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Zypern betreibt eine der zehn größten Handelsflotten der Welt und besteuert Schiffe nach ihrer Tonnage, nicht nach ihren Gewinnen. Dieser Leitfaden behandelt die Schiffs- und Yachtregistrierung unter der EU-Flagge, wer ein unter zypriotischer Flagge fahrendes Schiff besitzen kann, das Yacht-Mehrwertsteuer-Leasingmodell und das Tonnagesteuersystem für Eigentümer, Charterer und Schiffsmanager.

Überprüft von Gregoris Philippou, Managing Partner
Cyprus Bar Association (since 2013)
Zypern ist eines der größten Schifffahrtszentren der Welt und die drittgrößte Handelsflotte der Europäischen Union. Es verbindet die Glaubwürdigkeit einer EU-Flagge mit einem Tonnagesteuerregime, das Schiffe nach ihrer Tonnage statt nach ihren Gewinnen besteuert. Dieser Leitfaden erklärt, wie man ein Schiff oder eine Yacht unter zyprischer Flagge registriert, wer zum Eigentum berechtigt ist und wie das zyprische Tonnagesteuersystem für Eigentümer, Charterer und Schiffsmanager funktioniert.
Zypern ist ein vollwertiger Mitgliedstaat der Europäischen Union und seine Flagge ist ein anerkanntes offenes Register, keine Billigflagge im negativen Sinne. Die zyprische Flagge steht auf der White List sowohl der Pariser als auch der Tokioter Vereinbarung (Memorandum of Understanding) über die Hafenstaatkontrolle, was sie als Qualitätsflagge kennzeichnet, und ihre Leistung bei der Hafenstaatkontrolle hat sich in den letzten Jahren verbessert. Zypern betreibt eine der zehn größten Handelsflotten der Welt, rangiert in der Europäischen Union an dritter Stelle und ist das größte Drittparteien-Schiffsmanagementzentrum in Europa.
Für einen Eigentümer bedeutet eine EU-Flagge vollen Zugang zum Handel innerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums, den Schutz des EU-Rechts und die Reputationssicherheit eines angesehenen Registers, verbunden mit den unten beschriebenen steuerlichen Vorteilen.
Die Schiffsregistrierung in Zypern ist im Merchant Shipping (Registration of Ships, Sales and Mortgages) Law of 1963 in der geänderten Fassung geregelt. Es gibt drei Arten der Registrierung:
Anträge werden beim Registrar of Cyprus Ships in Limassol gestellt, und Registervorgänge müssen von einem praktizierenden zyprischen Rechtsanwalt bearbeitet werden, der für den Eigentümer handelt. In der Praxis wird zunächst eine zyprische Schiffseignergesellschaft gegründet, wonach die vorläufige Registrierung schnell, oft innerhalb weniger Tage, bei einem zyprischen Konsulat überall auf der Welt veranlasst werden kann.
Ein Schiff qualifiziert sich für die zyprische Flagge, wenn entweder mehr als 50% seiner Anteile von zyprischen Staatsbürgern oder Staatsbürgern anderer Staaten der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums gehalten werden oder 100% seiner Anteile von einer oder mehreren Gesellschaften gehalten werden, die in Zypern oder in einem anderen Staat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums errichtet sind. Nichteuropäische Eigentümer können sich ebenfalls über eine zyprische Gesellschaft qualifizieren. Sind die Eigentümer nicht in Zypern ansässig, müssen sie einen bevollmächtigten Vertreter in Zypern bestellen. Aus diesem Grund halten die meisten internationalen Eigentümer ihre Schiffe über eine zyprische Schiffseignergesellschaft.
Kommerzielle Yachten, also gegen Entgelt vercharterte Yachten, können unter zyprischer Flagge registriert und ebenso wie andere qualifizierende kommerzielle Schiffe in das Tonnagesteuersystem einbezogen werden. Private Vergnügungsyachten können registriert werden, profitieren jedoch nicht von der Tonnagesteuer.
Zypern bietet außerdem ein Mehrwertsteuer-Leasing-Modell für Yachten. Eine zyprische Gesellschaft erwirbt die Yacht und least sie an den Nutzer, und Mehrwertsteuer wird nur auf den Teil des Leasings erhoben, der die Nutzung innerhalb der Gewässer der Europäischen Union widerspiegelt, was durch die tatsächliche Nutzung der Yacht und nicht durch feste Prozentsätze bestimmt wird. Da ein Großteil der Nutzung einer großen Yacht außerhalb der Gewässer der Europäischen Union stattfindet, kann der effektive Mehrwertsteuersatz erheblich unter dem Standardsatz liegen. Die genaue Behandlung hängt von der Reiseroute ab und muss sorgfältig dokumentiert werden, weshalb dies ein Bereich ist, in dem maßgeschneiderte Beratung wichtig ist.
Das zyprische Tonnagesteuersystem ist im Merchant Shipping (Fees and Taxing Provisions) Law of 2010 in der 2020 geänderten Fassung geregelt. Sein bestimmendes Merkmal ist, dass qualifizierende Schifffahrtstätigkeit auf die Nettotonnage der Schiffe besteuert wird, nicht auf den Gewinn, den das Unternehmen erzielt.
Drei Personengruppen können profitieren: Schiffseigner, Charterer und Schiffsmanager, die Besatzung oder technisches Management bereitstellen. Das System ist für Eigentümer von unter zyprischer Flagge fahrenden Schiffen verpflichtend und für qualifizierende Eigentümer und Charterer von Schiffen unter der Flagge der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums und zulässigen fremden Flaggen optional. Sobald eine Person in das System optiert, ist die Wahl für mindestens zehn Jahre bindend. Schiffsmanager zahlen Tonnagesteuer zu einem ermäßigten Satz von 25% des Satzes, der für Eigentümer und Charterer gilt.
Das Regime verfügt über eine beihilferechtliche Genehmigung der Europäischen Union. Es wurde im Dezember 2019 von der Europäischen Kommission erneut genehmigt und um weitere zehn Jahre verlängert, sodass es bis zum 31. Dezember 2029 genehmigt ist.
Die Option in das Tonnagesteuersystem bringt eine Reihe von Befreiungen mit sich, die ungewöhnlich großzügig sind:
Es gibt auch Umweltanreize. Die zu zahlende Tonnagesteuer kann für Schiffe, die ihre Emissionen nachweislich reduzieren, um bis zu 30% und für aufgelegte und nicht in Betrieb befindliche Schiffe um bis zu 75% gesenkt werden. Da die Abgabe auf der Tonnage beruht, ist die jährliche Tonnagesteuerrechnung für ein typisches Schiff in absoluten Zahlen bescheiden und, was entscheidend ist, vorhersehbar.
Die zyprische Flagge vereint mehrere Vorteile, die in einer einzigen Jurisdiktion schwer zu finden sind: ein angesehenes EU-Register auf den White Lists von Paris und Tokio, ein von der Europäischen Kommission bis Ende 2029 genehmigtes Tonnagesteuerregime, keine Steuer auf Dividenden aus Schifffahrtsgewinnen, auf Gewinne aus dem Verkauf von Schiffen oder auf qualifizierende Seemannslöhne, keine Registrierungs- oder Hypothekengebühren für Hochseeschiffe und keine Stempelsteuer auf Schiffshypothekenurkunden, ein Körperschaftsteuersatz von 15% für nicht schifffahrtsbezogene Einkünfte und ein Netz von mehr als 65 Doppelbesteuerungsabkommen. Hinzu kommt ein tiefer lokaler Pool an maritimer, juristischer und buchhalterischer Expertise, wodurch Zypern zu einem natürlichen Zuhause für ein internationales Schifffahrtsunternehmen wird.
Unser Team berät Schiffseigner, Charterer, Schiffsmanager und Yachteigentümer bei jedem Schritt der Etablierung unter zyprischer Flagge. Wir gründen die zyprische Schiffseigner- oder Schiffsmanagementgesellschaft, veranlassen die vorläufige und dauerhafte Registrierung beim Registrar of Cyprus Ships, erstellen und registrieren Schiffshypotheken, strukturieren die Option in das Tonnagesteuersystem und beraten zum Mehrwertsteuer-Leasing-Modell für Yachten sowie zur Substanz, die das Regime erfordert. Wenn Sie die zyprische Flagge in Erwägung ziehen, kontaktieren Sie unser Team für maßgeschneiderte Beratung zu Ihrer Flotte oder Ihrem Schiff.
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Managing Partner
Managing Partner with a distinguished career in corporate and commercial law, trust law, tax law, property law, litigation, and immigration law. First-Class LL.B. from the University of Leicester and LL.M. from the University of Cambridge.
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