richtet sich an die Menschen, die den Schritt am häufigsten gehen: Gründer, die eine Gesellschaft verkaufen oder umstrukturieren, ortsunabhängige Unternehmer, die ihre Einkünfte mitnehmen können, Investoren, die von Dividenden und Kapitalgewinnen leben, und Ruheständler, die von der Rentenbesteuerung und dem Klima angezogen werden. Die Mechanik unterscheidet sich für jeden, doch die Logik der Reihenfolge ist dieselbe.
Sie hören auf, in Frankreich steuerlich ansässig zu sein, sobald Sie keinen der Tests des article 4B des Code général des impôts mehr erfüllen. Entscheidend ist, dass Frankreich diese Tests als Alternativen und nicht kumulativ anwendet, sodass die Erfüllung eines einzigen genügt, um Sie in Frankreich ansässig zu halten.
Die Tests des article 4B sind:
Die viel zitierte Zahl von "183 Tagen" ist als eigenständiger Test in Frankreich ein Mythos. Es gibt keine einzelne Tageszählung, die die französische Ansässigkeit entscheidet. Sie können weniger als 183 Tage in Frankreich verbringen und dennoch ansässig sein, weil Ihr Familienwohnsitz oder Ihr wirtschaftlicher Mittelpunkt dort verbleibt. Deshalb bedeutet ein echter Umzug, die Familie zu verlagern, die geschäftliche Substanz zu verlagern und den wirtschaftlichen Schwerpunkt zu verlagern, nicht nur viele Flüge zu buchen.
Wenn sowohl Frankreich als auch Zypern Sie im selben Jahr als ansässig betrachten, entscheidet die Tie-Breaker-Regel des Abkommens. Sie verläuft über eine Ihnen zur Verfügung stehende ständige Wohnstätte, dann den Mittelpunkt der Lebensinteressen, dann den gewöhnlichen Aufenthalt, dann die Staatsangehörigkeit und schließlich das gegenseitige Einvernehmen zwischen den Behörden. Um den Tie-Break zugunsten Zyperns zu gewinnen, sollten Sie eine ständige Wohnstätte in Zypern, Ihr Familien- und Sozialleben in Zypern und Ihre erkennbar verlagerten wirtschaftlichen Interessen haben.
Sie werden in Zypern steuerlich ansässig, indem Sie entweder die reguläre 183-Tage-Regel oder die flexiblere 60-Tage-Regel erfüllen. Die meisten, die aus steuerlichen Gründen aus Frankreich umziehen, verlassen sich auf die 60-Tage-Regelung, weil sie damit die zypriotische Ansässigkeit begründen können, ohne mehr als das halbe Jahr auf der Insel zu verbringen.
Nach der Standardregel sind Sie in einem Kalenderjahr in Zypern steuerlich ansässig, wenn Sie dort mehr als 183 Tage verbringen. Sie ist einfach und erfordert keine weitere Bedingung.
Die 60-Tage-Regel macht Zypern für mobile Fachkräfte attraktiv. Sie erfüllen sie, wenn Sie im selben Kalenderjahr:
Seit dem 1. Januar 2026 verlangt die 60-Tage-Regel mindestens 60 Tage in Zypern, höchstens 183 Tage in einem anderen einzelnen Staat, eine ständige Wohnstätte in Zypern sowie eine zyprische Geschäfts-, Beschäftigungs- oder Organstellung, die im selben Steuerjahr nicht endet. Eine Steueransässigkeit in einem anderen Staat schließt die Person nicht mehr automatisch aus; eine Doppelansässigkeit ist nach dem anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommen zu lösen.
Non-Dom ist eine rechtliche und tatsächliche Einordnung, die das Ursprungs- und Wahldomizil, gesetzliche Ausnahmen und den 17-von-20-Test erfordert; sie ist keine automatische feste 17-Jahres-Zusage. Artikel 3D verlängert den Non-Dom-Status nicht, sondern schafft für bestimmte berechtigte, als domiciled geltende Personen eine gesonderte entgeltliche alternative SDC-Methode. GHS und andere Steuern sind getrennt zu prüfen.
Wenn Sie als französischer Staatsbürger umziehen, gelten Sie mit ziemlicher Sicherheit als nicht domiziliert, denn das Domizil in Zypern ist in der Regel das Ursprungsdomizil (typischerweise das Ihres Vaters), sofern Sie kein zypriotisches Domizil haben, und das Regime ist genau für Zuziehende konzipiert. Ein umfassenderes Bild finden Sie unter Zypriotische Steueransässigkeit und Non-Dom-Status.
Die zyprische Non-Dom-Befreiung von der SDC gilt nur, solange die Person nicht in Zypern domiziliert ist; ein angenommenes Domizil kann nach mindestens 17 der vorangegangenen 20 Steuerjahre mit zyprischer Steueransässigkeit entstehen. Artikel 3D ändert das Domizil nicht und erhält die 0%-Non-Dom-Befreiung nicht aufrecht. Eine berechtigte Person ohne zyprisches Ursprungsdomizil, die als domiziliert gilt, kann für höchstens zwei Zeiträume eine unwiderrufliche alternative SDC von EUR 50.000 pro Jahr für fünf aufeinanderfolgende Jahre wählen, die nach Genehmigung als ein Betrag von EUR 250.000 gezahlt wird. GHS, Einkommensteuer und ausländische Steuern bleiben gesondert zu prüfen.
Eine Belastung bleibt unabhängig vom Non-Dom-Status: Beiträge zum General Healthcare System (GHS, bekannt als GESY). GHS-Beiträge fallen auf die meisten Einkunftsarten an, einschließlich Dividenden und Zinsen, vorbehaltlich der im Gesetz festgelegten jährlichen Obergrenze. "0% Steuer" auf Kapitaleinkünfte trifft also für Einkommensteuer und SDC zu, doch Sie sollten den gedeckelten GHS-Beitrag zusätzlich einplanen.
Frankreich erhebt die Wegzugsteuer nach article 167 bis CGI nur, wenn Sie bestimmte Schwellen überschreiten, und selbst dann profitiert ein Umzug nach Zypern von einem automatischen Zahlungsaufschub. Die Steuer erfasst nicht realisierte Gewinne aus beim Wegzug gehaltenen Wertpapieren und behandelt Ihren Wegzug so, als hätten Sie das Portfolio veräußert.
Die Wegzugsteuer greift, wenn Sie in mindestens sechs der zehn Jahre vor dem Wegzug in Frankreich steuerlich ansässig waren und am Wegzugstag entweder Folgendes halten:
Wenn Sie diese Auslöser überschreiten, wird der fiktive Gewinn zum Satz der Pauschalsteuer besteuert. Für 2026 sind das 31.4%, zusammengesetzt aus 12.8% Einkommensteuer und 18.6% Sozialabgaben (wobei die Sozialabgabe von 17.2% gestiegen ist). Sie erklären den Gewinn, zahlen ihn aber nicht zwingend.
Da Zypern ein EU-Mitgliedstaat ist, erfolgt der Zahlungsaufschub (sursis de paiement) automatisch. Sie müssen keine Bankgarantie stellen und keinen Steuervertreter benennen. In der Praxis bedeutet das, dass Sie die Erklärung beim Wegzug einreichen und die fiktive Steuerschuld vortragen, ohne Geld auszuzahlen.
Die Steuerschuld erlischt sodann durch Zeitablauf. Für Wegzüge seit dem 1 January 2019 wird die aufgeschobene Wegzugsteuer aufgehoben (dégrèvement), sobald Sie die Wertpapiere gehalten haben:
Für die meisten, die tatsächlich umziehen und ihre Anteile behalten, wird die Wegzugsteuer somit zu einer Formalität statt zu einer Barzahlung. Die Falle ist, zu früh zu verkaufen oder nach Frankreich zurückzukehren, was jeweils die aufgeschobene Steuer auslösen kann.
Nachdem Sie Frankreich verlassen haben, gilt die Impôt sur la Fortune Immobilière (IFI) für Sie nur für in Frankreich belegenes Immobilienvermögen, und Zypern erhebt überhaupt keine Vermögensteuer. Die IFI ist eine reine Immobilienvermögensteuer; sie erfasst weder Aktien noch Bargeld, Anleihen oder sonstiges bewegliches Vermögen.
Für 2026 bleibt die IFI-Schwelle bei €1,300,000 an steuerpflichtigem Netto-Immobilienvermögen. Darüber verläuft der progressive Tarif von 0.5% bis 1.5%, berechnet ab der €800,000-Stufe, mit einem Freibetrag von 30% auf Ihren Hauptwohnsitz, solange Sie noch darin wohnen. Als in Frankreich Ansässiger werden Sie auf weltweites Immobilienvermögen veranlagt; als Nichtansässiger nur auf in Frankreich belegene Immobilien.
Die praktische Folge ist eindeutig. Behalten Sie eine französische Wohnung oder ein Ferienhaus, bleibt deren Wert in der IFI-Bemessungsgrundlage, und wenn Ihr französischer Immobilienbestand €1.3 Millionen übersteigt, erklären und zahlen Sie die IFI weiterhin als Nichtansässiger. Alles, was Sie in beweglicher Form halten (Portfolios, Gesellschaftsanteile, Bargeld), fällt vollständig aus der IFI heraus, sobald Sie nichtansässig sind, und Zypern erhebt keine entsprechende Abgabe.
Sobald Sie ein zypriotischer Non-Dom-Ansässiger sind, werden Dividenden und Zinsen mit 0% besteuert und Gewinne aus Wertpapieren ebenfalls mit 0%, gegenüber pauschalen 30% bis 31.4% in Frankreich auf dieselben Einkünfte. Dieser Unterschied ist der zentrale finanzielle Grund, warum der Umzug für Investoren und Gründer funktioniert.
In Frankreich werden Kapitaleinkünfte normalerweise unter dem Prélèvement Forfaitaire Unique (PFU), der Pauschalsteuer, besteuert. Für 2026 beträgt der PFU auf Einkünfte aus beweglichem Kapital 31.4% (12.8% Einkommensteuer plus 18.6% Sozialabgaben). Immobilienkapitalgewinne und Mieteinkünfte behalten die frühere Sozialabgabe von 17.2%, was in diesen Kategorien insgesamt 30% ergibt.
In Zypern zahlt ein Non-Dom keine SDC und keine Einkommensteuer auf Dividenden, keine SDC auf die meisten Zinsen und keine Kapitalertragsteuer auf die Veräußerung von Wertpapieren wie Aktien, Anleihen und Anteilen. Die einzige zypriotische Kapitalertragsteuer betrifft in Zypern belegenes unbewegliches Vermögen (und Anteile an Gesellschaften, die solches halten), was ein typisches Anlageportfolio nicht berührt.
| Einkunftsart | Frankreich (2026) | Zypriotischer Non-Dom-Ansässiger (2026) |
|---|---|---|
| Dividenden | 31.4% PFU (12.8% + 18.6%) | 0% (keine Einkommensteuer, keine SDC) |
| Zinsen | 31.4% PFU | 0% SDC auf qualifizierende Zinsen |
| Gewinne aus Aktien und Wertpapieren | 31.4% PFU | 0% Kapitalertragsteuer |
| Mieteinkünfte (französische Immobilie) | Progressiv + 17.2% Sozialabgaben | In Frankreich als Quellenstaat steuerpflichtig |
| Vermögen aus beweglichen Werten | Außerhalb der IFI | Keine Vermögensteuer |
Für einen Gründer, der beide Systeme nebeneinander abwägt, stellen wir die weiteren Abwägungen in einem Steuervergleich Zypern gegen Frankreich für Gründer dar. Beachten Sie zudem, dass Frankreich mit Wirkung zum 1 January 2026 Leitlinien nach article 119 bis A (II) CGI veröffentlicht hat, die französische Gesellschaften in bestimmten Fällen verpflichten, den inländischen Quellensteuersatz auf Dividenden anzuwenden, die an Nichtansässige in Abkommensstaaten gezahlt werden, welche eine vollständige Befreiung oder einen Nullsatz bieten. Das ist ein Grund, französische Dividendenströme mit fachlicher Beratung zu strukturieren, statt eine automatische Entlastung anzunehmen.
Ausländische Renten, die ein zypriotischer Steueransässiger bezieht, können nach einer günstigen pauschalen 5%-Option oder nach dem normalen progressiven Einkommensteuertarif besteuert werden, je nachdem, was der Ruheständler jedes Jahr wählt. Ab 2026 sind die ersten €5,000 der ausländischen Renteneinkünfte steuerfrei, und nur der übersteigende Betrag wird mit pauschal 5% besteuert.
Die Wahl ist entscheidend. Im Sondermodus werden ausländische Renteneinkünfte oberhalb des steuerfreien Betrags von €5,000 mit pauschal 5% besteuert. Im ordentlichen Modus wird die Rente zu Ihren übrigen Einkünften hinzugerechnet und nach dem progressiven Tarif besteuert, was nur für kleinere Renten attraktiver ist, die in den steuerfreien Betrag und die unteren Stufen fallen. Ruheständler vergleichen in der Regel beide jedes Jahr. Unser vollständiger Leitfaden zur Rentenbesteuerung in Zypern arbeitet die Rechnung durch.
Renten aus öffentlichem Dienst werden anders behandelt. Nach dem Abkommensrahmen sind Renten, die für frühere Tätigkeit im öffentlichen Dienst gezahlt werden, in der Regel nur im zahlenden Staat steuerpflichtig, was bedeutet, dass eine französische Beamtenpension eher in Frankreich als in Zypern steuerpflichtig bleiben kann. Da die Rentenartikel des Abkommens von der Rentenart abhängen, klären Sie die Aufteilung für Ihre konkrete Rente, bevor Sie sich auf den 5%-Satz verlassen.
Das Abkommen, das die steuerlichen Beziehungen zwischen Frankreich und Zypern 2026 regelt, ist weiterhin das Doppelbesteuerungsabkommen von 1981, denn das im December 2023 unterzeichnete überarbeitete Abkommen ist noch nicht in Kraft getreten. Diesen Punkt geben viele Zusammenfassungen falsch wieder, daher lohnt es sich, ihn klar zu benennen.
Ein überarbeitetes Abkommen wurde am 11 December 2023 unterzeichnet, um den Text von 1981 zu ersetzen. Der französische Senat billigte es am 20 February 2026, doch die Ratifikationsurkunden wurden nicht ausgetauscht, sodass es nicht in Kraft getreten ist. Bis dieser Austausch erfolgt, gilt weiterhin das Abkommen von 1981. Jede Planung, die annimmt, dass die neuen Sätze bereits gelten, ist verfrüht.
Nach dem überarbeiteten Text umfassen die wesentlichen Merkmale, sobald es in Kraft ist, Folgendes:
Für die Planung 2026 behandeln Sie das neue Abkommen als eine günstige Entwicklung am Horizont und nicht als gegenwärtigen Anspruch, und strukturieren Sie Einkünfte aus französischer Quelle nach den Regeln und dem Abkommen von 1981, die heute tatsächlich gelten.
Als französischer Staatsangehöriger registrieren Sie sich in Zypern mit einem Yellow Slip, der MEU1-Registrierungsbescheinigung, die Ihr Aufenthaltsrecht als EU-Bürger bestätigt, statt ein Visum zu gewähren. Frankreich und Zypern sind beide EU-Mitgliedstaaten, sodass Sie Freizügigkeit genießen und niemals eine Einwanderungserlaubnis benötigen.
Die praktischen Schritte sind:
Familienangehörige folgen demselben Weg, und EU-Familienangehörige registrieren sich auf derselben MEU1-Grundlage. Unsere Schritt-für-Schritt-Anleitung behandelt, wie Sie den zypriotischen Yellow Slip erhalten, und die Details zu den Unterlagen. Parallel dazu eröffnen Sie ein zypriotisches Bankkonto und beantragen einen Tax Identification Code beim Cyprus Tax Department, die Sie beide benötigen, um eine echte Niederlassung nachzuweisen und die 60-Tage-Regel sauber anzuwenden. Viele EU-Zuziehende sind überrascht, wie verwaltungstechnisch leicht dies ist, was ein Teil davon ist, warum EU-Bürger den Umzug nach Zypern unkompliziert finden.
Auf französischer Seite müssen Sie eine abschließende französische Erklärung einreichen, eine etwaige Wegzugsteuerlage auf dem Formular 2074-ETD erklären und das Finanzamt förmlich über Ihren Wegzug und Ihre neue Anschrift informieren. Die Wegzugsteuererklärung zu überspringen ist ein Fehler, selbst wenn Sie erwarten, dass der automatische Aufschub den zu zahlenden Betrag auf null senkt, denn der Aufschub hängt davon ab, dass die Erklärung abgegeben wird.
Die wichtigsten Formalitäten sind:
Legen Sie den Wegzug innerhalb des Kalenderjahres unter Berücksichtigung beider Länder fest. Frankreich besteuert Sie auf Ihr weltweites Einkommen bis zum Wegzugstag und danach auf Einkünfte aus französischer Quelle; die zypriotische Ansässigkeit wird pro Kalenderjahr beurteilt. Den Wegzug so abzustimmen, dass Sie eindeutig aufhören, die Tests des article 4B zu erfüllen, und in einem definierten Jahr eindeutig beginnen, einen zypriotischen Ansässigkeitstest zu erfüllen, vermeidet eine Überschneidung, in der beide Länder Sie beanspruchen.
Die richtige Reihenfolge besteht darin, die zypriotische Basis zu schaffen, dann die französische Ansässigkeit endgültig zu beenden und anschließend die französischen Wegzugsformalitäten zu erledigen, sodass Sie nie in beiden Ländern zugleich aus demselben Grund steuerlich ansässig sind. Eine praktikable Reihenfolge über 12 Monate sieht so aus:
Die klassischen Fehler sind, die Familie in Frankreich zu belassen, Ihre Haupttätigkeit oder Ihren wirtschaftlichen Mittelpunkt in Frankreich zu behalten oder zu viele Tage in Frankreich zu verbringen, was jeweils Sie versehentlich nach article 4B in Frankreich ansässig halten kann. Auf zypriotischer Seite kann das Nichterfüllen der 60-Tage-Bedingungen (zum Beispiel keine ständige Wohnstätte zu unterhalten oder anderswo als ansässig behandelt zu werden) dazu führen, dass Sie nirgendwo nützlich ansässig sind.
Genau hier verdient ein zypriotischer Anwalt sein Honorar: den Wegzug nach article 4B und die Tie-Breaker-Regel des Abkommens gegen die zypriotischen 60-Tage-Bedingungen abzubilden, die Wegzugsteuererklärung zeitlich abzustimmen und den Umzug so zu dokumentieren, dass beide Behörden ihn anerkennen. Umfasst Ihr Einkommen auch eine zypriotische Anstellung, kann die 50%-Expat-Steuerbefreiung auf zypriotische Arbeitseinkünfte eine weitere planungswürdige Ebene hinzufügen.
Bei Philippou Law Firm beraten wir französische Ansässige, Unternehmer und Ruheständler beim gesamten Umzug von Frankreich nach Zypern: die Begründung der zypriotischen Steueransässigkeit und des Non-Dom-Status, die Strukturierung einer zypriotischen Gesellschaft, wo die 60-Tage-Regel dies erfordert, die Beschaffung des Yellow Slip und des Tax Identification Code sowie die Abstimmung mit französischen Beratern zur Wegzugsteuererklärung nach article 167 bis, zur IFI und zur Abkommenslage. Wenn Sie einen Umzug für 2026 oder 2027 planen, kontaktieren Sie uns für einen maßgeschneiderten Ablaufplan, der auf Ihr Vermögen, Ihre Familie und Ihren Zeitrahmen zugeschnitten ist.
Steuerlicher Umzug
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Festpreis, in Ihrer Mandatsvereinbarung festgehalten, bevor Sie zahlen. Ein in Zypern zugelassener Anwalt antwortet innerhalb von 24 Stunden.
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Partner specializing in corporate and tax law. Member of both the Cyprus Bar Association and the Athens Bar Association, bringing expertise across both jurisdictions.
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Ein Umzug von Israel nach Zypern kann nicht allein anhand der Zypern-Tageszählung beurteilt werden. Der israelische Wohnsitz ist faktensensibel und konzentriert sich auf den Lebensmittelpunkt der Person, gestützt durch gesetzliche Annahmen zur Tageszahl …

Der steuerliche Wohnsitz in Polen kann bestehen bleiben, wenn entweder der Mittelpunkt der persönlichen oder wirtschaftlichen Interessen in Polen verbleibt oder die gesetzliche Tagesfrist erfüllt ist. Eine zypriotische Adresse, ein Unternehmen oder ein Zertifikat hat keinen Vorrang vor diesen inländischen Tests.
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