Einführung In den letzten Jahren sind immer mehr britische Staatsangehörige nach Zypern gezogen, angelockt von den Lebensstilvorteilen der Insel und ihrem günstigen Steuersystem. Viele dieser Personen...
In den letzten Jahren sind immer mehr britische Staatsangehörige nach Zypern gezogen, angelockt von den Lebensstilvorteilen der Insel und ihrem günstigen Steuersystem. Viele dieser Personen besitzen weiterhin Wohn- oder Investitionsimmobilien im Vereinigten Königreich. Dies wirft natürlich eine Reihe wichtiger Fragen auf:
Die Antworten erfordern eine kombinierte Betrachtung des britischen Rechts, des zypriotischen Rechts und des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen dem Vereinigten Königreich und Zypern von 2018. Im Folgenden finden Sie eine strukturierte Analyse dieser Themen.
Nach britischem Recht sind Mieteinnahmen aus im Vereinigten Königreich gelegenen Immobilien immer im Vereinigten Königreich steuerpflichtig, unabhängig vom Wohnsitz des Vermieters. Nichtansässige Vermieter fallen unter das Non-Resident Landlord Scheme (NRLS). Mit Genehmigung von HMRC können Mieten brutto gezahlt werden, wobei der Vermieter die Einnahmen über die Selbstveranlagung erklärt. Ohne eine solche Genehmigung müssen Vermietungsagenten oder Mieter die britische Steuer an der Quelle einbehalten.
Die derzeit geltenden Hauptregeln sind wie folgt:
Da Zypern weltweite Besteuerung auf seine Einwohner anwendet, müssen auch Mieteinkünfte aus dem Vereinigten Königreich in Zypern erklärt werden.
Die wichtigsten Punkte nach zypriotischem Recht sind:
Die folgenden persönlichen Einkommensteuersätze gelten in Zypern ab dem 1. Januar 2026:
Zusätzlich zur Einkommensteuer gilt ein GESY-Beitrag:
In der Praxis bedeutet dies, dass jede im Vereinigten Königreich auf Mieteinkünfte gezahlte Steuer die in Zypern zu zahlende Steuer auf null reduziert, wenn die britische Steuer höher ist als die zypriotische Verpflichtung. Der einzige zusätzliche Beitrag, der nicht vermieden werden kann, ist der GESY-Beitrag.
Seit dem 6. April 2019 unterliegen alle Nichtansässigen der britischen Kapitalertragssteuer (CGT) auf Veräußerungen von britischen Immobilien, einschließlich indirekter Veräußerungen von immobilienreichen Unternehmen.
In Zypern wird die Kapitalertragssteuer nur auf Veräußerungen von unbeweglichem Vermögen erhoben, das sich in Zypern befindet, und auf bestimmte Anteile an Unternehmen, die zypriotisches Eigentum halten. Es gibt keine zypriotische CGT auf Veräußerungen von britischen Immobilien.
Infolgedessen:
Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen dem Vereinigten Königreich und Zypern bestätigt die Zuweisung der Besteuerungsrechte:
Zypern, als Wohnsitzstaat, wendet die Wohnsitzbesteuerung an, entlastet jedoch die Doppelbesteuerung durch den Mechanismus der ausländischen Steueranrechnung. Dies stellt sicher, dass:
Das zypriotische Non-Dom-Regime ist eines der attraktivsten Elemente des Systems für Expatriates. Es bietet eine Befreiung von der SDC auf Dividenden und passive Zinsen. Das Regime gilt bis zu 17 Jahre Wohnsitz; nach 17 von den letzten 20 Jahren Wohnsitz wird die Person als domiziliert angesehen und unterliegt der SDC.
Für britische Immobilienbesitzer:
| Art des Einkommens | Britische Steuer | Zypriotische Steuer | Non-Dom-Effekt | Endposition |
| Mieteinkünfte | Besteuert im Vereinigten Königreich unter Selbstveranlagung oder NRLS. Immobilienfreibetrag (£1.000) und 20% Hypothekenzinsen-Gutschrift gelten. | Besteuert in Zypern nach 20% gesetzlichem Abzug, mit progressiven Sätzen (0–35%). Britische Steuer wird auf zypriotische Steuer angerechnet. | Von SDC (2,25%) befreit. Nur Einkommensteuer (nach Anrechnung) und GESY (2,65%) gelten. | Keine Doppelbesteuerung: Britische Steuer gleicht zypriotische Steuer aus. Nur GESY bleibt zahlbar. |
| Mieteinkünfte (domiziliert) | Gleiche wie oben. | Gleiche wie oben. | Keine Befreiung. | Keine Doppelbesteuerung: Britische Steuer gleicht Einkommensteuer aus. GESY bleibt zahlbar. |
| Kapitalgewinne | Besteuert im Vereinigten Königreich mit 18% oder 24% mit £3.000 jährlichem Freibetrag. Muss innerhalb von 60 Tagen gemeldet werden. | Nicht in Zypern besteuert (ausländische Immobilien von zypriotischer CGT ausgeschlossen). | Non-dom hat keinen Effekt (da Zypern nicht besteuert). | Steuerpflicht entsteht ausschließlich im Vereinigten Königreich. |
| Insgesamt | Das Vereinigte Königreich hat immer primäre Besteuerungsrechte. | Zypern besteuert weltweites Einkommen, gewährt jedoch ausländische Steueranrechnung. | - | Keine Doppelbesteuerung. Nur GESY-Beitrag bleibt in Zypern. |
Zypriotische Steueransässige mit britischen Immobilien müssen die Compliance in beiden Jurisdiktionen sicherstellen.
Im Vereinigten Königreich umfasst dies die Registrierung unter dem NRLS, die jährliche Selbstveranlagung und die 60-Tage-CGT-Meldung für Veräußerungen. In Zypern umfasst es die Erklärung des weltweiten Einkommens, die Anwendung der korrekten Abzüge und Sätze, die Bewertung der GESY-Verpflichtung und die korrekte Beantragung ausländischer Steueranrechnungen.
Die Nichteinhaltung der Verpflichtungen in einem der beiden Länder kann zu Strafen und dem Verlust von Vertragsentlastungen führen.
Für Steueransässige in Zypern, die weiterhin Eigentum im Vereinigten Königreich besitzen, ist der Rahmen klar und günstig:
Eine ordnungsgemäße Compliance, sorgfältige Planung und professionelle Beratung sind entscheidend, um das effizienteste Ergebnis zu erzielen. Bei Polycarpos Philippou & Associates LLC führen wir unsere Mandanten durch jeden Schritt der grenzüberschreitenden Besteuerung und Strukturierung, um sowohl die vollständige Compliance als auch den maximalen Nutzen aus dem zypriotischen Steuersystem sicherzustellen.

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Partner specializing in corporate and tax law. Member of both the Cyprus Bar Association and the Athens Bar Association, bringing expertise across both jurisdictions.
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