Dieser Leitfaden gibt einen Überblick über die Rechte der Begünstigten von Trusts nach zypriotischem Recht und wie diese variiert werden können. Ein Begünstigter wird mehrmals als der wahre Eigentümer des Treuhandvermögens bezeichnet....
Dieser Leitfaden bietet einen Überblick über die Rechte der Begünstigten von Trusts nach dem Recht von Zypern und wie diese variieren können.
Ein Begünstigter wird oft als der wahre Eigentümer von Eigentum im Vertrauen bezeichnet. Dies gilt in allen Commonwealth-Jurisdiktionen, die Trusts anerkennen, einschließlich Zypern. Die Rechte eines Begünstigten bestehen aus einem Bündel von Eigentums- und persönlichen Rechten. Ein Trust ist jedoch eine grundsätzlich flexible Institution, und die Rechte eines Begünstigten können durch das Trust-Dokument erheblich geformt werden, vorbehaltlich bestimmter Grenzen, um sicherzustellen, dass die Treuhänder nicht von dem Trust profitieren und die Begünstigten als die wahren Eigentümer anerkannt werden.
Ein Begünstigter von Immobilien im Vertrauen in Zypern hat das Recht auf Besitz des genannten Treuhandeigentums, vorausgesetzt, dass andere Personen keine Interessen am Trust haben und dass dies nicht im Widerspruch zum Trustvertrag steht. Zum Beispiel könnte der Treuhänder nicht verpflichtet sein, das zypriotische Eigentum gemäß dem Trust-Dokument zu verwalten. Selbst in solchen Fällen kann der Begünstigte die Erlaubnis des zypriotischen Gerichts erhalten, als Mieter zu bleiben, oder ihm kann dieses Recht im Trust-Dokument selbst eingeräumt werden.
Begünstigte unter 18 Jahren haben das Recht, von den Treuhändern einen Unterhalt zu verlangen. Die Treuhänder haben gemäß der zypriotischen Trust-Gesetzgebung die entsprechende Befugnis, einen Teil des Trustfonds für den Unterhalt solcher Minderjähriger zu verwenden.
Während Begünstigte kein allgemeines Recht haben, den Treuhänder anzuweisen, wie er sein Ermessen ausüben soll, haben sie als Ausnahme das Recht, einen Treuhänder-Aktionär anzuweisen, wie er mit den Aktien abstimmen soll. Ein solches Recht kann jedoch den Begünstigten im Trust-Dokument eingeräumt werden, kann jedoch steuerliche und andere Gefahren mit sich bringen.
Nach der Regel in Saunders v Vautier kann ein volljähriger Begünstigter (oder eine Anzahl von volljährigen Begünstigten, die gemeinsam handeln), der sui juris ist und (oder die zusammen) ein absolutes und unantastbares Interesse an den Trustvermögen hat, den Trust jederzeit beenden und den Treuhänder auffordern, das Eigentum an ihn (oder sie) zu übertragen.
Wenn das Trustgeld in Gefahr ist, hat der Begünstigte das Recht, einen Gerichtsbeschluss zu beantragen, damit der Treuhänder das Geld vor Gericht einzahlt.
Jeder der Begünstigten eines Trusts in Zypern kann ein Verfahren einleiten, um die Ausführung der Pflichten des Treuhänders zu erzwingen oder um ihr begünstigtes Interesse zu schützen. Die Begünstigten haben auch das Recht, einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zu stellen, um einen Vertrauensbruch zu unterbinden, und einen Antrag auf Ernennung eines Verwalters des Treuhandeigentums zu stellen.
Im Falle eines Vertrauensbruchs hat der Begünstigte das Recht:
Bei einem inter vivos Trust ist der Treuhänder verpflichtet, den Beschützer oder Begünstigten über die Existenz des Trusts und seine Bedingungen zu informieren, unabhängig davon, ob die Begünstigten die Informationen angefordert haben oder nicht. Bei einem durch Testament geschaffenen Trust besteht jedoch keine solche Verpflichtung für die Testamentsvollstrecker, es sei denn, dies wird durch das Testament selbst gefordert.
Die Offenlegung hängt nicht von den Eigentums-/Eigentumsrechten der Begünstigten ab, sondern vielmehr von der inhärenten Zuständigkeit des Gerichts, den Trust zu überwachen und die Offenlegung zu ordnen, wo dies angemessen und im besten Interesse des Trusts ist.
Nach § 10 des zypriotischen Gesetzes über internationale Trusts 69(I)/1992 haben die Begünstigten das Recht, beim zypriotischen Gericht die Änderung des Trustvertrags zu beantragen.
Die Rechte der Begünstigten können im Trustvertrag geändert werden, soweit eine angemessene Kontrolle über den Treuhänder besteht, um sicherzustellen, dass er keine unkontrollierbare Verfügungsgewalt hat. Sowohl Verwaltungs- als auch Informationsrechte können variieren, sei es, dass sie gestärkt oder eingeschränkt werden.
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Zypern-Trusts sind von Natur aus flexibel, beschränkt nur durch den „unveränderlichen Kern“, der schützt, dass der Treuhänder keine unkontrollierbare Verfügungsgewalt hat und die wahre Natur des Trusts aufrechterhält; dass die Begünstigten, nach Billigkeit und wenn sie es wünschen, auch nach dem Gesetz, die Eigentümer der Trustvermögen sind.
Dementsprechend können Trusts in Zypern nach Bedarf geformt werden, um sicherzustellen, dass die ursprünglichen Ziele des Setzers bei der Schaffung des Trusts erreicht werden, während gleichzeitig sichergestellt wird, dass die Begünstigten geschützt sind. Häufige Überlegungen zur Änderung der Rechte der Begünstigten können sein, Vertraulichkeit zu gewährleisten oder die Kontrollbefugnisse der Treuhänder einzuschränken, wenn die Begünstigten nicht gut miteinander auskommen, oder den Begünstigten zu erlauben, Eigentum nach einem bestimmten Ereignis (wie Zeit oder gesundheitlichen Gründen) zu übernehmen.
Dies ist ein Leitfaden nur zu Informationszwecken und sollte nicht ohne rechtlichen Rat als verbindlich angesehen werden.

Managing Partner
Managing Partner with a distinguished career in corporate and commercial law, trust law, tax law, property law, litigation, and immigration law. First-Class LL.B. from the University of Leicester and LL.M. from the University of Cambridge.
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