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Umzug von den Niederlanden nach Zypern 2026? Box-2-Wegzugssteuer, Box 3, 30%-Regelung sowie das zyprische Non-Dom-System und die 60-Tage-Regel erklärt.

Verfasst von Sergios Charalambous, Partner
Cyprus Bar Association
Der Korridor wird von Geschäftsführern einer besloten vennootschap (BV), Privatanlegern, ortsunabhängigen Gründern und Ruheständlern rege genutzt. Der Reiz ist real, doch die Reihenfolge zählt: Die niederländische Wegzugsposition und die zyprische Zuzugsposition müssen im selben Steuerjahr aufeinander abgestimmt sein, sonst wird der Vorteil verwässert. Dieser Leitfaden bildet beide Seiten für einen Umzug 2026 ab.
Niederländische Ansässige ziehen nach Zypern, weil die effektive Besteuerung von Kapitaleinkünften, Dividenden und Unternehmensgewinnen unter dem zyprischen Non-Dom-System deutlich niedriger ist als unter den niederländischen Systemen von Box 2 und Box 3. Ein niederländischer Ansässiger wird auf sein weltweites Einkommen besteuert, wobei Einkünfte aus wesentlicher Beteiligung (Box 2) bis zu 31% erreichen und Ersparnisse und Anlagen (Box 3) auf einen fiktiven Ertrag besteuert werden. Zypern hingegen befreit einen Non-Dom vollständig von der Steuer auf Dividenden und Zinsen.
Für 2026 wendet die niederländische Box 2 auf die ersten EUR 68,843 an Einkünften aus wesentlicher Beteiligung pro Person 24.5% und auf den überschießenden Betrag 31% an, wobei steuerliche Partner bis zu EUR 137,686 in der niedrigeren Stufe zuordnen können. Box 3 besteuert Ersparnisse und Anlagen auf einen fiktiven Ertrag (6% Pauschalsatz auf sonstige Vermögenswerte für 2026) zu einem Satz von 36%. Ein zyprischer Non-Dom zahlt 0% Sonderverteidigungsabgabe auf dieselben Dividenden- und Zinsströme, und Zypern erhebt überhaupt keine Vermögensteuer auf bewegliches Vermögen. Das ist die Lücke, die die Entscheidung antreibt.
Die eindeutigsten Nutznießer sind:
Sie werden in Zypern steuerlich ansässig, indem Sie in einem Kalenderjahr entweder die 183-Tage-Regel oder die 60-Tage-Regel erfüllen. Zypern verwendet das Kalenderjahr als Steuerjahr, und die Ansässigkeit wird jährlich geprüft. Für eine vollständige Darstellung des Rahmens siehe Steueransässigkeit und Non-Domiciled-Status in Zypern erklärt.
Nach der 183-Tage-Regel sind Sie in Zypern steuerlich ansässig, wenn Sie mehr als 183 Tage im Kalenderjahr in Zypern verbringen. Dies ist der einfachste Test und erfordert nicht mehr als physische Anwesenheit. Er eignet sich für Personen, die Zypern zu ihrem echten Hauptwohnsitz machen und den Großteil des Jahres dort verbringen möchten.
Seit dem 1. Januar 2026 verlangt die 60-Tage-Regel mindestens 60 Tage in Zypern, höchstens 183 Tage in einem anderen einzelnen Staat, eine ständige Wohnstätte in Zypern sowie eine zyprische Geschäfts-, Beschäftigungs- oder Organstellung, die im selben Steuerjahr nicht endet. Eine Steueransässigkeit in einem anderen Staat schließt die Person nicht mehr automatisch aus; eine Doppelansässigkeit ist nach dem anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommen zu lösen.
Niederländische Staatsangehörige sind EU-Bürger, sodass kein Visum erforderlich ist. Für einen Aufenthalt von mehr als drei Monaten registrieren Sie sich für eine MEU1-Registrierungsbescheinigung, häufig als Yellow Slip bezeichnet, unter Nachweis ausreichender Mittel oder einer Beschäftigung in Zypern. Dies ist eine einwanderungsrechtliche Formalität und kein Test der Steueransässigkeit, belegt jedoch Ihre Anwesenheit und Ihre Absicht. Siehe Registrierung für den Yellow Slip als EU-Bürger und, allgemeiner, die Leichtigkeit des Umzugs nach Zypern als EU-Bürger.
Das zyprische Non-Domiciled-System befreit einen in Zypern steueransässigen, nicht domizilierten Steuerpflichtigen von der Sonderverteidigungsabgabe auf weltweite Dividenden- und passive Zinserträge. Da Dividenden und Zinsen auch außerhalb der persönlichen Einkommensteuer liegen, ist das praktische Ergebnis 0% zyprische Steuer auf diese Einkünfte. Die meisten Personen, die aus den Niederlanden umziehen, erwerben den Non-Dom-Status, weil ihr Ursprungsdomizil außerhalb Zyperns liegt.
Non-Dom ist eine rechtliche und tatsächliche Einordnung, die das Ursprungs- und Wahldomizil, gesetzliche Ausnahmen und den 17-von-20-Test erfordert; sie ist keine automatische feste 17-Jahres-Zusage. Artikel 3D verlängert den Non-Dom-Status nicht, sondern schafft für bestimmte berechtigte, als domiciled geltende Personen eine gesonderte entgeltliche alternative SDC-Methode. GHS und andere Steuern sind getrennt zu prüfen.
Die zyprische Non-Dom-Befreiung von der SDC gilt nur, solange die Person nicht in Zypern domiziliert ist; ein angenommenes Domizil kann nach mindestens 17 der vorangegangenen 20 Steuerjahre mit zyprischer Steueransässigkeit entstehen. Artikel 3D ändert das Domizil nicht und erhält die 0%-Non-Dom-Befreiung nicht aufrecht. Eine berechtigte Person ohne zyprisches Ursprungsdomizil, die als domiziliert gilt, kann für höchstens zwei Zeiträume eine unwiderrufliche alternative SDC von EUR 50.000 pro Jahr für fünf aufeinanderfolgende Jahre wählen, die nach Genehmigung als ein Betrag von EUR 250.000 gezahlt wird. GHS, Einkommensteuer und ausländische Steuern bleiben gesondert zu prüfen.
Der Beitrag zum staatlichen Gesundheitssystem (GESY) gilt weiterhin für Dividenden und sonstige Einkünfte mit 2.65% und ist bei einem Einkommen von EUR 180,000 pro Jahr gedeckelt. GESY ist keine Steuer auf gleicher Ebene wie die SDC; er finanziert den allgemeinen Zugang zur Gesundheitsversorgung in Zypern, und die Obergrenze hält den maximalen Jahresbeitrag selbst bei hohen Dividendeneinkünften bescheiden.
Die wichtigste niederländische Wegzugssteuer ist die conserverende aanslag, eine Schutzveranlagung auf jede wesentliche Beteiligung, die Sie an einer Gesellschaft halten. Wenn Sie 5% oder mehr der Anteile an einer Gesellschaft halten (eine wesentliche Beteiligung, oder aanmerkelijk belang), wird der Wegzug aus den Niederlanden als fiktive Veräußerung zum Marktwert behandelt, und der Belastingdienst veranlagt den daraus resultierenden Box-2-Gewinn.
Die conserverende aanslag bewertet Ihre Anteile zum Marktwert am Tag der Auswanderung und berechnet die Box-2-Steuer, als hätten Sie sie verkauft. Es handelt sich um eine Schutzveranlagung: Die Steuer ist festgesetzt, wird aber nicht sofort erhoben. Dies ist vor allem für DGAs bedeutsam, deren BV erhebliche einbehaltene Gewinne oder eine im Wert gestiegene Beteiligung hält.
Bei Auswanderungen nach dem 15. September 2015 verfällt die conserverende aanslag nicht mehr nach 10 Jahren. Früher wurde die Veranlagung aufgehoben, wenn Sie die Anteile ein Jahrzehnt lang ohne auslösendes Ereignis hielten. Nach den geltenden Regeln bleibt sie grundsätzlich unbefristet bestehen und besteht fort, bis Sie die Anteile verkaufen, eine qualifizierende Dividendenausschüttung vornehmen oder versterben. Praktisch bedeutet dies, dass niederländische Berater die Position vor Ihrem Wegzug prüfen sollten, da die Zeit allein sie nicht mehr erlöschen lässt.
Die Zahlung der conserverende aanslag kann in der Regel ohne Sicherheit aufgeschoben werden, wenn Sie innerhalb der EU auswandern. Der Aufschub gilt, bis ein realisierendes Ereignis eintritt. Eine qualifizierende Dividendenausschüttung oberhalb der gesetzlichen Schwelle kann einen Teil der Veranlagung beschleunigen (realisieren), und ein niederländischer Dividendenquellensteuerabzug von 15% an der Quelle wird auf die offene Box-2-Verbindlichkeit angerechnet. Das Zusammenspiel zwischen dem Aufschub, einer etwaigen Dividendenausschüttung und dem Abkommen zwischen Zypern und den Niederlanden ist einzelfallabhängig und sollte vor jeder Ausschüttung mit niederländischen Beratern abgestimmt werden.
Box 3 wird bis zu Ihrem Auswanderungsdatum abgerechnet und endet dann, da ein Nichtansässiger grundsätzlich nur auf in den Niederlanden belegene Vermögenswerte wie niederländische Immobilien besteuert wird. Sobald Sie kein niederländischer Ansässiger mehr sind, verlässt Ihr weltweites Spar- und Anlageportfolio das niederländische Box-3-Netz.
Für 2026 besteuert Box 3 Ersparnisse und Anlagen weiterhin auf Basis eines fiktiven Ertrags und wendet einen Pauschalsatz von 6% auf sonstige Vermögenswerte sowie einen Steuersatz von 36% auf den angenommenen Ertrag an. Dies ist das System, das ein wegziehender Ansässiger für den Teil des Jahres bis zur Auswanderung abrechnet. Da es fiktiv ist und nicht auf dem tatsächlichen Ertrag beruht, wirkt sich der Zeitpunkt Ihres Wegzugs innerhalb des Jahres auf die endgültige Box-3-Zahl aus.
Das Wet werkelijk rendement box 3 (ein Übergang zur Besteuerung des tatsächlichen Ertrags anstelle eines fiktiven Ertrags) wurde am 12. Februar 2026 von der niederländischen Zweiten Kammer verabschiedet und soll am 1. Januar 2028 in Kraft treten. Bis dahin gilt das Fiktivertragssystem weiter. Für alle, die 2026 oder 2027 auswandern, ist das fiktive System das maßgebliche; die Reform zum tatsächlichen Ertrag ist vor allem für diejenigen von Belang, die in späteren Jahren noch ansässig sind.
Die 30%-Regelung endet, wenn Ihre niederländische Beschäftigung endet, da die Regelung an diese Beschäftigung gebunden ist. Sie senkt die niederländische Steuer auf einen Teil des Gehalts eines qualifizierenden Expats, während dieser in den Niederlanden arbeitet, und sie kann den Weggang, der das Beschäftigungsverhältnis beendet, nicht überdauern.
Die maximale Expat-Regelung bleibt für 2026 bei 30% und wird ab dem 1. Januar 2027 auf pauschal 27% für ab 2024 eingestellte Arbeitnehmer reduziert, wobei die Gehaltsgrenze 2027 auf EUR 50,436 steigt. Wenn Ihr Umzug mit dem Ende Ihrer niederländischen Tätigkeit zusammenfällt, verlieren Sie die Regelung mit dem Ende der Beschäftigung, daher sollten Sie den Zeitpunkt des Gehalts um das Wegzugsdatum herum planen.
Da die Regelung an die Beschäftigung gebunden ist, gibt es keine Übertragung nach Zypern. Was sie auf zyprischer Seite ersetzt, ist die nachstehend erörterte zyprische Expat-Entlastung, die einen erheblichen Teil des zyprischen Arbeitseinkommens für neue Ansässige, die in Zypern eine Tätigkeit aufnehmen, abschirmen kann.
Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Zypern und den Niederlanden teilt die Besteuerungsrechte zwischen den beiden Staaten auf und verhindert, dass dasselbe Einkommen zweimal besteuert wird. Es folgt der Struktur des OECD-Musterabkommens, weist die vorrangigen Besteuerungsrechte nach Einkommensart zu und gewährt Entlastung, wo beide Staaten andernfalls besteuern würden.
Das Abkommen wurde am 1. Juni 2021 unterzeichnet, trat am 30. Juni 2023 in Kraft, und seine Bestimmungen gelten ab dem 1. Januar 2024. Es ist daher für einen Umzug 2026 voll wirksam. Vor diesem Abkommen hatten die beiden Staaten kein umfassendes Doppelbesteuerungsabkommen, sodass sein Zustandekommen den zwischen den Niederlanden und Zypern Umziehenden erstmals einen klaren Rahmen gab.
Nach dem Abkommen ist der Quellensteuerabzug auf Dividenden auf 15% begrenzt, mit einem Satz von 0% für Beteiligungen von mindestens 5%, die 365 Tage gehalten werden, und für anerkannte Pensionsfonds. Die Artikel zu Zinsen und Renten teilen die Besteuerungsrechte zwischen den Staaten auf, und Zypern gewährt Entlastung für in den Niederlanden ordnungsgemäß erhobene Steuer. In der Praxis kann eine Dividende einer niederländischen Gesellschaft weiterhin 15% niederländische Quellensteuer tragen, während die zyprische Non-Dom-Befreiung jede weitere zyprische Belastung beseitigt, und das Abkommen sowie das innerstaatliche Recht regeln Anrechnung und Entlastung.
Die zyprische Steuerreform 2026, die zum 1. Januar 2026 in Kraft trat, erhöhte den Körperschaftsteuersatz, hob den persönlichen Steuerfreibetrag an und bewahrte die Entlastungen, die Zypern für neue Ansässige attraktiv machen. Es ist der Rahmen, in dem jeder Neuzuziehende 2026 nun landet. Eine ausführlichere Darstellung finden Sie unter die zyprische Steuerreform 2026.
Die Körperschaftsteuer stieg zum 1. Januar 2026 von 12.5% auf 15% und richtet Zypern am globalen Mindeststeuersatz der OECD aus. Mit 15% bleibt Zypern einer der niedrigeren Körperschaftsteuersätze in der EU, was für Gründer von Bedeutung ist, die eine BV verlegen oder eine neue zyprische Gesellschaft gründen.
Der persönliche Einkommensteuerfreibetrag stieg von EUR 19,500 auf EUR 22,000, mit überarbeiteten Stufen darüber. Die genauen Zahlen der oberen Stufen sollten für jede präzise Berechnung anhand der verabschiedeten Gesetzgebung von 2026 bestätigt werden, doch die Richtung ist eine breitere Nullsatzstufe, die die Belastung niedriger und mittlerer Arbeitseinkommen senkt.
Neue zyprische Ansässige, die eine qualifizierende Beschäftigung aufnehmen, können nach Artikel 8(23A) von einer 50%-Befreiung auf ihr zyprisches Arbeitseinkommen profitieren, für Einkommen oberhalb einer gesetzlichen Schwelle und für eine festgelegte Anzahl von Jahren. Dies ist das zyprische Gegenstück, das eine verlorene niederländische 30%-Regelung teilweise ersetzt. Die Einzelheiten, einschließlich Anspruchsvoraussetzungen und Dauer, sind dargestellt in die 50%-Expat-Steuerbefreiung nach Artikel 8(23A).
Die Steuerlast auf Kapital- und Dividendeneinkünfte ist in Zypern für einen Non-Dom dramatisch niedriger, während Arbeitseinkommen in beiden Ländern nach progressiven Stufen besteuert wird. Die Tabelle stellt die wesentliche Position für eine ansässige Einzelperson in jedem Land dar.
| Einkommensart | Niederlande (ansässig, 2026) | Zypern (Non-Dom-Ansässiger, 2026) |
|---|---|---|
| Dividenden (wesentliche Beteiligung) | Box 2: 24.5% bis EUR 68,843, dann 31% | 0% Einkommensteuer und 0% SDC; nur 2.65% GESY (gedeckelt bei EUR 180,000) |
| Spar- und Kapitaleinkünfte | Box 3: fiktiver Ertrag mit 36% besteuert | 0% SDC auf Zinsen; nur 2.65% GESY |
| Veräußerungsgewinne auf Anteile | Innerhalb der Box-2-/Regeln zur wesentlichen Beteiligung | Keine Kapitalertragsteuer (außer auf in Zypern belegenes unbewegliches Vermögen) |
| Gehalt / Arbeitseinkommen | Progressiv bis zu 49.5% | Progressiv; steuerfrei bis EUR 22,000; bis zu 50% Expat-Befreiung für qualifizierende Neuzuziehende |
| Unternehmensgewinne | 25.8% (Spitzensatz) | 15% |
| Vermögensteuer auf bewegliches Vermögen | Keine (Box 3 ist ein Ersatz auf die Bemessungsgrundlage) | Keine |
Für eine gründerspezifische Aufschlüsselung siehe Steuervergleich Zypern und Niederlande für Gründer.
Planen Sie den Umzug so, dass Ihr niederländisches Wegzugsjahr und Ihr zyprisches Zuzugsjahr übereinstimmen und dass alle Dividendenentscheidungen mit Blick auf die conserverende aanslag getroffen werden. Eine schlechte Reihenfolge ist die mit Abstand häufigste Art, wie der Vorteil geschmälert wird.
In den 12 bis 24 Monaten vor dem Wegzug sind die Prioritäten:
Streben Sie an, in den Niederlanden sauber nicht mehr ansässig und in Zypern ansässig zu werden, idealerweise so, dass Sie nicht für ein volles Jahr doppelt ansässig sind. Ein sauberer Schnitt bedeutet, dass die Niederlande ab dem Auswanderungsdatum aufhören, Ihr weltweites Einkommen zu besteuern, und Zypern die Besteuerung nach der Ansässigkeit übernimmt, wobei das Abkommen jede Überschneidung auflöst. Bewahren Sie zeitnahe Nachweise über Tage, Wohnstätte und Bindungen in beiden Ländern auf.
Die häufigsten Fehler sind das Auslösen der conserverende aanslag ohne Planung und das Beibehalten niederländischer Bindungen, die den Wegzug untergraben. Beide lassen sich durch eine ordnungsgemäße Abstimmung zwischen zyprischen und niederländischen Beratern vermeiden.
Eine Dividendenausschüttung oder der Verkauf von BV-Anteilen zum falschen Zeitpunkt kann einen Teil der Schutzveranlagung realisieren und eine niederländische Steuerlast vorziehen, die ein Aufschub andernfalls hinausgezögert hätte. Da die Veranlagung für Auswanderungen nach 2015 nunmehr grundsätzlich unbefristet ist, sollte die Entscheidung, wann und ob ausgeschüttet wird, bewusst und nicht beiläufig getroffen werden.
Wenn Sie eine niederländische Wohnung verfügbar halten, einen niederländischen Mittelpunkt des Familienlebens beibehalten oder zu viele Tage in den Niederlanden verbringen, können Sie trotz der Papiere eines Umzugs weiterhin in den Niederlanden steuerlich ansässig bleiben. Die Ansässigkeit wird nach Tatsachen entschieden, nicht nach Absichten. Ein echter Umzug, mit Wohnstätte, Familie und Tagezählung in Zypern, macht den Wegzug belastbar. Wenn Sie eine ausländische Rente haben, ziehen Sie als Teil der Planung wie Renten in Zypern besteuert werden heran, da die Rentenbehandlung für jede Rentenart spezifisch ist.
Die Philippou Law Firm ist eine von der zyprischen Rechtsanwaltskammer regulierte Kanzlei, die niederländische Ansässige durch den gesamten Umzug begleitet, von der zyprischen Zuzugsposition bis zur Abstimmung mit niederländischen Beratern über den Wegzug. Wir beraten zur Begründung der Steueransässigkeit nach der 183-Tage- oder der 60-Tage-Regel, zur Registrierung für den Yellow Slip, zur Sicherung des Non-Dom-Status, zur Strukturierung einer zyprischen Gesellschaft zum Satz von 15% und zur korrekten Anwendung des Abkommens auf Dividenden, Zinsen und Renten. Wir arbeiten mit Ihrem niederländischen Berater zusammen, damit die conserverende aanslag, die Box-3-Abrechnung und die Abwicklung der 30%-Regelung in der richtigen Reihenfolge behandelt werden. Wenn Sie einen Umzug von den Niederlanden nach Zypern planen, kontaktieren Sie uns für einen strukturierten, korridorspezifischen Plan, der auf Ihr Vermögen und Ihren Zeitplan zugeschnitten ist.
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Ein Umzug von Israel nach Zypern kann nicht allein anhand der Zypern-Tageszählung beurteilt werden. Der israelische Wohnsitz ist faktensensibel und konzentriert sich auf den Lebensmittelpunkt der Person, gestützt durch gesetzliche Annahmen zur Tageszahl …

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