Dieser Leitfaden erklärt, wer in Zypern ein Testament erstellen muss, die Gründe dafür und wie dieses wichtige Rechtsdokument vorbereitet werden sollte. Die Testamentserstellung ist eine der Formen der Nachlassplanung und...
Dieser Leitfaden erklärt, wer ein Testament in Zypern erstellen muss, die Gründe dafür und wie dieses wichtige rechtliche Dokument vorbereitet werden sollte. Die Testamentserstellung ist eine der Formen der Nachlassplanung und es ist klug, dass Menschen überlegen, welche Form der Nachlassplanung für sie persönlich am geeignetsten ist, bevor sie ein Testament erstellen.
Die Planung des Erbes bringt Ruhe für die Zukunft, da sie die Verteilung der Vermögenswerte an die Personen sicherstellt, die man begünstigen möchte, einschließlich überlebender Angehöriger. Darüber hinaus vermeidet sie mögliche Konflikte zwischen Familienmitgliedern und gesetzliche Erbfolgeregelungen. Die Nachlassplanung erfolgt überwiegend durch ein Testament, einen Trust oder ein Schenkung. Da die Umstände der Menschen unterschiedlich sind, sollte man sich über die geeignete Struktur beraten lassen, die den eigenen Bedürfnissen entspricht.
Ein Testament in Zypern zu erstellen, ist die häufigste Form der Nachlassplanung für Expats und ausländische Investoren. Wenn eine Person ohne Testament verstirbt, hat das zypriotische Recht spezifische Bestimmungen darüber, wer begünstigt wird, was die Angelegenheit kompliziert. Das Eigentum kann beispielsweise an Verwandte gehen, zu denen der Verstorbene keine Beziehung hatte, oder an den Staat. Darüber hinaus erhält ein langfristiger, unverheirateter Partner des Verstorbenen möglicherweise keine Vermögenswerte.
Zypern hat keine Erbschaftssteuer, wendet jedoch gesetzliche Erbfolgeregelungen im Nachlass von Personen an. Diese Regeln bestimmen den gesetzlichen Anteil des Nachlasses, der für nahe Verwandte reserviert werden muss, und begrenzen den verfügbaren Anteil, der frei verteilt werden kann. Der Nettowert des Nachlasses bestimmt die Anteile, die verschiedenen Erben zugewiesen werden können.
Während Expats aus dem Vereinigten Königreich früher von den gesetzlichen Erbfolgeregelungen ausgeschlossen waren, wurde dies 2015 geändert, und die gesetzlichen Erbfolgeregelungen gelten nun für britische Expats, die ihre Testamente in Zypern erstellen. Die gesetzlichen Erbfolgeregelungen in Zypern sehen unter anderem Folgendes vor:
Es spielt keine Rolle, ob der Verstorbene und der Ehepartner getrennt lebten, wenn sie sich nicht offiziell scheiden ließen. Gesetzliche Erbfolgeregelungen können vermieden werden mit einer ordnungsgemäßen Planung.
Das Gesetz sieht vor, dass ein Testament nach dem zypriotischen Erbrecht gültig ist, wenn die folgenden Anforderungen kumulativ erfüllt sind:
Die Zeugen dürfen keine Begünstigten des Testaments sein. Wenn das Testament vorsieht, dass einer der Zeugen Vermögenswerte erben soll, ist diese Bestimmung ungültig (ohne Wirkung).
Ja, das kann es. Ein Testament kann auf folgende Weise widerrufen werden:
In einigen Fällen kann das Amtsgericht in den Prozess des Widerrufs eines Testaments einbezogen werden, insbesondere wenn es Streitigkeiten unter den Begünstigten gibt.
Die EU hat eine Verordnung verabschiedet, die die Erstellung und Ausführung von Testamenten in den Mitgliedstaaten betrifft. Insbesondere:
Daher kann ein englischer Staatsbürger, der in Zypern lebt, das Recht Englands wählen, um sein zypriotisches Testament zu regeln. Wenn keine ausdrückliche Wahl getroffen wird, hängt es davon ab, den Wohnsitz des Verstorbenen oder die Person mit der engsten Verbindung nachzuweisen.
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Während die Brüsseler Erbrechtsverordnung nicht für das Vereinigte Königreich, Irland und Dänemark gilt, gilt sie für deren Staatsbürger, die Eigentum in anderen EU-Ländern haben und das Recht des Landes ihrer Staatsangehörigkeit oder das Recht des Landes ihres gewöhnlichen Aufenthalts wählen können.
Hinweis: Diese Broschüre enthält allgemeine Informationen zu dem behandelten Thema. Es wäre hilfreich, rechtlichen Rat einzuholen, bevor Sie damit verbundene Maßnahmen ergreifen.

Managing Partner
Managing Partner with a distinguished career in corporate and commercial law, trust law, tax law, property law, litigation, and immigration law. First-Class LL.B. from the University of Leicester and LL.M. from the University of Cambridge.
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