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Nachlassverwaltung in Zypern ist der gerichtlich überwachte Prozess, bei dem ein bevollmächtigter persönlicher Vertreter Vermögenswerte einsammelt, rechtmäßige Verbindlichkeiten bezahlt und verteilt der Nettonachlass…

Verfasst von Panagiota Tsapoutshi, Senior Associate
Cyprus Bar Association (since 2012)
Die Nachlassverwaltung in Zypern ist der gerichtlich überwachte Prozess, bei dem ein bevollmächtigter persönlicher Vertreter Vermögenswerte einsammelt, rechtmäßige Verbindlichkeiten begleicht und den Nettonachlass verteilt. „Nachlass“ und „Verwaltung“ beschreiben unterschiedliche Zuschüsse, und es kann nicht für jeden Nachlass eine feste Fertigstellung von sechs bis zwölf Monaten versprochen werden.
Wenn ein gültiges Testament einen Testamentsvollstrecker ernennt, der dies nachweist, kann das Gericht einen Nachlass gewähren. Liegt kein gültiges Testament oder kein Testamentsvollstrecker vor, der handlungsfähig und willens ist, kann das Gericht Verwaltungsbescheide erlassen, manchmal mit dem Testament im Anhang. Der Zuschuss – nicht das Testament allein – begründet die Befugnis des Vertreters, mit dem Nachlassvermögen umzugehen.
Die Verordnung (EU) 650/2012 verweist im Allgemeinen auf das Recht des Ortes, an dem der Verstorbene zum Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte, erlaubt jedoch eine ausdrückliche Wahl des Rechts einer Staatsangehörigkeit. Das anwendbare Recht, die Gerichtsbarkeit und die Behandlung britischer oder anderer ausländischer Zuschüsse müssen analysiert werden; Ein ausländisches Testament wird per Slogan weder angenommen noch abgelehnt.
Zyperns Erbschaftssteuer für Todesfälle am oder nach 1 Januar 2000 wird nicht erhoben, aber ein Nachlass kann dennoch Einkommensteuer-, Kapitalertrags-, Mehrwertsteuer-, Eigentums-, Steuererklärungs- und ausländische Steuerprobleme haben. „Keine Erbschaftssteuer“ darf nicht so dargestellt werden, dass es nirgendwo Steuern oder Compliance bedeutet.
Die Dauer hängt von der Gerichtsakte, der Gültigkeit des Testaments, den Erben, der Suche nach Vermögenswerten, den Bewertungen, Steuerbeweisen, ausländischen Dokumenten, Gläubigerfragen und Streitigkeiten ab. Ein einfacher Kostenvoranschlag ist keine gesetzliche Frist oder Garantie.
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