Alternative Investmentfonds („AIF“) sind Einheiten, die Gelder von Investoren für deren Investitionen sammeln und gesetzlich reguliert sind. Typischerweise ist die Einheit eine Gesellschaft mit festem oder variablem Kapital mit bestimmten Zwecken, kann aber auch eine Kommanditgesellschaft sein. Zypern bietet eines der wettbewerbsfähigsten Rahmenwerke für alternative Investmentfonds, da es niedrige Registrierungs- und Verwaltungskosten sowie ein attraktives Steuer- und Rechtsregime bietet.
Arten von AIFs
Das AIF-Gesetz von 2018 sieht drei Arten von AIFs vor: AIFs mit begrenzter Anzahl von Personen (AIFLNP), AIFs mit unbegrenzter Anzahl von Personen (AIFUNP) und registrierte AIFs (RAIFs). Diese unterscheiden sich nach den folgenden Kriterien:
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AIFLNP |
AIFUNP |
RAIFs |
| Rechtsformen |
• Gesellschaft mit festem Kapital (FCIC)
• Gesellschaft mit variablem Kapital (VCIC)
• Kommanditgesellschaft (mit oder ohne eigene Rechtspersönlichkeit) LP |
• Gesellschaft mit festem Kapital (FCIC)
• Gesellschaft mit variablem Kapital (VCIC)
• Kommanditgesellschaft (mit oder ohne eigene Rechtspersönlichkeit) LP
• Gemeinsamer Fonds (CF) |
• Gesellschaft mit festem Kapital (FCIC)
• Gesellschaft mit variablem Kapital (VCIC)
• Kommanditgesellschaft (mit oder ohne eigene Rechtspersönlichkeit) LP
• Gemeinsamer Fonds (CF) |
| Vermarktet an |
• Professionelle und gut informierte Investoren |
• Professionelle und gut informierte Investoren
• Privatanleger |
• Professionelle und gut informierte Investoren |
| Anzahl der Investoren |
• Bis zu 50 |
• Unbegrenzt |
• Unbegrenzt |
| Mindestkapital |
• € 50.000 bei Selbstverwaltung
• N/A bei externer Verwaltung |
• € 1.250.000 bei Selbstverwaltung
• € 300.000 bei Selbstverwaltung AIF/AIFM
• N/A bei externer Verwaltung |
• N/A |
| Minimale Anfangsinvestition
(Jahr 1) |
• € 250.000 |
• € 500.000 |
• € 500.000 |
| Fondsmanager |
• Selbstverwaltung, wenn Gesellschaft oder LP mit eigener Rechtspersönlichkeit oder
• Selbstverwalter zu ernennen |
• Selbstverwaltung, wenn Gesellschaft oder LP mit eigener Rechtspersönlichkeit oder
• Selbstverwalter zu ernennen |
• Immer |
| Verwaltete Vermögenswerte |
• Bis zu 100 Mio. mit Hebelwirkung oder
• 500 Mio. ohne Hebelwirkung und ohne Rücknahmerechte für 50 Jahre |
• Keine Beschränkungen, wenn von AIFM verwaltet
• Bis zu 100 Mio. mit Hebelwirkung oder
• 500 Mio. ohne Hebelwirkung und ohne Rücknahmerechte für 50 Jahre, wenn von AIFM verwaltet |
• Keine Beschränkungen, wenn von AIFM verwaltet
• Bis zu 100 Mio. mit Hebelwirkung oder
• 500 Mio. ohne Hebelwirkung und ohne Rücknahmerechte für 50 Jahre, wenn nicht von AIFM verwaltet |
| Depotbank |
• Zypern, EU oder Drittland
• N/A, wenn:
• Gesamtvermögen < 5 Mio.
• bis zu 5 Investoren
• bis zu 10% des Gesamtvermögens unterliegt der Verwahrung und Investoren bis zu 25 und Mindestinvestition pro Investor beträgt mindestens €500.000 |
• Lokal, wenn von AIFM verwaltet
• Zypern, EU oder Drittland, wenn nicht von AIFM verwaltet |
• Lokal, wenn von AIFM verwaltet
• Zypern, EU oder Drittland, wenn nicht von AIFM verwaltet |
Der Unterschied zwischen professionellen, gut informierten und privaten Investoren
Professionelle Investoren, wie im zweiten Anhang des Gesetzes über die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen, die Ausübung von Anlagetätigkeiten und den Betrieb von geregelten Märkten definiert, sollen über die Erfahrung, das Wissen und die Fachkenntnisse verfügen, um eigene unabhängige Anlageentscheidungen zu treffen und die damit verbundenen Risiken zu bewerten.
Im Gegensatz dazu qualifizieren sich gut informierte Investoren, wie im AIF-Gesetz definiert, nicht als professionelle Investoren, werden jedoch schriftlich bestätigen, dass sie über ausreichende Kenntnisse und Erfahrungen in Wirtschaft und Finanzen verfügen und mindestens €125.000 in den AIF investieren oder von einer Bank, einem Wertpapierunternehmen, einem AIFM oder einer UCITS-Verwaltungsgesellschaft in Zypern erfolgreich als gut informierte Investoren bewertet werden.
Privatanleger sind alle anderen Investoren, die nicht unter die beiden oben genannten Kategorien fallen.
Warum einen AIF in Zypern gründen
Zypern hat sich aufgrund seiner Lage am Schnittpunkt von Europa, Asien und Afrika als Vertriebszentrum für Eurasien, Indien, China und weitere aufstrebende Märkte etabliert.
Innerhalb eines voll entwickelten Anti-Geldwäsche-Systems in Übereinstimmung mit den EU-Richtlinien erhebt Zypern keine Beschränkungen hinsichtlich der Art der Investitionen eines AIF und auferlegt nur leichte Berichtsstandards an den Regulator.
Der zypriotische Rechtsrahmen beschleunigt die Handelszeit eines AIF, wie im Fall von RAIFs, die keine Lizenzanforderung vor ihrem Geschäftsbeginn haben.
Das AIF-Gesetz in Zypern bietet den Investoren auch folgende Optionen:
- Selbstverwaltung ihres AIF, vorbehaltlich der Genehmigung des Regulators;
- Umbrella-Strukturen mit unbegrenzten Anlagekompartimenten mit separaten Anlagestrategien und Vermögenspools;
- Gemeinsame Fondsstrukturen, die die Miteigentümerschaft der Vermögenswerte des AIF durch die Investoren im Vertrag vorsehen – häufig genutzt in anderen etablierten Fondsjurisdiktionen wie Luxemburg und Irland;
- Notierung an anerkannten Börsen in Zypern und Europa, außer bei solchen mit begrenzter Anzahl von Investoren, und erhöhte Vermarktbarkeit.
Steuervorteile eines AIF in Zypern
Ein AIF in Zypern ist Teil eines EU- und OECD-konformen Steuersystems. Wenn es als Gesellschaft mit beschränkter Haftung gegründet und vollständig in Zypern verwaltet wird, wird ein AIF wie jede andere zypriotische Einheit behandelt und genießt eines der attraktivsten Steuerpakete in Europa, das Folgendes bietet:
- 5% Körperschaftssteuer auf den jährlichen Nettogewinn;
- Keine Steuer auf die Verwaltung und Administration von Investmentfonds;
- Keine Steuer auf die Rückführung von Einkommen;
- Keine Quellensteuer auf Zahlungen an Nicht-Zypern-Ansässige
- Steuerbefreiung auf Gewinne aus dem Handel mit Wertpapieren;
- Steuerbefreiung auf Einkünfte aus Dividendenausschüttungen;
- Steuerbefreiung auf Kapitalgewinne aus dem Verkauf von unbeweglichem Vermögen außerhalb Zyperns;
- Keine Stempelsteuer auf Zeichnung, Rücknahme, Umwandlung oder Übertragung von Anteilen;
- Doppelbesteuerungsabkommen mit mehr als 60 Ländern weltweit.
Gründungsprozess eines AIF in Zypern.
Die Einrichtung und der Unterhalt eines AIF in Zypern sind kostengünstig und beinhalten einen einfachen und zeitsparenden Antragsprozess.
Ein AIF in Zypern unterliegt der Genehmigung der Cyprus Securities and Exchange Commission (CySEC). Im Rahmen seiner Genehmigung muss es Informationen über seinen Geschäftsplan, seine Organisationsstruktur und internen Abläufe sowie die Personen, die sein Geschäft führen, und seine Aktionäre einreichen und diese zusammen mit den regulatorischen Dokumenten bei der CySEC einreichen. Der Antrag bei der CySEC erfordert die Zahlung einer Gebühr. Die CySEC wird den Antragsteller innerhalb von drei Monaten nach Einreichung des Antrags informieren, wobei dieser Zeitraum bei Bedarf verlängert werden kann.
Im Gegensatz dazu unterliegt ein RAIF in Zypern nicht der Lizenz oder Regulierung der CySEC. Die einzige Anforderung vor Aufnahme seiner Geschäftstätigkeit besteht darin, dass der RAIF die CySEC innerhalb eines Monats nach seiner Gründung benachrichtigt, damit diese den RAIF in ihr spezielles Register aufnimmt. Innerhalb eines Monats nach Einreichung des entsprechenden Benachrichtigungspakets wird die CySEC die Registrierung des RAIF bestätigen und die Kapitalbeschaffung erlauben.
Die in diesem Leitfaden enthaltenen Informationen sollten nicht als Ersatz für eine ordnungsgemäße professionelle Beratung angesehen werden. Vor der Durchführung von Maßnahmen sollte rechtlicher Rat eingeholt werden.