Dieser Leitfaden behandelt den Prozess zur Erlangung einer Arbeitserlaubnis in Zypern für Nicht-EU-Staatsangehörige. Er ist in zwei Abschnitte unterteilt: Der erste behandelt Arbeitserlaubnisse in Zypern für Unternehmen im Besitz von Nicht-EU-Bürgern...
Dieser Leitfaden behandelt den Prozess zur Erlangung einer Arbeitserlaubnis in Zypern für Nicht-EU-Staatsangehörige. Er ist in zwei Abschnitte unterteilt: Der erste behandelt Arbeitserlaubnisse in Zypern für Unternehmen im Besitz von Nicht-EU-Bürgern, und der zweite behandelt Arbeitserlaubnisse für jedes Unternehmen.
Alle Unternehmen mit ausländischen Interessen müssen bestimmte Anforderungen erfüllen, um die Genehmigung des Zivilregisters und der Migrationsabteilung zu erhalten und Nicht-EU-Bürger beschäftigen zu können. Eine Empfehlung für die Beschäftigung von Ausländern wird vom Ministerium für Arbeit und Sozialversicherung abgegeben, nachdem festgestellt wurde, dass keine ausreichend qualifizierten Zyprioten verfügbar sind.
Ein Arbeitsvertrag ist für den Antragsprozess obligatorisch und enthält Bedingungen wie eine Mindestdauer von zwei Jahren und spezifische Gehaltsanforderungen.
Die folgenden Anforderungen gelten:
Die Mehrheit der Anteilseigner des Unternehmens sind Ausländer, nicht Zyprioten.
Der Betrag von €170.860 sollte vorgelegt werden, falls Ausländer 50% oder weniger des Gesellschaftskapitals halten.
Anträge von Unternehmen, die nur Dienstleistungen erbringen und Kapital mindestens in Höhe von €170.860 investieren, werden geprüft, da ihre Geschäftstätigkeit möglicherweise keine höhere Kapitalinvestition erfordert.
Neue Unternehmen sollten Bank- und andere Dokumente vorlegen, um direkte ausländische Kapitalinvestitionen nachzuweisen, die mindestens €170.860 betragen, und dass das Gesellschaftskapital rechtmäßig in Zypern eingerichtet ist.
Alle interessierten Unternehmen sollten in unabhängigen Büros in Zypern tätig sein, die sich in geeigneten Räumlichkeiten befinden und nicht Teil einer privaten Residenz oder eines Büros sind (es sei denn, die Miete ist gemeinsam). Wenn die Geschäftstätigkeit die Beschäftigung von Personen zu Hause erlaubt, werden diese Fälle individuell geprüft.
Unternehmen mit ausländischen Interessen können Drittstaatsangehörige in den folgenden Positionen beschäftigen:
Senior Directors
Directors, Senior Executives und anderes Personal
Unterstützendes Personal
Alle interessierten Unternehmen müssen die Genehmigung des Ministeriums für Arbeit und Sozialversicherung einholen, um mit der Beschäftigung einer nicht-EU-Person fortzufahren, was die Sicherung eines Arbeitsvisums für Zypern einschließt. Dazu sollte ein Antrag zusammen mit den erforderlichen Dokumenten an das Bezirksarbeitsamt gesendet werden.
Ausländische Staatsangehörige müssen bestimmte Anforderungen erfüllen, um eine Arbeitserlaubnis und ein Visum in Zypern zu erhalten. Ausländische Staatsangehörige müssen auch ein Registrierungszertifikat für EU-Bürger erhalten, um den Einwanderungsbestimmungen zu entsprechen und legal in Zypern zu leben und zu arbeiten.
Wenn die Vergütung der Person weniger als €35.000 beträgt, sind folgende Schritte erforderlich:
Ein Antrag auf freie Stellen beim Bezirksarbeitsamt
Veröffentlichung der freien Stelle entweder in 3 Zeitungen für 1 Tag oder in 1 Zeitung für 3 Tage und wenn innerhalb von 6 Wochen keine verfügbaren Zyprioten oder EU-Bürger vorhanden sind, kann der interessierte Arbeitgeber mit dem Antrag beim Bezirksarbeitsamt fortfahren.
Zertifikat der Direktoren und Zertifikat der Anteilseigner des Unternehmens
Memorandum und Satzung, die die Geschäftstätigkeit des Unternehmens zeigen
Sozialversicherungsbeleg des Arbeitgebers und Sozialversicherungsbelege für alle Mitarbeiter
Lebenslauf und alle anderen Qualifikationen des Ausländers
Passkopie des Ausländers und Passkopie der Direktoren des Unternehmens (Arbeitgeber)
Versicherungshaftung des Arbeitgebers
Mehrwertsteuer und Einkommensteuer des Arbeitgebers
Schreiben, das die Beschäftigung der nicht-EU-Person anfordert und die Art der Beschäftigung beschreibt
Eine ausreichende Krankenversicherung ist für Nicht-EU-Bürger, die ein Arbeitsvisum in Zypern beantragen, obligatorisch.
Wenn vom Bezirksarbeitsamt genehmigt, wird der Antrag gestempelt und zur weiteren Genehmigung an das Arbeitsministerium gesendet, zusammen mit allen Dokumenten.
Nicht-EU-Staatsangehörige müssen zusätzlich zur Arbeitserlaubnis eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, um legal in Zypern zu wohnen.
Andererseits, wenn die Vergütung der Person €35.000 übersteigt, ist das Verfahren wie folgt:
Der Antrag wird direkt beim Arbeitsministerium gestellt (es gibt keinen Antrag auf freie Stellen)
Alle erforderlichen Dokumente sind die gleichen wie oben für Personen mit einer Vergütung von weniger als €35.000 und werden direkt dem Arbeitsministerium vorgelegt.
Eine vorübergehende Aufenthaltserlaubnis ist oft erforderlich für die Beschäftigung von Nicht-EU-Bürgern, die nach Zypern umziehen.
Die Bearbeitungszeit für ein Arbeitsvisum in Zypern kann manchmal bis zu sechs Monate dauern.
Haftungsausschluss: Dies ist ein Leitfaden zu Informationszwecken. Gesetze können sich ändern, und Sie sollten immer rechtlichen Rat für die jeweilige Situation einholen. Sie sollten aktualisierte Informationen einholen, falls erforderlich, da Philippou & Associates LLC keine Verantwortung für die Gültigkeit des Materials zum Zeitpunkt des Lesens übernimmt. Wir empfehlen, qualifizierte Fachleute mit den notwendigen Aufgaben zur Erlangung eines Arbeitsvisums und einer Arbeitserlaubnis zu beauftragen.

Managing Partner
Managing Partner with a distinguished career in corporate and commercial law, trust law, tax law, property law, litigation, and immigration law. First-Class LL.B. from the University of Leicester and LL.M. from the University of Cambridge.
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