Um ausländische Investoren zu ermutigen, ihre Hauptsitze in Zypern zu errichten oder ihr Geschäft auszubauen, hat unsere Regierung kürzlich die Richtlinie zur Erteilung von befristeten...
Um ausländische Investoren zu ermutigen, ihre Hauptsitze in Zypern zu errichten oder ihr Geschäft auszubauen, hat unsere Regierung kürzlich die Richtlinie zur Erteilung von befristeten Aufenthalts- und Arbeitserlaubnissen für Mitarbeiter bestehender und neuer Unternehmen mit ausländischen Interessen, die in Zypern registriert sind, sowie Unternehmen, die dem Fast Track Business Activation Mechanism beigetreten sind, überprüft.
Die Richtlinie
Für die Beschäftigung eines Drittstaatsangehörigen in der Republik ist eine befristete Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis erforderlich. Ein wesentlicher Pfeiler der Überprüfung ist die Möglichkeit für Unternehmen mit ausländischen Interessen, eine erhöhte Anzahl von Mitarbeitern in Schlüsselpositionen zu beschäftigen, während gleichzeitig den Familienangehörigen der Mitarbeiter Aufenthaltsgenehmigungen für Zypern erteilt werden können. Die Kriterien, die Unternehmen erfüllen müssen, um von dieser Richtlinie zu profitieren, die Kategorien von Mitarbeitern und die maximalen Zahlen von Drittstaatsangehörigen, die pro Kategorie beschäftigt werden können, werden in den folgenden Absätzen beschrieben.
Geeignete Unternehmen
Damit ein Unternehmen als Unternehmen mit ausländischen Interessen qualifiziert wird und berechtigt ist, Drittstaatsangehörige in Zypern zu beschäftigen, muss es die folgenden Kriterien erfüllen:
1. Drittstaatenaktionäre sollten die Mehrheit der Unternehmensanteile besitzen. Falls Unternehmen die Aktionäre sind, sollten deren Endbesitzer (natürliche Personen, die die wirtschaftlich Berechtigten sind) angegeben werden, um die Genehmigung der Zivilregister- und Migrationsabteilung zu erhalten.
2. Ausländische Direktinvestitionen des wirtschaftlich Berechtigten von mindestens 200.000 € in Zypern, um das Unternehmen in Zypern zu betreiben. Diese Anforderung gilt nur für Unternehmen, die erstmals Mitarbeiter aus Drittstaaten beschäftigen werden. Das eingezahlte Kapital von 200.000 € kann entweder eine Zahlung auf ein Bankkonto oder eine Investition in ein Unternehmensvermögen wie unbewegliches Vermögen und/oder Mieten und/oder die Kosten für jegliche Ausrüstung für die Bedürfnisse des Unternehmens sein.
Wenn der Prozentsatz der ausländischen Beteiligung am Gesellschaftskapital gleich oder weniger als 50 % des gesamten Gesellschaftskapitals beträgt, muss die ausländische Beteiligung einen Betrag von mindestens 200.000 € darstellen, damit das Unternehmen als berechtigt angesehen wird.
3. Das Unternehmen sollte in eigenen, eigenständigen Büros in Zypern in geeigneten Räumlichkeiten betrieben werden, getrennt von jeglichem privaten Wohnraum oder einem anderen Büro, außer im Falle einer geschäftlichen Koexistenz.
Mitarbeiterkategorien
Unternehmen, die die oben genannten Bedingungen erfüllen, sind berechtigt, Drittstaatsangehörige in den folgenden Kategorien zu beschäftigen, vorausgesetzt, dass sie zuerst befristete Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse erhalten.
Kategorie 1 - Direktoren:
In dieser Kategorie sind die folgenden Drittstaatsangehörigen eingeschlossen:
Das Mindestbruttomonatsgehalt für Direktoren beträgt 4.000 €, das je nach Schwankungen des Lohnindex von Zeit zu Zeit angepasst werden kann.
Fünf (5) ist die maximale Anzahl von Drittstaatsangehörigen, die unter dieser Kategorie beschäftigt werden können, es sei denn, die Zivilregister- und Migrationsabteilung ist der Ansicht, dass die Beschäftigung einer größeren Anzahl gerechtfertigt ist, abhängig von den Umständen jedes Unternehmens.
Kategorie 2 - Führungskräfte des mittleren Managements und anderes Schlüsselpersonal:
In dieser Kategorie sind die folgenden Drittstaatsangehörigen eingeschlossen:
Das Mindestbruttomonatsgehalt für diese Kategorie beträgt 2.000 €, das je nach Schwankungen des Lohnindex von Zeit zu Zeit angepasst werden kann.
Zehn (10) ist die maximale Anzahl von Drittstaatsangehörigen, die unter dieser Kategorie beschäftigt werden können, es sei denn, die Zivilregister- und Migrationsabteilung ist der Ansicht, dass die Beschäftigung einer größeren Anzahl gerechtfertigt ist, abhängig von den Umständen jedes Unternehmens.
Kategorie 3 - Spezialisten:
Unternehmen sind berechtigt, Drittstaatsangehörige in Berufen/mit Fähigkeiten zu beschäftigen, die in Tabelle 1 unten aufgeführt sind. Die Anzahl der Mitarbeiter, die von jedem Unternehmen beschäftigt werden können, wird basierend auf dem Umsatz des Unternehmens bestimmt, wie in Tabelle 2 beschrieben.
Das Mindestbruttomonatseinkommen für Spezialisten beträgt 2.000 €, das je nach Schwankungen des Lohnindex von Zeit zu Zeit angepasst werden kann.
Tabelle 1.
| # | Berufe / Fähigkeiten |
| 1 | Software- und Systemingenieure |
| 2 | Anwendungs- und Datenarchitekten |
| 3 | Informations- und Kommunikationstechnologie- und Unternehmenslösungsarchitekten |
| 4 | Technische Assurance-Profis |
| 5 | Telekommunikations- und Raumfahrtingenieure |
| 6 | Datenwissenschaftler |
| 7 | Maschinelles Lernen-Ingenieure |
| 8 | Webentwickler und Designer |
| 9 | UX User Experience-Profis |
| 10 | Quantitative Analysten |
| 11 | Qualitätssicherungsanalysten |
| 12 | Entwickler für mobile Anwendungen |
| 13 | Programmierer für Augmented Reality/Virtual Reality |
| 14 | Spezialisten für digitales Marketing |
| 15 | Multimedia-Spezialisten für Videoproduktion für mobile Apps und Software |
| 16 | Analysten für mobile Apps und Software |
| 17 | Designer von Prototypen für mobile Geräte |
| 18 | DevOps-Ingenieure |
| 19 | Cyber-Sicherheitsspezialisten |
| 20 | Spezialisten für künstliche Intelligenz, Robotik und Big Data |
| 21 | Pharmazeutische Formulierungstechnologen |
| 22 | Pharmazeutische Ingenieurvalidierungsspezialisten |
| 23 | Spezialisten für pharmazeutische Patente |
| 24 | Pharmazeutische Regulierungs- und Qualitätssicherungsprofis |
| 25 | Schiffsingenieure |
| 26 | Schiffsarchitekten |
Tabelle 2.
| Spezialisten | Basierend auf dem Jahresumsatz*≤1 Million: 5>€1 – €3 Millionen: 10>€3 – €5 Millionen: 20>€5 – €10 Millionen: 30>€10 – €20 Millionen: 50>€20 – €30 Millionen:100>€30 Millionen: 200* Für berechtigte Unternehmen, die nach Zypern umziehen und dem Fast Track Business Activation Mechanism beigetreten sind, wird der Umsatz berücksichtigt, der im Ausland erzielt wurde. Dies gilt für die ersten zwei Jahre der Geschäftstätigkeit in Zypern. Nach den ersten zwei Jahren wird der Jahresumsatz des Unternehmens in Zypern berücksichtigt. |
Unternehmen, die bereits im Register der ausländischen Unternehmen der Zivilregister- und Migrationsabteilung registriert sind, können automatisch von der Richtlinie zur Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen in der Kategorie der Spezialisten profitieren.
Kategorie 4 - Unterstützungspersonal:
Was passiert mit allen Drittstaatsangehörigen, die nicht in den oben genannten Kategorien enthalten sind? Unternehmen sind verpflichtet, Positionen in dieser Kategorie mit zypriotischen oder europäischen Bürgern zu besetzen. Falls keine qualifizierten Zyprioten oder europäischen Bürger verfügbar sind, kann ein Unternehmen Drittstaatsangehörige in Positionen dieser Kategorie mit einer Quote von 30 % des gesamten Personals beschäftigen, indem es zuerst die positive Empfehlung (versiegelter Arbeitsvertrag) der Arbeitsabteilung einholt, die für die Erteilung ihrer positiven Empfehlung den oben genannten Prozentsatz berücksichtigt.
Maximale Anzahl von Drittstaatsangehörigen pro Mitarbeiterkategorie
| # | Mitarbeiterkategorie | Maximal erlaubte Anzahl |
| 1 | Direktoren | 5 |
| 2 | Führungskräfte des mittleren Managements und anderes Schlüsselpersonal | 10 |
| 3 | Spezialisten | Basierend auf dem Jahresumsatz*≤1 Million: 5>€1 – €3 Millionen: 10>€3 – €5 Millionen: 20>€5 – €10 Millionen: 30>€10 – €20 Millionen: 50>€20 – €30 Millionen:100>€30 Millionen: 200* Für berechtigte Unternehmen, die nach Zypern umziehen und dem Fast Track Business Activation Mechanism beigetreten sind, wird der Umsatz berücksichtigt, der im Ausland erzielt wurde. Dies gilt für die ersten zwei Jahre der Geschäftstätigkeit in Zypern. Nach den ersten zwei Jahren wird der Jahresumsatz des Unternehmens in Zypern berücksichtigt. |
| 4 | Unterstützungspersonal | 30 % des gesamten Personals (wird von der Arbeitsabteilung während des Arbeitsmarkttests überprüft). |
Um eine größere Anzahl von Drittstaatsangehörigen unter den oben genannten Kategorien zu beschäftigen, müssen ordnungsgemäß begründete und dokumentierte Anträge des Unternehmens bei der Abteilung eingereicht werden. Die Anträge müssen Informationen über das angebotene Gehalt sowie enthalten:
Um das Limit von mehr als 300 Drittstaatsangehörigen in den Kategorien 1-3 zu überschreiten, ist die Zustimmung des Ministerrates erforderlich.
Es wird betont, dass die Anträge nur bestimmte Personen betreffen sollten, deren Beschäftigung vom Unternehmen als notwendig erachtet wird. Allgemeine Anfragen zu diesem Thema können nicht berücksichtigt werden.
Gültigkeit der befristeten Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis
Wenn die im Gesetz vorgesehenen Bedingungen erfüllt sind, wird dem Drittstaatsangehörigen eine befristete Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis erteilt. Die Gültigkeit der Erlaubnis hängt von der Dauer des Arbeitsvertrags ab und kann bis zu zwei (2) Jahre betragen, mit einem Verlängerungsrecht. Direktoren, Führungskräfte des mittleren Managements und anderes Schlüsselpersonal sowie Spezialisten (Mitarbeiterkategorien 1-3) dürfen ohne zeitliche Begrenzung in der Republik wohnen, sofern sie eine gültige befristete Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis besitzen.
Für Unterstützungspersonal gelten die Einschränkungen, die für die allgemeine Beschäftigungspolitik von Drittstaatsangehörigen in der Republik gelten.
Familienangehörige
Drittstaatsangehörige mit Aufenthalts- und Arbeitserlaubnissen unter den Mitarbeiterkategorien 1-3 der Richtlinie haben direkten Zugang zur Familienzusammenführung mit ihren Familienangehörigen.

Managing Partner
Managing Partner with a distinguished career in corporate and commercial law, trust law, tax law, property law, litigation, and immigration law. First-Class LL.B. from the University of Leicester and LL.M. from the University of Cambridge.
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