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Zypern bietet einen der wettbewerbsfähigsten Fondsrahmen in Europa. Dieser Leitfaden behandelt die drei Arten von Alternative Investment Fund, einschließlich des schnell marktreifen RAIF, der keine CySEC-Lizenz benötigt, wer investieren kann, den Gründungsprozess und die steuerliche Behandlung des Fonds nach der Reform 2026.

Überprüft von Gregoris Philippou, Managing Partner
Cyprus Bar Association (since 2013)
Alternative Investmentfonds („AIF") sind Einheiten, die Gelder von Investoren zu deren Anlage einsammeln und gesetzlich reguliert sind. Typischerweise ist die Einheit eine Gesellschaft mit festem oder variablem Kapital mit festgelegten Zwecken, kann aber auch eine Limited Partnership sein. Zypern bietet einen der wettbewerbsfähigsten Rahmen für alternative Investmentfonds, da es niedrige Registrierungs- und Verwaltungskosten sowie ein attraktives Steuer- und Rechtsregime bietet.
Das AIF Law of 2018 sieht drei Arten von AIFs vor: AIFs with Limited Number of Persons (AIFLNP), AIFs with Unlimited Number of Persons (AIFUNP) und Registered AIFs (RAIFs). Sie unterscheiden sich nach Folgendem:
| Rechtsformen | AIFLNP | AIFUNP | RAIFs |
|---|---|---|---|
| Fixed Capital Investment Company (FCIC) | ✓ | ✓ | ✓ |
| Variable Capital Investment Company (VCIC) | ✓ | ✓ | ✓ |
| Limited Partnership (mit oder ohne eigene Rechtspersönlichkeit) LP | ✓ | ✓ | ✓ |
| Common Fund (CF) | ✓ | ✓ |
| Vermarktet an | AIFLNP | AIFUNP | RAIFs |
|---|---|---|---|
| Professionelle und gut informierte Investoren | ✓ | ✓ | ✓ |
| Privatanleger | ✓ |
| Anzahl der Investoren | AIFLNP | AIFUNP | RAIFs |
|---|---|---|---|
| Bis zu 50 | ✓ | ||
| Unbegrenzt | ✓ | ✓ |
| Mindestgesellschaftskapital | AIFLNP | AIFUNP | RAIFs |
|---|---|---|---|
| €50,000 bei Selbstverwaltung | ✓ | ||
| €125,000 bei Selbstverwaltung | ✓ | ||
| Entfällt bei externer Verwaltung | ✓ | ✓ | ✓ |
Das AIF Law of 2018 legt spezifische Anforderungen für jede Art von AIF fest und stellt sicher, dass Investoren über ihre Optionen und Pflichten gut informiert sind.
Von professionellen Investoren, wie im Zweiten Anhang des Law for the Provision of Investment Services, the Exercise of Investment Activities and the Operation of Regulated Markets Law definiert, wird erwartet, dass sie über die Erfahrung, das Wissen und die Sachkunde verfügen, um ihre eigenen unabhängigen Anlageentscheidungen zu treffen und die damit verbundenen Risiken einzuschätzen.
Gut informierte Investoren, wie im AIF Law definiert, gelten nicht als professionelle Investoren, bestätigen jedoch schriftlich, dass sie über ausreichende Kenntnisse und Erfahrung in Wirtschaft und Finanzen verfügen, und investieren mindestens €125,000 in den AIF oder werden von einer Bank, einer Wertpapierfirma, einem AIFM oder einer UCITS-Verwaltungsgesellschaft in Zypern erfolgreich als gut informierte Investoren eingestuft.
Privatanleger sind alle anderen Investoren, die nicht unter die beiden oben genannten Kategorien fallen.
Zypern hat sich aufgrund seiner Lage am Schnittpunkt von Europa, Asien und Afrika als Verteilzentrum nach Eurasien, Indien, China und weiteren aufstrebenden Märkten etabliert.
Innerhalb eines vollwertigen Systems zur Geldwäschebekämpfung im Einklang mit den EU-Richtlinien erlegt Zypern der Art der Anlagen eines AIF keine Beschränkung auf und stellt gegenüber der Aufsichtsbehörde nur geringe Berichtsanforderungen.
Der zyprische Rechtsrahmen beschleunigt den Zeitpunkt, ab dem ein AIF tätig werden kann, wie im Fall der RAIFs, die vor ihrer Geschäftsaufnahme keiner Zulassungspflicht unterliegen.
Das AIF Law in Zypern bietet Investoren die Möglichkeit, ihren AIF selbst zu verwalten, vorbehaltlich der Genehmigung der Aufsichtsbehörde, und bietet Flexibilität bei der Strukturierung von Anlagekompartimenten.
Unser Gesellschafts- und Fondsteam berät zur richtigen Struktur, vom zugelassenen AIF bis zum schnell marktreifen RAIF, und übernimmt den CySEC-Prozess von Anfang bis Ende. [Sprechen Sie mit unserem Fondsteam](/contact-us).
Ein AIF in Zypern ist Teil eines EU- und OECD-konformen Steuersystems. Wird er als Gesellschaft mit beschränkter Haftung gegründet und vollständig in Zypern verwaltet, wird ein AIF wie jede andere zyprische Einheit behandelt und genießt eines der attraktivsten Steuerpakete in Europa, das Folgendes bietet:
Die Einrichtung und Aufrechterhaltung eines AIF in Zypern sind mit geringen Kosten verbunden und umfassen ein einfaches und zeitsparendes Antragsverfahren.
Ein AIF in Zypern unterliegt der Zulassung durch die Cyprus Securities and Exchange Commission (CySEC). Im Rahmen seiner Zulassung muss er Informationen zu seinem Geschäftsplan, seiner Organisationsstruktur und seinen internen Abläufen sowie zu den Personen, die seine Geschäfte führen, und zu seinen Gesellschaftern einreichen und diese zusammen mit regulatorischen Dokumenten bei der CySEC vorlegen. Der Antrag bei der CySEC erfordert die Zahlung einer Gebühr. Die CySEC wird den Antragsteller innerhalb von drei Monaten nach Einreichung des Antrags unterrichten, ein Zeitraum, der bei Bedarf verlängert werden kann.
Im Gegensatz dazu wird ein RAIF in Zypern nicht selbst von der CySEC lizenziert oder zugelassen, muss jedoch stets von einem zugelassenen externen Manager (einem Alternative Investment Fund Manager mit vollem Umfang) verwaltet werden. Die einzige Anforderung vor der Aufnahme seiner Tätigkeit besteht darin, dass der Manager die CySEC innerhalb eines Monats nach Errichtung des RAIF benachrichtigt, damit die CySEC den RAIF in ihr besonderes Register aufnimmt. Innerhalb eines Monats nach Einreichung des Benachrichtigungspakets bestätigt die CySEC die Registrierung und der RAIF kann Kapital aufnehmen. Für die Gründung eines RAIF gibt es kein Mindestkapital, er muss jedoch innerhalb seiner ersten 12 Monate mindestens €500,000 an verwaltetem Vermögen zusammenbringen.
Die in diesem Leitfaden enthaltenen Informationen sollten nicht als Ersatz für eine ordnungsgemäße professionelle Beratung herangezogen werden. Vor jeder Handlung sollte rechtlicher Rat eingeholt werden.
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Managing Partner with a distinguished career in corporate and commercial law, trust law, tax law, property law, litigation, and immigration law. First-Class LL.B. from the University of Leicester and LL.M. from the University of Cambridge.
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