Um ausländische Investoren zu ermutigen, ihre Hauptsitze in Zypern zu errichten oder ihr Geschäft auszubauen, hat unsere Regierung kürzlich die Richtlinie zur Erteilung von befristeten...
In einem Versuch, ausländische Investoren zu ermutigen, ihre Hauptsitze in Zypern einzurichten oder ihr Geschäft auszubauen, hat unsere Regierung kürzlich die Richtlinie zur Erteilung von vorübergehenden Aufenthalts- und Arbeitserlaubnissen für Mitarbeiter bestehender und neuer Unternehmen mit ausländischen Interessen, die in Zypern registriert sind, sowie für Unternehmen, die dem Fast Track Business Activation Mechanism beigetreten sind, überprüft.
Für die Beschäftigung eines Drittstaatsangehörigen in der Republik ist eine vorübergehende Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis erforderlich. Ein zentraler Pfeiler der Überprüfung ist die Möglichkeit für Unternehmen mit ausländischen Interessen, eine erhöhte Anzahl von Mitarbeitern in Schlüsselpositionen zu beschäftigen, während gleichzeitig den Familienangehörigen der Mitarbeiter Aufenthaltsgenehmigungen für Zypern erteilt werden können. Die Kriterien, die Unternehmen erfüllen müssen, um von dieser Richtlinie zu profitieren, die Kategorien von Mitarbeitern und die maximalen Zahlen von Drittstaatsangehörigen, die pro Kategorie beschäftigt werden können, werden in den folgenden Absätzen beschrieben.
Um als Unternehmen mit ausländischen Interessen qualifiziert zu sein und Drittstaatsangehörige in Zypern beschäftigen zu können, muss ein Unternehmen die folgenden Kriterien erfüllen:
Drittstaatsaktionäre sollten die Mehrheit der Anteile des Unternehmens besitzen. Im Falle, dass Unternehmen die Aktionäre sind, sollten ihre endgültigen Eigentümer (natürliche Personen, die die letztendlichen wirtschaftlichen Eigentümer sind) deklariert werden, um die Genehmigung des Zivilstands- und Migrationsamtes zu erhalten.
Ausländische Direktinvestitionen des letztendlichen wirtschaftlichen Eigentümers von mindestens 200.000 € in Zypern, um das Unternehmen in Zypern zu betreiben. Diese Anforderung gilt nur für Unternehmen, die zum ersten Mal Mitarbeiter aus Drittstaaten beschäftigen werden. Das einbezahlte Kapital von 200.000 € kann entweder eine Einzahlung auf ein Bankkonto oder eine Investition in einen Unternehmensvermögenswert wie unbewegliche Vermögenswerte und/oder Mieten und/oder die Kosten für jegliche Ausrüstung für die Bedürfnisse des Unternehmens sein.
Das Unternehmen sollte in eigenen, eigenständigen Büros in Zypern in geeigneten Räumlichkeiten tätig sein, die von jeglichem privaten Wohnraum oder einem anderen Büro getrennt sind, es sei denn, es handelt sich um eine geschäftliche Mitbenutzung.
Für Unternehmen mit ausländischer Beteiligung von 50 % oder weniger am gesamten Stammkapital sollte die ausländische Beteiligung einen Betrag von mindestens 200.000 € darstellen, um qualifiziert zu sein.
Unternehmen, die die oben genannten Bedingungen erfüllen, sind berechtigt, Drittstaatsangehörige in den folgenden Kategorien zu beschäftigen, vorausgesetzt, sie erhalten zunächst vorübergehende Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse.
In dieser Kategorie sind folgende Drittstaatsangehörige enthalten:
Das minimal akzeptable Bruttomonatsgehalt für Direktoren beträgt 4.000 €, was je nach Schwankungen im Lohnindex von Zeit zu Zeit angepasst werden kann.
Fünf (5) ist die maximale Anzahl von Drittstaatsangehörigen, die unter dieser Kategorie beschäftigt werden können, es sei denn, das Zivilstands- und Migrationsamt ist überzeugt, dass die Beschäftigung einer größeren Anzahl gerechtfertigt ist, abhängig von den Umständen jedes Unternehmens.
In dieser Kategorie sind folgende Drittstaatsangehörige enthalten:
Das minimal akzeptable Bruttomonatsgehalt für diese Kategorie beträgt 2.000 €, was je nach Schwankungen im Lohnindex von Zeit zu Zeit angepasst werden kann.
Zehn (10) ist die maximale Anzahl von Drittstaatsangehörigen, die unter dieser Kategorie beschäftigt werden können, es sei denn, das Zivilstands- und Migrationsamt ist überzeugt, dass die Beschäftigung einer größeren Anzahl gerechtfertigt ist, abhängig von den Umständen jedes Unternehmens.
Unternehmen sind berechtigt, Drittstaatsangehörige in Berufen/Fähigkeiten zu beschäftigen, die in Tabelle 1 unten aufgeführt sind. Die Anzahl der Mitarbeiter, die jedes Unternehmen beschäftigen kann, wird basierend auf seinem Umsatz bestimmt, wie in Tabelle 2 beschrieben.
Das minimal akzeptable Bruttomonatsgehalt für Spezialisten beträgt 2.000 €, was je nach Schwankungen im Lohnindex von Zeit zu Zeit angepasst werden kann.
Tabelle 1.
| # | Berufe / Fähigkeiten |
|---|---|
| 1 | Software- und Systemingenieure |
| 2 | Anwendungs- und Datenarchitekten |
| 3 | Informations- und Kommunikationstechnologie und Unternehmenslösungsarchitekten |
| 4 | Technische Assurance-Profis |
| 5 | Telekommunikations- und Raumfahrt-Ingenieure |
| 6 | Datenwissenschaftler |
| 7 | Maschinenlern-Ingenieure |
| 8 | Webentwickler und -designer |
| 9 | UX User Experience-Profis |
| 10 | Quantitative Analysten |
| 11 | Qualitätssicherungsanalysten |
| 12 | Entwickler mobiler Anwendungen |
| 13 | Programmierer für Augmented Reality/Virtual Reality |
| 14 | Spezialisten für digitales Marketing |
| 15 | Multimedia-Spezialisten für mobile Apps und Software |
| 16 | Analysten für mobile Apps und Software |
| 17 | Prototyp-Designer für mobile Geräte |
| 18 | DevOps-Ingenieure |
| 19 | Spezialisten für Cybersicherheit |
| 20 | Spezialisten für künstliche Intelligenz, Robotik und Big Data |
| 21 | Technologen für pharmazeutische Formulierungen |
| 22 | Spezialisten für die Validierung pharmazeutischer Ingenieure |
| 23 | Spezialisten für pharmazeutische Patente |
| 24 | Fachleute für pharmazeutische Regulierung und Qualitätssicherung |
| 25 | Marine Ingenieure |
| 26 | Schiffbauingenieure |
Tabelle 2.
| Spezialisten | Basierend auf dem Jahresumsatz* |
|---|---|
| ≤1 Million | 5 |
| 1 – 3 Millionen | 10 |
| 3 – 5 Millionen | 20 |
| 5 – 10 Millionen | 30 |
| 10 – 20 Millionen | 50 |
| 20 – 30 Millionen | 100 |
| >30 Millionen | 200 |
Unternehmen, die bereits im Register der ausländischen Unternehmen des Zivilstands- und Migrationsamtes eingetragen sind, können automatisch von der Richtlinie zur Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen in der Kategorie Spezialisten profitieren.
Was passiert mit allen Drittstaatsangehörigen, die nicht in den oben genannten Kategorien enthalten sind? Unternehmen werden erwartet, Stellen in dieser Kategorie mit zypriotischen oder europäischen Staatsbürgern zu besetzen. Falls keine qualifizierten Zyprioten oder europäischen Staatsbürger verfügbar sind, kann ein Unternehmen Drittstaatsangehörige in Stellen dieser Kategorie in einer Quote von 30 % des gesamten Personals beschäftigen, nachdem es zunächst die positive Empfehlung (versiegelter Arbeitsvertrag) des Arbeitsministeriums gesichert hat, welches für die Erteilung seiner positiven Empfehlung den oben genannten Prozentsatz berücksichtigt.
| # | Mitarbeiterkategorie | Maximal erlaubte Anzahl |
|---|---|---|
| 1 | Direktoren | 5 |
| 2 | Führungskräfte des mittleren Managements und anderes Schlüsselpersonal | 10 |
| 3 | Spezialisten | Basierend auf dem Jahresumsatz |
| 4 | Unterstützungspersonal | 30 % des gesamten Personals |
Für die Beschäftigung einer größeren Anzahl von Drittstaatsangehörigen unter den oben genannten Kategorien müssen ordnungsgemäß begründete und dokumentierte Anträge des Unternehmens beim Ministerium eingereicht werden. Die Anträge müssen Informationen über das angebotene Gehalt sowie enthalten:
Um die Grenze von mehr als 300 Drittstaatsangehörigen, die in den Kategorien 1-3 oben beschäftigt sind, zu überschreiten, ist die Zustimmung des Ministerrates erforderlich.
Es wird betont, dass die Anträge sich nur auf spezifische Personen beziehen sollten, deren Beschäftigung vom Unternehmen als notwendig erachtet wird. Allgemeine Anträge zu diesem Thema können nicht berücksichtigt werden.
Wenn die im Gesetz vorgesehenen Bedingungen erfüllt sind, erhält der Drittstaatsangehörige eine vorübergehende Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis. Die Gültigkeit der Erlaubnis hängt von der Dauer des Arbeitsvertrags ab und kann bis zu zwei (2) Jahre betragen, mit einem Recht auf Verlängerung. Direktoren, Führungskräfte des mittleren Managements und anderes Schlüsselpersonal sowie Spezialisten (Mitarbeiterkategorien 1-3) dürfen ohne zeitliche Begrenzung in der Republik wohnen, sofern sie eine gültige vorübergehende Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis besitzen.
Für Unterstützungspersonal gelten die Beschränkungen, die für die allgemeine Beschäftigungspolitik von Drittstaatsangehörigen in der Republik gelten.
Kontaktieren Sie uns für fachkundige Beratung zur Sicherung von Arbeitserlaubnissen für Ihre ausländischen Mitarbeiter in Zypern. Besuchen Sie unsere Seite für Unternehmensdienstleistungen, um mehr zu erfahren.
Drittstaatsangehörige mit Aufenthalts- und Arbeitserlaubnissen unter den Mitarbeiterkategorien 1-3 der Richtlinie haben direkten Zugang zur Familienzusammenführung mit ihren Familienangehörigen.

Managing Partner
Managing Partner with a distinguished career in corporate and commercial law, trust law, tax law, property law, litigation, and immigration law. First-Class LL.B. from the University of Leicester and LL.M. from the University of Cambridge.
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