Dieser Leitfaden erklärt, wer in Zypern ein Testament erstellen muss, die Gründe dafür und wie dieses wichtige Rechtsdokument vorbereitet werden sollte. Die Testamentserstellung ist eine der Formen der Nachlassplanung und...
Dieser Leitfaden erklärt, wer in Zypern ein Testament erstellen muss, die Gründe dafür und wie dieses wichtige Rechtsdokument vorbereitet werden sollte. Die Testamentserstellung ist eine der Formen der Nachlassplanung und es ist ratsam, dass Personen überlegen, welche Form der Nachlassplanung für sie persönlich am geeignetsten ist, bevor sie ein Testament erstellen.
Die Planung des eigenen Erbes bringt für die Zukunft Seelenfrieden, da sie die Verteilung der Vermögenswerte an die Personen sichert, die man begünstigen möchte, einschließlich überlebender Angehöriger. Darüber hinaus werden mögliche Konflikte zwischen Familienmitgliedern und die gesetzlichen Erbfolgeordnungen vermieden. Die Nachlassplanung erfolgt überwiegend durch ein Testament, einen Trust oder ein Schenkungsgeschäft. Da die Umstände der Menschen unterschiedlich sind, sollte man sich über die geeignete Struktur beraten lassen, die den eigenen Bedürfnissen entspricht.
Die Erstellung eines zyprischen Testaments ist die häufigste Form der Nachlassplanung für Expatriates und ausländische Investoren. Wenn eine Person ohne Testament verstirbt, also intestat, hat das zyprische Recht spezifische Bestimmungen darüber, wer begünstigt werden soll, was die Angelegenheiten verkompliziert. Das Eigentum kann beispielsweise an Verwandte übergehen, zu denen der Verstorbene keine Beziehung hatte, oder an den Staat. Darüber hinaus könnte ein langjähriger unverheirateter Partner des Verstorbenen keine Vermögenswerte erhalten.
Zypern erhebt keine Erbschaftssteuer, wendet jedoch gesetzliche Erbfolgeordnungen bei der Nachfolge von Personen an. Diese Regeln bestimmen den gesetzlichen Anteil des Nachlasses, der für nahe Angehörige reserviert werden muss, und begrenzen den frei verfügbaren Anteil, der frei verteilt werden kann. Der Nettowert des Nachlasses bestimmt die Anteile, die verschiedenen Erben zugewiesen werden können. Während Expatriates aus dem Vereinigten Königreich früher von den gesetzlichen Erbfolgeordnungen ausgeschlossen waren, wurde dies 2015 geändert, und die gesetzliche Erbfolge ist nun auch für britische Expatriates anwendbar, die ihre Testamente in Zypern vorbereiten. Die gesetzlichen Erbfolgeordnungen in Zypern sehen unter anderem Folgendes vor:
Personen mit Kindern oder Enkeln können nur ¼ ihres Vermögens an die Personen hinterlassen, die sie wünschen, da ¾ an die Ehefrau und die Kinder zu gleichen Teilen gehen müssen. Personen, die keine Kinder, aber einen Ehepartner oder Elternteil hinterlassen, können nur 50 % ihres Nachlasses an die Personen hinterlassen, die sie wünschen. Der Anteil des Ehepartners hängt von den lebenden Verwandten des Verstorbenen ab. Zum Beispiel könnte ein Cousin des Verstorbenen rechtlich Anspruch auf einen Anteil haben.
Es spielt keine Rolle, ob der Verstorbene und der Ehepartner getrennt lebten, wenn sie nicht offiziell geschieden waren. Die gesetzlichen Erbfolgeordnungen können vermieden werden durch richtige Planung.
Das Gesetz sieht vor, dass ein Testament nach dem zyprischen Erbrecht gültig ist, wenn die folgenden Anforderungen kumulativ erfüllt sind:
Unterschrift am Ende. Das Testament wird am Ende oder am Schluss vom Erblasser oder von einer anderen Person, die im Auftrag des Erblassers handelt, in Anwesenheit des Erblassers und nach dessen Anweisungen unterzeichnet. ,
In Anwesenheit von zwei Zeugen. Die Zeugen müssen das Testament in Anwesenheit des Erblassers und in Anwesenheit voneinander bezeugen und unterzeichnen.
Wenn mehr als eine Seite: Jede Seite muss vom Erblasser oder im Namen des Erblassers und der Zeugen unterzeichnet oder initialisiert werden.
Die Zeugen können keine Begünstigten des Testaments sein. Wenn das Testament vorsieht, dass einer der Zeugen Vermögenswerte erben soll, ist diese Bestimmung nichtig (ohne Wirkung).
Ja, das ist möglich. Ein Testament kann auf folgende Weise widerrufen werden:
Ein neues Testament: Wenn es das vorherige Testament ausdrücklich widerruft, hat das vorherige Testament keine Wirkung. Wenn keine solche ausdrückliche Erwähnung erfolgt, hat das vorherige Testament in den sich überschneidenden Bestimmungen keine Wirkung. Zerstörung des Testaments: Nur die Person, die das Testament erstellt, kann es zerstören oder Anweisungen zu dessen Zerstörung in ihrer Anwesenheit geben. Die Person, die das Testament erstellt, muss die klare Absicht haben, das Testament zu zerstören. Heirat oder Geburt des ersten Kindes nach Erstellung: Es sei denn, es ergibt sich aus dem Testament, dass die Person, die es erstellt hat, dies unter Berücksichtigung der Aussicht auf Heirat oder Geburt des Kindes getan hat.
In einigen Fällen kann das Bezirksgericht in den Prozess des Widerrufs eines Testaments einbezogen werden, insbesondere wenn es Streitigkeiten unter den Begünstigten gibt.
Die EU hat eine Verordnung erlassen, die die Erstellung und Vollstreckung von Testamenten in den Mitgliedstaaten betrifft. Insbesondere:
Erlaubt eine Rechtswahl im Testament zugunsten des Rechts des Landes der Staatsangehörigkeit. Dies ist besonders wichtig für die Verteilung von unbeweglichem und beweglichem Vermögen, da je nach Wohnsitz des Verstorbenen und Standort des Vermögens unterschiedliche Erbrechtsgesetze gelten können. In Ermangelung einer Rechtswahl gilt das Recht des „gewöhnlichen Aufenthalts“ des Verstorbenen, es sei denn, es ist offensichtlich, dass der Verstorbene „offensichtlich enger mit einem anderen Land verbunden war“.
Daher kann ein englischer Staatsbürger, der in Zypern lebt, das Recht Englands wählen, um sein zyprisches Testament zu regeln. Wenn keine ausdrückliche Wahl getroffen wird, hängt es davon ab, den gewöhnlichen Aufenthaltsort des Verstorbenen oder den mit der engsten Verbindung nachzuweisen. Es ist immer am besten, im Voraus zu planen, um solche Unsicherheiten zu vermeiden. Während die Brüsseler Erbrechtsverordnung nicht für das Vereinigte Königreich, Irland und Dänemark gilt, gilt sie für deren Bürger, die Eigentum in anderen EU-Ländern haben, die das Recht des Landes ihrer Staatsangehörigkeit oder das Recht des Landes ihres gewöhnlichen Aufenthalts wählen können.
Hinweis: Diese Broschüre enthält allgemeine Informationen über das behandelte Thema. Es wäre hilfreich, wenn Sie rechtlichen Rat einholen, bevor Sie diesbezüglich Maßnahmen ergreifen.

Managing Partner
Managing Partner with a distinguished career in corporate and commercial law, trust law, tax law, property law, litigation, and immigration law. First-Class LL.B. from the University of Leicester and LL.M. from the University of Cambridge.
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