Einführung In den letzten Jahren sind immer mehr britische Staatsangehörige nach Zypern gezogen, angelockt von den Lebensstilvorteilen der Insel und ihrem günstigen Steuersystem. Viele dieser Personen...
Eine zunehmende Anzahl von UK-Bürgern hat in den letzten Jahren nach Zypern umgesiedelt, angezogen von den Lebensstilvorteilen der Insel und ihrem günstigen Steuersystem. Viele dieser Personen halten weiterhin Wohn- oder Investitionsimmobilien im Vereinigten Königreich. Dies wirft natürlich eine Reihe wichtiger Fragen auf:
Die Antworten erfordern eine kombinierte Auslegung des britischen Rechts, des zypriotischen Rechts und des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen dem Vereinigten Königreich und Zypern von 2018. Im Folgenden finden Sie eine strukturierte Analyse dieser Themen.
Nach britischem Recht ist das Mieteinkommen aus Immobilien im Vereinigten Königreich immer im Vereinigten Königreich steuerpflichtig, unabhängig vom Wohnsitz des Vermieters. Nicht ansässige Vermieter fallen unter das Non-Resident Landlord Scheme (NRLS). Mit Genehmigung von HMRC können Mieten brutto gezahlt werden, wobei der Vermieter das Einkommen über die Selbstbewertung erklärt. Ohne eine solche Genehmigung müssen Vermietungsagenten oder Mieter die britische Steuer an der Quelle einbehalten.
Die derzeit geltenden Hauptregeln sind wie folgt:
Da Zypern weltweite Besteuerung für seine Einwohner anwendet, muss das britische Mieteinkommen auch in Zypern erklärt werden.
Die wichtigsten Punkte nach zypriotischem Recht sind:
Die folgenden persönlichen Einkommensteuersätze gelten in Zypern ab dem 1. Januar 2026:
Zusätzlich zur Einkommensteuer gilt ein GESY-Beitrag:
In der Praxis bedeutet dies, dass jede in Großbritannien gezahlte Steuer auf Mieteinkommen die zypriotische Steuer auf null reduziert, wenn die britische Steuer höher ist als die zypriotische Haftung. Der einzige zusätzliche Beitrag, der nicht vermieden werden kann, ist der GESY-Beitrag.
Seit dem 6. April 2019 unterliegen alle Nicht-UK-Ansässigen der britischen Kapitalertragssteuer (CGT) auf Veräußerungen von britischem Eigentum, einschließlich indirekter Veräußerungen von eigentumsreichen Unternehmen.
In Zypern wird die Kapitalertragssteuer nur auf Veräußerungen von unbeweglichem Eigentum, das sich in Zypern befindet, und bestimmten Aktien in Unternehmen, die zypriotisches Eigentum halten, erhoben. Es gibt keine zypriotische CGT auf Veräußerungen von britischem Eigentum.
Infolgedessen:
Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen dem Vereinigten Königreich und Zypern bestätigt die Zuteilung der Besteuerungsrechte:
Zypern, als Wohnsitzstaat, wendet eine ansässigkeitsbasierte Besteuerung an, befreit jedoch von der Doppelbesteuerung durch das Mechanismus der ausländischen Steueranrechnung. Dies stellt sicher, dass:
Das zyprische Non-Dom-Regime ist eines der attraktivsten Elemente des Systems für Expatriates. Es bietet eine Befreiung von SDC auf Dividenden und passive Zinsen. Das Regime gilt für bis zu 17 Jahre Wohnsitz; nach 17 von den letzten 20 Jahren Wohnsitz wird die Person als ansässig angesehen und unterliegt der SDC.
Für britische Immobilieneigentümer:
Non-Dom zypriotischer Einwohner mit britischen Mieteinnahmen: Zahlt britische Steuer auf Mieten; erklärt Einkommen in Zypern mit 20% gesetzlichem Abzug; beantragt Anrechnung der gezahlten britischen Steuer; keine SDC-Verpflichtung; zahlt GESY von 2,65% bis zur Obergrenze von €180.000.
Ansässiger zypriotischer Einwohner mit britischen Mieteinnahmen: Gleiche Behandlung wie oben.
Verkauf von britischem Eigentum: Besteuert im Vereinigten Königreich unter CGT mit 18%/24% und £3.000 Freibetrag; in Zypern zur Vollständigkeit gemeldet, aber dort nicht besteuert. Es entsteht keine Doppelbesteuerung, da Zypern keine ausländischen Eigentumsveräußerungen besteuert.
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| Art des Einkommens | Britische Steuer | Zypriotische Steuer | Non-Dom-Effekt | Endgültige Position |
|---|---|---|---|---|
| Mieteinnahmen | Besteuert im Vereinigten Königreich unter Selbstbewertung oder NRLS. Immobilienfreibetrag (£1.000) und 20% Hypothekenzinsabzug gelten. | Besteuert in Zypern nach 20% gesetzlichem Abzug, unter Verwendung progressiver Sätze (0–35%). Britische Steuer wird auf die zypriotische Steuer angerechnet. | Befreit von SDC (2,25%). Nur Einkommensteuer (nach Anrechnung) und GESY (2,65%) gelten. | Keine Doppelbesteuerung: Britische Steuer gleicht die zypriotische Steuer aus. Nur GESY bleibt zahlbar. |
| Mieteinnahmen (ansässig) | Gleich wie oben. | Gleich wie oben. | Keine Befreiung. | Keine Doppelbesteuerung: Britische Steuer gleicht die Einkommensteuer aus. GESY bleibt zahlbar. |
| Kapitalgewinne | Besteuert im Vereinigten Königreich mit 18% oder 24% mit £3.000 jährlichem Freibetrag. Muss innerhalb von 60 Tagen gemeldet werden. | In Zypern nicht besteuert (ausländisches Eigentum von der zypriotischen CGT ausgeschlossen). | Non-Dom hat keinen Effekt (da Zypern nicht besteuert). | Steuerverpflichtung entsteht ausschließlich im Vereinigten Königreich. |
| Insgesamt | Das Vereinigte Königreich hat immer primäre Besteuerungsrechte. | Zypern besteuert weltweites Einkommen, gewährt jedoch ausländische Steueranrechnung. | - | Keine Doppelbesteuerung. Nur GESY-Beitrag bleibt in Zypern. |
Zypriotische Steueransässige mit britischem Eigentum müssen die Einhaltung in beiden Jurisdiktionen sicherstellen.
Im Vereinigten Königreich umfasst dies die Registrierung unter dem NRLS, jährliche Selbstbewertung und 60-tägige CGT-Berichterstattung für Veräußerungen. In Zypern umfasst es die Erklärung des weltweiten Einkommens, die Anwendung der richtigen Abzüge und Sätze, die Bewertung der GESY-Verpflichtung und die korrekte Beantragung von ausländischen Steueranrechnungen.
Für zypriotische Steueransässige, die weiterhin Eigentum im Vereinigten Königreich besitzen, ist der Rahmen klar und günstig:
Eine ordnungsgemäße Einhaltung, sorgfältige Planung und professionelle Beratung sind entscheidend, um das effizienteste Ergebnis zu erzielen. Bei Polycarpos Philippou & Associates LLC begleiten wir unsere Kunden durch jeden Schritt der grenzüberschreitenden Besteuerung und Strukturierung, um sowohl vollständige Compliance als auch den maximalen Nutzen aus dem zypriotischen Steuersystem sicherzustellen.

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Partner specializing in corporate and tax law. Member of both the Cyprus Bar Association and the Athens Bar Association, bringing expertise across both jurisdictions.
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